Was bedeutet GEMA-freie Musik?

Überblick:

GEMA-freie Musik ist Musik, deren mechanisches Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht nicht von einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird, kurz

a) die Autoren eines Werkes keine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft mit dem Inkasso beauftragt haben (z.B. die GEMA) oder

b) das Recht hierfür erloschen ist, da der oder die Autoren bereits 70 Jahre tot sind und somit die Schutzfrist nach § 64 Urheberrechtsgesetz abgelaufen ist.

In der Regel erfasst das Inkasso nur das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht, nicht aber bspw. das Herstellungsrecht. Das wird üblicherweise von den Autoren selbst oder von einem hierfür beauftragten Verlag wahrgenommen.

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Worauf ist zu achten, wenn man GEMA-freie Musik in seine Produktion einbettet?

Es gibt drei Arten von an einem Werk beteiligte Autoren: Komponist/In, Texter/In, Bearbeiter/In. Sollte bei einem gemeinschaftlichen Werk nur einer der Autoren bspw. der GEMA angehören, ist das Werk nicht GEMA-frei! Das sollte bereits im Vorfeld einer Lizenzierung umfassend geklärt werden. Das gilt auch für Ansprüche von Verwertungsgesellschaften, die die Leistungsschutzrechte wahrnehmen, in Deutschland die GVL.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei? EIn Grundfall

 

Kann GEMA-freie Musik „durch die Hintertür“ GEMA-pflichtig werden?

GEMA-freie Musik kann faktisch GEMA-pflichtig werden. Das ist dann der Fall, wenn einer der Autoren eines Werkes X in die GEMA eintritt. Das Werk X gilt dann dem GEMA-Reprtoire zugehörig und zwar zunächst einmal AUCH wenn es VOR GEMA-Beitritt komponiert wurde. Das Werk gilt nur dann nicht dem GEMA-Repertoire zugehörig, wenn der Nutzer eines GEMA-freien Musikstückes nachweisen kann, dass er

a) bereits vor GEMA-Beitritt ein Recht zur Nuztung (sei es ein Vervielfältigungs-, Aufführungs- oder Herstellungsrecht) sich von den Autoren hat einräumen lassen UND

b) dieses Recht noch besteht. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass der Lizenzerwerb zur Nutzung von GEMA-freier Musik im Interesse des Nutzers hinreichend dokumentiert wird!

Es besteht nämlich eine Beweislastumkehr, da gem. § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vermutet wird, dass die GEMA auskunfts- und inkassoberechtigt ist. Kann der Nutzer eines Musiktitels bspw. durch eine ordentliche Lizenz nachweisen, welche neben dem Titelnamen den

a) Aussteller,

b) den Nutzungsberechtigten,

c) den Ort und

d) das Datum

e) die Autoren

der Rechteeinräumung und eingeräumte Nutzungsrechte hinreichend aufführt, dass er den Musiktitel einsetzen darf, da ihm die Rechte vor Eintritt einer der Autoren in eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft eingeräumt wurden, ist die Nutzung GEMA-frei. Sollte einer der GEMA-Autoren nun Rechte an dem Werk/MUsiktitel der GEMA zur Wahrnehmung einräumen, entfaltet diese Einräumung gegenüber jmd., der Nutzungsrechte an dem Titel vor Eintritt in die GEMA hat einräumen lassen keine Wirkung.

 

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Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

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Veröffentlicht von

Alexander Talmon

Alexander Talmon ist Mit-Geschäftsführer bei Proud Music und hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Er schreibt regelmäßig für das Proud Music Blog zu medienrechtlichen Themen. Er war rund 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden, Schwerpunkt Medienrecht und gibt hierzu auch Workshops. Da er auch selbst komponiert und produziert, schreibt er aber auch gerne Beiträge zu musik- und technikrelevante Themen.