GEMA-Freistellung

Bevor ein Presswerk mit der Produktion, d.h. der mechanischen Vervielfältigung einer DVD oder CD beginnen darf, muß sichergestellt werden, daß die entsprechenden Abgaben bei der Verwertungsgesellschaft gezahlt wurden. Als Auftraggeber einer Pressung müssen Sie somit online bei der GEMA oder ihrer zuständigen Verwertungsgesellschaft mit einem speziellen Formular eine GEMA Freistellung beantragen.

Nach Einreichung prüft die GEMA ob von ihr wahrgenommene Rechte betroffen sind und stellt entweder eine Rechnung über die Höhe der Lizenzgebühren nach GEMA Tarifwerk oder (im Falle von ausschließlich gemafreier Musik) eine Null-Rechnung. Im Anschluß daran, wird dem Presswerk die GEMA Freistellung bestätigt und die Produktion kann beginnen.

Bei der Verwendung von bei Proud Music lizenzierter GEMAfreier Musik wird die GEMA nach Prüfung eine Null-Rechnung ausstellen, da die Urheber von bei Proud Music als GEMAfrei gekennzeichneter Musik ihre Rechte nicht über die GEMA wahrnehmen lassen (d.h. Keinen entsprechenden GEMA-Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben). Ein Antrag auf GEMA-Freistellung ist dennoch zu stellen, dies ergibt sich unmittelbar aus der Gültigkeit der GEMA-Vermutung, die im Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zwingend festgelegt ist (§ 13b Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, kurz: UrhWG).

Um unnötige Verzögerungen bei der Produktion zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig eine entsprechende Meldung der Produktion bei der GEMA einzureichen (d.h. einen Antrag auf GEMA-Freistellung zu stellen), damit die GEMA Freistellung nach der Prüfung zeitnah zugestellt werden kann.

Siehe hierzu auch:
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz bei Wikipedia

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMA-Werknr.

Wenn ein Musikurheber Werke bei einer Verwertungsgesellschaft anmeldet, wird diesem Werk durch die GEMA eine GEMA Werknr. zugeordnet. Wenn Ihnen die GEMA Werknr. bekannt ist, bitten wir Sie, diese auch (z.B. per Zwischenablage aus unseren Lizenzdokumenten) in den Musikfolgebogen zu übernehmen, da dies Verwechslungen aufgrund von Namensgleichheiten bei Werktitel oder Urheberangaben vermeiden hilft.

Jede Verwertungsgesellschaft vergibt ihre eigenen Werknummern. Inhaltlich verwandt mit der GEMA-Werknr., jedoch unabhängig von dieser vergeben, werden ISWC (International Standard Work Code) für Werke und ISRC (International Standard Recording Code) zur weltweit einheitlichen Bezeichnung einer konkreten Aufnahme eines Werks.

Wellenform des Tracks Crude and Wild von gerd-Peter Vogel (GEMAfrei)
Crude and Wild von gerd-Peter Vogel (GEMAfrei)

GEMA-Musikfolgebogen

Musikfolgebogen bezeichnen von der GEMA oder allgemein von Verwertungsgesellschaften herausgegebene Formulare, in die Musiknutzer Angaben über die genutzen Musikwerke eintragen müssen. Im englischen Sprachraum wird ein Musikfolgebogen mit dem aus der Filmbranche stammenden Begriff Cue Sheet bezeichnet. In den Musikfolgebogen werden Name des Titels und Angaben zu Komponist und Textdichter gemacht, sowie, falls bekannt die GEMA-Werknummer und im Filmbereich Zeitangaben.

Bei der Lizenzierung von GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library erhalten Sie diese Angaben in unserem Lizenzfreigabe-Dokumenten, und können diese per Zwischenablage problemlos in das Musikfolgebogen-PDF der GEMA übernehmen.

Aufgrund der sogenannten GEMA-Vermutung muß auch bei der Nutzung von GEMAfreien Musiktiteln ein GEMA Musikfolgebogen ausgefüllt und eingesendet werden – nach Prüfung wird die GEMA jedoch keine Lizenzgebühren berechnen.

Der Musikfolgebogen wird meist von der produzierenden bzw. ausführenden Agentur ausgefüllt, die Lizenzgebühr trägt jedoch in der Regel der Nutzer der Musik. Bei Einsatz von GEMA-Repertoire z.B. in öffentlich-rechtlichen TV- und Rundfunksendern fallen keine weiteren GEMA-Gebühren an, da diese i.d.R. einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben und bereits eine jährliche pauschale Lizenzabgabe an die GEMA bzw. an eine Verwertungsgesellschaft zahlen.

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PRO-PRS-RCS

Die Abkürzungen PRO, PRS und RCS stehen für:

PRO=Performance Royalty Organization
PRS=Performance Royalty Society or Performing Right Society
RCS=Royalty Collecting Society

PRS kann auch den Namen der britischen Verwertungsgesellschaft PRS als Teil der MCPS-PRS Alliance bezeichnen.

Was bedeutet die Angabe einer Verwertungsgesellschaft in der Titeldarstellung?

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Proud Music hat gemafreie Musik und GEMA-Repertoire im Angebot.

1. GEMAfreie Musik ist wie folgt gekennzeichnet:

GEMA: Gemafreie Musik

Es fallen keine weiteren Lizenzgebühren außerhalb der im Shop angezeigten Proud Music Lizenzgebühr an.

2. GEMA-Repertoire ist wie folgt gekennzeichnet:

GEMA: [Name einer Verwertungsgesellschaft]

Bei GEMA-Repertoire müssen Musikfolgebögen bei der jeweiligen zuständigen Verwertungsgesellschaft ihres Landes eingereicht werden (z.B. GEMA, SUISA, AKM). Bei einer Nutzung im Broadcast-Rahmen fallen für den Musiknutzer keine weiteren Gebühren an, da Sender i.d.R. einen Rahmenvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft geschlossen haben. Im Fall anderer Nutzungsarten trägt die Gebühr der Musiknutzer, nicht die Produktionsagentur. Die Lizenzierung erfolgt in beiden Fällen ohne weitere Beteiligung von Proud Music, an uns ist nur die Lizenzgebühr laut gewünschter Lizenz-Angabe im Shop zu entrichten. Was die GEMA und Youtube betrifft, bitte hier lesen: GEMA unterzeichnet Lizenzvertrag mit YouTube

GEMA-Vermutung

 

Zur Erklärung: Praktisch alle Musiktitel, mit denen man z.B. über Radio, TV oder auf Veranstaltungen in Kontakt kommt, stammen aus dem Repertoire der Plattenfirmen, die wiederum Verträge mit Autoren geschlossen haben. Die Autoren lassen ihre Rechte in der Regel über eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA wahrnehmen. Verwertungsgesellschaften haben miteinander Abkommen. Somit ist der Regelfall der GEMA-Schutz eines Musiktitels und die GEMA-Freiheit ist von der Anzahl der Musikwerke weltweit eher die Ausnahme. Der Regelfall ist also die Gültigkeit der GEMA-Vermutung.

Aus dem GEMA-Schutz eines Musiktitels erfolgt die Pflicht zur Lizenzierung der jeweiligen Nutzung bei der GEMA. Beispiele: Eine Liveaufführung von GEMA-Repertoire in einem Konzert muß bei der GEMA gemeldet und im Hinblick auf das Recht zur öffentlichen Aufführung lizenziert werden. Eine Nutzung von durch die GEMA geschützten Titeln in einem Imagefilm oder Produktvideo on- oder offline muß ebenfalls gemeldet und lizenziert werden. Das Herstellungsrecht (oder auch Sync-Recht bzw. Werkverbindungrecht) wird übrigens über den jeweiligen Rechteinhaber (Autor/en, Verlag) eingeräumt und nicht über die GEMA.

Somit ergibt sich direkt aus der GEMA-Vermutung die Verpflichtung von Musiknutzern, eine entsprechende Meldung z. B. eines Musikfolgebogens bei der GEMA einzureichen.

GEMAfreie Musiktitel sind von der GEMA-Vermutung natürlich ebenfalls betroffen, so daß auch hier eine Meldung bei der GEMA erfolgen muß. Mit den Lizenzdokumenten der bei Proud Music als GEMAfrei gekennzeichneten Titeln wird die GEMA nach Prüfung jedoch feststellen, daß für die Urheber dieser Titel kein Wahrnehmungsvertrag besteht und somit auch keine GEMA-Abgaben anfallen.

Die GEMA-Vermutung stellt für die Nutzer von bei Proud Music lizenziertem GEMAfreien Material somit keine spezielle Problematik da, sondern ist mit dem Ausfüllen und Einsenden des Musikfolgebogens abgeschlossen.

Kundensupport

Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Games Convention 2007 in Leipzig

Proud Music ist wieder bei der diesjährigen Games Convention in Leipzig, vom 22.08.-26.08.2007 vor Ort. Wir freuen uns auf Gespräche und Feedback von Musiknutzern aus der Games Branche.

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik für Timelapse-Videos aus der Proud Music Library

Bitte kontaktieren Sie uns unter +49 (0) 6132 / 43 088 30 zur Absprache.

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GEMA-Wahrnehmungsvertrag

Als GEMA-Wahrnehmungsvertrag oder GEMA Berechtigungsvertrag bezeichnet man denjenigen Vertrag, mit dem ein Urheber die Verwertungsgesellschaft zur treuhänderischen Wahrnehmung seiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte im Inland und über angeschlossene Verwertungsgesellschaften im Ausland beauftragt.

Der Wahrnehmungsvertrag umfaßt im wesentlichen die musikalischen Aufführungsrechte (inkl. Rundfunk und Livekonzertrechte) sowie die mechanischen Vervielfältigungsrechte (z.B. Herstellung von Bild-/Tonträgern), sowie die Rechte zur Nutzung eines Werks im Online-Bereich.

Die sogenannten „Großen Rechte“ (vor allem das Synchronisationsrecht) sind vom Wahrnehmungsvertrag nicht berührt und können daher von der GEMA auch nicht wahrgenommen und somit keine Lizenzen erteilt werden.

Alle Tracks zum Download in 16-bit, WAV-Qualität
Die Musiktitel zu den zugehörigen Lizenzen werden in WAV-Qualität bereitgestellt.

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Volltextsuche online

Die neue Startseite der Proud Music Library - Bessere Suche nach Stock Music und gemafreier Musik
Die neue Startseite der Proud Music Library

Wir haben die Suchfunktion umfangreich überarbeitet. Erstmalig steht jetzt über das Sucheingabefeld eine eigenständige Möglichkeit zur gezielten Datenbankabfrage zur Verfügung.

Alle bisher nur anklickbaren Suchbegriffe können jetzt durch Kommata getrennt in beliebiger Komplexität zusammengestellt werden.

Somit kann durch Eingabe von „saxophon, vibraphon“ gezielt nach Titeln mit diesen beiden Instrumenten gesucht werden – bisher konnte nur ein Instrument pro Suchvorgang ausgewählt werden!

Nach Titeln und Songbeschreibungen kann natürlich weiterhin wie bisher gesucht werden.

Weitere Anregungen sind natürlich wie immer willkommen!

GEMAfreie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library
GEMAfreie Musik für Beschallung

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