Einfaches Nutzungsrecht

 

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Das Einfache Nutzungsrecht ist das Recht zur Nutzung eines Werkes, das ein Urheber eines Werkes Dritten einräumt. Der Urheber kann auch einen Verlag das Recht einräumen Nutzungsrechte an seinem Werk anderen einzuräumen. Das Einfache Nutzungsrecht ist somit die Erlaubnis, ein Werk für einen bestimmten Zweck zu benutzen. Der Urheber oder Musikverlag kann das einfache Nutzungsrecht beliebig vielen Personen erteilen, es handelt sich um eine nicht-ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung.

Der Gegenbegriff zum einfachen Nutzungsrecht ist somit das ausschließliche Nutzungsrecht (synonym: exklusives Nutzungsrecht.) Hierbei räumt der Rechteinhaber lediglich einem einzigen Lizenznehmer das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Werk oder einer Tonaufnahme ein.

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Lizenzen für die Nutzung von Titeln aus dem Musikkatalog unserer Production Music Library werden nicht-ausschließlich eingeräumt. Sie erhalten bei Lizenzierung eines Musikstückes das einfache Nutzungsrecht gemäß der gewählten Lizenzart. Das hängt wiederum davon ab, ob die Musik für Werbung, für den TV-Einsatz eingesetzt wird oder vervielfältigt werden soll.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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