Eine Hintergrundmusik ist zunächst eine Tonaufnahme, die unaufdringlich ist, somit die Funktion hat, nicht zu stören und lediglich für eine unaufdringliche Atmosphäre zu sorgen. Dabei kommt es auf den Anlass oder Präsentationsrahmen an, z.B. Beschallung im Supermarkt, in einer Hotel-Lobby oder Hintergrundmusik auf einer Vernisage.
Darüber hinaus wird der Begriff Hintergrundmusik als akustische Komponente in audiovisuellen Produktionen verstanden. Das können sein, Werbefilme, Trailer, Image- und Industriefilme, Videospiele, aber auch die Verwendung von Hintergrundmusik in Spielfilmen (sog. Scoring) oder als Soundtrack.
Generell findet man Hintergrundmusik in der Proud Music Library durch die Schnellsuche hier:
oder über unsere erweiterte Suchmaschine:
Als Hintergrundmusik eignen sich grundsätzlich alle Genres. Für die ledigliche Beschallung eignen sich instrumentale Musikstücke bzw. Tonaufnahmen aus den Genres Smooth Jazz, Lounge, Chill out und Bossa Nova. Diese Musik wird auch oft im Begriff „Easy Listening“ zusammengefasst.
Bei Fragen hierzu stehen wir gerne telefonisch unter ++49 (0)6132 43 088 30 zur Verfügung. In dringenden Fällen am Besten eine Mail schreiben an [email protected].
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
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Schnellsuche nach Hintergrundmusik direkt starten:
Was ist Hintergrundmusik?
Hintergrundmusik ist kein musikalisches Genre. Wobei Easy Listening, Chill out, Ambiente oder Lounge im Allgemeinen darunter verstanden wird (Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik). Im Grunde kann jeder Musiktitel aus der Proud Music Library als Hintergrundmusik eingesetzt werden. Allerdings beinhaltet die Library regelmäßig rund 10.000 Musiktitel, die dem Genre Easy Listening zugeordnet ist, da diese Musik sich optimal als Hintergrundmusik eignet.
Klanglandschaften und Beschallung von Gewerbeflächen
Zunächst braucht man Hintergrundmusik zur Schaffung von Klanglandschaften, wonach in erster Linie die Musik passiv angehört wird. Die Musik soll lediglich das Ambiente ergänzen odere die Wirkung des Ambientes verstärken, indem sie signalgebend ist (Bspw. Dinermusik erzeugt subtil Haltung, dass gleich gespeist wird). Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik.
Hintergrundmusik wird auch oft in Yoga- und Meditationskursen verwendet, um Entspannungsübungen zu begleiten oder zu unterstützen. Früher fand man sie auch als Untermahlung auf Webseiten. Hiervon ist man wieder abgekommen, da man feststellte, dass dies eher zu einer „musikalischen Luftverschmutzung“ geführt hat. Für diese Nutzungsarten braucht man lediglich das Recht der öffentlichen Wiedergabe.
Auch für die Beschallung von einer Gewerbefläche (Flughafen, Supermarkt, Hotel, Fitnessstudio, usw.) braucht man das Recht zur öffnetlichen Wiedergabe. In der Proud Music Library kann durch eine Beschallungs-Lizenz dieses Recht für einen Musiktitel erwerben.
Hintergrundmusik in Filmen
Allerdings wird funktionale Hintergrundmusik in verschiedenen elektronischen Medien wie Film, Werbefilmen, Messefilmen, Fernsehen und Internet-Videos wie bspw. Videocasts eingesetzt. Der Unterschied zur normalen Beschallung besteht darin, dass hier zusätzlich das Herstellungsrecht erworben werden muß, nämlich das eine Werk (Film) mit dem anderen Werk (Musik) so zu verbinden, dass ein neues (verbundenes) Werk entsteht, daher auch Recht (ein neues) Werk herzustellen. Deswegen wird das Herstellungsrecht auch als Werkverbindungsrecht oder Sync-Recht bezeichnet.
Hintergrundmusik bei Youtubern
Influencer, Instagrammer, Youtube-Kanal-Betreiber oder Let’s play Produzenten setzen ebenfalls Hintergrundmusik in ihren Videos ein. Manche sind eher rein zur Beschallung als reine Hintergrundmusik gedacht. In anderen Videos aber haben sie eine dramaturgische Funktion, indem durch die Musik eine Szene dramaturgisch verstärkt wird. Bei beiden Nutzungsarten muß sich jeweils das Herstellungsrecht eingeräumt werden (Siehe oben).
Hintergrundmusik bei Theaterstücken, Feuerwerken, sonstigen Bühnenproduktionen
Bei der Inszenierung von Theaterwerken oder Bühnenwerken generell ist es hin und wieder der Fall, dass Musik zum Einsatz kommt. Auch hier braucht man das Herstellungsrecht, weil man zwei Werke zusammen bringt. Das gilt auch für die Präsentatin von Feuerwerken in Verbindung mit Musik.
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Seit Jahren streiten sich schon Webseiten-Programmierer, Marketingstrategen und Usability-Experten um den Sinn von Hintergrundmusik in Webseiten. Die einen sagen, dass sei Humbug, weil der Besucher durch Musik eher gestört wird, da er nach Informationen sucht. Musik wird hier eher als „akustische Luftverschmutzung“ empfunden. Dem steht gegenüber, dass Webseiten zunehmenden Unterhaltungswert bieten und somit auch die Emotionalität nicht auf der Strecke bleiben darf. Musik und Bilder sind nach wie vor die besten Medien für den Transport von Stimmung/Wirkung eines Produktes. Das Produkt oder die Message soll so schnell wie möglich ankommen. Dafür ist reiner Text unpraktisch, da es eben Zeit braucht, um ihn zu lesen.
Entscheidend ist doch letztlich was derjenige, der Musik auf einer Webseite einsetzt, damit erreichen will. Musik muß dementsprechend funktional in die Gestaltung von Webseiten eingebunden werden. Natürlich ist es abwegig Hintergrundmusik auf bspw. wikipedia.org permanent einzubauen. Auch News-Portalen würden wir hier eher abraten und Musik nur dann einzusetzen, wenn es redaktionell/themenbezogen geboten ist. Es gibt jedoch viele Anwendungsbereiche, wo es tatsächlich Sinn macht auf den Einsatz von Musik beim WEB-Design nicht zu verzichten. Im folgenden haben wir exemplarisch einige Webseiten unserer Kunden aufgeführt, denen die Integration von Musik in ihrer Webseiten ausgesprochen gelungen ist. Insbesondere die Kopplung von Information und Emotion ist geschickt hergestellt worden. Die Proud Music Library bietet hierfür tausende von handverlesenen Musiktiteln, die bereits im Vorfeld von unserem Artist&Repertoire Management auf mediale Einsetzbarkeit geprüft wurden.
Der Begriff Hintergrundmusik wird auf den verschiedensten Weisen gebraucht. Zunächst handelt es bei Hintergrundmusik um Beschallung zur Schaffung von Klanglandschaften, wonach in erster Linie die Musik passiv angehört wird („Akustische Klangtapete“ Fahrstuhlmusik, oder auch Musik zum Weghören). Die Musik soll lediglich das Ambiente ergänzen odere die Wirkung des Ambientes verstärken. Deswegen wird Hintergrundmusik bspw. In Hotels, Gaststätten oder Fitness-Centern dezent in geringer Lautstärke wiedergegeben/abgespielt. Hintergrundmusik wird in diesem Kontext auch als Easy Listening, Chill out, Ambiente oder Lounge verstanden (Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik).
Nun ist es aber auch üblich, Hintergrundmusik in verschiedenen elektronischen Medien wie Film, Werbefilmen, Messefilmen, Fernsehen und Internet-Videos wie bspw. Videocasts einzusetzen. Während in den oben genannten Anwendungsfällen lediglich eine Lizenz genügt, die berechtigt Musik abzuspielen, also öffentlich wahrnehmbar wiederzugeben, ist die rechtliche Grundlage bei Hintergrundmusik für Filme oder ähnliches etwas weiter gefasst. So muß hier noch das Herstellungsrecht eingeräumt werden, um das Werk Film mit dem Werk Musik zu verbinden. Deswegen nennt man das Herstellungsrecht auch Werkverbindungsrecht oder Sync-Recht.
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Die Verwendung von Musik aus der Proud Music Library auf einer WEBsite stellt eine Verbindung zweier Werke dar. Werk 1: WEBsite (Graphiken, Buttons, Content/Inhalt, etc.) und Werk 2: Musik (Komposition, Arragement, Produktion). Sofern es sich nicht um Werbung (= jede verkaufsfördernde Maßnahme für den Absatz einer Ware oder Dienstleistung) handelt, ist hierfür die Standard-Lizenz einschlägig.
Der Begriff „music bed“ kommt ursprünglich aus dem Hörfunkbereich und bezeichnet dort Hintergrundmusik, in welche die Stimme des Moderators eingebettet wurde. Ein verwandter Begriff hierzu ist „Underscore“. Underscore Musik verzichtet meist auf starke Melodielinien, damit sich Stimme und Musik harmonisch ergänzen, und nicht zuviel Aufmerksamkeit auf die Musik entfällt. Die Musik hat meist eine konstante Stimmung und wird als Loop abgespielt.
Ein typisches Beispiel für ein „music bed“ oder „underscore“ ist die Art von Hintergrundmusik, die im Radio oder TV bei Nennung der Schlagzeilen vor der eigentlichen Nachrichtensendung gesendet wird.
Es haben jede Menge GEMAfreie Tracks des Komponisten und Produzenten Gerd-Peter Vogel Einzug in die Proud Music Library gehalten. Seine Musik zeichnet sich vor allem durch ein versiertes Gitarrenspiel aus und ist überwiegend in der Rock- und Popmusik zu Hause. Seine Produktionen sind vielseitig verwendbar, sei es als Hintergrundmusik für Telefonwarteschleifen, Unterlage für einen Imagefilm oder in einem Trailer.
Die Standard-Lizenz ist die gängige Basislizenzierung eines Titels aus der Proud Music Library und unter anderem geeignet für folgende Nutzungsarten:
– redaktioneller Film/Dokumentarfilm/ (für Internet / TV / IPTV oder Broadcast) oder – Hintergrundmusik für eine (1) Webseite und Subdomains oder – Imagefilm/Industriefilm oder – Informationsfilm oder – Produktfilm oder – Personalmarketing-Film (Recruiting-Film) oder – Telefonwarteschleife für eine (1) Betriebsstätte oder – Die Aufführung eines Bühnenstücks oder – Corporate-Podcast-Beitrag
Es ist gestattet das mit dem Musiktitel verbundene Werk bis zu 1.000 Einheiten (USB, DVD, Download) zu vervielfältigen.
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Jegliche Nutzung gestattet mit Ausnahme Neulizenzierung (CD-Audio), Computerspiele, höhere Auflagen als 1000 Einheiten und Werbespots. Ausgehend von der Standard-Lizenz gibt es Upgrade-Pfade, z.B. auf die Reproduction Lizenzen für größere Auflagen. Bei Fragen hierzu anrufen unter (+49) 6132 / 43 088 30 oder eine mail an [email protected]
Bei Hintergrundmusik handelt es sich um Musik, die zur Beschallung eingesetzt wird – Proud Music intern gerne als „Klangtapete“ bezeichnet. Auch wenn man hier einen einfachen Text dazuspricht (Hinweis auf Öffnungszeiten, Ankündigungen, Durchsagen, etc.), so liegt hier eine Nutzung zur Beschallung vor. Die Proud Music Library bietet Beschallungslizenzen auch von Einzeltiteln an. Wichtig: Bei Beschallungslizenzen wird lediglich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe eingeräumt. In dieser Lizenz ist nicht das Recht enthalten die Musik bspw. mit einem Film zu verbinden. Das sog. (Film-)Herstellungsrecht wird nicht eingeräumt.
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