Warum fallen beim Lizenzkauf nur 7% Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer an?

Musik-Lizenzen aus der Proud Music Library für gewerbliche Nutzung kaufen
Musik aus der Proud Music Library für gewerbliche Nutzung lizenzieren

 

Was wird gekauft?

Lizenzkäufe (z.B. Kauf einer Software, eines Tickets, Bildrechten oder Musikrechten) sind sog. Rechtskäufe gem. §§ 433, 453 BGB (Verpflichtungsgeschäft), wonach gem. § 398 BGB Rechte zur Nutzung eingeräumt werden (Verfügungsgeschäft). Das betrifft unter anderem die Einräumung des Wiedergaberechts, Vervielfältigungsrechts oder auch die Einräumung des Herstellugsrechts. Wer eine CD oder ein mp3-File kauft, erwirbt diese Rechte nicht. Deswegen spricht man beim „Musikkauf“ (absichtlich in Anführungsstrichen!) von einem Kauf zur Überlassung, d.h. dass keine Rechte gem. § 398 BGB im Sinne des Urheberrechts eingeräumt werden. Keine öffentliche Wiedergabe, kein Verleihen, Vermieten, Verteilen oder sonst. Nutzungen. Kopien sind allenfalls zur Sicherung gestattet und dürfen daher keinesfalls verteilt oder verkauft werden.

 

Ermäßigung kraft Gesetz

Daher legt § 12 Abs. 2 Nr. 7 c) UStG (Umsatzsteuergesetz) fest, dass die Steuer sich auf sieben Prozent ermäßigt, wenn es sich um die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, handelt. Wer also Musiktitel aus der Proud Music Library für bspw. einen TV-Werbespot oder Imagefilm lizenziert, bekommt neben der Lizenz, durch welche die genau fetgelegt wird, welche Rechte aus dem Urheberrecht eingeräumt werden, eine Rechnung – ermäßigt um einem Steuersatz von 7%.

Daher sind beim „Überlassungskauf“ eines mp3-Files oder einer CD 19% MwSt. auf den Netto-Kaufpreis „aufzuschlagen“, da hier keine Rechte eingeräumt werden. Auf CDs kann man in der Regel am äußeren Rand den Rechtevorbehalt ablesen. Meistens steht dort: Nur zur privaten Verwendung, keine Vermietung, Verleihung, öffentliche Aufführung“, usw.. Bei einem mp3-File kann man regelmäßig diesen Rechtsvorbehalt in den AGB lesen.

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Veröffentlicht von

Alexander Talmon

Alexander Talmon ist Mit-Geschäftsführer bei Proud Music und hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Er schreibt regelmäßig für das Proud Music Blog zu medienrechtlichen Themen. Er war rund 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden, Schwerpunkt Medienrecht und gibt hierzu auch Workshops. Da er auch selbst komponiert und produziert, schreibt er aber auch gerne Beiträge zu musik- und technikrelevante Themen.