Was bedeutet „Buy-Out-Lizenz“

Buy-Out Lizenz bedeutet, daß es keinerlei regionale oder zeitliche Einschränkungen bei der Verwendung der lizenzierten Titel im Hinblick auf das sog. Werkverbindungsrecht gibt.  Es können aber Abgaben bzw. Tantiemen an die GEMA bezügl. mechanische Vervielfältigung und Aufführung anfallen, die bei Nutzung von nicht-GEMA-freier Musik an die GEMA zu entrichten sind.

Bei gemafreien Musiktitel aus der Proud Music Library fallen also keine Tantiemen an Verwertungsgesellschaften an.

Quelle: istockphoto.com

Reproduction-Lizenz

Die Reproduction-Lizenz, d.h. die Lizenz für mechanische Vervielfältigung) wird benötigt, wenn Sie von ihrem Produkt Auflagen größer als 1000 Einheiten herstellen lassen. Wir bieten im Lizenzshop der Proud Music Library 3 Stufen an.

  • Auflagen bis 1000 (in der Standard-Lizenz enthalten)
  • Auflagen von 1001-5000 Einheiten (Reproduction 5.000)
  • Auflagen von 5001-10000 Einheiten (Reproduction 10.000)

Wenn Sie einen Titel bereits für eine Lizenzstufe lizenziert haben, können Sie nachträglich einfach auf höhere Stufen upgraden, d.h. nachlizenzieren. Ein Beispiel: Sie besitzen bereits eine Standard-Lizenz für bis zu 1000 Einheiten und möchten jetzt noch einmal 2000 Einheiten nachpressen lassen. Hierfür fällt nur die Differenz zur Reproduction 5.000 Lizenz an.

Für höhere Auflagen als 10.000 Einheiten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, bitte sprechen Sie uns mit ihrem konkreten Projekt an. Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]

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