Wer muß GEMA-Gebühren abführen?

Grundsätzlich der Nutzer GEMApflichtiger Musik, d.h. im weitesten Sinne der Nutzer aller nicht als “gemafreie Musik” gekennzeichneten Titel (nicht aber der Produzent bzw. Ersteller!). Wenn Sie Produktionen mit Musiknutzung gestalten, die nicht über einen TV- oder Radiosender ausgestrahlt werden (die in diesem Fall eine GEMA-Pauschale zahlen und damit die Abgaben für Sie übernehmen), ist der Nutzer der Musik zur Zahlung verpflichtet. Je nach gewünschter Anwendung kann sich daher für Firmen die Nutzung gemafreier Musik anbieten. Dies gilt für eine Vielzahl von Anwendungen, von Beschallung, über Telefonwarteschleifen bis hin zu in mehreren Medien eingesetzten oder vervielfältigten Image- oder Produktfilmen.



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