Videos mit gemapflichtiger Musik einbinden

Wenn Sie Titel des GEMA-Repertoires, d.h. gemapflichtige Musik, bei uns lizenzieren, anschließend in einem Video einsetzen und die so erstellten Videos online z.B. auf der Homepage ihres Kunden einbinden wollen, fallen weitere Gebühren an, die von ihrem Kunden direkt an die Verwertungsgesellschaft (GEMA, AKM, SUISA) entrichtet werden müssen.

Den richtigen Tarif zu finden, ist aufgrund des komplexen Tarifwerks der GEMA nicht immer leicht. Ein guter Ansatzpunkt ist der “Tariffinder” der GEMA, den sie oben in der Navigationsleiste auf www.gema.de aufrufen können. Grundsätzlich gilt, daß die GEMA zwischen Download-Angeboten und Streaming-Angeboten unterscheidet. Wird das Video auf einer Homepage eingebunden, geht es im Regelfall um Streaming, d.h. ein Download des Videos (und damit der als Hintergrund hinterlegten Musik) ist nicht möglich.

Der richtige Ansprechpartner für den passenden Tarif ist im Fall Streaming die jeweilige Bezirksdirektion der GEMA. Als Tarif kommt zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Eintrags der Tarif VR-WI in Frage.

Die GEMA berechnet die Lizenzgebühr bei Einsatz von gemapflichtiger Musik auf Internet-Websites im Tarif VR-WI zum Zeitpunkt dieses Artikels nach folgenden Hauptkriterien:

  • Handelt es sich um eCommerce, d.h. werden Produkte verkauft?
  • Handelt es sich um Produktpräsentationen oder Verkaufsförderung?
  • Ist Musik “integraler Bestandteil” der Darstellung oder “kein integraler Bestandteil”
  • Kommerzielle Website oder privat

Bitte  wenden sich für weitere Einzelheiten und die Einstufung ihres Projektes am besten direkt an den Ansprechpartner der GEMA in ihrer Bezirksdirektion und schildern sie den Einsatzzweck des Videos oder der Hintergrundmusik.

Hinweis: Proud Music ist nicht mit der GEMA assoziiert und kann somit nur unverbindliche Hinweise aus unserer Praxis geben, maßgeblich sind die (auch Änderungen und Weiterentwicklungen unterworfene) Aussagen der GEMA.

GEMAfreie Musik: Was kostet eine Buy-Out Lizenz?

Buy-Out Lizenzen für GEMAfreie Musik sind Lizenzen die im Grunde jeden Anwendungsfall von Musiknutzung erlauben, bei dem keine Zahlung von weiteren Gebühren an eine Verwertungsgesellschaft (in Deutschland an die GEMA) anfallen. Anwendungsfälle sind: Nutzungen in unbegrenzten Auflagenhöhen oder Lizenzen zum unbeschränkten weltweiten Einsatz in werblichen Anwendungen Werbespots, Online-Bereitstellung für Streaming und Download). GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library ist auch hierfür lizenzierbar, bspw. durch projektbezogene GEMAfreie Buy-Out Lizenzen. Unser Team steht Ihnen gerne für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung. Tel.: +49 (0)6132 4308830. E-Mail an kontakt@proudmusic.de

Was kostet eine Buy-Out Lizenz?

Buy-Out Lizenzen sind Lizenzen die im Grunde jeden Anwendungsfall von Musiknutzung erlauben. Hierunter fallen vor allem Lizenzierungen für Nutzungen in unbegrenzten Auflagenhöhen und Lizenzen zum unbeschränkten weltweiten Einsatz in werblichen Anwendungen (z.B.  Werbespots, insbesondere für Online-Bereitstellung für Streaming und Download). Musiktitel aus der Proud Music Library sind auch hierfür lizenzierbar, bspw. durch projektbezogene Buy-Out Lizenzen. Gerne erstellen wir auch für Ihr Projekt ein Angebot – auch für GEMAfreie Musik. Unser geschultes Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: +49 (0)6132 4308830 oder einfach eine E-Mail an kontakt@proudmusic.de

Welche technischen Voraussetzungen müssen auf meinem PC vorliegen?

Bitte aktivieren Sie Javascript und temporäre Cookies in ihrem Browser! Haben Sie das Flash-Plugin für ihren Browser korrekt installiert? Falls der Proud Music Mediaplayer nicht erscheint, bitten wir Sie, die neueste Flash-Version von www.macromedia.com zu installieren. Beachten Sie bitte, dass Pop-Up-Killer eventuell verhindern, dass sich das Player-Fenster öffnet. Außerdem benötigen Sie für eine ruckelfreie Wiedergabe mindestens einen DSL-Anschluß, da wir mit 128 kbit/s die Musiktitel aus der Proud Music Library streamen um eine gute Qualität zu gewährleisten. Sollte der Mediaplayer hängen, liegt evtl. eine seltene, derzeit jedoch leider nicht zu behebende Inkompatibilität vor, wenn möglich versuchen Sie bitte einen anderen Browser. Falls dennoch Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte.

Kann ich GEMAgeschützte Musik in Websites einbinden?

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Ja. Bei uns lizenzierte GEMAgeschützte Musik können Sie auch in Ihre Website einbinden, bspw. als Hintergrundmusik oder Musik in einem Imagefilm, der auf Ihrer Website zum Streamen bereitgestellt wird, usw. Es wird lediglich noch seitens der GEMA eine Nutzungsgebühr fällig.

Die Nutzung eines GEMAgeschützten Titels kostet nicht die Welt und ist schon ab 25 Euro (netto) monatlich für zeitlich begrenzten Einsatz bzw. ab 70 Euro (netto) jährlich möglich (Anwendungsfall Corporate Film, Nutzung eines Werkes der sogenannten Archivmusik).

Einfach in den aktuellen Nutzungstarif für Webseiten mit Präsentationsinhalten der GEMA (Tarif VR-W-1) schauen.

Nutzung in IPTV zulässig?

Ja, die Nutzung per IPTV ist zulässig.

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Titel, die bei Proud Music lizenziert werden, können auch über IPTV bzw. IP-Broadcast genutzt werden. Sie können die entsprechenden Rechte bei uns z.B. für die Online-Bereitstellung von Videoinhalten (sowohl Video on Demand) als auch Streaming erhalten.

Was bedeutet “1000 Einheiten” bei der Standard-Lizenz?

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Quelle: www.istockphoto.com

Wenn man gemafreie und auch GEMA-geschützte Musik aus der Proud Music Library bspw. für ein Imagevideo lizenzieren möchte, das auf Messen oder auch auf der firmeneigenen WEBsite zum Download (oder zum Streaming) angeboten werden soll, wird diese Art der Nutzung von der Standard-Lizenz vollkommen abgedeckt. Egal wie oft das Video heruntergeladen wird oder abgespielt wird. Die Begrenzung auf 1000 Einheiten bezieht sich nur auf sog. physikalische Einheiten, z.B. DVDs, CDs, USB-Sticks, etc…