Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme

Auftragsproduktion durch Proud Music

Die Auftragsproduktion

Die Proud Music Library verfügt zwar über einen Katalog von mehreren zehntausend fertig produzierten Musiktitel, doch hin und wieder ist die Vorstellung der Kunden so speziell, dass wir auch Auftragsproduktionen durchführen. In der Regel wird zugleich vom Besteller auch eine Auftragskomposition beauftragt.

Produktionsmusik aus der Proud Music Library
Die Proud Music Library für hochwertige Production Music

Das Briefing

Hier wird nach einem Workshop mit dem Besteller bzw. Kunde so exakt wie möglich ein Layout erarbeitet und schriftlich fixiert (Briefing). Dabei geht es um die Besetzung eines Ensembles oder um die Frage, ob eine reine elektronische Produktion mit Soundlibraries alternativ in Frage kommt. Je nach Anforderung muß ein größeres Studio angemietet werden.

Ausgewählte Referenzen der Proud Music Library

Die Vorproduktion

Ein Layout ist zunächst eine Vor-Produktion der Toneinspielung, um sich ein Bild über Art und Umfang der Hauptproduktion zu machen. Hierbei werden insbesondere Tempo, Länge und vor allem die Instrumentierung abgeklärt. Dabei wird bereits ein Arrangement erarbeitet, damit bei der spätere Hauptproduktion der Entwicklungsprozess nicht ausgebremst wird.

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Die Hauptproduktion

Die Hauptproduktion soll von der künstlerischen Arbeit geprägt sein, wonach die Tonaufnahmen hier im Vordergrund stehen, d.h. am Arrangement sollte in diesem Prozess keine großen Änderungen mehr vorgenommen werden, sondern klar die Richtung der Produktion vorgeben. Studiozeit kostet Geld und die ausübenden Musiker*innen auch. Etwaiges „herumdoktern“ am Arrangement behindert die eigentliche Produktion, was mitunter sehr kostenintensiv sein kann.


Die Abnahme

Nach Fertigstellung der Hauptproduktion wird die Auftragsproduktion dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. In der Regel gibt es kaum Nachbesserungen, sofern bereits in Planung alles hinreichend festgehalten wurde. Da es sich bei einer Auftragsproduktion um einen Werkvertrag (§ 631 BGB) handelt, gehört die Abnahme des Werkes zur Hauptleistungspflicht des Werkbestellers. Nach § 640 BGB gilt ein Werk auch als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.


Die Rechteeinräumung

Eine Auftragsproduktion ist nichts wert, wenn der Besteller nicht die notwendigen Rechte zur Nutzung eingeräumt wird. Diese Rechte nennt man Verwertungsrechte, die bei einer Auftragsproduktion in der Regel exklusiv – also ausschließlich – eingeräumt werden. Im Urhebergesetz (UrhG) sind diese Rechte abschließend aufgelistet:

§ 16 Vervielfältigungsrecht

§ 17 Verbreitungsrecht

§ 18 Ausstellungsrecht

§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht

§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

§ 20 Senderecht

§ 20a Europäische Satellitensendung

§ 20b Kabelweitersendung

§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger

§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

Veröffentlicht von

Alexander Talmon

Alexander Talmon ist Mit-Geschäftsführer bei Proud Music und hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Er schreibt regelmäßig für das Proud Music Blog zu medienrechtlichen Themen. Er war rund 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden, Schwerpunkt Medienrecht und gibt hierzu auch Workshops. Da er auch selbst komponiert und produziert, schreibt er aber auch gerne Beiträge zu musik- und technikrelevante Themen.