Artikel mit ‘Nutzungs- und Verwertungsrecht’ getagged

Verwertungsgesellschaften verschiedener Länder

Mittwoch, 03. Juni 2009

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Nachfolgend findet sich eine Liste der verschiedenen Verwertungsgesellschaften unserer Komponisten mit den entsprechenden Links:

Deutschland: GEMA “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”

Link zur GEMA

Österreich: AKM “Autoren, Komponisten, Musikverleger”

Link zur AKM

Schweiz: SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke)

Link zur SUISA

UK: MCPS-PRS

MCPS “Mechanical-Copyright Protection Society” , PRS “Performing Right Society”

Für Werke, die bei der MC-PRS registriert sind, fallen nur Gebühren für die mechanische Vervielfältigung an. Sog. Performance Rights (Herstellungsrechte, (Werk)-Verbindungsrechte) werden von der MC-PRS nicht wahrgenommen. Diese sind mit dem Autor einzeln verhandelbar.

Link zur PRS

USA: SESAC “Society of European Stage Authors & Composers”, ASCAP “American Society of Composers, Authors, and Publishers”, BMI ” Broadcast Music Incorporated”

Link zur SESAC

Link zur ASCAP

Link zur BMI

Kanada: SOCAN “Society of Composers, Authors and Music Publishers”

Link zur SOCAN

Frankreich: SACEM “Société des auteurs compositeurs et éditeurs de musique”

Link zur SACEM

Norwegen: TONO (Copyright collective for authors and composers of musical works)

Link zur TONO

Italien: SIAE “Società Italiani degli Autori ed Editori”

Link zur SIAE

Irland: IMRO ” Irish Music Rights Organisation”

Link zur IMRO

Neuseeland, Australien: APRA “Australasian Performing Right Association ”

Link zur APRA - Neuseeland

Link zur APRA - Australien

Polen: ZAIKS “ZwiÄzek Autorów i Kompozytorów Scenicznych” (Vereinigung der Bühnenautoren und -komponisten)

Link zur ZAIKS (leider nur auf polnisch)

Spanien: SGAE “Sociedad General de Autores y Editores”

Link zur SGAE

Dänemark: KODA (copyrights for composers, songwriters and music publishers)

Link zur KODA

Online-Lizenzierung von Musik

Samstag, 29. November 2008

Wer Bilder, Musik, Texte und auch Filmmaterial nutzen möchte braucht hierfür die Erlaubnis. Die bekommt man beim sog. Rechteinhaber. Grundsätzlich ist der Urheber der Rechteinhaber. Der Urheber kann andere (Dritte) damit beauftragen diese Rechte gegen eine Lizenzgebühr den Nutzern einzuräumen. In der Regel kümmern sich Verlage darum, z.B. Bildverlage, Buchverlage und eben Musikverlage. Vorteil: Der Urheber kann sich in Ruhe seiner Kunst widmen, während der Verlag sich um die Vermarktung kümmert.

(ohne Titel)

Wer früher bspw. ein Musikstück in einem Werbespot einsetzen wollte, dessen Vermarktung von einem Verlag vorgenommen wurde, mußte mit dem Verlag direkt in Kontakt treten und die Lizenzgebühr zur Nutzung individuell aushandeln. Durch Breitbandinternet  (DSL) ist es mittlerweile möglich große Datenmengen zum Abruf bereitzuhalten. Somit ist es auch für Musikverlage interessant geworden bereits produzierten Content online nicht nur zum Anhören, sondern auch zumindest für bestimmte mediale Anwendungsfälle zum Lizenzieren anzubieten. Wer bspw. Musik zur Untermalung für eine WEBsite braucht oder Musik als sog. Musikbett für einen Video/Audio-Podcastbeitrag einbinden möchte, kann bei Proud Music Library Publishing hierfür standardisierte Lizenzen erwerben und diese i.d.R. auch zeitlich/territorial unbeschränkt nutzen. Einfach mal einen Blick auf die Lizenzmodelle werfen.


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