GEMA unterzeichnet Lizenzvertrag mit YouTube

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

 

Unter Dach und Fach

Die GEMA und YouTube haben einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Beide Seiten haben sich nach sieben Jahren Zoff nun auf Konditionen einigen können. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. November 2016 und läuft bis zum 30. April 2019. Der Vertrag deckt auch die Zeit nach dem April 2009 (sog. vertragsloser Zustand) ab, was die GEMA zum Abschluss des Lizenzvertrages zur Bedingung gemacht hat. Somit können rückwirkend Tantiemen für Mitglieder (Komponisten, Texter, Bearbeiter, Verlage) ausgeschüttet werden.

 

Was steckt drin?

Die GEMA wird zunächst an den Werbeerlösen prozentual beteiligt. Auch für zukünftige Abonnementerlöse erhält sie einen Anteil. Für den Zeitraum ab April 2009 gibt es eine Minimumgarantie. Aufgrund einer Vertraulichkeitsklausel ist über die Vergütung öffentlich nichts bekannt. Allerdings müßte wohl die GEMA gegenüber den Mitgliedern Zahlen nennen, aufgrund der sie ausschüttet.

YouTube wird der GEMA zur Abrechnung Nutzungsmeldungen übermitteln. Die aus der Musiknutzung erzielten Erträge werden dann gemäß dem Verteilungsplan der GEMA (pdf) an die Mitglieder verteilt.

3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik
Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden

Da war doch noch der Rechtsstreit Youtube vs. GEMA?

Kurz und knapp: Das Verfahren wird beigelegt. Dies gilt zum einen für die Revision des Unterlassungsverfahrens vor dem OLG Hamburg aus dem Jahre 2015. Aber auch das Schadensersatzverfahren (eine Revision gegen das Urteil des OLG München, 2015) wird beigelegt. Die bereits ergangenen Urteile werden nicht rechtskräftig, was jedoch nicht das Urteil zu den sog. GEMA-Sperrtafeln berührt. Dieses bleibt rechtskräftig, da die Wirksamkeit von der Vereinbarung unberührt bleibt.

YouTube geht nach wie vor davon aus, dass keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrages besteht. Dem gegenüber vertritt die GEMA weiterhin die Auffassung, dass YouTube Lizenzschuldner ist und nicht etwa der User, der ein Video hochlädt. D.h., dass es nach wie vor eine unklare Rechtslage gibt. Allerdings gibt es bereits seit 2013 durch einen Rahmenvertrag klare rechtliche Verhältnisse zwischen der GEMA und Online-Plattformen wie Spotify, Amazon, GooglePlay, AppleMusic etc..

In der Proud Music Library nach Stock Music suchen
Suchmaschine für Stock Music in der Proud Music Library

Entfallen jetzt alle Sperrtafeln?

Es kommt darauf an. Grundsätzlich entfallen sie zwar, jedoch nicht für Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabel oder Verlage, die den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen. Außerdem können auch weiterhin Videos von Rechteinhabern über bspw. das Content-ID-System gesperrt werden. Das ist dann der Fall, wenn User einfach Musik – also Tonaufnahmen – verwenden ohne eine Nutzungslizenz (insbesondere Einräumung des Herstellungsrechts bzw. Werkverbindungsrechts) hierfür erlangt zu haben. Das Herstellungsrecht räumen in der Regel Musikverlage ein. Genaueres hierzu hier!

Weitere Informationen finden Sie unter www.gema.de/youtube.

 

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Veröffentlicht von

Alexander Talmon

Alexander Talmon ist Mit-Geschäftsführer bei Proud Music und hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Er schreibt regelmäßig für das Proud Music Blog zu medienrechtlichen Themen. Er war rund 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden, Schwerpunkt Medienrecht und gibt hierzu auch Workshops. Da er auch selbst komponiert und produziert, schreibt er aber auch gerne Beiträge zu musik- und technikrelevante Themen.