Urteil gegen Bildagentur: 35.000 Euro Schadensersatz für unlizenzierte Fotos aus dem Kölner Dom

Eine Bildagentur hat für eine teure Lektion im Umgang mit Nutzungsrechten gesorgt: Weil sie ohne Genehmigung kommerzielle Fotos aus dem Kölner Dom über eine Bilddatenbank angeboten hatte, verurteilte das OLG Köln sie jetzt zur Zahlung von rund 35.000 Euro Schadensersatz. Besonders brisant: Auf mehreren Bildern war das weltberühmte „Richter-Fenster“ zu sehen. Auch dem Künstler Gerhard Richter steht deshalb ein Teil des Betrags zu.

Die Agentur hatte insgesamt 220 Innenaufnahmen des Kölner Doms in ihrer Datenbank gelistet und sie mit Agenturlogo sowie individueller Bildnummer vermarktet. Die kommerzielle Verwertung erfolgte ohne Zustimmung des Domkapitels. Zwar lagen Rechte der Fotografen vor, aber eben keine Lizenz für die kommerzielle Nutzung des Bildmaterials.

Schon in einem Vorprozess 2022 hatten LG und OLG Köln festgestellt, dass die Agentur keine ausreichenden Rechte besaß. In der Folge klagte das Domkapitel zusammen mit dem Künstler auf Schadensersatz – mit Erfolg. Das LG Köln hatte zunächst 100.000 Euro angesetzt, das OLG reduzierte den Betrag jetzt auf eine realistische, fiktive Lizenzgebühr von etwa 35.000 Euro.

Für Mediengestalter und Lizenznutzer ist das Urteil ein Weckruf: Wer Bildmaterial kommerziell nutzt, muss nicht nur die Fotografenrechte prüfen, sondern auch die Rechte Dritter am abgebildeten Objekt. Die Ausrede, man habe sich auf die Angaben der Fotografen verlassen, zog vor Gericht nicht. Die Verantwortung liegt eindeutig bei der Bildagentur, die ihrer Prüfpflicht nicht nachkam.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig und setzt ein klares Zeichen für nachvollziehbare und geschlossene Rechteketten in der Bildnutzung.

Ein Beispiel für eine Plattform mit transparenter Rechteklärung ist die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com). Sie bietet Musik für kommerzielle Nutzung mit eindeutig dokumentierten Lizenzketten – ideal für professionelle Anwender, die rechtliche Risiken vermeiden möchten.

Hier ist der offizielle Link zur Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil (Az. 6 U 61/24 vom 23. Mai 2025), in der der Entschluss zur Zahlung von rund 35.000 € ersichtlich ist:

Pressemitteilung OLG Köln – Bildagentur muss Schadensersatz für Fotos aus dem Innenraum des Kölner Doms zahlen (23. Mai 2025, Az. 6 U 61/24)