Gemafreie Musik kaufen

Bedeutung: Gemafreie Musik kaufen

Wenn man „Gemafreie Musik kaufen“ erklären will, muß man erstmal die Begriffe richtig einordnen. Musik als solche kann man nicht kaufen. Klar, wer bei amazon, apple und Co. sich Musik herunterlädt, gewinnt den Eindruck, dass Musik gekauft wurde. Allerdings handelt es sich hierbei um einen sogenannten Überlassungskauf, der nach §§ 433, 453 BGB ein Rechtskauf ist. Man erwirbt über § 398 BGB das Recht die „gekaufte“ Musik herunterzuladen, zu speichern und anzuhören. Man kauft also ein Recht und nicht die Musik.

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Der (Rechts-)Kaufvertrag bei gemafreier Musik

Man muß sich das so vorstellen: Der Kaufvertrag ist der Rechtsgrund für die Rechtseinräumung, Er bestimmt lediglich, dass der Käufer vorliegend einen Anspruch gem. §§433, 453 BGB auf Rechtseinräumung nch § 398 BGB an einem gemafreien Musiktitel hat, während der Verkäufer einen Anspruch auf Übereignung des Kaufpreisess nach § 929 BGB hat. Juristisch wird dieser Kaufvertrag auch als das Verpflichtungsgeschäft bezeichnet, weil die Vertragsparteien sich zu etwas verpflichten. Verpflichten heisst in diesem Usammenhang, dass sie sich nach Vertragsschluss Käufer und Verkäufer etwas schulden.

Die Rechtseinräumung

Die Rechtseinräumung ist gewissermaßen der Vollzug des Verpflichtungsgeschäfts. Hier wird das vertraglich Vereinbarte vollzogen bzw. abgewickelt. D.h. der Käufer erhält ein Recht die gemafreie Musik sich anzuhören und der Verkäufer erhält den Kaufpreis bzw. die Lizenzgebühr. Das Recht die gemafreie Musik sich anzuhören wird durch eine Lizenz dokumentiert. Die Lizenz stellt die Erlaubnis dar, nun die gemafreie Musik nach Download und speichern, anzuhören.

Der Überlassungskaufvertrag

In den Lizenzbestimmungen bei Überlassungskaufverträgen liest man nämlich immer den Passus „kein Verleih, keine Vermietung, Keine Vervielfältung und öffentliche Aufführung gestattet„. Damit ist geklärt, dass lediglich das Recht eingeräumt wurde, die gemafreie Musik anzuhören – also privat zu nutzen. Private Nutzung bedeutet schlicht keine öffentliche Nutzung. Wer z.B. eine gemafreie Musikaufnahme nimmt und in einem Video einsetzt, dass dann bei Youtube, Vimeo, Facebook, usw.  hochgeladen wird, veröffentlicht dieses Video, sobald das Anschauen des Videos online möglich wird. Dann handelt es sich sogar um eine weltweite Veröffentlichung. Eine private Nutzung von gemafreier Musik bei Youtube gibt es also nicht, sofern das Video öffentlich zugänglich ist.

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library

Gemafreie Musik „kaufen“ für gewerbliche Nutzung

Auch hier gilt zunächst, dass man Musik nicht kaufen kann, sondern es sich um einen (Rechts-)Kaufvertrag (§§ 433, 453 BGB) handelt. Anders als beim Überlassunskaufvertrag, wo man die gemafreie Musikaufnahme lediglich privat anhören darf, werden bei gewerblicher Nutzung weitere Rechte eingeräumt. Wer beispielsweise eine gemafreie Musik für einen Image- oder Industriefilm, Werbefilm, etc. nutzen möchte, braucht neben dem Veröffentlichungsrecht auch das Herstellungsrecht. Das Herstellungsrecht ist das Recht zwei Werke zusammenzuführen, um dadurch eines neues Werk herzustellen. Der Film ist ein Werk, die Tonaufnahme ist ein Werk. Beide werden zu einem neuen Werk zusammengeführt, indem die Musik im Film eingebaut wird. Wir bezeichnen dieses Recht in Kunden- oder Beratungsgesprächen gerne als Werkverbindungsrecht. Im Englischen spricht man vom Right of Syncronisation oder kurz Sync-right.

Produktionsmusik aus der Proud Music Library
Die Proud Music Library für hochwertige Production Music

Das Vervielfältigungsrecht kaufen

In der Proud Music Library gibt es zudem noch weitere Rechte, die je nach Nutzungsart eingeräumt werden. Bei der Lizenz „Standard“ kauft man das Recht der Vervielfältigung pauschal für 1000 Kopien oder Einheiten gleich mit. Wen man eine höhere Auflage braucht, kann die Reproduktion5k (5000 Einheiten) oder die Reproduction10k (10.000 Einheiten) zur Nutzung einer gemafreien Musik kaufen. Höhere Auflagen sind auch möglich.

Tipps, wie man richtig sucht!

Gemafreie Musik für Beschallung von Gewerbeflächen

Ob Hotellobby, Supermarkt, Sportstätten oder Flughäfen überall werden Gewerbeflächen mit Hintergrundmusik beschallt. Wir sprechen gerne von einer „Klangtapete“. Hierfür braucht man kein Herstellungsrecht kaufen, weil ja keine Werke zu einem neuen Werk zusammengeführt werden. Die Proud Music Library bietet für die Beschallung von Gewerbefächen die Lizenz „Beschallung“ zum Kauf an. Hier wird das Recht der öffentlichen Wiedergabe an gemafreier Musik eingeräumt.

Fazit

  • gemafreie Musik kann man nicht kaufen, man erwirbt ein Nutzungsrecht
  • Gewerbliche Nutzung von gemafreier Musik umfasst auch das Herstellungsrecht
  • Bei Beschallung mit gemafreier Musik wird lediglich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe eingeräumt
  • Der Rechtskaufvertrag stellt sich als Rechtsgrund dar, der dem Käufer den Anspruch auf Rechteeinräumung und dem Verkäufer einen Anspruch auf Kaufpreis gewährt
  • Private Nutzung bedeutet nicht-öffentliche Nutzung

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

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Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Filmchen (kurz: Virals) oder für Youtube-let’s-play-Videos sucht, hat sicherlich schon den Tipp oder (vom Auftraggeber) die Auflage bekommen sog. „lizenzfreie Musik“ zu nehmen. Stimmt’s? 😉

Es gibt sogar jede Menge Anbieter von Musik, die davon sprechen, man könne „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“ wird auch gern genommen. „rechtefreie Musik“ habe Ich auch schon gelesen. *Schüttel* Das ist alles ein Riesenquatsch. Also, schreiben wir mal Klartext…..

Eines vorweg… Musik kann man nicht kaufen, sondern man erwirbt das Recht die Musik zu nutzen. Eine CD kauft man immer mit dem Recht sie privat abzuspielen – mehr nicht. Steht auch immer so auf der CD drauf. Bei mp3-Files ist es genauso. Man muss nur in die Nutzungsbestimmungen des Verkäufers schauen.

Lizenzfrei heißt frei von Rechten!

Die Kurzform: Lizenzfrei bedeutet, dass die Benutzung keine Erlaubnis (das ist nämlich eine Lizenz) braucht. Es gibt also niemanden, der der Nutzung zustimmen muss – egal, ob entgeltlich oder kostenlos. Hierzu folgendes vorweg. 1. Eine Nutzung ist dann lizenzfrei, wenn an dem zu nutzenden Gut/Werk keine Rechte bestehen. Das ist 2. dann der Fall, wenn das Gut/Werk gemeinfrei geworden ist. Das ist 3. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Bei Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind, ist das 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (§ 64 UrhG)

Das war’s. 🙂

„Lizenzfreie Musik“  –  zum Verständnis

Wer die Kurzform nicht so ganz verstanden hat, hier nochmal in einer anderen Form. Um das alles zu verstehen, muss man unterscheiden zwischen der Musik im Sinne einer Komposition (Notenblatt) und Musik im Sinne einer Einspielung bzw. Tonaufnahme (Bsp. fürTonträger: mp3-File, CD, Schallplatte) – also kompliziert ausgedrückt: Die CD ist eine Verkörperung einer encodierten und akkustischen Darbietung der Noten der Komposition und kann beim Abspielen eines geeigneten Gerätes, die Darbietung hörbar machen. Deswegen bezeichnet man sie auch als Tonträger.

Wann erlischt das Recht an einer Komposition?

Das Recht erlischt dann, wenn keine Rechte der Autoren (Komponist, Texter, Bearbeiter) an der Komposition bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland besteht die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Autors. Läuft diese Frist ab, ist die Komposition gemeinfrei, mithin lizenzfrei, da man sich von niemanden mehr (weder durch Autoren oder Verlag) das Recht zu Nutzung einräumen lassen muss. Dann ist das Werk außerdem GEMAfrei. Das betrifft allerdings nur die Nutzung der Komposition, nicht die Nutzung einer Tonaufnahme oder Einspielung!

Diejenigen, die Rechte an einer Tonaufnahme haben, bezeichnet man nach dem Urheberrecht als Leistungsschutzberechtigte. Das sind die ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, mitunter auch Produzenten (z.B. die dicken Boys mit dem guten Gehör hinterm Mischpult). Auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist, habe die Leistungsschutzberechtigten Rechte an der Toneinspielung (sofern deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist)… aber seit wann gibt’s nochmal Schallplatten? 😉 Hierzu… sollte jemand  alte Schellackplatten von Bix Beiderbecke – und zwar Originale (!) – besitzen, kann sich tatsächlich glücklich schätzen einen Tonträger lizenzfrei nutzen zu dürfen, weil a) der gute Bix 1931 verstarb und die Aufnahmen z.T. aus den frühen 1920er Jahren stammen, wo auch bereits die Schutzfrist abgelaufen ist. Wer aber denkt, er könne sich jetzt bei der im Jahre 2007 erschienen „The Art of Bix Beiderbecke Doppel-CD“ bedienen, irrt. Also hier bitte warten bis zum 31.12.2077, 24h – die Frist war früher übrigens nur 50 Jahre. Nun zu den Künstlern….

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Der ausübende Künstler

Der ausübende Künstler erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte. Nach §§77, 78 UrhG hat der ausübende Künstler das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu senden und sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen. Aha, kurz der ausübende Künstler hat immer mitzureden.

Beispiele: Niemand darf…

– einfach in der Fußgängerzone auf einen Strassenmusiker mit seinem Smartphone drauf halten und seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufnehmen,

– dies auf Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich machen (z.B. auf Vimeo, Youtube, Facebook, usw. hochladen) oder senden

– die Aufnahme außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar machen…

es sei denn, der ausübende Künstler erlaubt es. Das wäre dann eine Lizenz. Viele glauben, dass das Einverständnis stillschweigend vorliegt, weil man ja den Künstler dadurch bekannter macht. NEIN!!! Studio, und Sessionmusiker, Orchestermusiker, usw. übertragen diese Rechte im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrages an den Auftraggeber oder Arbeitgeber idR. gegen Geld.

Darum….vorher den Strassenmusiker höflich fragen und sich einigen. Wenn nichts zu schreiben dabei, um einen 6-seitigen Lizenz-Vertrag aufzusetzen, kann man die Lizenzierung auch mit dem Smartphone als Bewegtbild festhalten 😉

Der Tonträgerhersteller

Stellt Euch vor, ihr einigt Euch mit dem Strassenmusiker und nehmen wir an er spielt eine Originalkomposition von W.A. Mozart und ihr nehmt nun die Darbietung auf, dann seit ihr der Tonträgerhersteller. OK? Ihr seit der Produzent des Videos.

Der Tonträgerhersteller (Produzent der Toneinspielung) erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.

Er hat das ausschließliche Recht:

– den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Er kann die Rechte auch auf Dritte zu übertragen. Desgewegen spricht man insgesamt von Lizenzkette:

Die Lizenzkette

Ausübender Künstler räumt Rechte an Tonträgerhersteller ein (auch Prodzent genannt) -> dieser räumt Rechte oftmals an Verlage ein -> Diese räumen dann Rechte an den Nutzer ein. Alles durch Lizenz(-vertrag). Das ist übrigens auch die Lizenzkette, die wir einhalten, wenn wir Nutzungsrechte an den Musiktiteln aus unserer Production Music Library zur gewerblichen Nutzung einräumen.

Bei Verlagen ist es oft der Fall, dass diese die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Vervielfältigung an die GEMA abtreten, während sie das Herstellungsrecht selbst vergeben. Das ist das Recht ein Werk mit einem anderen Werk zu verbinden, Bsp. Film mit Toneinspielung, daher umgangssprachlich auch als Werkverbindungsrecht (engl. Sync-right) bezeichnet.

Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs.  Z.B. gibt es am Beispiel Strassenmusiker noch schwierige Konstellationen, wenn der Strassenmusiker eine Version einer W.A. Mozart-Komposition darbietet, deren Bearbeiter GEMA-Mitglied ist. Und natürlich kürzt man bei der Lizenzkette ab, wenn man ein Video dann auf Youtube oder Vimeo hochlädt, da man dann direkt Youtube erlaubt das Video zu nutzen und zu veröffentlichen, und nicht erst noch einen Verlag kontaktiert. Diese Information stellt daher keine umfassende Rechtsberatung da. Bei detaillierten Fragen, sich immer an einen Rechtsanwalt wenden.

Woran erkennt Man, ob die Verwendete Musik rechtssicher ist?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden eingerichtet, die sich um das Vertragsmanagement kümmert. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt.

Production Music aus der Proud Music Library finden
Production Music aus der Proud Music Library

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Wo finde ich GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

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Die Proud Music Library Suche

1. Man findet GEMAfreie Musik in der Proud Music Library, wenn man bspw. bereits in der Suche nach GEMAfreier Musik filtert, hier: https://www.proudmusiclibrary.com/de/suche/

oder hier die Suche starten

 

 

2. Es gibt aber auch eine Unterseite in der Proud Music Library, die ausschliesslich GEMAfreie Musik auflistet: https://www.proudmusiclibrary.com/de/tag/gemafreie-musik

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

3. Alle Musiktitel, die GEMAfrei sind, sind weiß unterlegt.

 

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