Musiklizenz für Werbespot: So geht’s mit Proud Music Library

Ein Werbefilm – auch Werbespot genannt – ist ein kurzer audiovisueller Clip, der dazu dient, Produkte, Dienstleistungen oder Marken effizient zu bewerben. „Werbung im Sinne des Medienrechts ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern“ (BGH, Urteil vom 06.02.2014 – I ZR 2/11 („GOOD NEWS II“)). Ob im TV, Kino, auf YouTube, Instagram oder im Online-Marketing – die passende Hintergrundmusik ist entscheidend für die emotionale Wirkung Ihres Spots.

Wenn Sie für Ihre Produktion einen Musiktitel über die Proud Music Library lizenzieren möchten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um rechtlich und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein.

1. Lizenzart und Verwendungszweck klären

Nicht jede Lizenz erlaubt den Einsatz in Werbespots. Die Proud Music Library bietet verschiedene Lizenzmodelle, z. B. für Online-Werbung, TV-Kampagnen oder Social Media. Achten Sie darauf, dass die gewählte Lizenz den gewünschten Verbreitungsweg abdeckt.

2. Territorium und Ausspielkanäle festlegen

Je nach Reichweite – lokal, national oder international – kann sich die Lizenzgebühr ändern. Ob für eine Online-Kampagne in Deutschland oder eine weltweite Ausstrahlung – Sie benötigen die passende Lizenz für TV, Web oder POS.

3. Nutzungsdauer berücksichtigen

Viele Lizenzen sind zeitlich begrenzt. Definieren Sie daher vorab die Laufzeit Ihres Projekts (z. B. 6 Monate, 12 Monate oder unbegrenzt), um böse Überraschungen zu vermeiden.

4. Musikbearbeitung – was ist erlaubt?

Die Proud Music Library gestattet in der Regel schnitttechnische Anpassungen (Loops, Kürzungen), jedoch keine tiefgreifenden Veränderungen wie Tonartwechsel oder das Entfernen von Vocals – es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.

5. GEMA-freie Musik spart Kosten

Viele Tracks der Proud Music Library sind GEMA-frei. Das bedeutet: keine GEMA-Gebühren bei der öffentlichen Nutzung – ein klarer Vorteil für budgetbewusste Produzenten. Achten Sie im Lizenztext auf den GEMA-Status.

6. Rechtssicherheit durch Lizenznachweis

Nach dem Kauf erhalten Sie eine Lizenz mit allen relevanten Angaben (Titel, Komponist, Nutzungsrechte, Laufzeit, Verbreitungsgebiet). Bewahren Sie diesen unbedingt auf – als rechtlicher Nachweis bei eventuellen Rückfragen durch Dritte oder Verwertungsgesellschaften.


Fazit

Die Lizenzierung von Musik für Werbespots über die Proud Music Library ist rechtlich einfach und wirtschaftlich planbar – wenn Sie Lizenztyp, Nutzungsgebiet und Laufzeit klar definieren. So profitieren Sie von hochwertiger, rechtssicherer Musik für Ihre Werbung – online und offline.

Wann wird Musik lizenzfrei?

 

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Videos (z. B. Virals) oder YouTube-Let’s-Play-Videos sucht, hat bestimmt schon einmal den Tipp oder sogar die Vorgabe erhalten, sogenannte „lizenzfreie Musik“ zu verwenden. Kommt Dir das bekannt vor? 😉

Dabei stoßen viele auf Formulierungen wie „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“. Manche Anbieter sprechen sogar von „rechtefreier Musik“. Aber Vorsicht: Das ist oft ein Missverständnis. Deshalb hier ein wenig Klartext.


Eines vorweg: Musik „kauft“ man nicht

Wenn Du Musik nutzt, erwirbst Du kein Eigentum an der Musik selbst, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das gilt sowohl für CDs als auch für digitale Dateien wie MP3s. Mit dem Kauf einer CD erwirbst Du beispielsweise nur das Recht, sie privat abzuspielen – nicht mehr. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Downloads, deren Nutzungsbedingungen oft detailliert regeln, was erlaubt ist.


Was bedeutet „lizenzfrei“?

Lizenzfrei bedeutet, dass die Nutzung eines Werkes keine Erlaubnis (Lizenz) benötigt. Das ist nur dann der Fall, wenn:

  1. keine Rechte mehr an dem Werk bestehen,
  2. das Werk gemeinfrei ist (Schutzfrist abgelaufen),
  3. die Schutzfrist nach § 64 UrhG abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Lizenzfreie Musik – Komposition vs. Einspielung

Um „lizenzfrei“ zu verstehen, ist es wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:

  • Die Komposition: Das Werk selbst, also die Noten und der Text.
  • Die Einspielung: Die Tonaufnahme, die diese Komposition hörbar macht (z. B. MP3, CD, Schallplatte).

Die Komposition wird gemeinfrei (und damit lizenzfrei), wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist. Die Tonaufnahme bleibt jedoch geschützt, solange die Rechte der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Diese umfassen z. B. den Künstler, den Produzenten und den Tonträgerhersteller.

Beispiel:
Die Werke von W.A. Mozart sind gemeinfrei. Wenn jedoch ein Orchester Mozarts Musik neu einspielt, gelten die Leistungsschutzrechte der Musiker und Produzenten. Diese Rechte laufen in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung der Aufnahme ab.


Die Lizenzkette: Wie Rechte weitergegeben werden

Musikrechte werden oft durch eine sogenannte Lizenzkette verwaltet:

  1. Der ausübende Künstler (z. B. Sänger oder Musiker) räumt Rechte an den Tonträgerhersteller (Produzent) ein.
  2. Der Tonträgerhersteller kann diese Rechte an einen Verlag abtreten.
  3. Der Verlag lizenziert die Musik an den Endnutzer (z. B. Filmemacher, Content-Creator).

Bei der Nutzung von Produktionsmusik läuft dieser Prozess oft über spezialisierte Musikbibliotheken wie die Proud Music Library. Sie gewährleisten, dass alle Rechte geklärt sind, und stellen ihren Kunden rechtssichere Lizenzen aus.


Rechte des ausübenden Künstlers

Ein ausübender Künstler (z. B. Sänger, Musiker) hat das exklusive Recht, seine Darbietung aufzunehmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§§ 77, 78 UrhG). Ohne seine Erlaubnis darf niemand:

  • Aufnahmen seiner Darbietung erstellen oder veröffentlichen,
  • diese Aufnahmen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich machen (z. B. auf YouTube).

Das Einverständnis des Künstlers ist also entscheidend – das nennt man Lizenz. Studio- und Orchestermusiker übertragen ihre Rechte meist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an den Auftraggeber.


Woran erkennt man rechtssichere Musik?

Rechtssichere Musik erkennt man daran, dass der Anbieter alle relevanten Nutzungsrechte eindeutig klärt und dokumentiert. In Deutschland erfolgt der Lizenzerwerb durch einen Vertrag (§§ 433, 453 BGB). Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen, weshalb Verlage und Bibliotheken wie die Proud Music Library sorgfältig prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten.

Die Proud Music Library bietet Kunden eine Rechtsabteilung, die alle Lizenzfragen professionell bearbeitet. So wird sichergestellt, dass Medienschaffende rechtssicher und sorgenfrei arbeiten können.

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Zusammenfassung

  • Lizenzfrei bedeutet: Es gibt keine Rechteinhaber, die eine Erlaubnis zur Nutzung geben müssen.
  • Gemeinfrei ist nicht gleich lizenzfrei – die Tonaufnahme kann weiterhin geschützt sein.
  • Kläre immer die Rechte, bevor Du Musik in Medien einsetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hinweis: Diese Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine juristische Beratung. Bei komplexen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

 

Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

 


Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

Produktionsmusik, auch bekannt als Stock Music oder Library Music, bezeichnet vorproduzierte Musik in verschiedenen Genres wie Rock, Pop, Jazz und vielen anderen. Sie wird speziell für die Nutzung in Medienproduktionen wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots, Podcasts und weiteren Formaten erstellt und kann mit einer entsprechenden Lizenz verwendet werden.


Was ist eine Production Music Library?

Produktionsmusik wird gezielt für den Einsatz in Medienproduktionen komponiert und produziert. Im Gegensatz zu kommerziellen Songs ist sie nicht als eigenständiges Werk zum Kauf oder Download erhältlich. Stattdessen erfolgt der Zugriff über sogenannte Produktionsmusikbibliotheken (Production Music Libraries). Diese Plattformen fungieren als Schnittstelle zwischen den Komponisten oder Verlagen und den Medienschaffenden, die Musik für ihre Projekte suchen.


Eine praktische Lösung für Medienschaffende

Produktionsmusik ist eine erschwingliche und zeitsparende Lösung für Medienschaffende. Sie eignet sich ideal für Projekte, bei denen die Erstellung einer individuellen Musik nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Ob aus Zeitmangel, begrenzten Ressourcen oder einem knappen Budget – Produktionsmusik bietet eine professionelle und unkomplizierte Alternative.