Talkover & Underscore: Reduzierte Musik perfekt für Voice-Overs, Werbung & Video | Proud Music Library

Talkover- oder Underscore-Versionen sind spezielle Bearbeitungen eines Musiktitels, bei denen markante Melodie-Elemente reduziert oder ganz entfernt wurden. Diese Versionen eignen sich besonders gut als musikalischer Hintergrund bei gesprochenem Text, etwa in Werbespots, Imagefilmen oder YouTube-Videos. Durch die reduzierte Struktur stören sie nicht die Sprachverständlichkeit und fügen sich unauffällig in den Mix ein.

In der Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) stehen zahlreiche solcher Talkover- bzw. Underscore-Versionen zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um andere Lieder, sondern um Varianten eines bestehenden Tracks, die gezielt für den Einsatz als Unterlegung produziert wurden. Der Begriff „Underscore“ hat sich besonders im internationalen Sprachgebrauch etabliert, weshalb beide Bezeichnungen synonym verwendet werden.

Zusätzlich bietet die Proud Music Library eine Vielzahl sogenannter Variationen oder Mixes an. Diese beruhen auf demselben musikalischen Grundmaterial, unterscheiden sich jedoch in Charakter, Arrangement oder Länge. So finden sich in der Datenbank Versionen „without Drums“, „without Choir“ oder „Short Edit“ – perfekt, um den passenden Soundtrack für spezifische Szenarien zu finden.

Wer nach flexibler Production Music sucht, die sich professionell an unterschiedlichste Projektanforderungen anpassen lässt, ist mit der Proud Music Library gut beraten. Alle Tracks sind entweder GEMAfrei oder aus dem GEMA-Repertoire, inklusive transparenter Lizenzinformationen und sofortigem Direkt-Download.

 

Was ist Werbung? (Fortsetzung)

Hier ist eine ausführlichere Darstellung des Begriffs „Werbung“:


Was ist Werbung? – Definition und rechtlicher Kontext

Der Begriff „Werbung“ wird im rechtlichen Kontext häufig sehr weit ausgelegt. Nach Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung ist Werbung jede Äußerung im Rahmen der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die darauf abzielt, den Absatz von Produkten – dazu zählen Waren, Dienstleistungen, Rechte oder sogar Verpflichtungen – zu fördern.

Diese Definition betont, dass der Begriff nicht auf klassische Werbemaßnahmen wie Anzeigen, Plakate oder Fernsehspots beschränkt ist. Vielmehr kann jede Form der Kommunikation, die auf die Absatzförderung gerichtet ist, als Werbung verstanden werden.


Beispiele für Werbung

1. Klassische Werbemaßnahmen:

  • Anzeigen in Zeitungen oder Online-Medien.
  • TV- und Radiowerbung.
  • Bannerwerbung oder Pop-ups auf Websites.

2. Indirekte Werbemaßnahmen:

  • E-Mail-Newsletter oder Marketing-SMS.
  • „Soft Selling“ durch Content-Marketing, etwa informative Blogbeiträge mit Produktplatzierungen.
  • Sponsoring von Veranstaltungen.

3. Nicht offensichtliche Werbemaßnahmen:

  • Befragungen zur Kundenzufriedenheit: Laut dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17) können selbst Umfragen, die der Imagepflege oder der langfristigen Kundenbindung dienen, als Werbung gelten.
  • Hinweise auf ergänzende Produkte: Etwa durch automatische Empfehlungen („Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, kauften auch …“).
  • Social-Media-Kommunikation: Postings, die indirekt Produkte oder Dienstleistungen bewerben, z. B. durch Influencer-Marketing oder Markenprofile.

Ziele der Werbung

Das zentrale Ziel jeder Werbung ist die Förderung des Absatzes. Dies umfasst:

  • Direkte Verkaufsförderung: Werbung, die Kunden zu einem unmittelbaren Kauf animieren soll, z. B. Rabattaktionen oder exklusive Angebote.
  • Markenbildung (Branding): Aufbau oder Pflege eines positiven Images der Marke oder des Unternehmens.
  • Kundenbindung: Maßnahmen, die auf die langfristige Beziehung zum Kunden abzielen, z. B. exklusive Informationen oder Treueprogramme.

Werbung und Datenschutz

Im Zusammenhang mit Werbung, insbesondere Direktwerbung, spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erkennt Direktwerbung als eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten an, die ein berechtigtes Interesse des Unternehmens darstellen kann (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat hierzu in ihrer Orientierungshilfe zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Direktwerbung (November 2018) klargestellt:

  • Werbung ist nicht nur auf klassische Maßnahmen beschränkt, sondern umfasst auch zielgerichtete Ansprache durch personalisierte Inhalte, sei es per Post, E-Mail oder andere Kanäle.
  • Selbst in Fällen, in denen keine direkte Produktwerbung erfolgt, sondern die Kommunikation auf eine Kundenbindung abzielt, kann dies datenschutzrechtlich als Werbung interpretiert werden.

Rechtsprechung zur Werbung

Die Rechtsprechung hat den Begriff Werbung in zahlreichen Fällen weiter präzisiert. Einige relevante Urteile sind:

  • BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17:
    Befragungen zur Kundenzufriedenheit können Werbung sein, insbesondere wenn sie nicht neutral erfolgen und einen werblichen Charakter haben, z. B. durch implizite Hinweise auf Produkte oder Dienstleistungen.
  • EuGH, Urteil vom 13.05.2011 – C-122/10:
    Der Gerichtshof betonte, dass Werbung jede Handlung umfasst, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts oder einer Dienstleistung zu fördern, auch wenn dies nicht unmittelbar erkennbar ist.

Zusammenfassung: Der weit gefasste Begriff der Werbung

Werbung umfasst jede Handlung, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Rechts zu fördern – sei es direkt oder indirekt. Dabei können auch Maßnahmen wie Kundenzufriedenheitsbefragungen oder Hinweise auf ergänzende Produkte unter den Begriff fallen. Aufgrund der engen Verbindung von Werbung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutz ein wesentlicher Aspekt, der bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen berücksichtigt werden muss.

Im Zweifel sollte geprüft werden, ob eine Maßnahme als Werbung verstanden werden könnte, um rechtliche Risiken – insbesondere in Bezug auf Datenschutz und unlauteren Wettbewerb – zu vermeiden.

Wann wird Musik lizenzfrei?

 

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Videos (z. B. Virals) oder YouTube-Let’s-Play-Videos sucht, hat bestimmt schon einmal den Tipp oder sogar die Vorgabe erhalten, sogenannte „lizenzfreie Musik“ zu verwenden. Kommt Dir das bekannt vor? 😉

Dabei stoßen viele auf Formulierungen wie „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“. Manche Anbieter sprechen sogar von „rechtefreier Musik“. Aber Vorsicht: Das ist oft ein Missverständnis. Deshalb hier ein wenig Klartext.


Eines vorweg: Musik „kauft“ man nicht

Wenn Du Musik nutzt, erwirbst Du kein Eigentum an der Musik selbst, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das gilt sowohl für CDs als auch für digitale Dateien wie MP3s. Mit dem Kauf einer CD erwirbst Du beispielsweise nur das Recht, sie privat abzuspielen – nicht mehr. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Downloads, deren Nutzungsbedingungen oft detailliert regeln, was erlaubt ist.


Was bedeutet „lizenzfrei“?

Lizenzfrei bedeutet, dass die Nutzung eines Werkes keine Erlaubnis (Lizenz) benötigt. Das ist nur dann der Fall, wenn:

  1. keine Rechte mehr an dem Werk bestehen,
  2. das Werk gemeinfrei ist (Schutzfrist abgelaufen),
  3. die Schutzfrist nach § 64 UrhG abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Lizenzfreie Musik – Komposition vs. Einspielung

Um „lizenzfrei“ zu verstehen, ist es wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:

  • Die Komposition: Das Werk selbst, also die Noten und der Text.
  • Die Einspielung: Die Tonaufnahme, die diese Komposition hörbar macht (z. B. MP3, CD, Schallplatte).

Die Komposition wird gemeinfrei (und damit lizenzfrei), wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist. Die Tonaufnahme bleibt jedoch geschützt, solange die Rechte der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Diese umfassen z. B. den Künstler, den Produzenten und den Tonträgerhersteller.

Beispiel:
Die Werke von W.A. Mozart sind gemeinfrei. Wenn jedoch ein Orchester Mozarts Musik neu einspielt, gelten die Leistungsschutzrechte der Musiker und Produzenten. Diese Rechte laufen in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung der Aufnahme ab.


Die Lizenzkette: Wie Rechte weitergegeben werden

Musikrechte werden oft durch eine sogenannte Lizenzkette verwaltet:

  1. Der ausübende Künstler (z. B. Sänger oder Musiker) räumt Rechte an den Tonträgerhersteller (Produzent) ein.
  2. Der Tonträgerhersteller kann diese Rechte an einen Verlag abtreten.
  3. Der Verlag lizenziert die Musik an den Endnutzer (z. B. Filmemacher, Content-Creator).

Bei der Nutzung von Produktionsmusik läuft dieser Prozess oft über spezialisierte Musikbibliotheken wie die Proud Music Library. Sie gewährleisten, dass alle Rechte geklärt sind, und stellen ihren Kunden rechtssichere Lizenzen aus.


Rechte des ausübenden Künstlers

Ein ausübender Künstler (z. B. Sänger, Musiker) hat das exklusive Recht, seine Darbietung aufzunehmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§§ 77, 78 UrhG). Ohne seine Erlaubnis darf niemand:

  • Aufnahmen seiner Darbietung erstellen oder veröffentlichen,
  • diese Aufnahmen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich machen (z. B. auf YouTube).

Das Einverständnis des Künstlers ist also entscheidend – das nennt man Lizenz. Studio- und Orchestermusiker übertragen ihre Rechte meist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an den Auftraggeber.


Woran erkennt man rechtssichere Musik?

Rechtssichere Musik erkennt man daran, dass der Anbieter alle relevanten Nutzungsrechte eindeutig klärt und dokumentiert. In Deutschland erfolgt der Lizenzerwerb durch einen Vertrag (§§ 433, 453 BGB). Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen, weshalb Verlage und Bibliotheken wie die Proud Music Library sorgfältig prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten.

Die Proud Music Library bietet Kunden eine Rechtsabteilung, die alle Lizenzfragen professionell bearbeitet. So wird sichergestellt, dass Medienschaffende rechtssicher und sorgenfrei arbeiten können.

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Zusammenfassung

  • Lizenzfrei bedeutet: Es gibt keine Rechteinhaber, die eine Erlaubnis zur Nutzung geben müssen.
  • Gemeinfrei ist nicht gleich lizenzfrei – die Tonaufnahme kann weiterhin geschützt sein.
  • Kläre immer die Rechte, bevor Du Musik in Medien einsetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hinweis: Diese Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine juristische Beratung. Bei komplexen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

 

Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

 


Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

Produktionsmusik, auch bekannt als Stock Music oder Library Music, bezeichnet vorproduzierte Musik in verschiedenen Genres wie Rock, Pop, Jazz und vielen anderen. Sie wird speziell für die Nutzung in Medienproduktionen wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots, Podcasts und weiteren Formaten erstellt und kann mit einer entsprechenden Lizenz verwendet werden.


Was ist eine Production Music Library?

Produktionsmusik wird gezielt für den Einsatz in Medienproduktionen komponiert und produziert. Im Gegensatz zu kommerziellen Songs ist sie nicht als eigenständiges Werk zum Kauf oder Download erhältlich. Stattdessen erfolgt der Zugriff über sogenannte Produktionsmusikbibliotheken (Production Music Libraries). Diese Plattformen fungieren als Schnittstelle zwischen den Komponisten oder Verlagen und den Medienschaffenden, die Musik für ihre Projekte suchen.


Eine praktische Lösung für Medienschaffende

Produktionsmusik ist eine erschwingliche und zeitsparende Lösung für Medienschaffende. Sie eignet sich ideal für Projekte, bei denen die Erstellung einer individuellen Musik nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Ob aus Zeitmangel, begrenzten Ressourcen oder einem knappen Budget – Produktionsmusik bietet eine professionelle und unkomplizierte Alternative.

 

Was ist Production Music? Wo finde ich Production Music?

Production Muic für gewerbliche Anwendungen
Production Music aus der Proud Music Library für Indistrie- und Imagefilme, sowie für Werbung und FIlm

Schnellsuche nach GEMA- und GEMA-freier Production Music direkt starten:

 

Production Music bzw. Produktionsmusik ist eine speziell für gewerbliche Anwendung zugeschnitten und produzierte Musik. Schnittfreudig, abwechslungsreich und klanglich aktuell.

Wo kommt Production Music zum Einsatz?

Produktionsmusik findet sich in Radio- und Fernsehsendungen, Hörspielen, Videogames aber auch in Werbespots und Jingles. Zudem verwenden Filmproduktionen oft Production Music, um Trailer zu bewerben. Es wird also im Trailer nicht die Original-Filmmusik eingesetzt. Auch in TV-News oder Internet-News-Portalen hört man mittlerweile Produktionsmusik im Hintergrund von Wort- und Bildbeiträgen.

Wie kommt man an Production Music heran?

Früher wurde Production Music ist in der Regel auf CD im Red Book Audio-Format ausgeliefert, um ein einfaches Cueing und eine schnelle Synchronisation zu ermöglichen. Heute wird Production Music als Download zur Verfügung gestellt. Anbieter von professioneller Production Music haben Autoren unter Vertrag, die Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, z.B. ASCAP, BMI, SOCAN, GEMA, SIAE, PRS und APRA.

Wo findet man Production Music in der Proud Music Library?

In der Proud Music Library findet man derzeit (Stand: Feb. 2022) rund 30.000 Musiktitel an Production Music. Etwa 10.000 (Stand: Feb. 2022) Tracks fällt unter die Rubrik GEMAfreie Musik und ist als solche auch gekennzeichnet. Den Aktuellen Überblick findet man hier!

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Gemafreie Musik Vogelgezwitscher

GEMAfreie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library
Hintergrundmusik aus der Proud Music Library

Damit ein Werk der Musik gemafrei ist, darf keine Verwertungsgesellschaft damit beauftragt worden sein, die Vervielfätigungsrechte und das öffentliche Wiedergaberecht wahrzunehmen. Das setzt aber zunächst voraus, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechts handelt. Das ist dann der Fall, wenn das Werk

  • eine geistige Schöpfung eines Menschens ist,
  • verkörpert wurde und
  • über hinreichende Schöpfungshöhe verfügt.

Bei Vogelgezwitscher ist allein schon klar, dass es sich nicht um eine Schöpfung eines Menschens handelt. Demnach gibt es kein gemafreies Vogelgezwitscher.

Warum wird aber dennoch danach gesucht? Derjenige, der Vogelgezwitscher aufgenommen hat, hat ein Leistungsschutzrecht an der Aufnahme. Dieses Recht verbietet es jedem die Aufnahme zu nutzen, es sei denn das Recht wurde einem per Lizenz eingeräumt. Was also User suchen, die „Gemafreie Musik Vogelgezwitscher“ in einer Suchmaschine eingeben, ist eine Tonaufnahme von Vogelgezwitscher, dass sie frei verwenden dürfen.

Weitere Links zu dem Thema:

Welche Nachteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Welche Vorteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Was ist lizenzfreie Musik?

Wann wird Musik lizenzfrei?

GEMA-freie Musik schneller finden

Kostenlose GEMA-freie Musik

Gemafreie Musik für kommerzielle Nutzung

Kommerzielle Nutzung

Fasst man den Begriff der kommerziellen Nutzung eng, dann liegt diese vor, wenn ein auf die Gewinnerzielung gerichtetes Interesse vorliegt. Dies trifft auf jeden Fall bei Werbung zu. Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme, die zum Absatz eines Produktes oder Dienstleistung dient.

Will man also gemafreie Musik in einem kommerziellen Kontext nutzen, muß dementsprechend die Lizenz gestaltet sein. So schliessen etwa bestimmte Creative Commons Lizenzen (CC-Lizenzen) die kommerzielle Nutzung aus. Bei Lizenzierung von gemafreier Musik für kommerzielle Projekte muß die Lizenz genau diesen Nutzungsumfang erlauben.

Kommerzielle Nutzung weit ausgelegt

Fraglich ist hierbei aber, ob kommerzielle Nutzung nicht schon dann vorliegt, wenn in Zusammenhang mit einem an sich nicht-kommerziellen Video Werbung als pre-, mid- oder post-roll läuft. Also nicht das Video inhaltlich kommerziell ist, jedoch der Rahmen sich als kommerziell darstellt, indem Werbung geschaltet wird. Das ist dann sicherlich zu bejahen, wenn derjenige, der das Video erstellt hat oder in Auftrag gegeben hat, durch Werbeschaltungen auf Video-Plattformen an den Werbeeinnahmen beteiligt wird. Hier wäre dann der Begriff der kommerzielle Nutzung weit auszulegen.

Werblich oder nicht-werblich

Um dieses Problem aufzulösen, differenziert man bei den Nutzungslizenzen, die die Proud Music Library vergibt, lediglich nach der Verwendung eines Videos, egal ob kommerziell oder nicht-kommerziell. der Verwendungsbegriff ist nämlich einfacher abzugrenzen: werblich oder nicht-werblich.

Was ist Werbung?

Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung).

Um gemafreie Musik für kommerzielle Nutzung via der Proud Music Library zu lizenzieren, kommt nur darauf an, wer potentieller Adressat des Videos ist. Gehört ein potentieller Kunde zum Adressatenkreis, dann ist das Video werblich.

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Tipps, wie man richtig sucht!

Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

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Production Music

Die beste gemafreie Musik

Natürlich liegt es Medienschaffenden und -nutzer daran Musikeinspielungen zu finden, die bestmöglich hergestellt wurde. Dabei spielt nicht nur die Originalität der Komposition und des Arrangements eine Rolle, sondern auch die Soundqualität. Aber um von sich selbst zu behaupten, dass man die beste gemafreie Musik hätte, ist nicht nur peinlich, sondern auch wettbewerbswidrig. Werbliche Vergleiche sollten nach Wettbewerbsrecht immer überprüfbar sein. Auch der Spruch „Kaufen sie beim Weltmarktführer“ setzt voraus, dass man es auch ist.

All-Time Charts der Proud Muic Library

Die Proud Music Library hat schon seit 2005 zwei Charts. Zum einen gibt es die All-Time Charts. Hier wird lediglich eine Chart dargestellt, die Musiktitel nach Häufigkeit der Lizenzierung seit 2005 widerspiegelt. Gemafreie Musik ist mit weißer Farbe unterlegt.

Production Music 2019
Production Music aus der Proud Music Library

 

Hot Tracks

Daneben gibt es die Hot Tracks. Diese Chart spiegelt die tagesaktuellen Lizenzierungen wieder. Hier werden zum Beispiel Neuzugänge in der Library höher gewichtet, sofern sie sie sich überdurschnittlich oft lizenziert haben. Titel, die zwar schon oft lizenziert wurden, aber seit einiger Zeit nicht mehr, werden in der Gewichtung abgeschwächt. Dadurch sind die Hot Tracks dynamischer als All-Time Charts.

Hot Tracks,tagesaktuell
Production Music – Hot Tracks – Täglich neu!

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Production Music

Gemafreie Musik ohne Lizenz?

Des öfteren werden wir angesprochen, ob es in der Proud Music Library auch gemafreie Musik ohne Lizenz gibt. Hier erfolgt mittlerweile reflexartig die Gegenfrage, was gemafreie Musik ohne Lizenz sein soll. Daraufhin hört man dann als Antwort, dass das doch lizenzfreie Musik sei, die man frei nutzen darf. Oh je, gleich mehrere Mißverständnisse….

1. Gemafreie Musik ist nicht rechtefreie Musik

Zunächst muß man den Begriff „Musik“ klären Was meint jemand, der rechtefreie Musik sucht. Ihm geht es wohl kaum um das Notenwerk, die Komposition an sich, sondern um die Tonaufnahme, z.B. ein mp3-File. Ein mp3-File geniesst nach Veröffentlichung eine Schutzfrist von 70 Jahren ab Datum der Veröffentlichung, § 82 UrhG. Danach darf die Tonaufnahme frei verwendet werden, muß man also niemanden um Erlaubnis fragen, sofern auch die Schutzfrist bezüglich der Komposition und gegebenfalls des Textes nicht mehr gilt. Diese Frist beträgt nach §§ 64, 65 UrhG 70 Jahre nach Tod des zuletzt verbliebenen Urhebers. Von daher ist der Begriff der „Rechtefreiheit“ differenziert zu betrachten.

2. Gemafreie Musik ist nicht lizenzfreie Musik

Eine Lizenz ist eine Erklärung etwas zu dürfen. Fluglizenz, Schanklizenz, Führerschein (=Fahrlizenz)…. Lizenzfrei ist also etwas, wenn man niemanden mehr um Erlaubnis fragen muß oder sich ein Recht einräumen lassen muß. Das ist bei Musik, Bild, Text, und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken, dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei und kann von allen genutzt werden ohne jemanden zu fragen. Handelt es sich um ein vertontes gemeinfreie Werk, wie etwa Beethovens 9. Sinfonie, dann ist allerdings das Recht desjenigen zu beachten, der an der Tonaufnahme selbst die Rechte hat. Dieses Recht läuft 70 Jahre nach Veröffentlichung des Tonträgers ab.

3. Gemafreie Musik ohne Lizenz?

Lizenzfreie Musik, lizenzfreie Bilder… schon oft gelesen. Dieser Begriff aus dem Marketing soll lediglich ausdrücken, dass man für die Mehrfachnutzung eines Titel keine neue Gebühr bezahlen muß, sondern nur einmal und dann den Titel immer wieder nutzen darf. Besser wäre es daher von lizenz-gebührenfreie Musik oder Bilder zu sprechen. Gerade der Umstand, dass die Rechteeinräumung auch die Mehrfachnutzung gestattet, ist eine lizenzrelevante Erklärung. Hier wird einem ja ein Recht eingeräumt etwas nutzen zu dürfen ud nicht bei einer erneuten Nutzung nachlizenziert wird.

 

Production Music aus der Proud Music Library - GEMA-frei
Production Music aus der Proud Music Library – auch GEMA-frei

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Welche Musik ist gemafrei?

So mancher oder so manche sucht nach gemafreier Musik im Internet. Oftmals mit dem Hintergedanken das sei kostenlose Musik, die man einfach für Medienprojekte einsetzen kann. Angefangen mit der Weihnachtskarte mit musikalischen Grüßen bis hin zum Imagefilm oder Industriefilm, taucht die Frage nach gemafreier Musik regelmäßig auf.

Was ist gemafreie Musik?

Die Frage welche Musik gemafrei ist, ist soweit gefasst, dass man differenziert antworten muß. Zunächst ist zu klären, was mit dem Begriff „Musik“ überhaupt gemeint ist. Wenn man von „Musik“ spricht, kann nämlich zum einen das auf Notenpapier verkörperte Werk gemeint sein. Zum anderen kann man damit einfach nur die Tonaufnahme meinen. Daher kurz aufgeschlüsselt erklärt:

1. Das (Noten-)Werk

Spricht man von einem in Noten aufgeschriebenen Werk, dann ist diese „Musik“ dann gemafrei, darf man also das Werk nutzen ohne die Erlaubnis vom Urheber oder seinen Erben zu haben, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei. Bei mehreren Urhbern eines Werkes (Z.B. Musik mit Text), kommt es auf das Todesdatum des letzt verbliebenen Urheber an.

2. Gemafreie Musik ist keine kostenlose Musik

Musik ist aber auch gemafrei, wenn der Autor oder die Autoren keine Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind. GEMAfreie Autoren nehmen ihre Rechte dann selbst war. Die Muik ist nicht per se umsonst, gratis oder kostenlos. Ist bei mehreren Autoren (Texter oder Komponist) eine/r Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft, ist das Werk nicht gemafrei.

3. Gemafreie Musik als mp3-File

Stellt man die Frage in Bezug auf eine Tonaufnahme (p.B. „Ist das mp3-File gemafrei?“), geht es auch wieder darum, ob die Autoren (Texter/Komponisten) Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind. Dabei spielt es übrigens eine Rolle, ob es sich um eine ausländische Verwertungsgesellschaft handelt. Auch wenn das Werk bei der bspwm. amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP gemeldet ist, handelt es sich nicht um gemafreie Musik. Die GEMA hat weltweit mit über 140 Verwertungsgesellschaft Abkommen, wonach die GEMA für das Territorium Deutschalnd zuständig ist auch für andere Verwertungsgesellschaften das Inkasso zu betreiben.

Bei Fragen hierzu gerne bei uns (Proud Music Library) anrufen unter: 06132 43 088 30

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Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
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