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Lizenzfreie Musik

 

Herzlich Willkommen in der Proud Music Library - Eine der etwas größeren Libraries für "lizenzfreie" Royalty-free Production Music!


 

                                        Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme

                                         Royalty-free Music aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme


 

Es gibt einige Wandermärchen oder Urban Legends bezüglich des Begriffs "Lizenzfreie Musik". Vorab: Unter lizenzfreier Musik meint man eine günstige Alternative zum Einsatz von Musik in gewerblichen und nicht-gewerblichen Projekten, da bei der Verwendung von populären und bspw. durch Charts bekannte Musiktitel die Nutzungsrechte für den Einsatz in einem Werbefilm, Imagefilm oder sonstiger AV-Produktion teuer sind.

Der Begriff lizenzfreie Musikoder auch "license free music" ist eine Marketing-Erfindung.  Man versteht darunter royalty-free oder GEMA-freie Hintergrundmusik, die auch gerne als Underscore verwendet wird. Der Begriff ist aber widersprüchlich. Woher weiß man denn, ob eine Musik lizenzrei ist? Einfache Antwort: Lizenzfreie Musik ist dann lizenzfrei, wenn sie genutzt werden kann ohne eine Lizenz sich einräumen lassen zu müssen, also frei von Rechten geworden ist. Das ist der Fall, wenn die Musik - also die durch die Tonaufnahme verkörperte Komposition - gemeinfrei ist. Gemeinfrei ist jedes Werk, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist. Jede andere Erklärung ist ohne wenn und aber nicht-juristischer Art. Fragen hierzu? Anrufen: Tel.: +49 (0) 6132 430 88 30 oder eine Mail an [email protected].

 

Der Begriff "lizenzfreie Musik" verwirrt. Er bedeutet "ohne Lizenz nutzbar", also frei von Rechten und Bedingungen. Was gemeint ist, ist folgendes: Normalerweise zahlt man je nach Nutzungsumfang für die Einräumung von Rechten. Hier zahlt nämlich der Lizenznehmer Lizenzgebühren bemessen nach dem Zeitraum der Nutzung oder ob die Nutzung regional, national, europaweit oder weltweit angestrebt ist. Früher gab es eben nur die "Needle Drop"-Lizenz. D.h., dass immer dann eine Gebühr zu zahlen war, wenn die Musik zum Einsatz kam. Heute würde man sagen, immer dann, wenn die "Nadel“ auf den Datenträger fällt. Aber eben wewgen der vielen Halbwahrheiten und Irrtümer ist es wichtig zu verstehen, was Stock Music nicht ist.  


 

Lizenzfreie Musik ist keine „freie Musik“:

Lizenzfreie Musik ist lediglich „lizenzgebühren-freie Musik“ aber nicht kostenlose Musik oder freie Musik. Zucker-freie Limonade ist frei von Zucker aber keine „freie Limonade“ - also nicht kostenlose Limonade. Und ja, einige bieten Musik zur kostenlosen Nutzung an. D.h. aber nicht, dass dies lizenzfreie Musik ist, sonderen eine „free license“. Denn gerade die kostenfreie Nutzung wird ja explizit erlaubt und eine Erlaubnis ist nichts anderes als eine Lizenz! Beispiel: Ein Komponist A gibt seine Musik kostenlos für ein studentisches Filmprojekt dem Studenten B zur kostenlosen Nutzung frei . Dies erklärt er schriftlich in einer eMail. Im Austausch soll er aber namentlich in den Credits des Films erwähnt werden. Das wäre dann juristisch ein Tauschgeschäft. Der Tauschvertrag (§ 480 BGB) wird genauso behandelt wie ein (Lizenz-)Kaufvertrag (§§433, 453), nur das eben der Lizenzerwerber die Lizenz nicht gegen Geld kauft, sondern seine Verpflichtung der Namensnennung im Abspann oder sonst geartet mit dem Lizenzgeber tauscht und im Gegenzug das Recht eingeräumt bekommt (§ 398), die Musikaufnahme gemäß der Lizenz zu nutzen.  


 

Lizenzfreie Musik bedeutet NICHT Royalty-free Music:

Eine Royalty-free Music Library besteht aus bereits fertig produzierter Musik, die sofort ohne jede Änderung lizenziert werden kann. Stock Music wird daher hin und wieder als "Dosenmusik" bezeichnet, mitnichten. Bei Stock Music Libraries hat man halt die ganze Bandbreite an musikalischer Qualität - von sehr amateurhaft bis hin zu professionellen Tonaufnahmen. Das Gegenteil von Stock Music ist eben die Auftragsproduktion, die für ein bestimmtes Werk beim Komponisten oder Produzenten in Auftrag gegeben wird. In Frage kommt: Musik für Spielfilm, TV-Serie, Werbungspot, TV-Show. Hier kann die Tonaufnahme durchaus durch eine Royalty-Free-Lizenz an den Nutzer übertragen werden. Die meisten Libraries von Stock Music bieten auf einer Royalty Free-Basis an. Einige bieten auf Grundlage des "per use"-Konzepts an. D.h. je nach Häufigkeit der Nutzung sowie die Größe des Territoriums wird der Lizenzpreis bemessen. Zusammenfassend: Stock Music kann Royalty-free Music sein aber nicht umgekehrt, es auch royalty-free Auftragskompositionen gibt.


 

Lizenzfreie Musik ist KEINE Copyright Freie Musik:

Der Begriff „Copyright“ existiert im Deutschen Recht nicht. Er kommt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum.

 

1. Das Copyright ist im Gegensatz zur uns im Deutschen Recht bekannten Urheberschaft auf Dritte übertragbar. Auch wenn nun das Copyright übertragen wurde, ist damit die Musik nach wie vor unter einem Copyright, nämlich unter dem dem des Erwerbers. Der Urheber des Werkes kann natürlich erklären, dass jeder sein Werk – z.B. durch eine Tonaufnahme verkörpert - frei nutzen darf. D.h. aber nicht, dass das Copyright erloschen ist. Das Copyright erlaubt hier lediglich die Tonaufnahme zu kopieren also zu vervielfältigen. Das bedeutet nämlich, dass der Urheber das Recht der öffentlichen Aufführung oder das Sync-Recht (=Herstellungsrecht) wahrnehmen möchte. Auch die Tonaufnahmen von Public Domain Musik sind nicht Copyright Free, sondern erst dann frei, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Hierzu nun....

 

2. Läuft die Schutzfrist für ein Werk von 70 Jahren nach Tod des Komponisten ab (§64 UrhG) ist das Werk gemeinfrei und kann von jedem genutzt werden. Vorsicht! Das gilt nicht für eine Tonaufnahme (auch Master genannt). Hierfür gilt auch die Schutzfrist-Regel. Eine Aufnahme von einer Mozart-Sonate aus dem Jahre 2012 wird durch das Leistungsschutzrecht geschützt. Um die Aufnahme zu nutzen, muss der Leistungsschutzinhaber sein Einverständnis erteilt haben. Wer es nochmal genau wissen will im Hinblick auf das Copyright, kann sich gerne auf https://www.pdinfo.com/ schlau machen.


 

                                         DSCN6001


 

                                         GEMAfreie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library

                                         Stock Music für Beschallung


 

                                     GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android

                                         Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander


 


 

                                         Archivmusik (Stock Music, Production Music) aus der Proud Music Library

                                         Stock Music aus der Proud Music Library

 

 

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