Die Nutzung fremder Fotografien im Internet

Das Einbetten von fremden Fotografien in eine eigene Arbeit (z.B. Homepage, Blogbeitrag, etc.) ist in der Regel nur gestattet, wenn man die Erlaubnis des Urhebers oder eines Rechteinhabers (Verlag) hat.

Beispiel: Das Copyright-Zeichen oben haben wir bei www.istockphoto.com lizenziert. Für einen best. Betrag haben wir die Rechte zur Nutzung erworben. Das gilt für alle Bilder oder graphische Komponenten auf unseren Seiten, sofern wir sie nicht selbst hergestellt haben. z.B. unser Logo:

Ausnahmen hiervon bilden sog. Creative Commons Lizenzen. Hier definieren Urheber Art und Umfang der erlaubten Nutzung im Vorfeld, wonach je nach CC-Lizenz vom Verwender (Nutzer) bestimmte Vorgaben bei Verwendung eingehalten werden müssen. Beispiel: „BY“-Lizenzen verpflichten zur Angabe des Urhebers.
Näheres hierzu im Videoblogbeitrag vom elektrischen Reporter Mario Sixtus.

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