Wer muss GEMA-Gebühren zahlen? Alles zur Musiknutzung, auch bei GEMA-freier Musik und proudmusiclibrary.com

Die Nutzung von Musik im geschäftlichen bzw. gewerblichen Umfeld, etwa in Werbung, Filmen, Apps oder Social Media, wirft regelmäßig die Frage auf: Wer ist verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen? Ist es der Produzent der Inhalte, der Auftraggeber – oder gar beide gemeinsam?

Grundsätzlich gilt: Die Zahlungspflicht trifft denjenigen, der öffentlich GEMA-pflichtige Musik nutzt. Das ergibt sich aus den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Verbindung mit dem Wahrnehmungsvertrag der GEMA. Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von über 80.000 Musikurheber:innen und zieht Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musikwerken ein.

1. Der Verwender ist zahlungspflichtig

Die GEMA geht im Regelfall davon aus, dass derjenige, der die Musik öffentlich zugänglich macht, also etwa in einem Werbespot, Imagefilm, YouTube-Video oder auf einer Website einbindet, auch zur Zahlung verpflichtet ist. Verwender im rechtlichen Sinne ist somit in erster Linie derjenige, der die Musik nutzt – unabhängig davon, wer die Produktion in Auftrag gegeben hat.

Ein Beispiel: Beauftragt ein Unternehmen eine Agentur mit der Produktion eines Werbefilms, so ist das Unternehmen als Endnutzer und Veröffentlicher GEMA-pflichtig, nicht zwingend die Agentur. Es sei denn, die Agentur tritt explizit als Verwender auf, z. B. durch die eigene Veröffentlichung auf ihrer Website.

2. Ausnahme: Vertragliche Regelungen

In der Praxis vereinbaren viele Produzenten mit ihren Auftraggebern, dass sie entweder:

  • selbst GEMA-freie Musik einsetzen oder
  • dass der Auftraggeber die GEMA-Pflicht übernimmt.

Tipp: Eine vertragliche Regelung ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die GEMA selbst empfiehlt, eindeutig zu klären, wer die Nutzungsrechte anmeldet und bezahlt.

3. Alternative: GEMA-freie Musik nutzen

Ein eleganter Weg, GEMA-Gebühren vollständig zu vermeiden, ist der Einsatz von GEMA-freier Musik. Diese stammt von Komponisten, die nicht Mitglied bei der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind – oder für bestimmte Werke auf GEMA-Rechte bewusst verzichten.

Ein führender Anbieter in diesem Bereich ist proudmusiclibrary.com. Hier findet man hochwertige Musik für gewerbliche Zwecke – rechtssicher lizenziert und ohne zusätzliche GEMA-Gebühren. Die Lizenzierung ist projektbezogen und transparent. Auch für wiederkehrende Nutzungen in Apps, Podcasts oder YouTube-Videos gibt es passende Lizenzmodelle.

4. Internationaler Aspekt

Wichtig: Auch Musik von internationalen Komponisten kann GEMA-pflichtig sein, sofern diese durch Verwertungsgesellschaften vertreten werden, die mit der GEMA ein Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen haben (z. B. ASCAP, BMI, SACEM).


Fazit:

Der Verwender trägt in der Regel die Verantwortung für die Entrichtung von GEMA-Gebühren. Um rechtssicher zu handeln und gleichzeitig Kosten zu sparen, empfiehlt sich der Einsatz von GEMA-freier Musik, z. B. über die proudmusiclibrary.com. Eine klare vertragliche Regelung zwischen Produzent und Auftraggeber ist ebenso essenziell wie die transparente Dokumentation der genutzten Musikrechte.

GEMA oder gemafrei? Wann sich gemafreie Musik wirklich lohnt | Proud Music Library

Wer Musik aus dem GEMA-Repertoire nutzt, muss grundsätzlich GEMA-Gebühren zahlen – und das gilt nicht nur für deutsche Komponisten, sondern auch für Werke, deren Rechte durch ausländische Verwertungsgesellschaften vertreten werden. Diese Verpflichtung kann insbesondere für Unternehmen mit vielfältigen Anwendungen schnell unübersichtlich oder teuer werden.

Hier kommt gemafreie Musik ins Spiel: Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet ein umfangreiches Repertoire an gemafreien Musiktiteln, die speziell für den flexiblen Einsatz in Werbung, Unternehmensfilmen, Image-Videos, Telefonwarteschleifen oder als Hintergrundmusik in Verkaufsräumen konzipiert sind. Gerade bei Produktionen, die über verschiedene Medien hinweg eingesetzt oder vervielfältigt werden, ist die Nutzung gemafreier Titel oft einfacher, transparenter und kostengünstiger.

Zwar bestehen in einigen Branchen Pauschalverträge zwischen GEMA und Verbänden, diese decken jedoch nicht alle Nutzungsszenarien ab. Wer volle Kontrolle über seine Musiknutzung behalten möchte, ist mit gemafreier Musik aus der Proud Music Library auf der sicheren Seite. Die Lizenzmodelle sind klar strukturiert, direkt online verfügbar und schnell einsatzbereit.