Die Proud Music Library verfügt aktuell über 111 GEMAfreie Tracks von Komponist, Sound-Designer und Produzent Dietmar Hess zur Online-Lizenzierung. Sein musikalisches Spektrum erstreckt sich von orchestraler Filmmusik, Gamesmusik, bis hin zu klassischen Pop-Songs, sowie Chill out, Lounge und Ambient-Musik. Einfach mal reinhören…
Schlagwort-Archive: Komponist
Ich verfüge selbst über Musikrechte – ist Proud Music an einer Lizenzierung interessiert?
Grundsätzlich sind wir immer an der Vermarktung hochqualitativer Musik (GEMAfrei, GEMA-Repertoire) interessiert. Bitte senden Sie uns zunächst eine Infomail mit allen relevanten rechtlichen Infos inkl. kurzen Hörbeispielen. Mehr Infos…
Komponist
Ein Komponist erschafft musikalische Werke (sog. Kompositionen), die abschließend in notierten Formen oder auch bspw. in der Elektronischen Musik in Form von Tonträgern vorliegen.
Was bedeutet GEMA?
Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, der sich Musikurheber (Komponisten/Textdichter) anschließen können. Das Kürzel GEMA steht für “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”. In nahezu allen Ländern der Welt gibt es mindestens eine zuständige Verwertungsgesellschaft für Musikrechte. In der Schweiz ist dies z.B. die SUISA, in Österreich die AKM. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwalten die nationalen Verwertungsgesellschaften treuhänderisch die Nutzungsrechte der bei ihnen registrierten Urheber. International sind die meisten Verwertungsgesellschaften miteinander vernetzt, so daß die GEMA z.B. auch die Rechte ausländischer Komponisten/Textdichter in Deutschland wahrnimmt.
Muß ich den Urheber nennen?
Sofern Sie in einem Medium arbeiten, in dem die Nennung des Musikurhebers üblich ist, z.B. im Abspann eines Films, bitten wir Sie um einen Credit der Form:
Titelname: Komponist, www.proudmusiclibrary.com (oder Proud Music).
Update: Bieten Sie auch Auftragskompositionen an?
Für unsere Proud Music Library haben wir ein ausgesuchtes Team von über 200 qualifizierten Komponisten, Sound-Designern und Produzenten weltweit mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Somit können wir Ihnen natürlich auch maßgeschneiderte Produktionen auch für GEMAfreie Musik als weiteres Geschäftsfeld von Proud Music anbieten – sprechen Sie uns einfach an.
Game Soundtracks
Unter “Game Soundtracks” versteht man Soundtracks für Computerspiele. In der Regel handelt es sich um filmreifes Scoring und somit überwiegend um Orchesterkompositionen. Eine Ausnahme bilden z.B. Rennspiele mit Source Musik, in denen man beispielsweise die Wahl zwischen verschiedenen Radiostationen mit unterschiedlichen Musikstilen hat.
Game Soundtracks werden immer öfter sehr aufwendig produziert und teilweise von echten Orchestern eingespielt. Auf hohem Standard haben sich Hybridproduktionen mit live eingespielten (Solo-)Instrumenten durchgesetzt, da der Audiobereich in der Spieleszene einen steigenden Stellenwert erhält.
Quelle: www.istockphoto.com
Von bekannten Spieletiteln sind auch Soundtrack-CDs mit Musik aus und rund um das Spiel erhältlich, einzelne Komponisten und deren Game Soundtracks haben es international zu Kultstatus gebracht.
Im Livekonzertbereich setzen sich Game Soundtracks ebenfalls immer weiter durch und erlangen zunehmend Aufmerksamkeit. Ursprünglich aus Japan kommend gibt es eine Reihe von Spielemusikkonzerten weltweit. Die Games Convention in Leipzig wird seit Jahren von einem Konzert mit Orchester und Chor mit ausschließlich Game Soundtracks auf dem Spielplan eröffnet.
Die Proud Music Library bietet neben dem Angebot zur individuellen Auftragskomposition und Sound Design kompletter Soundtracks die Möglichkeit aus unseren orchestralen Librarytracks Musik für Game Soundtracks zu lizenzieren. Auch GEMAfrei! Unser Track Record
Online-Lizenzierung von Musik
Wer Bilder, Musik, Texte und auch Filmmaterial nutzen möchte braucht hierfür die Erlaubnis. Die bekommt man beim sog. Rechteinhaber. Grundsätzlich ist der Urheber der Rechteinhaber. Der Urheber kann andere (Dritte) damit beauftragen diese Rechte gegen eine Lizenzgebühr den Nutzern einzuräumen. In der Regel kümmern sich Verlage darum, z.B. Bildverlage, Buchverlage und eben Musikverlage. Vorteil: Der Urheber kann sich in Ruhe seiner Kunst widmen, während der Verlag sich um die Vermarktung kümmert.
Wer früher bspw. ein Musikstück in einem Werbespot einsetzen wollte, dessen Vermarktung von einem Verlag vorgenommen wurde, mußte mit dem Verlag direkt in Kontakt treten und die Lizenzgebühr zur Nutzung individuell aushandeln. Durch Breitbandinternet (DSL) ist es mittlerweile möglich große Datenmengen zum Abruf bereitzuhalten. Somit ist es auch für Musikverlage interessant geworden bereits produzierten Content online nicht nur zum Anhören, sondern auch zumindest für bestimmte mediale Anwendungsfälle zum Lizenzieren anzubieten. Wer bspw. Musik zur Untermalung für eine WEBsite braucht oder Musik als sog. Musikbett für einen Video/Audio-Podcastbeitrag einbinden möchte, kann bei Proud Music Library Publishing hierfür standardisierte Lizenzen erwerben und diese i.d.R. auch zeitlich/territorial unbeschränkt nutzen. Einfach mal einen Blick auf die Lizenzmodelle werfen.
Kostenlose GEMAfreie musik
Quelle: www.istockphoto.com
Gemafreie Musik ist nur in wenigen Fällen kostenlos. Die Urheberrechte an gemafreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die GEMA wahrgenommen. Jedoch ist der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung nötig, nur eben direkt beim Urheber (Komponisten) bzw. Autor. Je nach beabsichtigter Nutzung fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an.
Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht um kostenlose Musik.
Wer im juristischen Sinne kostenlose Musik sucht, sucht Musik mit einer kostenlosen Nutzungslizenz (Hierzu auch: Was ist eine Erlaubnis?). Sofern mit der Musik eine rein private Nutzung beabsichtigt ist, kann man neuerdings auf Musik zugreifen, die als Creative Commons-lizenzierte Musik gekennzeichnet ist (sog. Musik unter CC-Lizenz). Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder) können Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Wichtig! Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, allerdings dennoch bei bspw. Tonaufnahmen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können.
Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Für den kommerziellen Gebrauch ist also Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung, wie etwa bei einer viralen Marketingaktion, für den Musik(be)nutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am besten von spezialisierten Anbietern bzw. Musikverlagen geboten werden kann. Die Proud Music Library bietet für Standardanwendungsfälle preiswerte Lizenzen ohne aufwendige Rechteklärung an, da die Fa. Proud Music in ihrer Funktion als Musikverlag die Rechte bereits geklärt hat.
Gemapflichtig oder GEMAgeschützt?
Unter dem Begriff “GEMAgeschützt” oder auch Gemapflichtige Musik bezeichnet man Musik, für deren Einsatz Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft anfallen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA steht hier vereinfachend oft synonym für Verwertungsgesellschaften anderer Länder, z.B. wird schweizerische SUISApflichtige Musik oder österreichische AKMpflichtige Musik oft vereinfachend unter dem Begriff GEMA-Musik zusammengefaßt.
Das GEMA-Repertoire wird im deutschen Sprachraum auch als “GEMApflichtige” Musik bezeichnet. Korrekt wäre allerdings zu sagen: Musik von Komponisten, deren Rechteklärung im Hinblick auf die Werkverbinfungsrechte fürTV-Ausstrahlungen, für Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte generell durch die GEMA wahrgenommen wird. Ist etwas lang, deswegen kurz: GEMA-Musik oder GEMAgeschützte Musik.
Die Musik muß aber nicht zwangsläufig bei der GEMA registriert sein. Da die Verwertungsgesellschaften der meisten Länder weltweit untereinander aber gegenseitige Wahrnehmungsverträge abgeschlossen haben, genügt umgangssprachlich jedoch die Unterteilung in GEMAgeschützt oder nicht GEMAgeschützt, d.h. gemafrei.
Die GEMA ist allerdings kein Urheberrechtsschutzverein, sondern nimmt die tantiemenbezogenen Interessen der ihr angeschlossenen Komponisten/Texter (kurz: Autoren) wahr. D.h. die Geltendmachung von Vergütungen, Lizenzgebühren für die Nutzung des GEMA-Repertoires für bestimmte Nutzungsarten, nämlich das Aufführungsrecht und die mechanische Vervielfältigung, deren Wahrnehmung die Autoren der GEMA eingeräumt haben. Andere Rechte, wie etwa das Verbindungsrecht, Filmherstellungsrecht, neuerdings auch “Sync-Recht” bezeichnet, nimmt sie nicht wahr. Die Verwertung dieser Rechte ist den Autoren vorbehalten.


