Wie ist GEMAfreie Musik von als “royalty free music” gekennzeichneten Angeboten abzugrenzen?
Verwertungsgesellschaften sind international unterschiedlich ausgestaltet, da Senderechte in einigen Ländern von mechanischen Vervielfältigungsrechte getrennt werden. Selbst als royalty free music gekennzeichnete Musik von internationalen Anbietern kann so durchaus bei anderen Verwertungsgesellschaften registriert sein und muß damit in Deutschland über die GEMA abgrechnet werden. Hier sind die internationalen Angebote bei Nutzung im deutschsprachigen also nicht mit dem gemafreien Angebot der Proud Music GbR vergleichbar.
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Tags: GEMA, GEMA-freie Musik, gemarei, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, mechanische Vervielfältigung, royalty free music, Senderecht
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