Ich benötige eine höhere Auflage als 10.000 Stück
Montag, den 21. Mai 2007 Sehr gerne
Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot!
Sehr gerne
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Unsere Standard-Lizenz ist nicht projektbezogen, daher dürfen Sie Standard-Lizenzen auch in ihren weiteren Projekten einsetzen.
Nein, eine einmalige Standard-Lizenz genügt, egal ob Sie eine einzige Version eines Videos produzieren oder mehrere unterschiedliche, wie z.B. unterschiedliche Sprachfassungen.
Ja, sie können Filme, die sie im Rahmen einer Standard-Lizenz mit Musik unterlegen auch im Internet verfügbar machen. Beispiele hierfür wäre der Einsatz eines Image- oder Produktfilms auf der Firmen-Homepage. Weiterhin dürfen Sie ihre erstellten Filme auch über Videoplattformen wie youtube, google video etc. zugänglich machen.
Sie erhalten somit alle für die Online Auswertung nötigen […]
In den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen Ihnen die Zahlungsmöglichkeiten “auf Rechnung” und Zahlung über Kreditkarte oder Bankeinzug, jeweils über Paypal zur Verfügung.
Wenn Sie Zahlungen nachträglich noch über Paypal abwickeln wollen, wählen Sie bitte das Paypal-Konto info@proudmusic.de als Zahlungsempfänger.
Ja, unsere Lizenzen decken den kommerziellen Vertrieb von Produkten ab. Unsere Standard-Lizenz enthält bereits 1.000 produzierte Einheiten. Es gibt lediglich die Einschränkung, daß unsere Musik nicht alleinstehend vertrieben werden darf. Ein Beispiel wäre der direkte Download der Musik. Unsere Musik darf somit nicht den Hauptbestandteil ihres Produktes darstellen.
Neue Tracks von Komponist Oliver Scheffner online. Die 8 neuen Musiktitel aus dem Genre Synth-Pop finden Sie unter Neue Titel.
Sie können auch die Browse-Funktion oder die Suche benutzen.
Es finden sich Informationen in Wikipedia-Artikel über Verwertungsgesellschaften,
Homepage der CISAC, der Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs (Dachverband von 161 Verwertungsgesellschaften weltweit).
Die Homepage der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist hierfür auch zu empfehlen.
Bei Fragen zur Nutzung unserer Musik aus der Proud Music Library stehen wir Ihnen natürlich gerne zur […]
Verwertungsgesellschaften sind international unterschiedlich ausgestaltet, da Senderechte in einigen Ländern von mechanischen Vervielfältigungsrechte getrennt werden. Selbst als royalty free music gekennzeichnete Musik von internationalen Anbietern kann so durchaus bei anderen Verwertungsgesellschaften registriert sein und muß damit in Deutschland über die GEMA abgrechnet werden. Hier sind die internationalen Angebote bei Nutzung im deutschsprachigen also nicht […]
Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, daß genutzte Musikwerke bei der GEMA registriert sind, existiert gemäß § 13b Urheberrechtswahrnehmungsgesetz die vermutete Sachbefugnis der GEMA (auch GEMA-Vermutung genannt), die besagt, daß bis zur Feststellung der GEMA-Freiheit davon ausgegangen werden kann, daß von der GEMA wahrgenommene Werke betroffen sind. Für diesen Fall erhalten Sie von uns alle erforderlichen […]