„Ähnliche Tracks“ finden – GEMA-freie Musik und GEMA-Repertoire gezielt entdecken auf proudmusiclibrary.com

Was macht der Button „Ähnliche Tracks“ in der Proud Music Library?

Die Auswahl der passenden Musik für ein Video, eine App oder einen Imagefilm ist oft zeitaufwendig. Selbst wenn ein Titel fast perfekt ist, fehlt manchmal das gewisse Etwas. Genau hier setzt die Funktion „Ähnliche Tracks“ in der Proud Music Library an.

Doch was bedeutet überhaupt „ähnlich“ in der Musik? Und wie kann ein Button wirklich helfen, effizient alternative, stilistisch passende Musiktitel zu finden? Wir erklären es Dir.

1. Was bedeutet musikalische Ähnlichkeit?

Musikalische Ähnlichkeit bezieht sich auf bestimmte charakteristische Merkmale eines Musikstücks, die auch in anderen Titeln vorkommen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Tonart und Harmonik (Dur/Moll, Akkordfolgen)
  • Tempo und Rhythmusstruktur (z. B. 120 BPM, 6/8-Takt, Swing)
  • Instrumentierung (z. B. akustische Gitarre, Streicher, Synthesizer)
  • Stimmung bzw. Mood (z. B. emotional, episch, fröhlich, düster)
  • Genre oder Stilistik (z. B. Ambient, Pop, Jazz, Corporate)

Die Kombination dieser Faktoren bestimmt, wie ähnlich ein Track einem anderen empfunden wird – sowohl emotional als auch musikalisch-technisch.

2. Die Funktion „Ähnliche Tracks“ in der Proud Music Library

Sobald Du in der Proud Music Library einen Titel gefunden hast, der in die richtige Richtung geht, kannst Du den Button „Ähnliche Tracks“ anklicken. Basierend auf dem ausgewählten Titel schlägt Dir das System eine kuratierte Auswahl an vergleichbaren Musiktiteln vor (Nix KI, sondern „hand-mate“).

Diese Vorschläge basieren auf einer Vielzahl von Metadaten, darunter:

  • Genre-Zuordnung
  • BPM (Beats per Minute)
  • Harmonik und Tonlage
  • verwendete Instrumente
  • Emotionale Wirkung (z. B. uplifting, melancholisch)

Die Funktion hilft dabei, zielgerichtet zu verfeinern: Du kannst von einem einzelnen Titel ausgehend immer tiefer in ein musikalisches Umfeld eintauchen, das zu Deinem Projekt passt – ohne erneut die gesamte Suche aufrollen zu müssen.

3. Warum das für die Musikrecherche so hilfreich ist

Gerade bei der Suche nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire für kommerzielle Projekte zählt jede Minute. Wer etwa Musik für einen Werbespot, einen Unternehmensfilm oder eine Podcast-Intro sucht, will nicht hunderte Titel manuell durchhören.

Der „Ähnliche Tracks“-Button spart Zeit und liefert qualitativ hochwertige Alternativen, die sich wie ein roter Faden um die Ausgangs-Idee ranken – ob Du nach einer Variation mit mehr Dynamik, einem anderen Instrument oder einer reduzierten Version suchst.

4. proudmusiclibrary.com: Mehr als nur ein Suchportal

Die Proud Music Library bietet nicht nur eine breite Auswahl GEMA-freier Musik, sondern auch intelligente Tools, die kreative Prozesse unterstützen. Die Funktion „Ähnliche Tracks“ ist ein Beispiel für diesen Mehrwert. Besonders Produzenten, Cutter, Agenturen und Content Creators profitieren von der strukturierten Navigation durch den Musikkatalog.


Fazit:

Die Funktion „Ähnliche Tracks“ in der Proud Music Library ist ein intelligentes Recherche-Tool, das Dir hilft, auf Basis eines passenden Songs schnell weitere stilistisch vergleichbare Titel zu finden – und zwar GEMA-frei und direkt lizenzierbar. So wird die Musiksuche effizienter, inspirierender und rechtlich abgesichert.

Wenn Du regelmäßig Musik für gewerbliche Projekte suchst, bietet Dir proudmusiclibrary.com nicht nur Vielfalt, sondern auch Zeitersparnis und Sicherheit


 

Musik aus der Proud Music Library: Nutzung in mehreren Projekten erlaubt?

Darf man lizenzierte Titel aus der Proud Music Library in mehreren Projekten verwenden?

Diese Frage stellen sich viele Kreative, Agenturen und Produzenten, die regelmäßig Musik für Film-, Werbe- oder Online-Projekte benötigen. Die Proud Music Library bietet eine große Auswahl an GEMA-freier Musik für professionelle Anwendungen. Doch wie steht es um die Mehrfachnutzung eines lizenzierten Musiktitels in verschiedenen Produktionen?

Die Antwort ist eindeutig – und dennoch differenziert.

1. Standard-Lizenz: Pro Film, pro Projekt

Die Standard-Lizenz der Proud Music Library ist projektbasiert. Das bedeutet: Jeder Musiktitel, den Sie lizenzieren, darf nur für genau ein Projekt verwendet werden. Wird der gleiche Titel in mehreren Projekten eingesetzt, ist für jedes Projekt eine neue Lizenz erforderlich.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass der Produzent als Lizenznehmer gilt. Tatsächlich gilt immer der Auftraggeber, also der Kunde des Produzenten oder der Agentur, als rechtlich relevanter Nutzer der Lizenz. Nur dieser ist berechtigt, die Musik im Rahmen des Projekts zu verwenden, für das die Lizenz erteilt wurde.

2. Nutzung in mehreren Projekten – nur mit individueller Lizenzfreigabe

Möchten Sie ein Musikstück aus der Proud Music Library in mehreren Videos oder Produktionen verwenden – etwa für eine Serie von Imagefilmen oder Werbespots – ist dies nicht durch die Standard-Lizenz abgedeckt. Allerdings besteht die Möglichkeit, projektübergreifende Lizenzen auf Anfrage zu erhalten.

Diese Sonderlösungen sind insbesondere für Agenturen oder Unternehmen mit wiederkehrendem Bedarf an bestimmten Musikstücken interessant. In solchen Fällen empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme:

📞 Tel.: (+49) 6132 / 43 088 30
📧 E-Mail: [email protected]

3. Rechtssicherheit und Fairness für alle Seiten

Die klare Trennung nach Projekten schützt sowohl die Rechte der Komponisten als auch die Transparenz für Nutzer. Die projektbezogene Lizenzstruktur gewährleistet, dass jede Nutzung nachvollziehbar und rechtlich abgesichert ist – ein zentraler Vorteil für alle, die professionell mit Medieninhalten arbeiten.

4. Tipp: Lizenzbedarf vorher klären

Bevor Sie Musik aus der Proud Music Library lizenzieren, sollten Sie genau wissen, für welches Projekt die Musik eingesetzt werden soll – und ob Sie eine erweiterte Nutzung planen. So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und können von Anfang an auf die passende Lizenzlösung setzen.


Fazit:

Nein, die Standard-Lizenz der Proud Music Library erlaubt keine Nutzung eines Titels in mehreren Projekten. Für jeden Filmeinsatz ist eine separate Lizenz erforderlich – es sei denn, Sie haben eine entsprechende projektübergreifende Nutzung individuell vereinbart. Das Team der Proud Music Library berät Sie gerne zu passenden Lizenzmodellen für Ihre Anforderungen.


 

Wer muss GEMA-Gebühren zahlen? Alles zur Musiknutzung, auch bei GEMA-freier Musik und proudmusiclibrary.com

Die Nutzung von Musik im geschäftlichen bzw. gewerblichen Umfeld, etwa in Werbung, Filmen, Apps oder Social Media, wirft regelmäßig die Frage auf: Wer ist verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen? Ist es der Produzent der Inhalte, der Auftraggeber – oder gar beide gemeinsam?

Grundsätzlich gilt: Die Zahlungspflicht trifft denjenigen, der öffentlich GEMA-pflichtige Musik nutzt. Das ergibt sich aus den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Verbindung mit dem Wahrnehmungsvertrag der GEMA. Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von über 80.000 Musikurheber:innen und zieht Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musikwerken ein.

1. Der Verwender ist zahlungspflichtig

Die GEMA geht im Regelfall davon aus, dass derjenige, der die Musik öffentlich zugänglich macht, also etwa in einem Werbespot, Imagefilm, YouTube-Video oder auf einer Website einbindet, auch zur Zahlung verpflichtet ist. Verwender im rechtlichen Sinne ist somit in erster Linie derjenige, der die Musik nutzt – unabhängig davon, wer die Produktion in Auftrag gegeben hat.

Ein Beispiel: Beauftragt ein Unternehmen eine Agentur mit der Produktion eines Werbefilms, so ist das Unternehmen als Endnutzer und Veröffentlicher GEMA-pflichtig, nicht zwingend die Agentur. Es sei denn, die Agentur tritt explizit als Verwender auf, z. B. durch die eigene Veröffentlichung auf ihrer Website.

2. Ausnahme: Vertragliche Regelungen

In der Praxis vereinbaren viele Produzenten mit ihren Auftraggebern, dass sie entweder:

  • selbst GEMA-freie Musik einsetzen oder
  • dass der Auftraggeber die GEMA-Pflicht übernimmt.

Tipp: Eine vertragliche Regelung ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die GEMA selbst empfiehlt, eindeutig zu klären, wer die Nutzungsrechte anmeldet und bezahlt.

3. Alternative: GEMA-freie Musik nutzen

Ein eleganter Weg, GEMA-Gebühren vollständig zu vermeiden, ist der Einsatz von GEMA-freier Musik. Diese stammt von Komponisten, die nicht Mitglied bei der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind – oder für bestimmte Werke auf GEMA-Rechte bewusst verzichten.

Ein führender Anbieter in diesem Bereich ist proudmusiclibrary.com. Hier findet man hochwertige Musik für gewerbliche Zwecke – rechtssicher lizenziert und ohne zusätzliche GEMA-Gebühren. Die Lizenzierung ist projektbezogen und transparent. Auch für wiederkehrende Nutzungen in Apps, Podcasts oder YouTube-Videos gibt es passende Lizenzmodelle.

4. Internationaler Aspekt

Wichtig: Auch Musik von internationalen Komponisten kann GEMA-pflichtig sein, sofern diese durch Verwertungsgesellschaften vertreten werden, die mit der GEMA ein Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen haben (z. B. ASCAP, BMI, SACEM).


Fazit:

Der Verwender trägt in der Regel die Verantwortung für die Entrichtung von GEMA-Gebühren. Um rechtssicher zu handeln und gleichzeitig Kosten zu sparen, empfiehlt sich der Einsatz von GEMA-freier Musik, z. B. über die proudmusiclibrary.com. Eine klare vertragliche Regelung zwischen Produzent und Auftraggeber ist ebenso essenziell wie die transparente Dokumentation der genutzten Musikrechte.

Individuelle Musikbearbeitung & Sound-a-like-Service: Maßgeschneiderter Sound für Ihre Projekte | Proud Music Library (since 2004)

Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet mehr als nur fertige Tracks: Kunden haben die Möglichkeit, lizenzierte Titel individuell an ihre Produktion anpassen zu lassen. Ob kürzer, länger, ohne bestimmte Instrumente oder auf besondere Einsatzformate zugeschnitten – wir unterstützen bei der Nachbearbeitung und Individualisierung. Wichtig: Je nach Projektumfang und Auslastung kann die Umsetzung bis zu zwei Wochen Vorlaufzeit benötigen. Deshalb empfiehlt es sich, uns frühzeitig in den kreativen Prozess einzubinden.

Besonders gefragt ist unser Know-how im Bereich Sound-a-like: Musikproduktionen, die klanglich an bekannte Titel erinnern, ohne sie zu kopieren. Ideal für Projekte, bei denen ein bestimmtes musikalisches Gefühl erzeugt werden soll („Shake on me“, „I’ve got the shower“. „We Ate The Champions, my friend!“), ohne lizenzrechtliche Komplikationen. Reinklicken lohnt sich – einfach reinhören unter www.proudmusiclibrary.com oder direkt Kontakt aufnehmen: Telefon 06132 4308830 oder per Mail an [email protected].

GEMA oder gemafrei? Wann sich gemafreie Musik wirklich lohnt | Proud Music Library

Wer Musik aus dem GEMA-Repertoire nutzt, muss grundsätzlich GEMA-Gebühren zahlen – und das gilt nicht nur für deutsche Komponisten, sondern auch für Werke, deren Rechte durch ausländische Verwertungsgesellschaften vertreten werden. Diese Verpflichtung kann insbesondere für Unternehmen mit vielfältigen Anwendungen schnell unübersichtlich oder teuer werden.

Hier kommt gemafreie Musik ins Spiel: Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet ein umfangreiches Repertoire an gemafreien Musiktiteln, die speziell für den flexiblen Einsatz in Werbung, Unternehmensfilmen, Image-Videos, Telefonwarteschleifen oder als Hintergrundmusik in Verkaufsräumen konzipiert sind. Gerade bei Produktionen, die über verschiedene Medien hinweg eingesetzt oder vervielfältigt werden, ist die Nutzung gemafreier Titel oft einfacher, transparenter und kostengünstiger.

Zwar bestehen in einigen Branchen Pauschalverträge zwischen GEMA und Verbänden, diese decken jedoch nicht alle Nutzungsszenarien ab. Wer volle Kontrolle über seine Musiknutzung behalten möchte, ist mit gemafreier Musik aus der Proud Music Library auf der sicheren Seite. Die Lizenzmodelle sind klar strukturiert, direkt online verfügbar und schnell einsatzbereit.

Talkover & Underscore: Reduzierte Musik perfekt für Voice-Overs, Werbung & Video | Proud Music Library

Talkover- oder Underscore-Versionen sind spezielle Bearbeitungen eines Musiktitels, bei denen markante Melodie-Elemente reduziert oder ganz entfernt wurden. Diese Versionen eignen sich besonders gut als musikalischer Hintergrund bei gesprochenem Text, etwa in Werbespots, Imagefilmen oder YouTube-Videos. Durch die reduzierte Struktur stören sie nicht die Sprachverständlichkeit und fügen sich unauffällig in den Mix ein.

In der Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) stehen zahlreiche solcher Talkover- bzw. Underscore-Versionen zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um andere Lieder, sondern um Varianten eines bestehenden Tracks, die gezielt für den Einsatz als Unterlegung produziert wurden. Der Begriff „Underscore“ hat sich besonders im internationalen Sprachgebrauch etabliert, weshalb beide Bezeichnungen synonym verwendet werden.

Zusätzlich bietet die Proud Music Library eine Vielzahl sogenannter Variationen oder Mixes an. Diese beruhen auf demselben musikalischen Grundmaterial, unterscheiden sich jedoch in Charakter, Arrangement oder Länge. So finden sich in der Datenbank Versionen „without Drums“, „without Choir“ oder „Short Edit“ – perfekt, um den passenden Soundtrack für spezifische Szenarien zu finden.

Wer nach flexibler Production Music sucht, die sich professionell an unterschiedlichste Projektanforderungen anpassen lässt, ist mit der Proud Music Library gut beraten. Alle Tracks sind entweder GEMAfrei oder aus dem GEMA-Repertoire, inklusive transparenter Lizenzinformationen und sofortigem Direkt-Download.