Urteil gegen Bildagentur: 35.000 Euro Schadensersatz für unlizenzierte Fotos aus dem Kölner Dom

Eine Bildagentur hat für eine teure Lektion im Umgang mit Nutzungsrechten gesorgt: Weil sie ohne Genehmigung kommerzielle Fotos aus dem Kölner Dom über eine Bilddatenbank angeboten hatte, verurteilte das OLG Köln sie jetzt zur Zahlung von rund 35.000 Euro Schadensersatz. Besonders brisant: Auf mehreren Bildern war das weltberühmte „Richter-Fenster“ zu sehen. Auch dem Künstler Gerhard Richter steht deshalb ein Teil des Betrags zu.

Die Agentur hatte insgesamt 220 Innenaufnahmen des Kölner Doms in ihrer Datenbank gelistet und sie mit Agenturlogo sowie individueller Bildnummer vermarktet. Die kommerzielle Verwertung erfolgte ohne Zustimmung des Domkapitels. Zwar lagen Rechte der Fotografen vor, aber eben keine Lizenz für die kommerzielle Nutzung des Bildmaterials.

Schon in einem Vorprozess 2022 hatten LG und OLG Köln festgestellt, dass die Agentur keine ausreichenden Rechte besaß. In der Folge klagte das Domkapitel zusammen mit dem Künstler auf Schadensersatz – mit Erfolg. Das LG Köln hatte zunächst 100.000 Euro angesetzt, das OLG reduzierte den Betrag jetzt auf eine realistische, fiktive Lizenzgebühr von etwa 35.000 Euro.

Für Mediengestalter und Lizenznutzer ist das Urteil ein Weckruf: Wer Bildmaterial kommerziell nutzt, muss nicht nur die Fotografenrechte prüfen, sondern auch die Rechte Dritter am abgebildeten Objekt. Die Ausrede, man habe sich auf die Angaben der Fotografen verlassen, zog vor Gericht nicht. Die Verantwortung liegt eindeutig bei der Bildagentur, die ihrer Prüfpflicht nicht nachkam.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig und setzt ein klares Zeichen für nachvollziehbare und geschlossene Rechteketten in der Bildnutzung.

Ein Beispiel für eine Plattform mit transparenter Rechteklärung ist die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com). Sie bietet Musik für kommerzielle Nutzung mit eindeutig dokumentierten Lizenzketten – ideal für professionelle Anwender, die rechtliche Risiken vermeiden möchten.

Hier ist der offizielle Link zur Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil (Az. 6 U 61/24 vom 23. Mai 2025), in der der Entschluss zur Zahlung von rund 35.000 € ersichtlich ist:

Pressemitteilung OLG Köln – Bildagentur muss Schadensersatz für Fotos aus dem Innenraum des Kölner Doms zahlen (23. Mai 2025, Az. 6 U 61/24)

Zugfahrt filmen & auf YouTube veröffentlichen

 

Zugfahrt filmen & auf YouTube veröffentlichen: Was ist erlaubt?

Viele Menschen möchten ihre Zugreise festhalten und fragen sich: Darf man während einer Zugfahrt einfach filmen, zum Beispiel aus dem Fenster, und die Aufnahmen anschließend auf YouTube hochladen? Hier erfährst du alles Wichtige zu rechtlichen Grundlagen, Persönlichkeitsrechten und Genehmigungspflichten bei der Deutschen Bahn.

Grundsätzliches zu Filmaufnahmen während der Zugfahrt

Das Filmen aus dem Fenster eines Zuges ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich um eine private, nicht-kommerzielle Nutzung handelt. Die Deutsche Bahn gestattet Foto- und Videoaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Sicherheitsaspekte: Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer dürfen nicht gefährdet werden.
  • Betriebsabläufe: Es darf keine Behinderung des Bahnverkehrs oder anderer Reisender entstehen.
  • Ausrüstung: Der Einsatz von Stativen, künstlichem Licht, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt.
  • Persönlichkeitsrechte: Das Recht am eigenen Bild muss beachtet werden. Mitarbeiter und andere Fahrgäste dürfen nur mit Zustimmung erkennbar gefilmt werden.

 

Filmaufnahmen auf YouTube veröffentlichen

Die Veröffentlichung der Zugaufnahmen auf YouTube ist erlaubt, wenn die Nutzung privat und nicht kommerziell erfolgt. Wichtig ist dabei:

  • Der YouTube-Kanal darf nicht monetarisiert sein (keine Werbung, kein Sponsoring, keine Produktplatzierungen).
  • Personen dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung erkennbar gezeigt werden. Als „Beiwerk“ (z. B. unkenntlich im Hintergrund) ist es meist unproblematisch.

Wann ist eine Genehmigung der Deutschen Bahn erforderlich?

In bestimmten Fällen benötigst du eine schriftliche Genehmigung der Deutschen Bahn:

  • Bei kommerzieller Nutzung der Aufnahmen.
  • Wenn du spezielle Ausrüstung wie Stative oder künstliches Licht verwendest.
  • Bei Aufnahmen im Führerstand eines Triebfahrzeugs.

Eine Genehmigung kannst du per E-Mail an [email protected] anfragen.

Fazit: Filmen im Zug & YouTube – das solltest du beachten

Du darfst während einer Zugfahrt filmen und die Aufnahmen auf YouTube veröffentlichen, wenn du die oben genannten Regeln beachtest. Sicherheit, Privatsphäre und die Rechte anderer Reisender haben dabei oberste Priorität. Für kommerzielle Projekte oder den Einsatz spezieller Technik brauchst du immer eine Genehmigung der Deutschen Bahn.

Weitere Informationen findest du direkt bei der Deutschen Bahn.

 

Was ist Werbung? (Fortsetzung)

Hier ist eine ausführlichere Darstellung des Begriffs „Werbung“:


Was ist Werbung? – Definition und rechtlicher Kontext

Der Begriff „Werbung“ wird im rechtlichen Kontext häufig sehr weit ausgelegt. Nach Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung ist Werbung jede Äußerung im Rahmen der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die darauf abzielt, den Absatz von Produkten – dazu zählen Waren, Dienstleistungen, Rechte oder sogar Verpflichtungen – zu fördern.

Diese Definition betont, dass der Begriff nicht auf klassische Werbemaßnahmen wie Anzeigen, Plakate oder Fernsehspots beschränkt ist. Vielmehr kann jede Form der Kommunikation, die auf die Absatzförderung gerichtet ist, als Werbung verstanden werden.


Beispiele für Werbung

1. Klassische Werbemaßnahmen:

  • Anzeigen in Zeitungen oder Online-Medien.
  • TV- und Radiowerbung.
  • Bannerwerbung oder Pop-ups auf Websites.

2. Indirekte Werbemaßnahmen:

  • E-Mail-Newsletter oder Marketing-SMS.
  • „Soft Selling“ durch Content-Marketing, etwa informative Blogbeiträge mit Produktplatzierungen.
  • Sponsoring von Veranstaltungen.

3. Nicht offensichtliche Werbemaßnahmen:

  • Befragungen zur Kundenzufriedenheit: Laut dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17) können selbst Umfragen, die der Imagepflege oder der langfristigen Kundenbindung dienen, als Werbung gelten.
  • Hinweise auf ergänzende Produkte: Etwa durch automatische Empfehlungen („Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, kauften auch …“).
  • Social-Media-Kommunikation: Postings, die indirekt Produkte oder Dienstleistungen bewerben, z. B. durch Influencer-Marketing oder Markenprofile.

Ziele der Werbung

Das zentrale Ziel jeder Werbung ist die Förderung des Absatzes. Dies umfasst:

  • Direkte Verkaufsförderung: Werbung, die Kunden zu einem unmittelbaren Kauf animieren soll, z. B. Rabattaktionen oder exklusive Angebote.
  • Markenbildung (Branding): Aufbau oder Pflege eines positiven Images der Marke oder des Unternehmens.
  • Kundenbindung: Maßnahmen, die auf die langfristige Beziehung zum Kunden abzielen, z. B. exklusive Informationen oder Treueprogramme.

Werbung und Datenschutz

Im Zusammenhang mit Werbung, insbesondere Direktwerbung, spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erkennt Direktwerbung als eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten an, die ein berechtigtes Interesse des Unternehmens darstellen kann (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat hierzu in ihrer Orientierungshilfe zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Direktwerbung (November 2018) klargestellt:

  • Werbung ist nicht nur auf klassische Maßnahmen beschränkt, sondern umfasst auch zielgerichtete Ansprache durch personalisierte Inhalte, sei es per Post, E-Mail oder andere Kanäle.
  • Selbst in Fällen, in denen keine direkte Produktwerbung erfolgt, sondern die Kommunikation auf eine Kundenbindung abzielt, kann dies datenschutzrechtlich als Werbung interpretiert werden.

Rechtsprechung zur Werbung

Die Rechtsprechung hat den Begriff Werbung in zahlreichen Fällen weiter präzisiert. Einige relevante Urteile sind:

  • BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17:
    Befragungen zur Kundenzufriedenheit können Werbung sein, insbesondere wenn sie nicht neutral erfolgen und einen werblichen Charakter haben, z. B. durch implizite Hinweise auf Produkte oder Dienstleistungen.
  • EuGH, Urteil vom 13.05.2011 – C-122/10:
    Der Gerichtshof betonte, dass Werbung jede Handlung umfasst, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts oder einer Dienstleistung zu fördern, auch wenn dies nicht unmittelbar erkennbar ist.

Zusammenfassung: Der weit gefasste Begriff der Werbung

Werbung umfasst jede Handlung, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Rechts zu fördern – sei es direkt oder indirekt. Dabei können auch Maßnahmen wie Kundenzufriedenheitsbefragungen oder Hinweise auf ergänzende Produkte unter den Begriff fallen. Aufgrund der engen Verbindung von Werbung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutz ein wesentlicher Aspekt, der bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen berücksichtigt werden muss.

Im Zweifel sollte geprüft werden, ob eine Maßnahme als Werbung verstanden werden könnte, um rechtliche Risiken – insbesondere in Bezug auf Datenschutz und unlauteren Wettbewerb – zu vermeiden.

Wann wird Musik lizenzfrei?

 

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Videos (z. B. Virals) oder YouTube-Let’s-Play-Videos sucht, hat bestimmt schon einmal den Tipp oder sogar die Vorgabe erhalten, sogenannte „lizenzfreie Musik“ zu verwenden. Kommt Dir das bekannt vor? 😉

Dabei stoßen viele auf Formulierungen wie „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“. Manche Anbieter sprechen sogar von „rechtefreier Musik“. Aber Vorsicht: Das ist oft ein Missverständnis. Deshalb hier ein wenig Klartext.


Eines vorweg: Musik „kauft“ man nicht

Wenn Du Musik nutzt, erwirbst Du kein Eigentum an der Musik selbst, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das gilt sowohl für CDs als auch für digitale Dateien wie MP3s. Mit dem Kauf einer CD erwirbst Du beispielsweise nur das Recht, sie privat abzuspielen – nicht mehr. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Downloads, deren Nutzungsbedingungen oft detailliert regeln, was erlaubt ist.


Was bedeutet „lizenzfrei“?

Lizenzfrei bedeutet, dass die Nutzung eines Werkes keine Erlaubnis (Lizenz) benötigt. Das ist nur dann der Fall, wenn:

  1. keine Rechte mehr an dem Werk bestehen,
  2. das Werk gemeinfrei ist (Schutzfrist abgelaufen),
  3. die Schutzfrist nach § 64 UrhG abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Lizenzfreie Musik – Komposition vs. Einspielung

Um „lizenzfrei“ zu verstehen, ist es wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:

  • Die Komposition: Das Werk selbst, also die Noten und der Text.
  • Die Einspielung: Die Tonaufnahme, die diese Komposition hörbar macht (z. B. MP3, CD, Schallplatte).

Die Komposition wird gemeinfrei (und damit lizenzfrei), wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist. Die Tonaufnahme bleibt jedoch geschützt, solange die Rechte der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Diese umfassen z. B. den Künstler, den Produzenten und den Tonträgerhersteller.

Beispiel:
Die Werke von W.A. Mozart sind gemeinfrei. Wenn jedoch ein Orchester Mozarts Musik neu einspielt, gelten die Leistungsschutzrechte der Musiker und Produzenten. Diese Rechte laufen in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung der Aufnahme ab.


Die Lizenzkette: Wie Rechte weitergegeben werden

Musikrechte werden oft durch eine sogenannte Lizenzkette verwaltet:

  1. Der ausübende Künstler (z. B. Sänger oder Musiker) räumt Rechte an den Tonträgerhersteller (Produzent) ein.
  2. Der Tonträgerhersteller kann diese Rechte an einen Verlag abtreten.
  3. Der Verlag lizenziert die Musik an den Endnutzer (z. B. Filmemacher, Content-Creator).

Bei der Nutzung von Produktionsmusik läuft dieser Prozess oft über spezialisierte Musikbibliotheken wie die Proud Music Library. Sie gewährleisten, dass alle Rechte geklärt sind, und stellen ihren Kunden rechtssichere Lizenzen aus.


Rechte des ausübenden Künstlers

Ein ausübender Künstler (z. B. Sänger, Musiker) hat das exklusive Recht, seine Darbietung aufzunehmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§§ 77, 78 UrhG). Ohne seine Erlaubnis darf niemand:

  • Aufnahmen seiner Darbietung erstellen oder veröffentlichen,
  • diese Aufnahmen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich machen (z. B. auf YouTube).

Das Einverständnis des Künstlers ist also entscheidend – das nennt man Lizenz. Studio- und Orchestermusiker übertragen ihre Rechte meist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an den Auftraggeber.


Woran erkennt man rechtssichere Musik?

Rechtssichere Musik erkennt man daran, dass der Anbieter alle relevanten Nutzungsrechte eindeutig klärt und dokumentiert. In Deutschland erfolgt der Lizenzerwerb durch einen Vertrag (§§ 433, 453 BGB). Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen, weshalb Verlage und Bibliotheken wie die Proud Music Library sorgfältig prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten.

Die Proud Music Library bietet Kunden eine Rechtsabteilung, die alle Lizenzfragen professionell bearbeitet. So wird sichergestellt, dass Medienschaffende rechtssicher und sorgenfrei arbeiten können.

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Zusammenfassung

  • Lizenzfrei bedeutet: Es gibt keine Rechteinhaber, die eine Erlaubnis zur Nutzung geben müssen.
  • Gemeinfrei ist nicht gleich lizenzfrei – die Tonaufnahme kann weiterhin geschützt sein.
  • Kläre immer die Rechte, bevor Du Musik in Medien einsetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hinweis: Diese Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine juristische Beratung. Bei komplexen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

 

Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

 


Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

Produktionsmusik, auch bekannt als Stock Music oder Library Music, bezeichnet vorproduzierte Musik in verschiedenen Genres wie Rock, Pop, Jazz und vielen anderen. Sie wird speziell für die Nutzung in Medienproduktionen wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots, Podcasts und weiteren Formaten erstellt und kann mit einer entsprechenden Lizenz verwendet werden.


Was ist eine Production Music Library?

Produktionsmusik wird gezielt für den Einsatz in Medienproduktionen komponiert und produziert. Im Gegensatz zu kommerziellen Songs ist sie nicht als eigenständiges Werk zum Kauf oder Download erhältlich. Stattdessen erfolgt der Zugriff über sogenannte Produktionsmusikbibliotheken (Production Music Libraries). Diese Plattformen fungieren als Schnittstelle zwischen den Komponisten oder Verlagen und den Medienschaffenden, die Musik für ihre Projekte suchen.


Eine praktische Lösung für Medienschaffende

Produktionsmusik ist eine erschwingliche und zeitsparende Lösung für Medienschaffende. Sie eignet sich ideal für Projekte, bei denen die Erstellung einer individuellen Musik nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Ob aus Zeitmangel, begrenzten Ressourcen oder einem knappen Budget – Produktionsmusik bietet eine professionelle und unkomplizierte Alternative.

 

Produktionsmusik (Production Music)

Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

Produktionsmusik (auch bekannt als Stock Music oder Library Music) ist vorproduzierte Musik (Genres: Rock, Pop, Jazz, etc.). Sie kann in verschiedenen Arten von Medienproduktionen wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots, Podcasts und mehr mit einer Lizenz verwendet werden.

Production Music Library

Produktionsmusik wird oft speziell für die Verwendung in solchen Produktionen komponiert und produziert. Die Musiktitel sind nicht als eigenständige Titel zum Kauf oder Download erhältlich. Stattdessen wird sie über eine Produktionsmusikbibliothek (Production Music Library) lizenziert, die als Vermittler zwischen dem Komponisten oder Verlagen und der Person oder dem Unternehmen fungiert, das die Musik in seiner Produktion verwenden möchte.

Bequeme Option für Medienschaffende

Produktionsmusik kann eine erschwingliche und bequeme Option für Medienschaffende sein, die Musik für ihre Projekte benötigen, aber nicht die Zeit, die Ressourcen oder das Budget haben, um eine individuelle Musik in Auftrag zu geben.

GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library via Android Smartphone

November 2022 Update: Neue Titel online

Neue Titel von Christopher Gerard Bernard, Alexander Talmon und Bjorn Lynne online

Die Übersicht:

500 neue Titel in der Proud Music Library für Stock Music, Production Music bzw. Roalty Free Music. Top aktueller und professionell produzierter Sound! Es sind alles Titel, die hervorragend für Imagefilme, Produktpräsentationen oder Online-Werbung für Youtube, Facebook, Instagram und Co. geignet sind. Reinhören…

Christopher Gerard Bernard

Sein gesamtes Repertoire in der Proud Music Library!

Schwerpunkt: Leicht verdaulicher trentorientierter Dance Pop, zum Teil auch Richtung Brit Pop mit sattem Gitarrensound. Top produziert!

Alexander Talmon (GEMA-frei)

Sein gesamtes Repertoire in der Proud Music Library!

Schwerpunkt: Sound-a-likes, World Music, Ethno Pop, Rock, New Wave.

Bjorn Lynne

Sein gesamtes Repertoire in der Proud Music Library!

Schwerpunkt: Funktionaler moderner Dance Pop und Brit Pop oft mit orchestralen Einbindungen. Professionell produziert und auf hohem Niveau.

 

Neue Titel in der Proud Music Library
Neuzugänge in der Proud Music Library

Was ist Werbung?

Der Begriff „Werbung“ im Sinne einer werblichen Ansprache ist weit auszulegen, Art. 2 lit. a RL 2006/114/EG. Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz eines Produktes (Waren oder Dienstleistungen) zu fördern. Das können unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen sein (vgl. auch DSK, Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der DS-GVO, November 2018, S. 3). Selbst Befragungen zur Kundenzufriedenheit fallen regelmäßig unter den Begriff „Werbung“ (s. zB BGH Urt. v. 10. 7. 2018 – VI ZR 255/17.

Was ist ein Produktvideo?

Royalty-free music and production music for commercials on TV, Radio or Cinema
Royalty-free music for commercials on TV, Radio or Cinema

Eine überraschende Geschichte

In den letzten Jahren sind sie immer beliebter geworden: kurze Filme, die ein Produkt ganz für sich sprechen lassen. Hier wird keine witzige Story wie im Werbespot entwickelt, denn das Produktvideo möchte den Zuschauer durch die Vorzüge seines Produktes bannen, und nicht durch eine überraschende Geschichte.

Ein Video an der Seite

Der traditionelle Bekleidungshersteller L.L.Bean aus Maine macht es richtig: In seinem hunting boots Video nimmt er sich neunzig Sekunden Zeit nur für die Neuauflage eines Paar Jagdstiefel, und erklärt nebenbei noch seine Unternehmensphilosophie. Dabei bleibt der handgemachte Jagdstiefel stets im Mittelpunkt des Videos.

Doch Produktvideos können auch unterhaltsam sein. Der Scherzartikel-Versender Vat19.com aus den USA wendet sich an ein jüngeres Publikum und hat sich die Mühe gemacht, wirklich jedem angebotenen Produkt ein Video an die Seite zu stellen, das sich mit viel Witz selbst nicht ganz so ernst nimmt.

Vat19.com versteht es, bei Freunden des weltgrössten Gummibärchens z.B. keine Wünsche mehr offen zu lassen.

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Was ist Production Music? Wo finde ich Production Music?

Production Muic für gewerbliche Anwendungen
Production Music aus der Proud Music Library für Indistrie- und Imagefilme, sowie für Werbung und FIlm

Schnellsuche nach GEMA- und GEMA-freier Production Music direkt starten:

 

Production Music bzw. Produktionsmusik ist eine speziell für gewerbliche Anwendung zugeschnitten und produzierte Musik. Schnittfreudig, abwechslungsreich und klanglich aktuell.

Wo kommt Production Music zum Einsatz?

Produktionsmusik findet sich in Radio- und Fernsehsendungen, Hörspielen, Videogames aber auch in Werbespots und Jingles. Zudem verwenden Filmproduktionen oft Production Music, um Trailer zu bewerben. Es wird also im Trailer nicht die Original-Filmmusik eingesetzt. Auch in TV-News oder Internet-News-Portalen hört man mittlerweile Produktionsmusik im Hintergrund von Wort- und Bildbeiträgen.

Wie kommt man an Production Music heran?

Früher wurde Production Music ist in der Regel auf CD im Red Book Audio-Format ausgeliefert, um ein einfaches Cueing und eine schnelle Synchronisation zu ermöglichen. Heute wird Production Music als Download zur Verfügung gestellt. Anbieter von professioneller Production Music haben Autoren unter Vertrag, die Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, z.B. ASCAP, BMI, SOCAN, GEMA, SIAE, PRS und APRA.

Wo findet man Production Music in der Proud Music Library?

In der Proud Music Library findet man derzeit (Stand: Feb. 2022) rund 30.000 Musiktitel an Production Music. Etwa 10.000 (Stand: Feb. 2022) Tracks fällt unter die Rubrik GEMAfreie Musik und ist als solche auch gekennzeichnet. Den Aktuellen Überblick findet man hier!

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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