Was ist lizenzfreie Musik?

„Lizenzfreie“ Musik

Der Musikkatalog unserer Production Music Library enthält weit über 30.000 Musiktitel – alles Royalty-free Music. Dort verwenden wir aber niemals den Begriff lizenzfrei. Das hat ernsthafte Gründe: Der Begriff lizenzfrei bzw. das oft im gleichen Zusammenhang gebrauchte „rechtefrei“ oder „copyright free“, ist inhaltlich mißverständlich. „Lizenzfreiheit“ als Konzept kommt ursprünglich aus der Archivfotografie und bezeichnet dort i.d.R. relativ weit gefaßte Nutzungslizenzen,bis hin zu einmaligen pauschalen Lizenzgebühren. Im Musikbereich taucht der Begriff „Lizenzfreie Musik“ umgangssprachlich häufig synonym zur GEMA-Freiheit auf, was jedoch inhaltlich nicht korrekt ist.

In der Proud Music Library nach Stock Music suchen
Suchmaschine für „lizenzfreie“ Musik in der Proud Music Library

 

Lizenzfrei gleich sinnfrei?

„Rechtefreiheit“ und somit „Lizenzfreiheit“ ist per Definition nicht möglich, da Urheberrechte durch Schaffung des Werkes entstehen und unveräußerlich sind. Es empfiehlt sich also den umgangssprachlichen Begriff „Rechtefreiheit“ nicht anzuwenden. Man sollte auch nicht von „lizenzfreie Musik“ sprechen (sondern allenfalls von lizenzgebührenfreier Musik). Ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist allenfalls dann lizenzfrei, mithin rechtefrei, wenn es gemeinfrei geworden ist. Das ist dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist, § 64 UrhG (Siehe § 65 UrhG bei mehreren Urhebern).

Der Gegenbegriff zu „lizenzfrei“ ist die Anwendung sehr kleinteiliger Lizenzen bei denen jede einzelne Verwertungsart getrennt lizenziert wird. Im Musikbereich verdeutlicht dies der bildhafte amerikanische Begriff Needle-Drop-License: bei jedem Abspielen einer Schallplatte (=> Aufsetzen des Tonarms) wird eine Lizenzgebühr fällig. „Lizenzpflichtige“ Musik differenziert demnach nach Verbreitungsgebiet, Art und Umfang des Einsatzes, zeitlicher Dauer, etc..

Zusammengefaßt: Wer umgangssprachlich „lizenzfreie Musik“ sucht, möchte eine einmalige Lizenzgebühr für umfassende Nutzungsmöglichkeiten zahlen.

Die Proud Music Library trägt diesem Konzept durch weitgefaßte Lizenzen wie unsere Standard-Lizenz Rechnung. „Lizenzfreie Musik“ oder „rechtefreie Musik“ im juristischen Sinne sind unsere Titel natürlich nicht – auch nicht die GEMA-freie Musik – und das ist gut so: Sie erhalten bei der Lizenzierung eine Lizenz mit den nötigen Rechten zur Nutzung! Egal ob Sie Musik für Werbefilme, Imagefilme, TV-Ads oder In-Stream-Werbung brauchen, für alle Anwendungen haben wir die passende Lizenz. Unser Musikkatalog ist auch gut sortiert, so dass sie relativ schnell Musik für Ihre Projektvertonung finden.

Musik rechtsssicher lizenzieren

Der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB regelt die Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer der Lizenz. Die Einräumung von Nutzungsrechten an einem Musiktitel geschieht durch eine Lizenzierung, verkörpert in einem Lizenzdokument, dass die Nutzungsbedingungen regelt.

Der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch von gema-freier Musik erfolgt nach § 398 BGB (Abtretung). Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets die Aufgabe zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für seine Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei? Übersicht von Proud Music

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