Sofern die Diashow nicht rein werbliche Zwecke verfolgt, ist eine Standard-Lizenz für die Einbettung von Musik aus der Proud Music Library in einer Dia-Show einschlägig – ähnlich wie auch bei Media-Präsentationen generell. Handelt es sich um GEMAfreie Musik, fallen keine Gebühren von Verwertungsgesellschaften (Bspw. GEMA-Gebühren) an!
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Produktvideos bei z.B. amazon.de
Möchten Sie Musik aus der Proud Music Library für die Untermalung eines Produktvideos bei Amazon verwenden, so ist hier die Standard-Lizenz einschlägig.
Wieviele Kopien dürfen mit einer Standard-Lizenz hergestellt werden?
Die Anzahl der physisch hergestellten Kopien, die bereits automatisch in einer Standardlizenz enthalten sind, beträgt 1.000 Stück. Sollten Sie eine höhere Anzahl an Kopien benötigen, können Sie bequem auf die nächsthöhere Lizenz aktualisieren und zahlen lediglich die Differenz. Dies gilt auch für GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library.
Verwendung von Musik als Background auf einer WEBsite
Die Verwendung von Musik aus der Proud Music Library auf einer WEBsite stellt eine Verbindung zweier Werke dar. Werk 1: WEBsite (Graphiken, Buttons, Content/Inhalt, etc.) und Werk 2: Musik (Komposition, Arragement, Produktion). Sofern es sich nicht um Werbung handelt – also der bewussten Beeinflussung des Betrachters zu (meist) kommerziellen Zwecken (Verkaufsfördernde Maßnahmen für eine Ware oder Dienstleistung) bezügl. eines konkreten Produktes – ist hierfür die Standard-Lizenz einschlägig.
Was bedeutet “1000 Einheiten” bei der Standard-Lizenz?
Quelle: www.istockphoto.com
Wenn man gemafreie und auch GEMA-geschützte Musik aus der Proud Music Library bspw. für ein Imagevideo lizenzieren möchte, das auf Messen oder auch auf der firmeneigenen WEBsite zum Download (oder zum Streaming) angeboten werden soll, wird diese Art der Nutzung von der Standard-Lizenz vollkommen abgedeckt. Egal wie oft das Video heruntergeladen wird oder abgespielt wird. Die Begrenzung auf 1000 Einheiten bezieht sich nur auf sog. physikalische Einheiten, z.B. DVDs, CDs, USB-Sticks, etc…
Darf ich lizenzierte Titel in mehreren Projekten verwenden?
Unsere Standard-Lizenz ist nicht projektbezogen, daher dürfen Sie Standard-Lizenzen von dem in der Lizenzfreigabe ausgestellten Benutzer auch in ihren weiteren eigenen Projekten einsetzen.
Muß ich bei der Standard-Lizenz für verschiedene Versionen eines Videos getrennt lizenzieren?
Nein, eine einmalige Standard-Lizenz genügt, egal ob Sie eine einzige Version eines Videos produzieren oder mehrere unterschiedliche, wie z.B. unterschiedliche Sprachfassungen.
Sind die Online-Nutzungsrechte in ihrer Standard-Lizenz enthalten?
Sie können Filme, die sie im Rahmen einer Standard-Lizenz mit Musik unterlegen, auch im Internet online verfügbar machen. Beispiele hierfür wäre der Einsatz eines Image- oder Produktfilms auf der Firmen-Homepage. Zusätzlich dürfen Sie ihre erstellten Filme auch über Videoplattformen wie youtube, google video etc. zugänglich machen. Dies gilt allerdings nicht für bspw. Werbespots, da die Nutzung hierfür nicht von der Standard-Lizenz abgedeckt ist. Für Online-Werbung müßte a) die Online-Advertising-Lizenz erworben werden und b) diese für die Nutzung auf Video-Plattformen bzw. für sog. Drittseiten erweitert werden. Hierfür setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung, Telefon: 06132-4308830 oder per Mail.
Für die Standard-Lizenz gilt demnach, dass – sofern es sich bei der angestrebten Nutzung nicht um einen Werbespot handelt - die Online-Nutzung im Rahmen der Standard-Lizenz ebenfalls eingeräumt wird. Dies gilt ausdrücklich auch für IPTV, Mobile und IPBroadcast, d.h. die Nutzung in Video on Demand (VOD)-Angeboten.



