Sound‑a‑Like & Musikproduktion nach Maß – Proud Music

Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet weit mehr als fertige Hintergrundstücke – hier sind maßgeschneiderte Musiklösungen Programm. Ob Sie nach lizenzierter Musik auf Maß suchen, die perfekt zu Ihrem Film, Podcast oder Werbeclip passt – wir liefern:

  • Individuelle Anpassung: Titel kürzer oder länger, bestimmte Instrumente entfernt oder ergänzt, optimiert für diverse Formate (TV, Social Media, Radio, Podcast).
  • Nachbearbeitung & Individualisierung: Unser Team unterstützt Sie bei allen Wünschen – harmonisch, präzise, schnell.
  • Planung empfohlen: Projektumfang und Auslastung können eine Vorlaufzeit von bis zu zwei Wochen erforderlich machen. Deshalb: Frühzeitig einbinden – so bleibt Ihr kreativer Flow ungestört!

🎵 Sound‑a‑Like – Wenn’s bekannt klingt, ohne zu kopieren

Unsere Spezialität: Sound‑a‑Like‑Produktionen – Musik, die klanglich Nähe zu bekannten Hits vermittelt, ganz ohne Urheberrechtsprobleme. Ideal, wenn Sie ein bestimmtes musikalisches Gefühl erzeugen möchten – zum Beispiel „Shake on me“, „I’ve got the shower“ oder „We Ate The Champions, my friend!“ – ohne rechtliche Stolperfallen. Perfekt für Marken, Werbung oder Content, der Aufmerksamkeit verdient.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Vorteil Erklärung
Rechtssicherheit Kein Risiko durch Kopien – wir produzieren „ähnlich, aber eigenständig“.
Effizienz & Qualität Wir liefern professionell, transparent und termingerecht zum Projektstart.
Kreative Flexibilität Ganz nach Wunsch – schneller Tempo, bessere Stimmung, mehr Fokus.

So kommen Sie zum perfekten Sound

  1. Reinklicken & inspirieren lassen: Hören Sie sich unsere Musikbeispiele direkt auf www.proudmusiclibrary.com an.
  2. Sie haben konkrete Wünsche? Kontaktieren Sie uns für Anpassungen – ganz individuell.
  3. Planen Sie frühzeitig: Besonders bei komplexen Projekten empfiehlt sich ein Start mindestens zwei Wochen vor Veröffentlichung.

Kontakt

➡️ Telefon: 06132 4308830
➡️ E‑Mail: [email protected]


Fazit: Die Proud Music Library ist Ihr kreativer Partner für Lizenztitel nach Maß – flexibel, legal und professionell. Ob Sound‑a‑Like oder exklusive Anpassung: Vertrauen Sie auf unser Know‑how und binden Sie uns früh ein, um Audio‑Brillanz in Ihrem Projekt zu verankern!

3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik
Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden

 

„Ähnliche Tracks“ finden – GEMA-freie Musik und GEMA-Repertoire gezielt entdecken auf proudmusiclibrary.com

Was macht der Button „Ähnliche Tracks“ in der Proud Music Library?

Die Auswahl der passenden Musik für ein Video, eine App oder einen Imagefilm ist oft zeitaufwendig. Selbst wenn ein Titel fast perfekt ist, fehlt manchmal das gewisse Etwas. Genau hier setzt die Funktion „Ähnliche Tracks“ in der Proud Music Library an.

Doch was bedeutet überhaupt „ähnlich“ in der Musik? Und wie kann ein Button wirklich helfen, effizient alternative, stilistisch passende Musiktitel zu finden? Wir erklären es Dir.

1. Was bedeutet musikalische Ähnlichkeit?

Musikalische Ähnlichkeit bezieht sich auf bestimmte charakteristische Merkmale eines Musikstücks, die auch in anderen Titeln vorkommen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Tonart und Harmonik (Dur/Moll, Akkordfolgen)
  • Tempo und Rhythmusstruktur (z. B. 120 BPM, 6/8-Takt, Swing)
  • Instrumentierung (z. B. akustische Gitarre, Streicher, Synthesizer)
  • Stimmung bzw. Mood (z. B. emotional, episch, fröhlich, düster)
  • Genre oder Stilistik (z. B. Ambient, Pop, Jazz, Corporate)

Die Kombination dieser Faktoren bestimmt, wie ähnlich ein Track einem anderen empfunden wird – sowohl emotional als auch musikalisch-technisch.

2. Die Funktion „Ähnliche Tracks“ in der Proud Music Library

Sobald Du in der Proud Music Library einen Titel gefunden hast, der in die richtige Richtung geht, kannst Du den Button „Ähnliche Tracks“ anklicken. Basierend auf dem ausgewählten Titel schlägt Dir das System eine kuratierte Auswahl an vergleichbaren Musiktiteln vor (Nix KI, sondern „hand-mate“).

Diese Vorschläge basieren auf einer Vielzahl von Metadaten, darunter:

  • Genre-Zuordnung
  • BPM (Beats per Minute)
  • Harmonik und Tonlage
  • verwendete Instrumente
  • Emotionale Wirkung (z. B. uplifting, melancholisch)

Die Funktion hilft dabei, zielgerichtet zu verfeinern: Du kannst von einem einzelnen Titel ausgehend immer tiefer in ein musikalisches Umfeld eintauchen, das zu Deinem Projekt passt – ohne erneut die gesamte Suche aufrollen zu müssen.

3. Warum das für die Musikrecherche so hilfreich ist

Gerade bei der Suche nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire für kommerzielle Projekte zählt jede Minute. Wer etwa Musik für einen Werbespot, einen Unternehmensfilm oder eine Podcast-Intro sucht, will nicht hunderte Titel manuell durchhören.

Der „Ähnliche Tracks“-Button spart Zeit und liefert qualitativ hochwertige Alternativen, die sich wie ein roter Faden um die Ausgangs-Idee ranken – ob Du nach einer Variation mit mehr Dynamik, einem anderen Instrument oder einer reduzierten Version suchst.

4. proudmusiclibrary.com: Mehr als nur ein Suchportal

Die Proud Music Library bietet nicht nur eine breite Auswahl GEMA-freier Musik, sondern auch intelligente Tools, die kreative Prozesse unterstützen. Die Funktion „Ähnliche Tracks“ ist ein Beispiel für diesen Mehrwert. Besonders Produzenten, Cutter, Agenturen und Content Creators profitieren von der strukturierten Navigation durch den Musikkatalog.


Fazit:

Die Funktion „Ähnliche Tracks“ in der Proud Music Library ist ein intelligentes Recherche-Tool, das Dir hilft, auf Basis eines passenden Songs schnell weitere stilistisch vergleichbare Titel zu finden – und zwar GEMA-frei und direkt lizenzierbar. So wird die Musiksuche effizienter, inspirierender und rechtlich abgesichert.

Wenn Du regelmäßig Musik für gewerbliche Projekte suchst, bietet Dir proudmusiclibrary.com nicht nur Vielfalt, sondern auch Zeitersparnis und Sicherheit


 

Musik aus der Proud Music Library: Nutzung in mehreren Projekten erlaubt?

Darf man lizenzierte Titel aus der Proud Music Library in mehreren Projekten verwenden?

Diese Frage stellen sich viele Kreative, Agenturen und Produzenten, die regelmäßig Musik für Film-, Werbe- oder Online-Projekte benötigen. Die Proud Music Library bietet eine große Auswahl an GEMA-freier Musik für professionelle Anwendungen. Doch wie steht es um die Mehrfachnutzung eines lizenzierten Musiktitels in verschiedenen Produktionen?

Die Antwort ist eindeutig – und dennoch differenziert.

1. Standard-Lizenz: Pro Film, pro Projekt

Die Standard-Lizenz der Proud Music Library ist projektbasiert. Das bedeutet: Jeder Musiktitel, den Sie lizenzieren, darf nur für genau ein Projekt verwendet werden. Wird der gleiche Titel in mehreren Projekten eingesetzt, ist für jedes Projekt eine neue Lizenz erforderlich.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass der Produzent als Lizenznehmer gilt. Tatsächlich gilt immer der Auftraggeber, also der Kunde des Produzenten oder der Agentur, als rechtlich relevanter Nutzer der Lizenz. Nur dieser ist berechtigt, die Musik im Rahmen des Projekts zu verwenden, für das die Lizenz erteilt wurde.

2. Nutzung in mehreren Projekten – nur mit individueller Lizenzfreigabe

Möchten Sie ein Musikstück aus der Proud Music Library in mehreren Videos oder Produktionen verwenden – etwa für eine Serie von Imagefilmen oder Werbespots – ist dies nicht durch die Standard-Lizenz abgedeckt. Allerdings besteht die Möglichkeit, projektübergreifende Lizenzen auf Anfrage zu erhalten.

Diese Sonderlösungen sind insbesondere für Agenturen oder Unternehmen mit wiederkehrendem Bedarf an bestimmten Musikstücken interessant. In solchen Fällen empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme:

📞 Tel.: (+49) 6132 / 43 088 30
📧 E-Mail: [email protected]

3. Rechtssicherheit und Fairness für alle Seiten

Die klare Trennung nach Projekten schützt sowohl die Rechte der Komponisten als auch die Transparenz für Nutzer. Die projektbezogene Lizenzstruktur gewährleistet, dass jede Nutzung nachvollziehbar und rechtlich abgesichert ist – ein zentraler Vorteil für alle, die professionell mit Medieninhalten arbeiten.

4. Tipp: Lizenzbedarf vorher klären

Bevor Sie Musik aus der Proud Music Library lizenzieren, sollten Sie genau wissen, für welches Projekt die Musik eingesetzt werden soll – und ob Sie eine erweiterte Nutzung planen. So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und können von Anfang an auf die passende Lizenzlösung setzen.


Fazit:

Nein, die Standard-Lizenz der Proud Music Library erlaubt keine Nutzung eines Titels in mehreren Projekten. Für jeden Filmeinsatz ist eine separate Lizenz erforderlich – es sei denn, Sie haben eine entsprechende projektübergreifende Nutzung individuell vereinbart. Das Team der Proud Music Library berät Sie gerne zu passenden Lizenzmodellen für Ihre Anforderungen.


 

Wer muss GEMA-Gebühren zahlen? Alles zur Musiknutzung, auch bei GEMA-freier Musik und proudmusiclibrary.com

Die Nutzung von Musik im geschäftlichen bzw. gewerblichen Umfeld, etwa in Werbung, Filmen, Apps oder Social Media, wirft regelmäßig die Frage auf: Wer ist verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen? Ist es der Produzent der Inhalte, der Auftraggeber – oder gar beide gemeinsam?

Grundsätzlich gilt: Die Zahlungspflicht trifft denjenigen, der öffentlich GEMA-pflichtige Musik nutzt. Das ergibt sich aus den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Verbindung mit dem Wahrnehmungsvertrag der GEMA. Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von über 80.000 Musikurheber:innen und zieht Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musikwerken ein.

1. Der Verwender ist zahlungspflichtig

Die GEMA geht im Regelfall davon aus, dass derjenige, der die Musik öffentlich zugänglich macht, also etwa in einem Werbespot, Imagefilm, YouTube-Video oder auf einer Website einbindet, auch zur Zahlung verpflichtet ist. Verwender im rechtlichen Sinne ist somit in erster Linie derjenige, der die Musik nutzt – unabhängig davon, wer die Produktion in Auftrag gegeben hat.

Ein Beispiel: Beauftragt ein Unternehmen eine Agentur mit der Produktion eines Werbefilms, so ist das Unternehmen als Endnutzer und Veröffentlicher GEMA-pflichtig, nicht zwingend die Agentur. Es sei denn, die Agentur tritt explizit als Verwender auf, z. B. durch die eigene Veröffentlichung auf ihrer Website.

2. Ausnahme: Vertragliche Regelungen

In der Praxis vereinbaren viele Produzenten mit ihren Auftraggebern, dass sie entweder:

  • selbst GEMA-freie Musik einsetzen oder
  • dass der Auftraggeber die GEMA-Pflicht übernimmt.

Tipp: Eine vertragliche Regelung ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die GEMA selbst empfiehlt, eindeutig zu klären, wer die Nutzungsrechte anmeldet und bezahlt.

3. Alternative: GEMA-freie Musik nutzen

Ein eleganter Weg, GEMA-Gebühren vollständig zu vermeiden, ist der Einsatz von GEMA-freier Musik. Diese stammt von Komponisten, die nicht Mitglied bei der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind – oder für bestimmte Werke auf GEMA-Rechte bewusst verzichten.

Ein führender Anbieter in diesem Bereich ist proudmusiclibrary.com. Hier findet man hochwertige Musik für gewerbliche Zwecke – rechtssicher lizenziert und ohne zusätzliche GEMA-Gebühren. Die Lizenzierung ist projektbezogen und transparent. Auch für wiederkehrende Nutzungen in Apps, Podcasts oder YouTube-Videos gibt es passende Lizenzmodelle.

4. Internationaler Aspekt

Wichtig: Auch Musik von internationalen Komponisten kann GEMA-pflichtig sein, sofern diese durch Verwertungsgesellschaften vertreten werden, die mit der GEMA ein Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen haben (z. B. ASCAP, BMI, SACEM).


Fazit:

Der Verwender trägt in der Regel die Verantwortung für die Entrichtung von GEMA-Gebühren. Um rechtssicher zu handeln und gleichzeitig Kosten zu sparen, empfiehlt sich der Einsatz von GEMA-freier Musik, z. B. über die proudmusiclibrary.com. Eine klare vertragliche Regelung zwischen Produzent und Auftraggeber ist ebenso essenziell wie die transparente Dokumentation der genutzten Musikrechte.

Musiklizenz für Werbespot: So geht’s mit Proud Music Library

Ein Werbefilm – auch Werbespot genannt – ist ein kurzer audiovisueller Clip, der dazu dient, Produkte, Dienstleistungen oder Marken effizient zu bewerben. „Werbung im Sinne des Medienrechts ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern“ (BGH, Urteil vom 06.02.2014 – I ZR 2/11 („GOOD NEWS II“)). Ob im TV, Kino, auf YouTube, Instagram oder im Online-Marketing – die passende Hintergrundmusik ist entscheidend für die emotionale Wirkung Ihres Spots.

Wenn Sie für Ihre Produktion einen Musiktitel über die Proud Music Library lizenzieren möchten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um rechtlich und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein.

1. Lizenzart und Verwendungszweck klären

Nicht jede Lizenz erlaubt den Einsatz in Werbespots. Die Proud Music Library bietet verschiedene Lizenzmodelle, z. B. für Online-Werbung, TV-Kampagnen oder Social Media. Achten Sie darauf, dass die gewählte Lizenz den gewünschten Verbreitungsweg abdeckt.

2. Territorium und Ausspielkanäle festlegen

Je nach Reichweite – lokal, national oder international – kann sich die Lizenzgebühr ändern. Ob für eine Online-Kampagne in Deutschland oder eine weltweite Ausstrahlung – Sie benötigen die passende Lizenz für TV, Web oder POS.

3. Nutzungsdauer berücksichtigen

Viele Lizenzen sind zeitlich begrenzt. Definieren Sie daher vorab die Laufzeit Ihres Projekts (z. B. 6 Monate, 12 Monate oder unbegrenzt), um böse Überraschungen zu vermeiden.

4. Musikbearbeitung – was ist erlaubt?

Die Proud Music Library gestattet in der Regel schnitttechnische Anpassungen (Loops, Kürzungen), jedoch keine tiefgreifenden Veränderungen wie Tonartwechsel oder das Entfernen von Vocals – es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.

5. GEMA-freie Musik spart Kosten

Viele Tracks der Proud Music Library sind GEMA-frei. Das bedeutet: keine GEMA-Gebühren bei der öffentlichen Nutzung – ein klarer Vorteil für budgetbewusste Produzenten. Achten Sie im Lizenztext auf den GEMA-Status.

6. Rechtssicherheit durch Lizenznachweis

Nach dem Kauf erhalten Sie eine Lizenz mit allen relevanten Angaben (Titel, Komponist, Nutzungsrechte, Laufzeit, Verbreitungsgebiet). Bewahren Sie diesen unbedingt auf – als rechtlicher Nachweis bei eventuellen Rückfragen durch Dritte oder Verwertungsgesellschaften.


Fazit

Die Lizenzierung von Musik für Werbespots über die Proud Music Library ist rechtlich einfach und wirtschaftlich planbar – wenn Sie Lizenztyp, Nutzungsgebiet und Laufzeit klar definieren. So profitieren Sie von hochwertiger, rechtssicherer Musik für Ihre Werbung – online und offline.

Individuelle Musikbearbeitung & Sound-a-like-Service: Maßgeschneiderter Sound für Ihre Projekte | Proud Music Library (since 2004)

Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet mehr als nur fertige Tracks: Kunden haben die Möglichkeit, lizenzierte Titel individuell an ihre Produktion anpassen zu lassen. Ob kürzer, länger, ohne bestimmte Instrumente oder auf besondere Einsatzformate zugeschnitten – wir unterstützen bei der Nachbearbeitung und Individualisierung. Wichtig: Je nach Projektumfang und Auslastung kann die Umsetzung bis zu zwei Wochen Vorlaufzeit benötigen. Deshalb empfiehlt es sich, uns frühzeitig in den kreativen Prozess einzubinden.

Besonders gefragt ist unser Know-how im Bereich Sound-a-like: Musikproduktionen, die klanglich an bekannte Titel erinnern, ohne sie zu kopieren. Ideal für Projekte, bei denen ein bestimmtes musikalisches Gefühl erzeugt werden soll („Shake on me“, „I’ve got the shower“. „We Ate The Champions, my friend!“), ohne lizenzrechtliche Komplikationen. Reinklicken lohnt sich – einfach reinhören unter www.proudmusiclibrary.com oder direkt Kontakt aufnehmen: Telefon 06132 4308830 oder per Mail an [email protected].

GEMA oder gemafrei? Wann sich gemafreie Musik wirklich lohnt | Proud Music Library

Wer Musik aus dem GEMA-Repertoire nutzt, muss grundsätzlich GEMA-Gebühren zahlen – und das gilt nicht nur für deutsche Komponisten, sondern auch für Werke, deren Rechte durch ausländische Verwertungsgesellschaften vertreten werden. Diese Verpflichtung kann insbesondere für Unternehmen mit vielfältigen Anwendungen schnell unübersichtlich oder teuer werden.

Hier kommt gemafreie Musik ins Spiel: Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet ein umfangreiches Repertoire an gemafreien Musiktiteln, die speziell für den flexiblen Einsatz in Werbung, Unternehmensfilmen, Image-Videos, Telefonwarteschleifen oder als Hintergrundmusik in Verkaufsräumen konzipiert sind. Gerade bei Produktionen, die über verschiedene Medien hinweg eingesetzt oder vervielfältigt werden, ist die Nutzung gemafreier Titel oft einfacher, transparenter und kostengünstiger.

Zwar bestehen in einigen Branchen Pauschalverträge zwischen GEMA und Verbänden, diese decken jedoch nicht alle Nutzungsszenarien ab. Wer volle Kontrolle über seine Musiknutzung behalten möchte, ist mit gemafreier Musik aus der Proud Music Library auf der sicheren Seite. Die Lizenzmodelle sind klar strukturiert, direkt online verfügbar und schnell einsatzbereit.

Talkover & Underscore: Reduzierte Musik perfekt für Voice-Overs, Werbung & Video | Proud Music Library

Talkover- oder Underscore-Versionen sind spezielle Bearbeitungen eines Musiktitels, bei denen markante Melodie-Elemente reduziert oder ganz entfernt wurden. Diese Versionen eignen sich besonders gut als musikalischer Hintergrund bei gesprochenem Text, etwa in Werbespots, Imagefilmen oder YouTube-Videos. Durch die reduzierte Struktur stören sie nicht die Sprachverständlichkeit und fügen sich unauffällig in den Mix ein.

In der Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) stehen zahlreiche solcher Talkover- bzw. Underscore-Versionen zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um andere Lieder, sondern um Varianten eines bestehenden Tracks, die gezielt für den Einsatz als Unterlegung produziert wurden. Der Begriff „Underscore“ hat sich besonders im internationalen Sprachgebrauch etabliert, weshalb beide Bezeichnungen synonym verwendet werden.

Zusätzlich bietet die Proud Music Library eine Vielzahl sogenannter Variationen oder Mixes an. Diese beruhen auf demselben musikalischen Grundmaterial, unterscheiden sich jedoch in Charakter, Arrangement oder Länge. So finden sich in der Datenbank Versionen „without Drums“, „without Choir“ oder „Short Edit“ – perfekt, um den passenden Soundtrack für spezifische Szenarien zu finden.

Wer nach flexibler Production Music sucht, die sich professionell an unterschiedlichste Projektanforderungen anpassen lässt, ist mit der Proud Music Library gut beraten. Alle Tracks sind entweder GEMAfrei oder aus dem GEMA-Repertoire, inklusive transparenter Lizenzinformationen und sofortigem Direkt-Download.

 

Urteil gegen Bildagentur: 35.000 Euro Schadensersatz für unlizenzierte Fotos aus dem Kölner Dom

Eine Bildagentur hat für eine teure Lektion im Umgang mit Nutzungsrechten gesorgt: Weil sie ohne Genehmigung kommerzielle Fotos aus dem Kölner Dom über eine Bilddatenbank angeboten hatte, verurteilte das OLG Köln sie jetzt zur Zahlung von rund 35.000 Euro Schadensersatz. Besonders brisant: Auf mehreren Bildern war das weltberühmte „Richter-Fenster“ zu sehen. Auch dem Künstler Gerhard Richter steht deshalb ein Teil des Betrags zu.

Die Agentur hatte insgesamt 220 Innenaufnahmen des Kölner Doms in ihrer Datenbank gelistet und sie mit Agenturlogo sowie individueller Bildnummer vermarktet. Die kommerzielle Verwertung erfolgte ohne Zustimmung des Domkapitels. Zwar lagen Rechte der Fotografen vor, aber eben keine Lizenz für die kommerzielle Nutzung des Bildmaterials.

Schon in einem Vorprozess 2022 hatten LG und OLG Köln festgestellt, dass die Agentur keine ausreichenden Rechte besaß. In der Folge klagte das Domkapitel zusammen mit dem Künstler auf Schadensersatz – mit Erfolg. Das LG Köln hatte zunächst 100.000 Euro angesetzt, das OLG reduzierte den Betrag jetzt auf eine realistische, fiktive Lizenzgebühr von etwa 35.000 Euro.

Für Mediengestalter und Lizenznutzer ist das Urteil ein Weckruf: Wer Bildmaterial kommerziell nutzt, muss nicht nur die Fotografenrechte prüfen, sondern auch die Rechte Dritter am abgebildeten Objekt. Die Ausrede, man habe sich auf die Angaben der Fotografen verlassen, zog vor Gericht nicht. Die Verantwortung liegt eindeutig bei der Bildagentur, die ihrer Prüfpflicht nicht nachkam.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig und setzt ein klares Zeichen für nachvollziehbare und geschlossene Rechteketten in der Bildnutzung.

Ein Beispiel für eine Plattform mit transparenter Rechteklärung ist die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com). Sie bietet Musik für kommerzielle Nutzung mit eindeutig dokumentierten Lizenzketten – ideal für professionelle Anwender, die rechtliche Risiken vermeiden möchten.

Hier ist der offizielle Link zur Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil (Az. 6 U 61/24 vom 23. Mai 2025), in der der Entschluss zur Zahlung von rund 35.000 € ersichtlich ist:

Pressemitteilung OLG Köln – Bildagentur muss Schadensersatz für Fotos aus dem Innenraum des Kölner Doms zahlen (23. Mai 2025, Az. 6 U 61/24)

Zugfahrt filmen & auf YouTube veröffentlichen

3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik
Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden

Zugfahrt filmen & auf YouTube veröffentlichen: Was ist erlaubt?

Viele Menschen möchten ihre Zugreise festhalten und fragen sich: Darf man während einer Zugfahrt einfach filmen, zum Beispiel aus dem Fenster, und die Aufnahmen anschließend auf YouTube hochladen? Hier erfährst du alles Wichtige zu rechtlichen Grundlagen, Persönlichkeitsrechten und Genehmigungspflichten bei der Deutschen Bahn.

Grundsätzliches zu Filmaufnahmen während der Zugfahrt

Das Filmen aus dem Fenster eines Zuges ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich um eine private, nicht-kommerzielle Nutzung handelt. Die Deutsche Bahn gestattet Foto- und Videoaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Sicherheitsaspekte: Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer dürfen nicht gefährdet werden.
  • Betriebsabläufe: Es darf keine Behinderung des Bahnverkehrs oder anderer Reisender entstehen.
  • Ausrüstung: Der Einsatz von Stativen, künstlichem Licht, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt.
  • Persönlichkeitsrechte: Das Recht am eigenen Bild muss beachtet werden. Mitarbeiter und andere Fahrgäste dürfen nur mit Zustimmung erkennbar gefilmt werden.

 

Filmaufnahmen auf YouTube veröffentlichen

Die Veröffentlichung der Zugaufnahmen auf YouTube ist erlaubt, wenn die Nutzung privat und nicht kommerziell erfolgt. Wichtig ist dabei:

  • Der YouTube-Kanal darf nicht monetarisiert sein (keine Werbung, kein Sponsoring, keine Produktplatzierungen).
  • Personen dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung erkennbar gezeigt werden. Als „Beiwerk“ (z. B. unkenntlich im Hintergrund) ist es meist unproblematisch.

Wann ist eine Genehmigung der Deutschen Bahn erforderlich?

In bestimmten Fällen benötigst du eine schriftliche Genehmigung der Deutschen Bahn:

  • Bei kommerzieller Nutzung der Aufnahmen.
  • Wenn du spezielle Ausrüstung wie Stative oder künstliches Licht verwendest.
  • Bei Aufnahmen im Führerstand eines Triebfahrzeugs.

Eine Genehmigung kannst du per E-Mail an [email protected] anfragen.

Fazit: Filmen im Zug & YouTube – das solltest du beachten

Du darfst während einer Zugfahrt filmen und die Aufnahmen auf YouTube veröffentlichen, wenn du die oben genannten Regeln beachtest. Sicherheit, Privatsphäre und die Rechte anderer Reisender haben dabei oberste Priorität. Für kommerzielle Projekte oder den Einsatz spezieller Technik brauchst du immer eine Genehmigung der Deutschen Bahn.

Weitere Informationen findest du direkt bei der Deutschen Bahn.