Lizenzbestimmungen der Firma Proud Music GbR. Stand: 16.07.2008
§ 1 Rechte
1. Alle die von der Proud Music GbR als GEMA-frei bezeichneten Musiktitel sind frei von Ansprüchen oder Rechten von Verwertungsgesellschaften.
2. Für alle Titel, die als als GEMA-pflichtig bezeichnet sind, fallen Gebühren hinsichtlich des Nutzungsrahmens von der jeweils bezeichneten Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SIAE, BIEM etc.) an. Diese Gebühr wird nicht an Proud Music GbR sondern an die jeweilige Verwertungsgesellschaft entrichtet.
3. Inhaber der zum Gebrauch durch den Nutzer notwendigen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte wird der Lizenznehmer erst mit Zahlung der Lizenzgebühr. Eine Nutzung ohne Zahlung der Lizenzgebühr ist ausdrücklich untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen mit sich tragen. Dies sind u.a. Ansprüche auf Unterlassung einer Nutzung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns und Vernichtung von allen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen. Des weiteren ist die Proud Music GbR berechtigt bis zum bis zum Lizenzerwerb die Nutzung, Vervielfältigung oder Ausstrahlung sofort, notfalls durch eine einstweilige Verfügung, zu unterbinden.
4. Wir stellen den Lizenzerwerber von allen urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen seitens beteiligter Musiker, Komponisten, Dirigenten oder Produzenten frei. Dies betrifft allerdings nicht Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).
2. Für alle Titel, die als als GEMA-pflichtig bezeichnet sind, fallen Gebühren hinsichtlich des Nutzungsrahmens von der jeweils bezeichneten Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SIAE, BIEM etc.) an. Diese Gebühr wird nicht an Proud Music GbR sondern an die jeweilige Verwertungsgesellschaft entrichtet.
3. Inhaber der zum Gebrauch durch den Nutzer notwendigen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte wird der Lizenznehmer erst mit Zahlung der Lizenzgebühr. Eine Nutzung ohne Zahlung der Lizenzgebühr ist ausdrücklich untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen mit sich tragen. Dies sind u.a. Ansprüche auf Unterlassung einer Nutzung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns und Vernichtung von allen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen. Des weiteren ist die Proud Music GbR berechtigt bis zum bis zum Lizenzerwerb die Nutzung, Vervielfältigung oder Ausstrahlung sofort, notfalls durch eine einstweilige Verfügung, zu unterbinden.
4. Wir stellen den Lizenzerwerber von allen urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen seitens beteiligter Musiker, Komponisten, Dirigenten oder Produzenten frei. Dies betrifft allerdings nicht Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).
§ 2 Rechteerwerb
Der Lizenznehmer wird Inhaber der im weiteren beschriebenen nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte zur gewerblichen Verwendung an den in der Lizenzfreigabe ausgewiesenen Musiktiteln des Lizenzgebers.
§ 3 Lizenzen
Zur Nutzung einzelner oder mehrerer Titel erhält der Lizenznehmer mit Erwerb eine schriftliche Lizenzfreigabe und einen Komponistennachweis. Die Lizenzfreigabe bestimmt – Art und Umfang der erlaubten Nutzung.
Es gibt Lizenzfreigaben für folgende Nutzungsarten:
1. Die sog. Advertising-Lizenz erlaubt die Nutzung eines Werkes in Verbindung mit Werbespots. Die Lizenzierung ist unabhängig von der Zahl der Ausstrahlungen.
2. Die sog. Reproduction-Lizenz ist eine auflagenbasierte Lizenz ab einer Auflagenhöhe von 1001 Einheiten.
3. Die sog. Beschallungslizenz ist eine Lizenz zur öffentlichen Aufführung für eine Betriebsstätte.
4. Die sog. Standard-Lizenz erlaubt soweit jede Nutzung, die nicht unter § 3 Nr.1 bis Nr.3 fällt; hiervon ist die Nutzung in elektronischen Spielen und Online-Werbekampagnen jedoch ausgenommen.
Lizenzen gelten immer gemeinsam für Voll- und Kurzversionen eines Werkes.
Es gibt Lizenzfreigaben für folgende Nutzungsarten:
1. Die sog. Advertising-Lizenz erlaubt die Nutzung eines Werkes in Verbindung mit Werbespots. Die Lizenzierung ist unabhängig von der Zahl der Ausstrahlungen.
2. Die sog. Reproduction-Lizenz ist eine auflagenbasierte Lizenz ab einer Auflagenhöhe von 1001 Einheiten.
3. Die sog. Beschallungslizenz ist eine Lizenz zur öffentlichen Aufführung für eine Betriebsstätte.
4. Die sog. Standard-Lizenz erlaubt soweit jede Nutzung, die nicht unter § 3 Nr.1 bis Nr.3 fällt; hiervon ist die Nutzung in elektronischen Spielen und Online-Werbekampagnen jedoch ausgenommen.
Lizenzen gelten immer gemeinsam für Voll- und Kurzversionen eines Werkes.
§ 4 Private / Gewerbliche Nutzung
Die Verwendung der Werke ist entsprechend der erworbenen Lizenz für die private und die gewerbliche Nutzung gestattet. Die private Nutzung ist ausschließlich durch Privatpersonen und zu nicht-gewerblichen Zwecken erlaubt. Alle anderen Nutzungen, insbesondere in Zusammenhang mit dem Angebot, Kauf- oder Verkauf, der Anpreisung oder Verkaufsförderung von Waren oder Dienstleistungen, sowie bei allen Veranstaltungen, die ein gewerbliches Ziel verfolgen oder bei Nutzung durch Gewerbetreibende, sind gewerblich. Im übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
§ 5 Zeitlicher und räumlicher Geltungsbereich
Für die Verwendung der Titel besteht im Rahmen der Standard-Lizenz, Beschallungslizenz oder Reproduction-Lizenz keine zeitliche oder räumliche Nutzungsbeschränkung. Die Advertising-Lizenz ist ein Jahr gültig.
§ 6 Verwendung
1. Mit Erwerb der Lizenz wird dem Lizenznehmer die Verwendung der Titel oder Teilen hiervon in Verbindung mit allen zur Zeit und/oder in Zukunft nutzbaren Veröffentlichungsformen wie Ton- und Bildträger jeglicher Art, Print- und elektronische Medien, Sendung, Aufführung etc. gestattet.
2. Die Verwendung umfasst insbesondere auch das Recht,
a) das Material ganz und teilweise auf Bild- und/oder Tonträger zu vervielfältigen sowie zwecks Digitalisierung in den Arbeitsspeicher zu laden;
b) an dem Material Schnitte, Kürzungen und sonstige Veränderungen vorzunehmen, die aus technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die Erfordernisse des Marktes als geboten oder wünschenswert angesehen werden;
c) das Material zur Verwendung auf oder anlässlich von Messen, Ausstellungen, Festivals und Wettbewerben sowie für Prüf-, Lehr- und Forschungszwecke zu nutzen;
d) zu Werbezwecken Ausschnitte der Musik herzustellen, zu verbreiten und zu senden.
2. Die Verwendung umfasst insbesondere auch das Recht,
a) das Material ganz und teilweise auf Bild- und/oder Tonträger zu vervielfältigen sowie zwecks Digitalisierung in den Arbeitsspeicher zu laden;
b) an dem Material Schnitte, Kürzungen und sonstige Veränderungen vorzunehmen, die aus technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die Erfordernisse des Marktes als geboten oder wünschenswert angesehen werden;
c) das Material zur Verwendung auf oder anlässlich von Messen, Ausstellungen, Festivals und Wettbewerben sowie für Prüf-, Lehr- und Forschungszwecke zu nutzen;
d) zu Werbezwecken Ausschnitte der Musik herzustellen, zu verbreiten und zu senden.
§ 7 Vervielfältigung / Weitergabe
Eine Vervielfältigung von Titeln oder von Teilen hiervon zum Zwecke der alleinstehenden Weiterveräußerung oder Neulizenzierung sowohl in bestehender als auch in veränderter Form (Bearbeitung, Arrangement, Neueinspielung etc.) ist dem Lizenznehmer untersagt. Bei unberechtigter Weitergabe haftet der Lizenznehmer in vollem Unfang für alle dem Lizenzgeber hieraus entstandenen Schäden sowie Folgeschäden im Rahmen der üblichen gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Sonstiges
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.
2. Gerichtsstand ist Ingelheim am Rhein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Proud Music GbR
Kurpfalzstraße 14
D-55218 Ingelheim
Tel : (+49) 6132 / 43 088 30
Fax : (+49) 6132 / 43 088 32
http://www.proudmusiclibrary.com
soundtracks@proudmusic.de
2. Gerichtsstand ist Ingelheim am Rhein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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