Musik für Youtube-Kanal „Ohlala&Solala“

Wir haben den Musiktitel „Gentle Breeze“ von dem Komponisten und Produzenten für Production Music Nils Bergholz aus der Proud Music Library für den Youtube-Kanal „Ohlala&Solala“ lizenziert. Der mittlerweile sehr populäre Kanal von Andrea Sokol behandelt umfassend mit Tipps und Tricks alles was mit einem veganen Leben zu tun hat. Es geht hierbei nicht nur um vegane Ernährung, sondern auch um das gesamte Spektrum des Veganismus. Veganer lehnen jede Art von Produkt ab, das direkt oder indirekt in Zusammenhang mit der (Be-)Nutzung oder auch Ausbeutung von der Leistung eines Tieres zusammen hängt. Das betrifft zum einen tierische Lebensmittel, wie etwa Fleich, Butter, Milch, Käse oder Eier. Es betrifft auch Kleidung (hier bspw. : Wolle, Leder, etc.) oder Kosmetik (Gelatine, Hirschtalg, Bienenwachs, etc.) .

Der Engländer Donald Watson hat 1944 die Vegan Society gegründet zur Abgrenzung von der Vegetarian Society. Vegetarier essen durchaus tieerische Milchprodukte und Eier. Dies entspricht aber nicht dem Verständnis von Vegetarismus.

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Production Music

Production Music vs. Auftragsproduktion

Es gibt verschiedene Gattungen medialer Produkte: Imagefilm, viraler Spot, (klassischer) TV-Spot aber auch Filme, Hörspiele uv.m.. Wer zur Realisierung dieser Produkte Musik braucht hat die Wahl. Entweder man wendet sich an eine Musikproduktion mit eingerichtetem Studio und entsprechendem Netzwerk zur Studio- und Sessionusikern. Dort kann man sich entsprechend zu seinem Projekt Musik komponieren und fertig produzieren lassen. In der Regel stehen professionelle Tonstudios mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht den richtigen Sound zu finden. Vorteil: Die Rechte zur Nutzung an den Tonaufnahmen werden meistens umfänglich, d.h. auch exklusiv eingeräumt.

Als AV-Produzent kann man aber auch sein Glück mit Production Music versuchen.

1. Produktionsmusik oder Production Music?

Produktionsmusik (Production Music oder auch Archivmusik) ist die Bezeichnung von fertig produzierten Musikaufnahmen. Sie werden für Kunden aus der Medienproduktion erstellt, welche z.B. sind:

  • Werbeagenturen
  • TV-Produktionen
  • freiberufliche Cutter
  • A/V-Produzenten
  • Mediengestalter,
  • privat- und öffentlich-rechtliche TV-Sender (ZDF, ARD; RTL, SAT 1, Pro 7, usw.)
  • Radiosender und Kinobetreiber
  • Blogcaster
  • Youtuber
  • Instagramer
  • Meditationstrainer*Innen

Die Anwendungsbereiche sind hauptsächlich: Imagefilm, Werbeclip, Messe- oder Industriefilm, Infomercials, Viralspot, Spielfilm, Kinofilm, Youtubefilm (mittlerweile auch Let’s play Video), oder TV-Serie. Die vorproduzierte Musik wird in Musikbibliotheken sogenannten Production Music Libraries (z.B. Proud Music Library) verwaltet und online zur Direktlizenzierung angeboten.

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Musik, die unter den Begriff „Production Music“ fällt, definiert sich im Wesentlichen über zwei Kerneigenschaften, eine juristische und eine inhaltliche.

2. Production Music ist Pre-Cleared-Musik:

Im Gegensatz zu einem allgemeinen künstlerischen Musikwerk ist Production Music von vorneherein darauf ausgelegt, in audiovisuellen Produktionen verwendet zu werden. Ein Gutteil der dazu notwendigen Rechte und Lizenzwerke kann daher vom Musikverlag bereits im Vorfeld mit seinen Lizenzgebern (z.B. Komponisten) geklärt werden. Es steht somit meist ein Tarifwerk für unterschiedliche Nutzungsklassen fest, so daß eine umfangreiche sowie in der Regel kosten- und zeitintensive Rechteklärung entfällt.

Production Music wird von Production Music Libraries angeboten, d.h. Musikverlagen die sich primär als Zulieferer für die Medienindustrie verstehen. Proud Music Library Publishing hat daher speziell für die Medienbranche sein Verlagsprogramm über eine Suchmaschine umfangreich verschlagwortet und einfach erschließbar online gestellt.

3. Production Music weist eine spezielle Eignung zur Verbindung mit visuellen Medien auf:

Nicht jede Art von Musik ist gut zum Einsatz in Produktionen geeignet, z.B. Titel mit starken Dynamikschwankungen, Titel mit hohem Vokalanteil oder beispielsweise Titel die die volle Aufmerksamkeit beim Zuhörer verlangen. Production Music wird mit besonderem Hinblick auf die Bedürfnisse von Medienproduzenten ausgesucht oder speziell dafür komponiert.
Bei der Proud Music Library können Sie daher gezielt nach Stimmung, Charakter, Besetzung oder Tempo suchen – je nachdem welche Art von Musik Ihre aktuelle Produktion erwartet. Ein Gegenbegriff zu Production Music nach dieser Definition wäre „Artist Repertoire“. Mehr erfahren…

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren… 

Nach Production Music jetzt suchen, einfach Suchbegriff eingeben:

 

GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android
Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander
4. Rechtssicherheit von Production Music

Beim Lizenzerwerb handelt es sich um einen Rechtekauf. Der gutgläubige Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Es ist wichtig, sich genau anzuschauen, wer einem Nutzungsrechte an Production Music einräumt. Hierbei spielt das Renommee des Autors oder Verlags für Production Music eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Das Alter des Verlags (Proud Music wurde 1999 gegründet) trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt und ob auf verlässliche Quellen verwiesen wird. Auch ein Blick in die Lizenzbestimmungen ist ratsam. Übrigens… sollten sie lesen, dass das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist, ist das ein Hinweis darauf, dass kein Jurist die Bestimmungen zu Gesicht bekam, da das UN-Kaufrecht nur bei Warenkäfen gilt, nicht aber beim Rechtskauf nach §§433, 453 BGB.

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Wann wird Musik lizenzfrei?

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Filmchen (kurz: Virals) oder für Youtube-let’s-play-Videos sucht, hat sicherlich schon den Tipp oder (vom Auftraggeber) die Auflage bekommen sog. „lizenzfreie Musik“ zu nehmen. Stimmt’s? 😉

Es gibt sogar jede Menge Anbieter von Musik, die davon sprechen, man könne „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“ wird auch gern genommen. „rechtefreie Musik“ habe Ich auch schon gelesen. *Schüttel* Das ist alles ein Riesenquatsch. Also, schreiben wir mal Klartext…..

Eines vorweg… Musik kann man nicht kaufen, sondern man erwirbt das Recht die Musik zu nutzen. Eine CD kauft man immer mit dem Recht sie privat abzuspielen – mehr nicht. Steht auch immer so auf der CD drauf. Bei mp3-Files ist es genauso. Man muss nur in die Nutzungsbestimmungen des Verkäufers schauen.

Lizenzfrei heißt frei von Rechten!

Die Kurzform: Lizenzfrei bedeutet, dass die Benutzung keine Erlaubnis (das ist nämlich eine Lizenz) braucht. Es gibt also niemanden, der der Nutzung zustimmen muss – egal, ob entgeltlich oder kostenlos. Hierzu folgendes vorweg. 1. Eine Nutzung ist dann lizenzfrei, wenn an dem zu nutzenden Gut/Werk keine Rechte bestehen. Das ist 2. dann der Fall, wenn das Gut/Werk gemeinfrei geworden ist. Das ist 3. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Bei Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind, ist das 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (§ 64 UrhG)

Das war’s. 🙂

„Lizenzfreie Musik“  –  zum Verständnis

Wer die Kurzform nicht so ganz verstanden hat, hier nochmal in einer anderen Form. Um das alles zu verstehen, muss man unterscheiden zwischen der Musik im Sinne einer Komposition (Notenblatt) und Musik im Sinne einer Einspielung bzw. Tonaufnahme (Bsp. fürTonträger: mp3-File, CD, Schallplatte) – also kompliziert ausgedrückt: Die CD ist eine Verkörperung einer encodierten und akkustischen Darbietung der Noten der Komposition und kann beim Abspielen eines geeigneten Gerätes, die Darbietung hörbar machen. Deswegen bezeichnet man sie auch als Tonträger.

Wann erlischt das Recht an einer Komposition?

Das Recht erlischt dann, wenn keine Rechte der Autoren (Komponist, Texter, Bearbeiter) an der Komposition bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland besteht die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Autors. Läuft diese Frist ab, ist die Komposition gemeinfrei, mithin lizenzfrei, da man sich von niemanden mehr (weder durch Autoren oder Verlag) das Recht zu Nutzung einräumen lassen muss. Dann ist das Werk außerdem GEMAfrei. Das betrifft allerdings nur die Nutzung der Komposition, nicht die Nutzung einer Tonaufnahme oder Einspielung!

Diejenigen, die Rechte an einer Tonaufnahme haben, bezeichnet man nach dem Urheberrecht als Leistungsschutzberechtigte. Das sind die ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, mitunter auch Produzenten (z.B. die dicken Boys mit dem guten Gehör hinterm Mischpult). Auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist, habe die Leistungsschutzberechtigten Rechte an der Toneinspielung (sofern deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist)… aber seit wann gibt’s nochmal Schallplatten? 😉 Hierzu… sollte jemand  alte Schellackplatten von Bix Beiderbecke – und zwar Originale (!) – besitzen, kann sich tatsächlich glücklich schätzen einen Tonträger lizenzfrei nutzen zu dürfen, weil a) der gute Bix 1931 verstarb und die Aufnahmen z.T. aus den frühen 1920er Jahren stammen, wo auch bereits die Schutzfrist abgelaufen ist. Wer aber denkt, er könne sich jetzt bei der im Jahre 2007 erschienen „The Art of Bix Beiderbecke Doppel-CD“ bedienen, irrt. Also hier bitte warten bis zum 31.12.2077, 24h – die Frist war früher übrigens nur 50 Jahre. Nun zu den Künstlern….

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Der ausübende Künstler

Der ausübende Künstler erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte. Nach §§77, 78 UrhG hat der ausübende Künstler das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu senden und sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen. Aha, kurz der ausübende Künstler hat immer mitzureden.

Beispiele: Niemand darf…

– einfach in der Fußgängerzone auf einen Strassenmusiker mit seinem Smartphone drauf halten und seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufnehmen,

– dies auf Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich machen (z.B. auf Vimeo, Youtube, Facebook, usw. hochladen) oder senden

– die Aufnahme außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar machen…

es sei denn, der ausübende Künstler erlaubt es. Das wäre dann eine Lizenz. Viele glauben, dass das Einverständnis stillschweigend vorliegt, weil man ja den Künstler dadurch bekannter macht. NEIN!!! Studio, und Sessionmusiker, Orchestermusiker, usw. übertragen diese Rechte im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrages an den Auftraggeber oder Arbeitgeber idR. gegen Geld.

Darum….vorher den Strassenmusiker höflich fragen und sich einigen. Wenn nichts zu schreiben dabei, um einen 6-seitigen Lizenz-Vertrag aufzusetzen, kann man die Lizenzierung auch mit dem Smartphone als Bewegtbild festhalten 😉

Der Tonträgerhersteller

Stellt Euch vor, ihr einigt Euch mit dem Strassenmusiker und nehmen wir an er spielt eine Originalkomposition von W.A. Mozart und ihr nehmt nun die Darbietung auf, dann seit ihr der Tonträgerhersteller. OK? Ihr seit der Produzent des Videos.

Der Tonträgerhersteller (Produzent der Toneinspielung) erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.

Er hat das ausschließliche Recht:

– den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Er kann die Rechte auch auf Dritte zu übertragen. Desgewegen spricht man insgesamt von Lizenzkette:

Die Lizenzkette

Ausübender Künstler räumt Rechte an Tonträgerhersteller ein (auch Prodzent genannt) -> dieser räumt Rechte oftmals an Verlage ein -> Diese räumen dann Rechte an den Nutzer ein. Alles durch Lizenz(-vertrag). Das ist übrigens auch die Lizenzkette, die wir einhalten, wenn wir Nutzungsrechte an den Musiktiteln aus unserer Production Music Library zur gewerblichen Nutzung einräumen.

Bei Verlagen ist es oft der Fall, dass diese die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Vervielfältigung an die GEMA abtreten, während sie das Herstellungsrecht selbst vergeben. Das ist das Recht ein Werk mit einem anderen Werk zu verbinden, Bsp. Film mit Toneinspielung, daher umgangssprachlich auch als Werkverbindungsrecht (engl. Sync-right) bezeichnet.

Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs.  Z.B. gibt es am Beispiel Strassenmusiker noch schwierige Konstellationen, wenn der Strassenmusiker eine Version einer W.A. Mozart-Komposition darbietet, deren Bearbeiter GEMA-Mitglied ist. Und natürlich kürzt man bei der Lizenzkette ab, wenn man ein Video dann auf Youtube oder Vimeo hochlädt, da man dann direkt Youtube erlaubt das Video zu nutzen und zu veröffentlichen, und nicht erst noch einen Verlag kontaktiert. Diese Information stellt daher keine umfassende Rechtsberatung da. Bei detaillierten Fragen, sich immer an einen Rechtsanwalt wenden.

Woran erkennt Man, ob die Verwendete Musik rechtssicher ist?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden eingerichtet, die sich um das Vertragsmanagement kümmert. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt.

Production Music aus der Proud Music Library finden
Production Music aus der Proud Music Library

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Kurztutorials über die Features der Proud Music Library auf Youtube

Alle Mediengestalter und -produzenten teilen das gleiche Leid in Bezug auf musikalische Untermalung ihrer Produktionen nämlich die Musikrecherche. Fotos findent man schnell. Einfach eine Bildagentur aufsuchen, sich 30 Bilder per lightroom zeigen lassen und aussuchen. Die Suche stellt sich fast parallel dar.

Musiksuche hingegen ist immer seriell. Man kann nicht 3 oder 4 Musikstücke gleichzeitig hören, ohne dass die akustische Fokusierung leidet.

Youtube Channel von Proud Music
Youtube Channel der Proud Music Library

In unserem Youtube-Channel habe wir jede Menge Videos abgelegt, die inhaltlich alle zeigen, wie man sich binnen 3 Minuten in der Proud Music Library zurecht findet. Wie bedient man die Suche? Was sind Tags? Wo finde ich das Blog? usw…

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Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 ausgewählte GEMA-freie Musiktitel zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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GEMA unterzeichnet Lizenzvertrag mit YouTube

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

 

Unter Dach und Fach

Die GEMA und YouTube haben einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Beide Seiten haben sich nach sieben Jahren Zoff nun auf Konditionen einigen können. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. November 2016 und läuft bis zum 30. April 2019. Der Vertrag deckt auch die Zeit nach dem April 2009 (sog. vertragsloser Zustand) ab, was die GEMA zum Abschluss des Lizenzvertrages zur Bedingung gemacht hat. Somit können rückwirkend Tantiemen für Mitglieder (Komponisten, Texter, Bearbeiter, Verlage) ausgeschüttet werden.

 

Was steckt drin?

Die GEMA wird zunächst an den Werbeerlösen prozentual beteiligt. Auch für zukünftige Abonnementerlöse erhält sie einen Anteil. Für den Zeitraum ab April 2009 gibt es eine Minimumgarantie. Aufgrund einer Vertraulichkeitsklausel ist über die Vergütung öffentlich nichts bekannt. Allerdings müßte wohl die GEMA gegenüber den Mitgliedern Zahlen nennen, aufgrund der sie ausschüttet.

YouTube wird der GEMA zur Abrechnung Nutzungsmeldungen übermitteln. Die aus der Musiknutzung erzielten Erträge werden dann gemäß dem Verteilungsplan der GEMA (pdf) an die Mitglieder verteilt.

3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik
Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden

Da war doch noch der Rechtsstreit Youtube vs. GEMA?

Kurz und knapp: Das Verfahren wird beigelegt. Dies gilt zum einen für die Revision des Unterlassungsverfahrens vor dem OLG Hamburg aus dem Jahre 2015. Aber auch das Schadensersatzverfahren (eine Revision gegen das Urteil des OLG München, 2015) wird beigelegt. Die bereits ergangenen Urteile werden nicht rechtskräftig, was jedoch nicht das Urteil zu den sog. GEMA-Sperrtafeln berührt. Dieses bleibt rechtskräftig, da die Wirksamkeit von der Vereinbarung unberührt bleibt.

YouTube geht nach wie vor davon aus, dass keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrages besteht. Dem gegenüber vertritt die GEMA weiterhin die Auffassung, dass YouTube Lizenzschuldner ist und nicht etwa der User, der ein Video hochlädt. D.h., dass es nach wie vor eine unklare Rechtslage gibt. Allerdings gibt es bereits seit 2013 durch einen Rahmenvertrag klare rechtliche Verhältnisse zwischen der GEMA und Online-Plattformen wie Spotify, Amazon, GooglePlay, AppleMusic etc..

In der Proud Music Library nach Stock Music suchen
Suchmaschine für Stock Music in der Proud Music Library

Entfallen jetzt alle Sperrtafeln?

Es kommt darauf an. Grundsätzlich entfallen sie zwar, jedoch nicht für Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabel oder Verlage, die den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen. Außerdem können auch weiterhin Videos von Rechteinhabern über bspw. das Content-ID-System gesperrt werden. Das ist dann der Fall, wenn User einfach Musik – also Tonaufnahmen – verwenden ohne eine Nutzungslizenz (insbesondere Einräumung des Herstellungsrechts bzw. Werkverbindungsrechts) hierfür erlangt zu haben. Das Herstellungsrecht räumen in der Regel Musikverlage ein. Genaueres hierzu hier!

Weitere Informationen finden Sie unter www.gema.de/youtube.

 

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Update: Wo finde ich Musik für Videos?

Die Wellenform des Musiktitels "Buccaneers" aus der Proud Music Library
Die Wellenform des Musiktitels „Buccaneers“ aus der Proud Music Library

Musiktitel aus der Proud Music Library dürfen in Videos einsetzt werden und auf Videoplattformen zum Streamen hochgeladen werden, sofern hierfür eine Lizenz erworben wurde. Bei werblichen Einsatz bitte daher die Lizenz „Advertising (online)“ aus unserer Library wählen. Werbung ist jede Verkausfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Bei GEMA-Repertoire fallen sog. GEMA-Gebühren an, die an die GEMA entrichten müssen. Allerdings sieht die GEMA die Betreiber der Plattformen als „Sender“ an. Demnach stellt die GEMA die Forderungen an die Betreiber der Videoplattformen. Um hier rechtlich auf sicherem Boden zu stehen, empfiehlt es sich direkt bei GEMA bezügl. Nutzung von Musik in Videos, die auf Video-Portalen hochgeladen werden sollen, nachzufragen.

Zwischen dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) und der GEMA ist im Dezember 2013 ein Gesamtvertrag geschlossen worden, der die Nutzung des GEMA-Repertoires im Rahmen von Musikstreaming-Angeboten regelt, sofern diese werbefinanziert sind. Von der Einigung betroffen sind die vom VPRT vertretenen Online-Video-Plattformen (bsw. MyVideo, Clipfish, tape.tv oder Putpat). Der Vertrag gilt rückwirkend zum 01.01.2013. Der Vertrag regelt:

– tarifliche Vergütung nach Dem Tarif VR-OD 9 der GEMA für werbefinanzierte Streamingangebote
– Nachlass in Höhe von 20% (siehe hierzu den Artikel „YouTube-Rivalen-bekommenTarif Nachlass bei Gema„)
– VRPT-Mitglieder müssen Video-Abrufe der GEMA melden
– VRPT-Mitglieder verpflichten sich Unidentified Content (und insbesondere User Generated Content) via Software zu erkennen
– Durch lange Laufzeit ermöglicht die GEMA den VRPT-Mitglieder eine Planungs- und Rechtssicherheit

Hierzu auch: Die GEMA will sich dafür einsetzen, dass das Einbetten von Youtube-Videos auf Drittseiten GEMA-pflichtig werden soll und ein Artikel auf welt.de

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Sehen was mit unserer Musik gemacht wird: Proud Music Library Channel auf Youtube

Playlists mit Werbefilmen

Es ist nicht neu, dass Musik unsere Stimmung und Wahrnehmung beeinflusst. Kein Wunder also, dass in Werbung und Trailern großer Wert auf die Musik gelegt wird. Und wenn die Musik dann auch noch zum Werbespot passt, kann sie durchaus die Überzeugung von einem Produkt verfestigen. Über 22.000 Tracks (Stand: Okt. 2012) 32.000 Tracks (Stand: Februar 2017) können in der Proud Music Library nach Genres und Schlagwörtern durchsucht werden. Auf unserem Youtube-Channel haben wir drei Playlists mit Werbefilmen zu den Bereichen Games, Film & TV, Produktvideos & Trailer und Imagefilme & Firmenpräsentationen eingerichtet, die alle (teilweise) GEMAfreie Titel aus unserer Bibliothek lizensiert haben. Die Playlists werden natürlich Stück für Stück ausgebaut.

1. Games, Film and TV with music from Proud Music Library
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2. Advertising spots with music from Proud Music Library
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3. Corporate films with music from the Proud Music Library
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Proud Music versorgt das Making-of für die „Drei gegen CO2“-Aktion von Sharp Solar, Q-Cells und MTV mit Musik

GEMAfreie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library
Hintergrundmusik aus der Proud Music Library

Proud Music versorgt das Making-of für die „Drei gegen CO2“-Aktion von Sharp Solar, Q-Cells und MTV mit Musik aus der Proud Music Library. Zum Einsatz kamen u.a. „Watching Actors on Stage„, „Summer I“ (beide Frank Herrlinger) und „Business 1“ (Martin Adam), Referenz: Mediabüro Hamburg.

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Standard-Lizenz

Die Standard-Lizenz ist die gängige Basislizenzierung eines Titels aus der Proud Music Library und unter anderem geeignet für folgende Nutzungsarten:

– redaktioneller Film/Dokumentarfilm/ (für Internet / TV / IPTV oder Broadcast) oder
– Hintergrundmusik für eine (1) Webseite und Subdomains oder
– Imagefilm/Industriefilm oder
– Informationsfilm oder
– Produktfilm oder
– Personalmarketing-Film (Recruiting-Film) oder
– Telefonwarteschleife für eine (1) Betriebsstätte oder
– Die Aufführung eines Bühnenstücks oder
– Corporate-Podcast-Beitrag

Es ist gestattet das mit dem Musiktitel verbundene Werk bis zu 1.000 Einheiten (USB, DVD, Download) zu vervielfältigen.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Jegliche Nutzung gestattet mit Ausnahme Neulizenzierung (CD-Audio), Computerspiele, höhere Auflagen als 1000 Einheiten und Werbespots. Ausgehend von der Standard-Lizenz gibt es Upgrade-Pfade, z.B. auf die Reproduction Lizenzen für größere Auflagen. Bei Fragen hierzu anrufen unter (+49) 6132 / 43 088 30 oder eine mail an [email protected]

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Sind die Online-Nutzungsrechte in der Standard-Lizenz enthalten?

Man kann den Film, der im Rahmen einer Standard-Lizenz aus der Proud Music Library mit Musik unterlegt wurde, auch im Internet online verfügbar machen, sofern dies nicht in werblicher Absicht geschieht. Beispiel: Einsatz eines Image- oder Produktfilms auf der Firmen-Homepage, Film zur Mitarbeitermotivation, Film für Pressekonferenz. Dies sind alles nicht-werbliche Anwendungsbereiche, da damit keine verkaufsfördernde Maßnahme verbunden ist. Sobald aber potentielle Kunden Adressat des Filmes sein könnten, ist die Nutzung werblich. Werbung ist in diesem Kontext jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Waren oder Dienstleistungen).

Dies Standard-Lizenz gilt ausdrücklich auch für IPTV, Mobile und IPBroadcast, d.h. die Nutzung in Video on Demand (VOD)-Angeboten.

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Wird ein Film verkaufsfördernd eingesetzt, müßte a) die Online-Advertising-Lizenz erworben werden und damit b) die Standard-Lizenz für die Nutzung auf Video-Plattformen bzw. für sog. Drittseiten zu werblichen Zwecken erweitert werden.

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