Können Sie die Suche für mich übernehmen, ich habe dafür keine Zeit?

Einfache Beratung:

Es muß schnell gehen? Grundsätzlich bieten wir Ihnen unseren Music Consulting Service an, sprechen Sie mit uns im Rahmen eines Briefings ab, welche Art Musik Sie suchen und wir unterbreiten Ihnen umgehend und unverbindlich passende Vorschläge. Sofern Ihre Anforderung sich im Rahmen hält, ist die unterstütze Suche für Sie kostenfrei!


Qualifizierte Beratung:

Sie brauchen einen qualifizierten Beraterservice für Ihre Film-, Werbe- oder Medienproduktion(en)?  Unsere “Spürhunde” kümmern sich um den Rechteeinkauf, Rechte-Clearing oder unterstützen bei Co-op-Verträge mit Dritt-Verlagen (auch weltweit). Sprechen Sie uns einfach an. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot. *Wuff!*

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Ist es möglich GEMAfreie Musik auch für Österreich zu erwerben?

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Ja, und wenn Sie uns Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer mitteilen, dann stellen wir Ihnen eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus.

Was haben Proud Music und Monty Python gemeinsam?

Was haben Proud Music und Monty Python gemeinsam? Ganz einfach! Die Titelmusik The Liberty Bell des legendären “Monty Python’s Flying Circus” ist zur gemafreien Lizenzierung für Medienprojekte, Film, TV, Radio und Kino in der Proud Music Library zu finden! Hier lang und reingehört!

Kann ich GEMAgeschützte Musik in Websites einbinden?

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Ja. Bei uns lizenzierte GEMAgeschützte Musik können Sie auch in Ihre Website einbinden, bspw. als Hintergrundmusik oder Musik in einem Imagefilm, der auf Ihrer Website zum Streamen bereitgestellt wird, usw. Es wird lediglich noch seitens der GEMA eine Nutzungsgebühr fällig.

Die Nutzung eines GEMAgeschützten Titels kostet nicht die Welt und ist schon ab 25 Euro (netto) monatlich für zeitlich begrenzten Einsatz bzw. ab 70 Euro (netto) jährlich möglich (Anwendungsfall Corporate Film, Nutzung eines Werkes der sogenannten Archivmusik).

Einfach in den aktuellen Nutzungstarif für Webseiten mit Präsentationsinhalten der GEMA (Tarif VR-W-1) schauen.

Wo finde ich Rockmusik?

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Manchmal muß es eben schnell gehen. Rockmusik findet man auch im Genre-Browser auf der Startseite der Proud Music Library oder auf der sog. Browse-Seite! Einfach nach Rock schauen und anklicken.

Game Soundtracks

Unter “Game Soundtracks” versteht man Soundtracks für Computerspiele. In der Regel handelt es sich um filmreifes Scoring und somit überwiegend um Orchesterkompositionen. Eine Ausnahme bilden z.B. Rennspiele mit Source Musik, in denen man beispielsweise die Wahl zwischen verschiedenen Radiostationen mit unterschiedlichen Musikstilen hat.
Game Soundtracks werden immer öfter sehr aufwendig produziert und teilweise von echten Orchestern eingespielt. Auf hohem Standard haben sich Hybridproduktionen mit live eingespielten (Solo-)Instrumenten durchgesetzt, da der Audiobereich in der Spieleszene einen steigenden Stellenwert erhält.

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Von bekannten Spieletiteln sind auch Soundtrack-CDs mit Musik aus und rund um das Spiel erhältlich, einzelne Komponisten und deren Game Soundtracks haben es international zu Kultstatus gebracht.

Im Livekonzertbereich setzen sich Game Soundtracks ebenfalls immer weiter durch und erlangen zunehmend Aufmerksamkeit. Ursprünglich aus Japan kommend gibt es eine Reihe von Spielemusikkonzerten weltweit. Die Games Convention in Leipzig wird seit Jahren von einem Konzert mit Orchester und Chor mit ausschließlich Game Soundtracks auf dem Spielplan eröffnet.

Die Proud Music Library bietet neben dem Angebot zur individuellen Auftragskomposition und Sound Design kompletter Soundtracks die Möglichkeit aus unseren orchestralen Librarytracks Musik für Game Soundtracks zu lizenzieren. Auch GEMAfrei! Unser Track Record

Weihnachtszeit bei Proud Music!

Auch bei Proud Music feiert man Weihnachten.  Zur Zeit befinden sich himmlische 78 Tracks online. Stille Nacht, Oh Tannenbaum, Leise rieselt der Schnee, u.v.m.. Einfach mal reinhören!

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Artist-Repertoire

Im Kontext von Royalty Free Music bzw. Gemafreier Musik bezeichnet Artist-Repertoire den Gegenbegriff zu instrumentaler Production Music.  Artist-Repertoire wird gerade nicht wie Production Music speziell zum Einsatz in AV-Medien komponiert und produziert.

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Der Begriff “Artist Repertoire” ist hier die Sammelbezeichnung für Repertoire eines Künstlers oder einer Band, das auch verlegerisch ausgewertet wird und z.B. für Online Musik Lizenzierung zur Verfügung stehen kann. Es handelt i.d.R. um Songs mit eigenständigem Charakter. In der Werbung sowie in Filmen setzt man neben Production Music als Scoringalternative vor allem auf die Lizenzierung von Artist Repertoire zur Erzielung intesiver emotionaler Wirkung. Mittlerweile wird Artist-Repertoire auch bei Computergames häufig eingesetzt, so z.B. bei Guitar Hero, oder bei der Grand-Theft-Auto-Serie (GTA). Häufig wird auch parallel für die Werbung lizenziertes Artist Repertoire erneut von Labels ausgewertet, z.B. durch eine begleitende Promokampagne “Der Song aus der xyz Werbung”.

Kostenlose GEMAfreie musik

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Gemafreie Musik ist nur in wenigen Fällen kostenlos. Die Urheberrechte an gemafreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die GEMA wahrgenommen. Jedoch ist der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung nötig, nur eben direkt beim Urheber (Komponisten) bzw. Autor.  Je nach beabsichtigter Nutzung fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an.

Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen an die GEMA gezahlt werden müssen,  handelt es sich bei gemafreier Musik nicht um kostenlose Musik.

Wer im juristischen Sinne kostenlose Musik sucht, sucht Musik mit einer kostenlosen Nutzungslizenz (Hierzu auch: Was ist eine Erlaubnis?). Sofern mit der Musik eine rein private Nutzung beabsichtigt ist, kann man neuerdings auf Musik zugreifen, die als Creative Commons-lizenzierte Musik gekennzeichnet ist (sog. Musik unter CC-Lizenz). Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder) können Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist.  Wichtig! Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, allerdings dennoch bei bspw. Tonaufnahmen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können.

(ohne Titel)

Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.

Für den kommerziellen Gebrauch ist also Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung, wie etwa bei einer viralen Marketingaktion,  für den Musik(be)nutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am besten von spezialisierten Anbietern bzw. Musikverlagen geboten werden kann. Die Proud Music Library bietet für Standardanwendungsfälle preiswerte Lizenzen ohne aufwendige Rechteklärung an, da die Fa. Proud Music in ihrer Funktion als Musikverlag die Rechte bereits geklärt hat.