Gemafreie Musik auf Youtube

Musik selbst aufnehmen

Will man für ein Youtube-Video Musik einsetzen, um beispielsweie eine bestimmte Stimmung zu verstärken oder zu erzeugen, muß diese Musik überhaupt erstmal erzeugt werden. Hat man Zugang zu musikalischen Produktionsmittel wie Instrumente, Aufnahmegeräte und sonstiges Studioequipment, kann man die Musik selbst erstellen. Natürlich muss jmd. die Instrumente auch entsprechend spielen können. Desweiteren bedarf es einer Menge Know-How in den Disziplinen Arrangement und Kompositionstechnik. Ohne musiktheoretische Grundlagen, wird es dann auch entsprechend klingen….

Musikproduktion oder Production Music

Wer Musik nicht selbst erstellen kann, ist auf andere angewiesen. So kann man eine Musikproduktion buchen, die dann auf Vorlage einem die passende Musik einspielt. Da solche Auftragsarbeiten in der Regel nur Sinn machen, wenn es sich um eine exklusive Produktion handelt, gibt es als Alternative Production Music Libraries, wie etwa die Proud Music Library. Dort hat man die Auswahl aus einem großen Repertoire an bereits fertig produzierten Musiktitel. Hat man den passenden Titel gefunden, packt man die für die angestrebte Nutzung passende Lizenz in den Warenkorb und kauft die Lizenz. Bei Musiktiteln, die als gemafrei gekennzeichnet sind, wird einem das Herstellungsrecht, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, sowie das Recht zur Vervielfältigung – je nach Auflagenhöhe – eingeräumt.

Proud Music Library

Warum man nicht einfach so Musik in einem Youtube-Video einsetzen kann

In den Anfangsjahren von Youtube, wurde auch oft Musik in Videos eingesetzt, die ohne Rechteeinräumung der Rechteinhaber (Autoren, Verlage, ggf. Verwertungsgesellschaften) verwendet wurden. Jede nichtautorisierte Nutzung stellte streng genommen eine Urheberrechts- und Leistungsschutzrechts-verletzung dar, sofern dies von den Rechteinhabern nicht gebilligt wurde. Es kam Anfangs zu Sperrungen der Videos. 2007 gab es für eine Laufzeit von 2 Jahren einen Vertrag mit Youtube und der GEMA, wonach zumindest für die Einräumung des Rechts der öffentlichen Wiedergabe und des Vervielfältigungsrechts eine Gebühr von Youtube an die GEMA gezahlt wurde. Allerdings mußte das Herstellungsrecht zur Nutzung eines Musiktitels direkt von den Rechteinhabern eingeräumt werden, da hierzu die GEMA nicht zuständig war. Es ist ja die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Von der Einräumung des Herstellungsrecht ist hier nicht die Rede.

 

Veröffentlicht von

Alexander Talmon

Alexander Talmon ist Mit-Geschäftsführer bei Proud Music und hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Er schreibt regelmäßig für das Proud Music Blog zu medienrechtlichen Themen. Er war rund 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden, Schwerpunkt Medienrecht und gibt hierzu auch Workshops. Da er auch selbst komponiert und produziert, schreibt er aber auch gerne Beiträge zu musik- und technikrelevante Themen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert