Proud Music versorgt das Making-of für die “Drei gegen CO2″-Aktion von Sharp Solar, Q-Cells und MTV mit Musik

Proud Music versorgt das Making-of für die “Drei gegen CO2“-Aktion von Sharp Solar, Q-Cells und MTV mit Musik aus der Proud Music Library. Zum Einsatz kamen u.a. “Watching Actors on Stage“, “Summer I” (beide Frank Herrlinger) und “Business 1” (Martin Adam),

Referenz: Mediabüro Hamburg

Wie oft erweitert Proud Music sein Repertoire?

Die Proud Music Library wird ständig um neue gemafreie Musik und gemageschützte Musik aller Stilrichtungen ergänzt (etwa 20-50 Titel pro Tag), Hinweise auf neue Freischaltungen von Titeln finden Sie regelmäßig in den News auf der Startseite oder durch Anklicken des Menüpunktes Neue Titel.

schliesst die Nutzung von Musiktiteln aus der Proud Music Library die Bearbeitungsrechte nach § 23 UrhG mit ein?

§ 23 UrhG besagt u.a., dass Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden dürfen. Dieses Recht wird gemäß unserer Lizenzbestimmungen insoweit eingeräumt, dass der Lizenzinhaber Veränderungen vornehmen kann (Schneiden, kürzen, pitchen, loopen, etc.), nicht aber fremde Klangteile einem Musiktitel aus der Proud Music Library hinzufügen darf, die eine Schöpfungshöhe erreichen. Z.B. darf keine Melodie neu hinzugespielt werden oder etwa ein eigener Text auf Musik aus der Proud Music Libarary eingesungen werden. Wenn dies dennoch gewünscht wird, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Dies gilt auch für GEMAfreie Musik!

Quelle: www.istockphoto.com

Was ist Royalty Free Music?

Wer einen Musiktitel nutzen möchte braucht das Recht hierzu. Das Recht muß man sich einräumen lassen und zwar vom Rechteinhaber, sofern man den Musiktitel nicht selbst komponiert hat. Rechtsinhaber ist entweder der Autor (oder bei mehreren die Autoren) selbst oder ein Dritter (z.B. Verlag), den der Autor beauftragt hat, anderen gegenüber für Ihn Rechte an seinen Musiktitel einzuräumen – kurz bestimmte Rechte oder auch alle Rechte für ihn wahrzunehmen. Damit ein potentieller Musiknutzer die Lizenzgebühren für bestimmte Verwendungszwecke bei Musiktiteln nicht jedesmal einzeln mit dem Autor oder seinem Verlag verhandeln muß, etwickelte sich der Markt für Royalty Free Music.  Unter Royalty Free Music fällt somit Musik, in der der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat, da die Anwedungsbereiche standardisiert sind.

Royalty-free bedeutet allerdings nicht automatisch GEMA-frei, sondern nur, dass seitens des Lizenzgebers (z.B. durch Proud Music) keine weiteren Lizenzen eines Musiktitels für den Nutzer anfallen. Das bedeutet aber nicht, dass keine Abgaben an Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen. Für den Produzenten fallen übrigens, sofern er nicht zugleich Verwender/Nutzer ist, keine weiteren Kosten an, weil er nur der Hersteller ist.

Für alle Musiktitel, die in unserer Online-Datenbank als “GEMAfreie Musik” gekennzeichnet sind fallen jedoch keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SIAE, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.

Proud Music Library
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Externe Links. Mehr zu:

- Deutsches Urheberrecht (Bundesministerium der Justiz)

-Royalty free (engl.)

-GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Verwendung von Musik als Background auf einer WEBsite

Die Verwendung von Musik aus der Proud Music Library auf einer WEBsite stellt eine Verbindung zweier Werke dar. Werk 1: WEBsite (Graphiken, Buttons, Content/Inhalt, etc.) und Werk 2: Musik (Komposition, Arragement, Produktion).  Sofern es sich nicht um Werbung handelt – also der bewussten Beeinflussung des Betrachters zu (meist) kommerziellen Zwecken (Verkaufsfördernde Maßnahmen für eine Ware oder Dienstleistung) bezügl. eines konkreten Produktes – ist hierfür die Standard-Lizenz einschlägig.

Verwertungsgesellschaften in Deutschland

In Deutschland gibt es unter anderem folgende Vewertungsgesellschaften:

GEMA:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

GVL:
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH

VG-Wort:
Verwertungsgesellschaft WORT Rechtsfähiger Verein Kraft Verleihung

VG Bild – Kunst:
VG BILD-KUNST r.V., Bonn

VG Musikedition:
VG MUSIKEDITION – Treuhänderin für Musikschaffende

VFF:
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH

GWFF:
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH

GÜFA:
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH

VG Media:
VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von medienunternehmen mbH

VG Werbung:
VG Werbung + Musik mbH

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Copyright Collecting Society

“Copyright Collecting Agency”, “Copyright Collecting Society” oder “Copyright Collective” sind Synonyme für den Begriff Verwertungsgesellschaft. “Performance Rights Organisation” ist hierbei ein Unterbegriff zu Verwertungsgesellschaften, da Performance Royalties nur ein Teil der gesamten Royalties sind.

Quelle: istockphoto.com

Quelle: istockphoto.com

music bed – underscore

Der Begriff “music bed” kommt ursprünglich aus dem Hörfunkbereich und bezeichnet dort Hintergrundmusik, in welche die Stimme des Moderators quasi eingebettet wurde. Ein verwandter Begriff hierzu ist “Underscore”. Underscore Musik verzichtet meist auf starke Melodielinien, damit sich Stimme und Musik harmonisch ergänzen, und nicht zuviel Aufmerksamkeit auf die Musik entfällt. Die Musik hat meist eine konstante Stimmung und wird als Loop abgespielt.

Ein typisches Beispiel für ein “music bed” oder “underscore” ist die Art von Hintergrundmusik, die im Radio oder TV bei Nennung der Schlagzeilen vor der eigentlichen Nachrichtensendung gesendet wird.

Online-Musik-Lizenzierung

Unter Online-Musik-Lizenzierung versteht man die Einräumung von einigen standardisierten Nutzungsrechten an Musiktiteln mittels einer hierfür eingerichteten WEBsite. Offline-Musik-Lizenzierung wird hiermit mit einer langen, aufwändigen Rechteklärung in Verbindung gebracht. Der Begriff der Online-Musik-Lizenzierung steht hier als neue Form der Musikrechteklärung: Online, unkompliziert, rechtlich sicher und vor allem schnell.

Proud Music Library

Proud Music Library

Mit Stock Music aus der Proud Music Library haben wir genau diese Vorteile in einer Online-Datenbank mit tausenden von Musiktiteln realisiert. Durch von unserem Musikverlag Proud Music Library Publishing vorab geklärte Rechte entfallen viele Stufen des traditionellen Prozesses, durch die Standardisierung der Lizenzmodelle kann in vielen Fällen eine automatisierte Abwicklung der Musiklizenzierung erreicht werden. Sie können unser Archiv online durchsuchen und das passende Lizenzmodell direkt im Lizenzshop auswählen. Sie erhalten die lizenzierten Titel daraufhin direkt per Download, so daß es bei gleichzeitiger Rechtssicherheit keine Verzögerung in ihren Produktionsprozessen gibt.

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