Naturgemäß haben Sie eine kleinere Musikauswahl im Vergleich zum weltweiten GEMA-Repertoire, da viele kleinere Anbieter nicht die Auswahl bieten können, die sie in der Proud Music Library online finden. Ebenso ist der Markt schwerer durchschaubar, da es unterschiedliche Grade an Professionalität gibt. Wir stellen jedoch alle Titel, die unsere strenge Qualitätskontrolle bestanden haben, in voller Länge zur Verfügung, so daß Sie bei uns nur hochqualitative GEMAfreie Musik mit einem der größten Repertoires europaweit finden und somit keine Nachteile für Sie entstehen.
Archiv der Kategorie: Verwertungsgesellschaften
Was versteht man unter GEMAfreier Musik?
Urheber eines Musikstückes – Komponisten – haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abschließen wollen oder nicht. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag des Komponisten sog. Tantiemen bei den Nutzern seiner Musik einfordert und an ihn ausschüttet.
GEMAfreie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Komponisten, die nicht bei einer der Verwertungsgesellschaften registriert sind. GEMAfreie Musik steht hier stellvertretend für die im deutschsprachigen Raum ansässigen Verwertungsgesellschaften, damit sind als gemafreie Musik bezeichnete Werke ebenso nicht bei der SUISA oder der AKM registriert. Hierbei ist wichtig zu wissen, daß die GEMA gemäß des Wahrnehmungsvertrages nicht werkbasiert über die Abrechnung entscheidet. D.h., dass der Komponist den im Vertrag erklärten Wahrnehmungsumfang für einzelne Werke ausschliessen kann, sondern die sich GEMA die Zuständigkeit für alle seine Werke im Wahrnehmungsvertrag zusichern läßt.
Wodurch wird Musik GEMAfrei?
Der Urheber hat keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA abgeschlossen und kann daher selbst über die Verwertung entscheiden. Auf die bei Proud Music als gemafreie Musik gekennzeichneten Werke trifft dies zu. Proud Music kann daher eine Lizenzfreigabe auf Ihren Namen zur Bescheinigung der GEMA-Freiheit für jede Lizenzierung ausstellen und ist damit alleiniger Ansprechpartner zur Lizenzierung/Abrechnung, sie erhalten Musik und Rechte aus einer Hand.
Muß ich bei GEMAfreier Musik Musikfolgebögen ausfüllen?
Da alle Lizenzkosten bei GEMAfreier Musik bereits mit Zahlung der Lizenzgebühr abgegolten sind, entfällt die Abrechnung über Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, etc.. Sie können, sofern sie der Nutzer sind, jedoch anderweitig z.B. bei TV-Einsatz hierzu verpflichtet sein – auch wenn sie gemafreie Musik verwenden. Hier gilt die sog. GEMA-Vermutung.
GEMAfreie Musik: Was kostet eine Buy-Out Lizenz?
Buy-Out Lizenzen für GEMAfreie Musik sind Lizenzen die im Grunde jeden Anwendungsfall von Musiknutzung erlauben, bei dem keine Zahlung von weiteren Gebühren an eine Verwertungsgesellschaft (in Deutschland an die GEMA) anfallen. Anwendungsfälle sind: Nutzungen in unbegrenzten Auflagenhöhen oder Lizenzen zum unbeschränkten weltweiten Einsatz in werblichen Anwendungen Werbespots, Online-Bereitstellung für Streaming und Download). GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library ist auch hierfür lizenzierbar, bspw. durch projektbezogene GEMAfreie Buy-Out Lizenzen. Unser Team steht Ihnen gerne für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung. Tel.: +49 (0)6132 4308830. E-Mail an kontakt@proudmusic.de
Verwertungsgesellschaften verschiedener Länder

Nachfolgend findet sich eine Liste der verschiedenen Verwertungsgesellschaften unserer Komponisten mit den entsprechenden Links:
Deutschland: GEMA “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”
Österreich: AKM “Autoren, Komponisten, Musikverleger”
Schweiz: SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke)
UK: MCPS-PRS
MCPS “Mechanical-Copyright Protection Society” , PRS “Performing Right Society”
Für Werke, die bei der MC-PRS registriert sind, fallen nur Gebühren für die mechanische Vervielfältigung an. Sog. Performance Rights (Herstellungsrechte, (Werk)-Verbindungsrechte) werden von der MC-PRS nicht wahrgenommen. Diese sind mit dem Autor einzeln verhandelbar.
USA: SESAC “Society of European Stage Authors & Composers”, ASCAP “American Society of Composers, Authors, and Publishers”, BMI ” Broadcast Music Incorporated”
Kanada: SOCAN “Society of Composers, Authors and Music Publishers”
Frankreich: SACEM “Société des auteurs compositeurs et éditeurs de musique”
Norwegen: TONO (Copyright collective for authors and composers of musical works)
Italien: SIAE “Società Italiani degli Autori ed Editori”
Irland: IMRO ” Irish Music Rights Organisation”
Neuseeland, Australien: APRA “Australasian Performing Right Association ”
Polen: ZAIKS “ZwiÄzek Autorów i Kompozytorów Scenicznych” (Vereinigung der Bühnenautoren und -komponisten)
Link zur ZAIKS (leider nur auf polnisch)
Spanien: SGAE “Sociedad General de Autores y Editores”
Dänemark: KODA (copyrights for composers, songwriters and music publishers)
Wo finde ich die GEMA-Gebühren online?
Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hält auf Ihrer WEB-Seite jede Menge an Information bereit. Dort erfahren Sie je nach Art und Umfang die entsprechenden Nutzungsgebühren für GEMA-Repertoire.
Wie ist GEMAfreie Musik von als “royalty free music” gekennzeichneten Angeboten abzugrenzen?
Verwertungsgesellschaften sind international unterschiedlich ausgestaltet, da Senderechte in einigen Ländern von mechanischen Vervielfältigungsrechte getrennt werden. Selbst als royalty free music gekennzeichnete Musik von internationalen Anbietern kann so durchaus bei anderen Verwertungsgesellschaften registriert sein und muß damit in Deutschland über die GEMA abgrechnet werden. Hier sind die internationalen Angebote bei Nutzung im deutschsprachigen also nicht mit dem gemafreien Angebot der Proud Music GbR vergleichbar.
Was bedeutet GEMA?
Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, der sich Musikurheber (Komponisten/Textdichter) anschließen können. Das Kürzel GEMA steht für “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”. In nahezu allen Ländern der Welt gibt es mindestens eine zuständige Verwertungsgesellschaft für Musikrechte. In der Schweiz ist dies z.B. die SUISA, in Österreich die AKM. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwalten die nationalen Verwertungsgesellschaften treuhänderisch die Nutzungsrechte der bei ihnen registrierten Urheber. International sind die meisten Verwertungsgesellschaften miteinander vernetzt, so daß die GEMA z.B. auch die Rechte ausländischer Komponisten/Textdichter in Deutschland wahrnimmt.
Warum muß z.B. bei der Pressung von DVDs ein Musikfolgebogen ausgefüllt werden, obwohl GEMAfreie Musik verwendet wird?
Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, daß genutzte Musikwerke bei der GEMA registriert sind, existiert gemäß § 13b Urheberrechtswahrnehmungsgesetz die vermutete Sachbefugnis der GEMA (auch GEMA-Vermutung genannt), die besagt, daß bis zur Feststellung der GEMA-Freiheit davon ausgegangen werden kann, daß von der GEMA wahrgenommene Werke betroffen sind. Für diesen Fall erhalten Sie von uns alle erforderlichen Informationen für die GEMA, um die Nutzung von uns lizenzierter gemafreier Musik zu belegen. Somit fallen nach Prüfung durch die GEMA bei gemafreier Musik, keine Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft an.





