Schliesst die Nutzung von Musiktiteln aus der Proud Music Library die Bearbeitungsrechte nach § 23 UrhG mit ein?

§ 23 UrhG besagt u.a., dass Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden dürfen. Dieses Recht wird gemäß unserer Lizenzbestimmungen insoweit eingeräumt, dass der Lizenzinhaber Veränderungen vornehmen kann (Schneiden, kürzen, pitchen, loopen, etc.), nicht aber fremde Klangteile einem Musiktitel aus der Proud Music Library hinzufügen darf, die eine Schöpfungshöhe erreichen. Z.B. darf keine Melodie neu hinzugespielt werden oder etwa ein eigener Text auf Musik aus der Proud Music Libarary eingesungen werden.

Quelle: www.istockphoto.com

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