Archiv der Kategorie ‘Verwertungsgesellschaften‘

Welche Vorteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Freitag, den 18. Mai 2007

Sofern Sie nur der Produzent sind und für Ihren Auftraggeber ein Medienprodukt herstellen, spielt es für sie selbst keine Rolle, ob die Musik GEMApflichtig oder GEMAfrei ist.
Allerdings hat für den späteren Nutzer (sprich: Kunde/Auftraggeber des Produzenten) GEMAfreie Musik den Vorteil einer einfacheren Abrechnung und einfachen Kostenstruktur gegenüber GEMApflichtiger Musik, da dieser mit einer […]

Wer muß GEMA-Gebühren abführen?

Freitag, den 18. Mai 2007

Grundsätzlich der Nutzer GEMApflichtiger Musik, d.h. im weitesten Sinne der Nutzer aller nicht als “gemafreie Musik” gekennzeichneten Titel (nicht aber der Produzent bzw. Ersteller!). Wenn Sie Produktionen mit Musiknutzung gestalten, die nicht über einen TV- oder Radiosender ausgestrahlt werden (die in diesem Fall eine GEMA-Pauschale zahlen und damit die Abgaben für Sie übernehmen), ist […]

Welche Bedeutung hat GEMAfreie Musik für mich als Musiknutzer?

Freitag, den 18. Mai 2007

GEMAfreie Musik kann direkt beim Urheber lizenziert werden, da dieser keine Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hat. In vielen Fällen ist der Urheber selbst flexibler bei der Tarifierung im Einzelfall, z.B. im Bereich Corporate Media, in dem die GEMA naturgemäß nur ein komplexes Tarifwerk anbieten kann, da sie die Rechte vieler angeschlossenen Urheber […]

Was versteht man unter GEMAfreier Musik?

Freitag, den 18. Mai 2007

Urheber eines Musikstückes - Komponisten - haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abschließen wollen oder nicht. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag des Komponisten sog. Tantiemen bei den Nutzern seiner Musik einfordert und an ihn ausschüttet.
GEMAfreie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Komponisten, die nicht bei […]

Was bedeutet GEMA?

Freitag, den 18. Mai 2007

Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, der sich Musikurheber (Komponisten/Textdichter) anschließen können. Das Kürzel GEMA steht für “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”. In nahezu allen Ländern der Welt gibt es mindestens eine zuständige Verwertungsgesellschaft für Musikrechte. In der Schweiz ist dies z.B. die SUISA, in Österreich die AKM. Als Körperschaften des öffentlichen […]

Muß ich Musikfolgebögen ausfüllen?

Mittwoch, den 2. Mai 2007

Da alle Lizenzkosten bei GEMAfreier Musik bereits mit dem Preis der Lizenz abgegolten sind, entfällt die Abrechnung über Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, etc. Sie können, sofern sie der Nutzer sind, jedoch anderweitig z.B. bei TV-Einsatz hierzu verpflichtet sein - auch wenn sie gemafreie Muasik verwenden. Hier gilt die sog. GEMA-Vermutung.