Wo findet man bezügl. GEMA Informationen für Produzenten von Werbespots?

Es stellt sich hin und wieder die Frage, wie es sich bei Ausstrahlung von Werbespots mit den GEMA-Gebühren von GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library verhält. Hierzu hält die GEMA selbst ein Info-PDF parat. Wichtig hierzu ein Zitat aus dem PDF: “ Die Rechte zur Ausstrahlung (Sendung) der Werbespots betreffen Sie als Produzent von Werbespots nur mittelbar, denn die GEMA räumt diese Senderechte den Programmveranstaltern ein. Jedoch bitten wir Sie, den Sendern detaillierte Mitteilung zu machen, welche Musik Sie in dem Werbespot verwendet haben. Von Bedeutung sind der Werktitel, der Name des Komponisten, des Textdichters und des Musikverlages sowie die Länge des Musikwerkes in dem jeweiligen Spot.

GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android
Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander

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Fallen in Werbespots GEMA-Gebühren an?

Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots durch die Senderpauschale abgegolten. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern der austrahlende Sender.

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Quelle: www.istockphoto.com

Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent um den Erwerb der Rechte zur Nutzung beim Verlag kümmern. Diese Rechte werden jedoch nicht von der GEMA wahrgenommen. Hierzu sehr zu empfehlen: Musikurheberrechte und Werbespots in Hörfunk und Fernsehen Informationen für Produzenten von Werbespots