Wie verhält es sich mit den GEMA-Gebühren im Einsatz von GEMA-Repertoire bei TV-Werbung?

Hat der ausstrahlende Sender oder ein Verband, dem er angehört, einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen, sind die GEMA-Gebühren bei Werbespots in TV, Radio oder Kino abgegolten. Der Produzent oder der Auftraggeber tragen nicht die Kosten für die Ausstrahlung. Werbung

Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent vor allem um den Erwerb des Herstellungsrechts beim Verlag oder bei den Autoren kümmern. Das ist das Recht sein Werk (hier: Film) mit dem Werk eines anderen (hier: Musikstück) zu verbinden und dadurch ein neues (verbundenes) Werk herzustellen. Dieses Recht wird bei Werbespots nicht von der GEMA wahrgenommen.

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Veröffentlicht von

Alexander Talmon

Alexander Talmon ist Mit-Geschäftsführer bei Proud Music und hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Er schreibt regelmäßig für das Proud Music Blog zu medienrechtlichen Themen. Er war rund 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden, Schwerpunkt Medienrecht und gibt hierzu auch Workshops. Da er auch selbst komponiert und produziert, schreibt er aber auch gerne Beiträge zu musik- und technikrelevante Themen.