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Hier handelt es sich um ein im privaten Bereich leider oft anzutreffendes Mißverständnis. Gemafreie Musik ist nur in Ausnahmefällen kostenlos. Die Urheberrechte an gemafreier Musik werden zwar nicht treuhänderisch durch die GEMA wahrgenommen, jedoch ist dennoch der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung nötig, nur eben direkt beim Urheber. Je nach beabsichtigter Nutzung fällt also eine Lizenzgebühr an.
Gemafreie Musik bzw. Royalty Free Music ist somit nicht kostenlos. Tantiemenfreiheit hat erst einmal nichts mit kostenloser Musik zu tun.
Wer kostenlose Musik sucht (d.h. juristisch Musik mit einer kostenlosen Nutzungslizenz), findet diese für den privaten Gebrauch z.B. bei Creative Commons-lizenzierten Werken oder bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder). Eine weitere Möglichkeit sind Werke für die aufgrund abgelaufener Schutzfrist kein Urheberschutz mehr besteht. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht geschützt sind, allerdings dennoch Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können.
Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können.
Für den kommerziellen Gebrauch ist Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung für den Musiknutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am besten von spezialisierten Anbietern bzw. Musikverlagen geboten werden kann. Proud Music bietet für Standardanwendungsfälle preiswerte Lizenzen ohne aufwendige Rechteklärung an.