Musik aus der Proud Music Library: Nutzung in mehreren Projekten erlaubt?

Darf man lizenzierte Titel aus der Proud Music Library in mehreren Projekten verwenden?

Diese Frage stellen sich viele Kreative, Agenturen und Produzenten, die regelmäßig Musik für Film-, Werbe- oder Online-Projekte benötigen. Die Proud Music Library bietet eine große Auswahl an GEMA-freier Musik für professionelle Anwendungen. Doch wie steht es um die Mehrfachnutzung eines lizenzierten Musiktitels in verschiedenen Produktionen?

Die Antwort ist eindeutig – und dennoch differenziert.

1. Standard-Lizenz: Pro Film, pro Projekt

Die Standard-Lizenz der Proud Music Library ist projektbasiert. Das bedeutet: Jeder Musiktitel, den Sie lizenzieren, darf nur für genau ein Projekt verwendet werden. Wird der gleiche Titel in mehreren Projekten eingesetzt, ist für jedes Projekt eine neue Lizenz erforderlich.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass der Produzent als Lizenznehmer gilt. Tatsächlich gilt immer der Auftraggeber, also der Kunde des Produzenten oder der Agentur, als rechtlich relevanter Nutzer der Lizenz. Nur dieser ist berechtigt, die Musik im Rahmen des Projekts zu verwenden, für das die Lizenz erteilt wurde.

2. Nutzung in mehreren Projekten – nur mit individueller Lizenzfreigabe

Möchten Sie ein Musikstück aus der Proud Music Library in mehreren Videos oder Produktionen verwenden – etwa für eine Serie von Imagefilmen oder Werbespots – ist dies nicht durch die Standard-Lizenz abgedeckt. Allerdings besteht die Möglichkeit, projektübergreifende Lizenzen auf Anfrage zu erhalten.

Diese Sonderlösungen sind insbesondere für Agenturen oder Unternehmen mit wiederkehrendem Bedarf an bestimmten Musikstücken interessant. In solchen Fällen empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme:

📞 Tel.: (+49) 6132 / 43 088 30
📧 E-Mail: [email protected]

3. Rechtssicherheit und Fairness für alle Seiten

Die klare Trennung nach Projekten schützt sowohl die Rechte der Komponisten als auch die Transparenz für Nutzer. Die projektbezogene Lizenzstruktur gewährleistet, dass jede Nutzung nachvollziehbar und rechtlich abgesichert ist – ein zentraler Vorteil für alle, die professionell mit Medieninhalten arbeiten.

4. Tipp: Lizenzbedarf vorher klären

Bevor Sie Musik aus der Proud Music Library lizenzieren, sollten Sie genau wissen, für welches Projekt die Musik eingesetzt werden soll – und ob Sie eine erweiterte Nutzung planen. So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und können von Anfang an auf die passende Lizenzlösung setzen.


Fazit:

Nein, die Standard-Lizenz der Proud Music Library erlaubt keine Nutzung eines Titels in mehreren Projekten. Für jeden Filmeinsatz ist eine separate Lizenz erforderlich – es sei denn, Sie haben eine entsprechende projektübergreifende Nutzung individuell vereinbart. Das Team der Proud Music Library berät Sie gerne zu passenden Lizenzmodellen für Ihre Anforderungen.


 

Wer muss GEMA-Gebühren zahlen? Alles zur Musiknutzung, auch bei GEMA-freier Musik und proudmusiclibrary.com

Die Nutzung von Musik im geschäftlichen bzw. gewerblichen Umfeld, etwa in Werbung, Filmen, Apps oder Social Media, wirft regelmäßig die Frage auf: Wer ist verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen? Ist es der Produzent der Inhalte, der Auftraggeber – oder gar beide gemeinsam?

Grundsätzlich gilt: Die Zahlungspflicht trifft denjenigen, der öffentlich GEMA-pflichtige Musik nutzt. Das ergibt sich aus den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Verbindung mit dem Wahrnehmungsvertrag der GEMA. Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von über 80.000 Musikurheber:innen und zieht Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musikwerken ein.

1. Der Verwender ist zahlungspflichtig

Die GEMA geht im Regelfall davon aus, dass derjenige, der die Musik öffentlich zugänglich macht, also etwa in einem Werbespot, Imagefilm, YouTube-Video oder auf einer Website einbindet, auch zur Zahlung verpflichtet ist. Verwender im rechtlichen Sinne ist somit in erster Linie derjenige, der die Musik nutzt – unabhängig davon, wer die Produktion in Auftrag gegeben hat.

Ein Beispiel: Beauftragt ein Unternehmen eine Agentur mit der Produktion eines Werbefilms, so ist das Unternehmen als Endnutzer und Veröffentlicher GEMA-pflichtig, nicht zwingend die Agentur. Es sei denn, die Agentur tritt explizit als Verwender auf, z. B. durch die eigene Veröffentlichung auf ihrer Website.

2. Ausnahme: Vertragliche Regelungen

In der Praxis vereinbaren viele Produzenten mit ihren Auftraggebern, dass sie entweder:

  • selbst GEMA-freie Musik einsetzen oder
  • dass der Auftraggeber die GEMA-Pflicht übernimmt.

Tipp: Eine vertragliche Regelung ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die GEMA selbst empfiehlt, eindeutig zu klären, wer die Nutzungsrechte anmeldet und bezahlt.

3. Alternative: GEMA-freie Musik nutzen

Ein eleganter Weg, GEMA-Gebühren vollständig zu vermeiden, ist der Einsatz von GEMA-freier Musik. Diese stammt von Komponisten, die nicht Mitglied bei der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind – oder für bestimmte Werke auf GEMA-Rechte bewusst verzichten.

Ein führender Anbieter in diesem Bereich ist proudmusiclibrary.com. Hier findet man hochwertige Musik für gewerbliche Zwecke – rechtssicher lizenziert und ohne zusätzliche GEMA-Gebühren. Die Lizenzierung ist projektbezogen und transparent. Auch für wiederkehrende Nutzungen in Apps, Podcasts oder YouTube-Videos gibt es passende Lizenzmodelle.

4. Internationaler Aspekt

Wichtig: Auch Musik von internationalen Komponisten kann GEMA-pflichtig sein, sofern diese durch Verwertungsgesellschaften vertreten werden, die mit der GEMA ein Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen haben (z. B. ASCAP, BMI, SACEM).


Fazit:

Der Verwender trägt in der Regel die Verantwortung für die Entrichtung von GEMA-Gebühren. Um rechtssicher zu handeln und gleichzeitig Kosten zu sparen, empfiehlt sich der Einsatz von GEMA-freier Musik, z. B. über die proudmusiclibrary.com. Eine klare vertragliche Regelung zwischen Produzent und Auftraggeber ist ebenso essenziell wie die transparente Dokumentation der genutzten Musikrechte.

Musiklizenz für Werbespot: So geht’s mit Proud Music Library

Ein Werbefilm – auch Werbespot genannt – ist ein kurzer audiovisueller Clip, der dazu dient, Produkte, Dienstleistungen oder Marken effizient zu bewerben. „Werbung im Sinne des Medienrechts ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern“ (BGH, Urteil vom 06.02.2014 – I ZR 2/11 („GOOD NEWS II“)). Ob im TV, Kino, auf YouTube, Instagram oder im Online-Marketing – die passende Hintergrundmusik ist entscheidend für die emotionale Wirkung Ihres Spots.

Wenn Sie für Ihre Produktion einen Musiktitel über die Proud Music Library lizenzieren möchten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um rechtlich und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein.

1. Lizenzart und Verwendungszweck klären

Nicht jede Lizenz erlaubt den Einsatz in Werbespots. Die Proud Music Library bietet verschiedene Lizenzmodelle, z. B. für Online-Werbung, TV-Kampagnen oder Social Media. Achten Sie darauf, dass die gewählte Lizenz den gewünschten Verbreitungsweg abdeckt.

2. Territorium und Ausspielkanäle festlegen

Je nach Reichweite – lokal, national oder international – kann sich die Lizenzgebühr ändern. Ob für eine Online-Kampagne in Deutschland oder eine weltweite Ausstrahlung – Sie benötigen die passende Lizenz für TV, Web oder POS.

3. Nutzungsdauer berücksichtigen

Viele Lizenzen sind zeitlich begrenzt. Definieren Sie daher vorab die Laufzeit Ihres Projekts (z. B. 6 Monate, 12 Monate oder unbegrenzt), um böse Überraschungen zu vermeiden.

4. Musikbearbeitung – was ist erlaubt?

Die Proud Music Library gestattet in der Regel schnitttechnische Anpassungen (Loops, Kürzungen), jedoch keine tiefgreifenden Veränderungen wie Tonartwechsel oder das Entfernen von Vocals – es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.

5. GEMA-freie Musik spart Kosten

Viele Tracks der Proud Music Library sind GEMA-frei. Das bedeutet: keine GEMA-Gebühren bei der öffentlichen Nutzung – ein klarer Vorteil für budgetbewusste Produzenten. Achten Sie im Lizenztext auf den GEMA-Status.

6. Rechtssicherheit durch Lizenznachweis

Nach dem Kauf erhalten Sie eine Lizenz mit allen relevanten Angaben (Titel, Komponist, Nutzungsrechte, Laufzeit, Verbreitungsgebiet). Bewahren Sie diesen unbedingt auf – als rechtlicher Nachweis bei eventuellen Rückfragen durch Dritte oder Verwertungsgesellschaften.


Fazit

Die Lizenzierung von Musik für Werbespots über die Proud Music Library ist rechtlich einfach und wirtschaftlich planbar – wenn Sie Lizenztyp, Nutzungsgebiet und Laufzeit klar definieren. So profitieren Sie von hochwertiger, rechtssicherer Musik für Ihre Werbung – online und offline.