Musik aus der Proud Music Library: Nutzung in mehreren Projekten erlaubt?

Darf man lizenzierte Titel aus der Proud Music Library in mehreren Projekten verwenden?

Diese Frage stellen sich viele Kreative, Agenturen und Produzenten, die regelmäßig Musik für Film-, Werbe- oder Online-Projekte benötigen. Die Proud Music Library bietet eine große Auswahl an GEMA-freier Musik für professionelle Anwendungen. Doch wie steht es um die Mehrfachnutzung eines lizenzierten Musiktitels in verschiedenen Produktionen?

Die Antwort ist eindeutig – und dennoch differenziert.

1. Standard-Lizenz: Pro Film, pro Projekt

Die Standard-Lizenz der Proud Music Library ist projektbasiert. Das bedeutet: Jeder Musiktitel, den Sie lizenzieren, darf nur für genau ein Projekt verwendet werden. Wird der gleiche Titel in mehreren Projekten eingesetzt, ist für jedes Projekt eine neue Lizenz erforderlich.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass der Produzent als Lizenznehmer gilt. Tatsächlich gilt immer der Auftraggeber, also der Kunde des Produzenten oder der Agentur, als rechtlich relevanter Nutzer der Lizenz. Nur dieser ist berechtigt, die Musik im Rahmen des Projekts zu verwenden, für das die Lizenz erteilt wurde.

2. Nutzung in mehreren Projekten – nur mit individueller Lizenzfreigabe

Möchten Sie ein Musikstück aus der Proud Music Library in mehreren Videos oder Produktionen verwenden – etwa für eine Serie von Imagefilmen oder Werbespots – ist dies nicht durch die Standard-Lizenz abgedeckt. Allerdings besteht die Möglichkeit, projektübergreifende Lizenzen auf Anfrage zu erhalten.

Diese Sonderlösungen sind insbesondere für Agenturen oder Unternehmen mit wiederkehrendem Bedarf an bestimmten Musikstücken interessant. In solchen Fällen empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme:

📞 Tel.: (+49) 6132 / 43 088 30
📧 E-Mail: [email protected]

3. Rechtssicherheit und Fairness für alle Seiten

Die klare Trennung nach Projekten schützt sowohl die Rechte der Komponisten als auch die Transparenz für Nutzer. Die projektbezogene Lizenzstruktur gewährleistet, dass jede Nutzung nachvollziehbar und rechtlich abgesichert ist – ein zentraler Vorteil für alle, die professionell mit Medieninhalten arbeiten.

4. Tipp: Lizenzbedarf vorher klären

Bevor Sie Musik aus der Proud Music Library lizenzieren, sollten Sie genau wissen, für welches Projekt die Musik eingesetzt werden soll – und ob Sie eine erweiterte Nutzung planen. So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und können von Anfang an auf die passende Lizenzlösung setzen.


Fazit:

Nein, die Standard-Lizenz der Proud Music Library erlaubt keine Nutzung eines Titels in mehreren Projekten. Für jeden Filmeinsatz ist eine separate Lizenz erforderlich – es sei denn, Sie haben eine entsprechende projektübergreifende Nutzung individuell vereinbart. Das Team der Proud Music Library berät Sie gerne zu passenden Lizenzmodellen für Ihre Anforderungen.


 

Musiklizenz für Werbespot: So geht’s mit Proud Music Library

Ein Werbefilm – auch Werbespot genannt – ist ein kurzer audiovisueller Clip, der dazu dient, Produkte, Dienstleistungen oder Marken effizient zu bewerben. „Werbung im Sinne des Medienrechts ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern“ (BGH, Urteil vom 06.02.2014 – I ZR 2/11 („GOOD NEWS II“)). Ob im TV, Kino, auf YouTube, Instagram oder im Online-Marketing – die passende Hintergrundmusik ist entscheidend für die emotionale Wirkung Ihres Spots.

Wenn Sie für Ihre Produktion einen Musiktitel über die Proud Music Library lizenzieren möchten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um rechtlich und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein.

1. Lizenzart und Verwendungszweck klären

Nicht jede Lizenz erlaubt den Einsatz in Werbespots. Die Proud Music Library bietet verschiedene Lizenzmodelle, z. B. für Online-Werbung, TV-Kampagnen oder Social Media. Achten Sie darauf, dass die gewählte Lizenz den gewünschten Verbreitungsweg abdeckt.

2. Territorium und Ausspielkanäle festlegen

Je nach Reichweite – lokal, national oder international – kann sich die Lizenzgebühr ändern. Ob für eine Online-Kampagne in Deutschland oder eine weltweite Ausstrahlung – Sie benötigen die passende Lizenz für TV, Web oder POS.

3. Nutzungsdauer berücksichtigen

Viele Lizenzen sind zeitlich begrenzt. Definieren Sie daher vorab die Laufzeit Ihres Projekts (z. B. 6 Monate, 12 Monate oder unbegrenzt), um böse Überraschungen zu vermeiden.

4. Musikbearbeitung – was ist erlaubt?

Die Proud Music Library gestattet in der Regel schnitttechnische Anpassungen (Loops, Kürzungen), jedoch keine tiefgreifenden Veränderungen wie Tonartwechsel oder das Entfernen von Vocals – es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.

5. GEMA-freie Musik spart Kosten

Viele Tracks der Proud Music Library sind GEMA-frei. Das bedeutet: keine GEMA-Gebühren bei der öffentlichen Nutzung – ein klarer Vorteil für budgetbewusste Produzenten. Achten Sie im Lizenztext auf den GEMA-Status.

6. Rechtssicherheit durch Lizenznachweis

Nach dem Kauf erhalten Sie eine Lizenz mit allen relevanten Angaben (Titel, Komponist, Nutzungsrechte, Laufzeit, Verbreitungsgebiet). Bewahren Sie diesen unbedingt auf – als rechtlicher Nachweis bei eventuellen Rückfragen durch Dritte oder Verwertungsgesellschaften.


Fazit

Die Lizenzierung von Musik für Werbespots über die Proud Music Library ist rechtlich einfach und wirtschaftlich planbar – wenn Sie Lizenztyp, Nutzungsgebiet und Laufzeit klar definieren. So profitieren Sie von hochwertiger, rechtssicherer Musik für Ihre Werbung – online und offline.

Urteil gegen Bildagentur: 35.000 Euro Schadensersatz für unlizenzierte Fotos aus dem Kölner Dom

Eine Bildagentur hat für eine teure Lektion im Umgang mit Nutzungsrechten gesorgt: Weil sie ohne Genehmigung kommerzielle Fotos aus dem Kölner Dom über eine Bilddatenbank angeboten hatte, verurteilte das OLG Köln sie jetzt zur Zahlung von rund 35.000 Euro Schadensersatz. Besonders brisant: Auf mehreren Bildern war das weltberühmte „Richter-Fenster“ zu sehen. Auch dem Künstler Gerhard Richter steht deshalb ein Teil des Betrags zu.

Die Agentur hatte insgesamt 220 Innenaufnahmen des Kölner Doms in ihrer Datenbank gelistet und sie mit Agenturlogo sowie individueller Bildnummer vermarktet. Die kommerzielle Verwertung erfolgte ohne Zustimmung des Domkapitels. Zwar lagen Rechte der Fotografen vor, aber eben keine Lizenz für die kommerzielle Nutzung des Bildmaterials.

Schon in einem Vorprozess 2022 hatten LG und OLG Köln festgestellt, dass die Agentur keine ausreichenden Rechte besaß. In der Folge klagte das Domkapitel zusammen mit dem Künstler auf Schadensersatz – mit Erfolg. Das LG Köln hatte zunächst 100.000 Euro angesetzt, das OLG reduzierte den Betrag jetzt auf eine realistische, fiktive Lizenzgebühr von etwa 35.000 Euro.

Für Mediengestalter und Lizenznutzer ist das Urteil ein Weckruf: Wer Bildmaterial kommerziell nutzt, muss nicht nur die Fotografenrechte prüfen, sondern auch die Rechte Dritter am abgebildeten Objekt. Die Ausrede, man habe sich auf die Angaben der Fotografen verlassen, zog vor Gericht nicht. Die Verantwortung liegt eindeutig bei der Bildagentur, die ihrer Prüfpflicht nicht nachkam.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig und setzt ein klares Zeichen für nachvollziehbare und geschlossene Rechteketten in der Bildnutzung.

Ein Beispiel für eine Plattform mit transparenter Rechteklärung ist die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com). Sie bietet Musik für kommerzielle Nutzung mit eindeutig dokumentierten Lizenzketten – ideal für professionelle Anwender, die rechtliche Risiken vermeiden möchten.

Hier ist der offizielle Link zur Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil (Az. 6 U 61/24 vom 23. Mai 2025), in der der Entschluss zur Zahlung von rund 35.000 € ersichtlich ist:

Pressemitteilung OLG Köln – Bildagentur muss Schadensersatz für Fotos aus dem Innenraum des Kölner Doms zahlen (23. Mai 2025, Az. 6 U 61/24)

Produktionsmusik (Production Music)

Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

Produktionsmusik (auch bekannt als Stock Music oder Library Music) ist vorproduzierte Musik (Genres: Rock, Pop, Jazz, etc.). Sie kann in verschiedenen Arten von Medienproduktionen wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots, Podcasts und mehr mit einer Lizenz verwendet werden.

Production Music Library

Produktionsmusik wird oft speziell für die Verwendung in solchen Produktionen komponiert und produziert. Die Musiktitel sind nicht als eigenständige Titel zum Kauf oder Download erhältlich. Stattdessen wird sie über eine Produktionsmusikbibliothek (Production Music Library) lizenziert, die als Vermittler zwischen dem Komponisten oder Verlagen und der Person oder dem Unternehmen fungiert, das die Musik in seiner Produktion verwenden möchte.

Bequeme Option für Medienschaffende

Produktionsmusik kann eine erschwingliche und bequeme Option für Medienschaffende sein, die Musik für ihre Projekte benötigen, aber nicht die Zeit, die Ressourcen oder das Budget haben, um eine individuelle Musik in Auftrag zu geben.

GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library via Android Smartphone

Darf man eine eigene Melodie einem Track aus der Proud Music Library hinzufügen?

Hintergrundmusik für eigene Aufnahmen

Hin und wieder erreichen uns Anfragen von Interessierten, ob man zu einem Track aus der Proud Music Library eine eigene komponierte Melodie hinzufügen darf. D.h., dass die eigene Melodie als Overlay auf die bestehende Musik aufgeommen wird. Manche wollen auch einen instrumentalen Track als Hintergrundmusik nutzen, um dann eine eigene Melodie darübersingen.

Erlaubt? Nicht erlaubt?

Die Nutzung eines Tracks für die oben beschriebene Nutzung ist erlaubt, wenn das zusammengeführte Werk nur privat genutzt wird. Privat bedeutet „in den eigenen vier Wänden“. Eine private Veröffentlichung ist nicht möglich. Alles was veröffentlicht wird, ist nicht mehr privat. Das gilt auch, wenn man ein Video bei bspw. Youtube oder Vimeo hochlädt und dort a) öffentlich zum Anschauen anbietet oder b) das Video nicht listet. Jeder der das Link kennt, kann es weitergeben oder verlinken, kurz: verbreiten. Daher ist lit. b) streng genommen auch öffentlich und daher erstmal nicht erlaubt.

Zusammengeführtes Werk

Nun könnte man auf die Idee kommen eine Lizenz zu erwerben und es dann erlaubt sei, dass zusammengeführte Werk (Track aus der Library + eigene Melodie) zu veröffentlichen. Das geht leider so nicht so einfach, da die Proud Music Library hier kein Recht hierzu einräumen darf. Die Erlaubnis hierzu geben immer die Autoren*Innen (Urheber) des jeweiligen Tracks bzw. Musiktitel selbst. Hierzu muss also ein gesonderter Vertrag mit den Autoren*Innen (Urheber) geschlossen werden, da das neue zusammengeführte Werk ein neues Werk ist, da eben an der Melodie ein eigenes Urheberrecht nun besteht, so dass in Verbindung mit der Musik eine Miturheberschaft am neuen Werk entstanden ist.

Es entsteht ein neuer Track und somit auch eine neue Miturheberschaft. Das gleiche gilt auch, wenn man bspw. ein Gitarren-Solo, das man selbst entwickelt hat, einspielt. Allerdings muss das Solo eine sog. Schöpfungshöhe besitzen, sonst ist „lediglich“ ein Leistungsschutzrecht entstanden. Aber auch hier braucht man unbedingt die Erlaubnis der Autoren*Innen (Urheber) für den Fall einer Veröffentlichung.

Im Gegensatz: Zusammengesetzes Werk

Bei Filmwerken ist das anders. Hier räumt Proud Music ein „(Werk)verbindungsrecht“ (juristisch: Herstellungsrecht) oder auch Sync-Recht bzw. Synchronisationsrecht (siehe Wikipedia-Beitrag) ein. Hier wird die Erlaubnis erteilt, das Werk [FILM] mit dem Werk [MUSIK] (genauer: Toneinspielung) zu verbinden, um so ein neues Werk (FILM+MUSIK) herzustellen.

Mehr dazu: Urheberrecht.de

Für Fragen rund um das Thema Lizenzen erwerben via Proud Music Library  gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Fragen zu Auftragsproduktion? Studio-Equipment bzw. Ausstattung? Qualität?

 

 

 

Gemafreie Musik für Theater

Es ist nicht unüblich, dass in Theaterstücken Musik eingesetzt wird. Hierfür muß zum einen das Herstellungsrecht seitens eines Rechtinhabers (Komponist/en, Verlage) eingeräumt werden, zum anderen müssen Gebühren für die öffentlich Aufführung an die GEMA gezahlt werden. Es gibt zwar sogenannte Gesamtverträge mit verschiedenen Branchenverbänden oder Vereinigungen, die ihren Mitgliedern Preisnachlässe bei den Tantiemen gewähren, aber um diese Gebühren komplett einzusparen, setzen manche Theater gemafreie Musik ein.

Es entfällt zudem der Aufwand für die sogenannte GEMA-Meldung. Allerdings ist dieser Aufwand in der Praxis überschaubar, wenn man sich mal eingearbeitet hat.

Gemafreie Musik für Theaterstücke

Für die Nutzung von gemafreier Musik für Theater gibt es in der Proud Music Library zwei relevante Lizenzen.

1. Die Lizenz „Standard“ räumt einem Theater das Recht ein, den Musiktitel in einem Bühnenwerk dauerhaft einzusetzen. Auch wenn das Stück Jahre später erneut inszeniert wird, muß keine neue Lizenz für die Nutzung des gemafreien Musiktitels erworben werden. Auch wenn es sein kann, dass der Titel mittlerweile zum GEMA-Repertoire gehört, fällt für die Nutzung keine Tantiemen an, da zum Zeitpunkt der Rechteeinräumung auf das Recht der Aufführung der Titel gemafrei war.

2. Die andere Nutzungsrt von gemafreier Musik in Theatern ist die Verwendung der Musik für die Beschallung des Foyes oder sonstiger Räumlichkeiten. Hierfür ist die Lizenz „Beschallung“ gedacht. Bei dieser Lizenz wird aber nicht das Herstellungsrecht eingeräumt, sondern lediglich das Abspielen als Hintergrundmusik.

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Weitere Links zu dem Thema:

Welche Nachteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Welche Vorteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Was ist lizenzfreie Musik?

Wann wird Musik lizenzfrei?

GEMA-freie Musik schneller finden

Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music

Was ist der Unterschied zwischen einer „Standard-Lizenz“ und einer „Online-Advertising-Lizenz“?

Die „Online-Advertising-Lizenz“ unterscheidet sich im Nutzungsumfang von der „Standard-Lizenz“. Sie gilt für Online-Werbespots auf der eigenen Website und auch auf Videoplattformen oder Facebook. Der Nutzungsumfang ist auf eine Sprachversion und auf eine Version des Spots beschränkt. In diesem Kontext: Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatzes eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Oder anders formuliert: Sobald der Film auch an potentielle Kunden adressiert ist, handelt es sich um Werbung. Hier ausführlicher: wirtschaftslexikon.gabler.de

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library via Android Smartphone
GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library via Android Smartphone

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Production Music

Production Music vs. Auftragsproduktion

Es gibt verschiedene Gattungen medialer Produkte: Imagefilm, viraler Spot, (klassischer) TV-Spot aber auch Filme, Hörspiele uv.m.. Wer zur Realisierung dieser Produkte Musik braucht hat die Wahl. Entweder man wendet sich an eine Musikproduktion mit eingerichtetem Studio und entsprechendem Netzwerk zur Studio- und Sessionusikern. Dort kann man sich entsprechend zu seinem Projekt Musik komponieren und fertig produzieren lassen. In der Regel stehen professionelle Tonstudios mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht den richtigen Sound zu finden. Vorteil: Die Rechte zur Nutzung an den Tonaufnahmen werden meistens umfänglich, d.h. auch exklusiv eingeräumt.

Als AV-Produzent kann man aber auch sein Glück mit Production Music versuchen.

1. Produktionsmusik oder Production Music?

Produktionsmusik (Production Music oder auch Archivmusik) ist die Bezeichnung von fertig produzierten Musikaufnahmen. Sie werden für Kunden aus der Medienproduktion erstellt, welche z.B. sind:

  • Werbeagenturen
  • TV-Produktionen
  • freiberufliche Cutter
  • A/V-Produzenten
  • Mediengestalter,
  • privat- und öffentlich-rechtliche TV-Sender (ZDF, ARD; RTL, SAT 1, Pro 7, usw.)
  • Radiosender und Kinobetreiber
  • Blogcaster
  • Youtuber
  • Instagramer
  • Meditationstrainer*Innen

Die Anwendungsbereiche sind hauptsächlich: Imagefilm, Werbeclip, Messe- oder Industriefilm, Infomercials, Viralspot, Spielfilm, Kinofilm, Youtubefilm (mittlerweile auch Let’s play Video), oder TV-Serie. Die vorproduzierte Musik wird in Musikbibliotheken sogenannten Production Music Libraries (z.B. Proud Music Library) verwaltet und online zur Direktlizenzierung angeboten.

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Musik, die unter den Begriff „Production Music“ fällt, definiert sich im Wesentlichen über zwei Kerneigenschaften, eine juristische und eine inhaltliche.

2. Production Music ist Pre-Cleared-Musik:

Im Gegensatz zu einem allgemeinen künstlerischen Musikwerk ist Production Music von vorneherein darauf ausgelegt, in audiovisuellen Produktionen verwendet zu werden. Ein Gutteil der dazu notwendigen Rechte und Lizenzwerke kann daher vom Musikverlag bereits im Vorfeld mit seinen Lizenzgebern (z.B. Komponisten) geklärt werden. Es steht somit meist ein Tarifwerk für unterschiedliche Nutzungsklassen fest, so daß eine umfangreiche sowie in der Regel kosten- und zeitintensive Rechteklärung entfällt.

Production Music wird von Production Music Libraries angeboten, d.h. Musikverlagen die sich primär als Zulieferer für die Medienindustrie verstehen. Proud Music Library Publishing hat daher speziell für die Medienbranche sein Verlagsprogramm über eine Suchmaschine umfangreich verschlagwortet und einfach erschließbar online gestellt.

3. Production Music weist eine spezielle Eignung zur Verbindung mit visuellen Medien auf:

Nicht jede Art von Musik ist gut zum Einsatz in Produktionen geeignet, z.B. Titel mit starken Dynamikschwankungen, Titel mit hohem Vokalanteil oder beispielsweise Titel die die volle Aufmerksamkeit beim Zuhörer verlangen. Production Music wird mit besonderem Hinblick auf die Bedürfnisse von Medienproduzenten ausgesucht oder speziell dafür komponiert.
Bei der Proud Music Library können Sie daher gezielt nach Stimmung, Charakter, Besetzung oder Tempo suchen – je nachdem welche Art von Musik Ihre aktuelle Produktion erwartet. Ein Gegenbegriff zu Production Music nach dieser Definition wäre „Artist Repertoire“. Mehr erfahren…

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren… 

Nach Production Music jetzt suchen, einfach Suchbegriff eingeben:

 

GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android
Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander
4. Rechtssicherheit von Production Music

Beim Lizenzerwerb handelt es sich um einen Rechtekauf. Der gutgläubige Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Es ist wichtig, sich genau anzuschauen, wer einem Nutzungsrechte an Production Music einräumt. Hierbei spielt das Renommee des Autors oder Verlags für Production Music eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Das Alter des Verlags (Proud Music wurde 1999 gegründet) trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt und ob auf verlässliche Quellen verwiesen wird. Auch ein Blick in die Lizenzbestimmungen ist ratsam. Übrigens… sollten sie lesen, dass das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist, ist das ein Hinweis darauf, dass kein Jurist die Bestimmungen zu Gesicht bekam, da das UN-Kaufrecht nur bei Warenkäfen gilt, nicht aber beim Rechtskauf nach §§433, 453 BGB.

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Wann wird Musik lizenzfrei?

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Filmchen (kurz: Virals) oder für Youtube-let’s-play-Videos sucht, hat sicherlich schon den Tipp oder (vom Auftraggeber) die Auflage bekommen sog. „lizenzfreie Musik“ zu nehmen. Stimmt’s? 😉

Es gibt sogar jede Menge Anbieter von Musik, die davon sprechen, man könne „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“ wird auch gern genommen. „rechtefreie Musik“ habe Ich auch schon gelesen. *Schüttel* Das ist alles ein Riesenquatsch. Also, schreiben wir mal Klartext…..

Eines vorweg… Musik kann man nicht kaufen, sondern man erwirbt das Recht die Musik zu nutzen. Eine CD kauft man immer mit dem Recht sie privat abzuspielen – mehr nicht. Steht auch immer so auf der CD drauf. Bei mp3-Files ist es genauso. Man muss nur in die Nutzungsbestimmungen des Verkäufers schauen.

Lizenzfrei heißt frei von Rechten!

Die Kurzform: Lizenzfrei bedeutet, dass die Benutzung keine Erlaubnis (das ist nämlich eine Lizenz) braucht. Es gibt also niemanden, der der Nutzung zustimmen muss – egal, ob entgeltlich oder kostenlos. Hierzu folgendes vorweg. 1. Eine Nutzung ist dann lizenzfrei, wenn an dem zu nutzenden Gut/Werk keine Rechte bestehen. Das ist 2. dann der Fall, wenn das Gut/Werk gemeinfrei geworden ist. Das ist 3. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Bei Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind, ist das 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (§ 64 UrhG)

Das war’s. 🙂

„Lizenzfreie Musik“  –  zum Verständnis

Wer die Kurzform nicht so ganz verstanden hat, hier nochmal in einer anderen Form. Um das alles zu verstehen, muss man unterscheiden zwischen der Musik im Sinne einer Komposition (Notenblatt) und Musik im Sinne einer Einspielung bzw. Tonaufnahme (Bsp. fürTonträger: mp3-File, CD, Schallplatte) – also kompliziert ausgedrückt: Die CD ist eine Verkörperung einer encodierten und akkustischen Darbietung der Noten der Komposition und kann beim Abspielen eines geeigneten Gerätes, die Darbietung hörbar machen. Deswegen bezeichnet man sie auch als Tonträger.

Wann erlischt das Recht an einer Komposition?

Das Recht erlischt dann, wenn keine Rechte der Autoren (Komponist, Texter, Bearbeiter) an der Komposition bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland besteht die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Autors. Läuft diese Frist ab, ist die Komposition gemeinfrei, mithin lizenzfrei, da man sich von niemanden mehr (weder durch Autoren oder Verlag) das Recht zu Nutzung einräumen lassen muss. Dann ist das Werk außerdem GEMAfrei. Das betrifft allerdings nur die Nutzung der Komposition, nicht die Nutzung einer Tonaufnahme oder Einspielung!

Diejenigen, die Rechte an einer Tonaufnahme haben, bezeichnet man nach dem Urheberrecht als Leistungsschutzberechtigte. Das sind die ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, mitunter auch Produzenten (z.B. die dicken Boys mit dem guten Gehör hinterm Mischpult). Auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist, habe die Leistungsschutzberechtigten Rechte an der Toneinspielung (sofern deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist)… aber seit wann gibt’s nochmal Schallplatten? 😉 Hierzu… sollte jemand  alte Schellackplatten von Bix Beiderbecke – und zwar Originale (!) – besitzen, kann sich tatsächlich glücklich schätzen einen Tonträger lizenzfrei nutzen zu dürfen, weil a) der gute Bix 1931 verstarb und die Aufnahmen z.T. aus den frühen 1920er Jahren stammen, wo auch bereits die Schutzfrist abgelaufen ist. Wer aber denkt, er könne sich jetzt bei der im Jahre 2007 erschienen „The Art of Bix Beiderbecke Doppel-CD“ bedienen, irrt. Also hier bitte warten bis zum 31.12.2077, 24h – die Frist war früher übrigens nur 50 Jahre. Nun zu den Künstlern….

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Der ausübende Künstler

Der ausübende Künstler erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte. Nach §§77, 78 UrhG hat der ausübende Künstler das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu senden und sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen. Aha, kurz der ausübende Künstler hat immer mitzureden.

Beispiele: Niemand darf…

– einfach in der Fußgängerzone auf einen Strassenmusiker mit seinem Smartphone drauf halten und seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufnehmen,

– dies auf Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich machen (z.B. auf Vimeo, Youtube, Facebook, usw. hochladen) oder senden

– die Aufnahme außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar machen…

es sei denn, der ausübende Künstler erlaubt es. Das wäre dann eine Lizenz. Viele glauben, dass das Einverständnis stillschweigend vorliegt, weil man ja den Künstler dadurch bekannter macht. NEIN!!! Studio, und Sessionmusiker, Orchestermusiker, usw. übertragen diese Rechte im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrages an den Auftraggeber oder Arbeitgeber idR. gegen Geld.

Darum….vorher den Strassenmusiker höflich fragen und sich einigen. Wenn nichts zu schreiben dabei, um einen 6-seitigen Lizenz-Vertrag aufzusetzen, kann man die Lizenzierung auch mit dem Smartphone als Bewegtbild festhalten 😉

Der Tonträgerhersteller

Stellt Euch vor, ihr einigt Euch mit dem Strassenmusiker und nehmen wir an er spielt eine Originalkomposition von W.A. Mozart und ihr nehmt nun die Darbietung auf, dann seit ihr der Tonträgerhersteller. OK? Ihr seit der Produzent des Videos.

Der Tonträgerhersteller (Produzent der Toneinspielung) erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.

Er hat das ausschließliche Recht:

– den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Er kann die Rechte auch auf Dritte zu übertragen. Desgewegen spricht man insgesamt von Lizenzkette:

Die Lizenzkette

Ausübender Künstler räumt Rechte an Tonträgerhersteller ein (auch Prodzent genannt) -> dieser räumt Rechte oftmals an Verlage ein -> Diese räumen dann Rechte an den Nutzer ein. Alles durch Lizenz(-vertrag). Das ist übrigens auch die Lizenzkette, die wir einhalten, wenn wir Nutzungsrechte an den Musiktiteln aus unserer Production Music Library zur gewerblichen Nutzung einräumen.

Bei Verlagen ist es oft der Fall, dass diese die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Vervielfältigung an die GEMA abtreten, während sie das Herstellungsrecht selbst vergeben. Das ist das Recht ein Werk mit einem anderen Werk zu verbinden, Bsp. Film mit Toneinspielung, daher umgangssprachlich auch als Werkverbindungsrecht (engl. Sync-right) bezeichnet.

Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs.  Z.B. gibt es am Beispiel Strassenmusiker noch schwierige Konstellationen, wenn der Strassenmusiker eine Version einer W.A. Mozart-Komposition darbietet, deren Bearbeiter GEMA-Mitglied ist. Und natürlich kürzt man bei der Lizenzkette ab, wenn man ein Video dann auf Youtube oder Vimeo hochlädt, da man dann direkt Youtube erlaubt das Video zu nutzen und zu veröffentlichen, und nicht erst noch einen Verlag kontaktiert. Diese Information stellt daher keine umfassende Rechtsberatung da. Bei detaillierten Fragen, sich immer an einen Rechtsanwalt wenden.

Woran erkennt Man, ob die Verwendete Musik rechtssicher ist?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden eingerichtet, die sich um das Vertragsmanagement kümmert. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt.

Production Music aus der Proud Music Library finden
Production Music aus der Proud Music Library

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Broadcast-Lizenzen für den redaktionellen TV-Einsatz

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für TV-Einsatz

Die Proud Music Library bietet für GEMA-Repertoire bzw. gemapflichtige Musik für eine Bearbeitungsgebühr von 10,70 Euro auch sog. Broadcast-Lizenzen für den TV-Einsatz (bei ARD, ZDF, RTL, HR, BR, SWR, NDR. MDR, SAT1, Pro7, usw.) an. Die Einräumung des Herstellungsrechtes selbst erfolgt hierbei unentgeltlich. Die Lizenz ist unter dem Reiter TV-Werbung & BCST bei ausschliesslich GEMA-Repertoire zu finden. BCST steht für Broadcast. GEMA-Repertoire bedeutet, dass das Vervielfältigungsrecht und das Veröffentlichungsrecht über eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird. Für den Einsatz in Deutschland ist hierfür die GEMA territorial zuständig. Das gilt auch für Werke, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert sind, da die GEMA mit den jeweiligen Verwertungsgeschaften Abkommen/Vereinbarungen getroffen hat, wonach sie für diese in Deutschland zuständig das Inkasso betreiben.

Die Bearbeitungsgebühr entfällt bei sog. Rahmenverträgen mit der Proud Music Library. Bitte hierfür mit uns in Kontakt treten unter [email protected] oder telefonisch unter 06132 43088 30

 

 

 

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