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Können Nutzungsrechte auch exklusiv eingeräumt werden?

Donnerstag, 25. Juni 2009

Gemäß § 31 Abs. 1UrhG (Urheberrechtsgesetz) können Nutzungsrechte auch exklusiv eingeräumt werden, nämlich dann, wenn das sog. ausschließliche Recht zur Nutzung eingeräumt wird. Dies kann zeitlich/räumlich beschränkt oder unbeschränkt gelten. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Musiktitel aus der Proud Music Library können auch exklusiv erfolgen. Dies hängt jedoch vom gewünschten Titel ab und muß im Einzelfall geprüft werden. Einfach in Verbindung setzen: +49 (0)6132 43 088 30

copyright

Wieviele Musiktitel umfasst die Proud Music Library?

Donnerstag, 16. April 2009

Die Proud Music Library wächst täglich zwischen 40 und 100 Tracks. Den aktuellen Stand kann man feststellen, indem man einfach im Menü auf “suche” klickt und anschließend den Menü-Button “suche” bedient. Hierduch wird eine Suchanfrage nach allen in der Library vefügbare Titeln gestartet und man erfährt den aktuellen Stand im Suchergebnis. Hier erhält man auch einen Überblick, welche Musiktitel als GEMAfreie Musik lizenzierbar ist.

800 neue Tracks in Januar und Februar 2009

Dienstag, 24. Februar 2009

Die Proud Music Library wurde in den ersten beiden Monaten des Jahres 2009 mit rund 800 neuen Musiktitel aus den verschiedensten Musikrichtungen bzw. Genres bereichert. Dies gilt für GEMAfreie Musik wie auch für GEMA-Repertoire . Einfach reinhören!

Proud Music Library

Proud Music Library

schliesst die Nutzung von Musiktiteln aus der Proud Music Library die Bearbeitungsrechte nach § 23 UrhG mit ein?

Mittwoch, 04. Februar 2009

§ 23 UrhG besagt u.a., dass Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden dürfen. Dieses Recht wird gemäß unserer Lizenzbestimmungen insoweit eingeräumt, dass der Lizenzinhaber Veränderungen vornehmen kann (Schneiden, kürzen, pitchen, loopen, etc.), nicht aber fremde Klangteile einem Musiktitel aus der Proud Music Library hinzufügen darf, die eine Schöpfungshöhe erreichen. Z.B. darf keine Melodie neu hinzugespielt werden oder etwa ein eigener Text auf Musik aus der Proud Music Libarary eingesungen werden. Wenn dies dennoch gewünscht wird, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Dies gilt auch für GEMAfreie Musik!

Quelle: www.istockphoto.com

Kann ich Musiktitel vor dem Lizenzkauf unverbindlich/testweise an meine Timeline, z.B. im Avid anlegen?

Sonntag, 11. Januar 2009


Ja, wir bieten Ihnen die unverbindliche Freischaltung einzelner Musiktitel aus der Proud Music Library an. Klicken Sie dazu einfach auf Download-Preview unter dem Play-link, um eine Preview im mp3-Format herunterzuladen.

40 neue GEMAfreie und 10 GEMAgeschützte Titel online

Mittwoch, 07. November 2007

Die Proud Music Library ist um 50 neue Titel erweitert worden. Alle neuen Tracks sind unter Neue Titel zu finden.

Sie können auch die Browse-Funktion oder die Suche benutzen.

Musik-Lizenz

Donnerstag, 26. Juli 2007

Eine Lizenz ist die Erlaubnis etwas zu Nutzen.

Beispiel: Wer eine Eintrittskarte für ein Konzert kauft, erwirbt zwar Eigentum an der Eintrittskarte, jedoch wichtiger ist, dass er hiermit das Recht erwirbt, das Konzert zu besuchen.

Lizenzen können auch an Auflagen geknüpft sein. Wer bspw. eine Standard-Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library erwirbt, darf dieses Musikstück gemäß der durch die Lizenzbestimmungen festgelegten Nutzungsrahmen verwenden. Der Nutzungsrahmen definiert somit den Umfang der Erlaubnis in Bezug auf den Verwendungszweck. Daher gibt es auch auflagenbasierte Lizenzen, Beschallungslizenzen oder auch Lizenzen zum Einsatz in Werbespots. Durch diese differenzierten Lizenzmodelle wird es dem Lizenznehmer erleichert, nur die Lizenz zu erwerben, die er wirklich braucht. Die jeweilige Lizenz wird aber erst gültig, wenn die Lizenzgebühr entrichtet wird. Dann ist es erlaubt, den Musiktitel zu nutzen.

Weitereführende Informationen zum Thema auf Wikipedia unter Lizenzen.
Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.


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