Grundsätzlich sind wir immer an der Vermarktung hochqualitativer Musik (GEMAfrei, GEMA-Repertoire) interessiert. Bitte senden Sie uns zunächst eine Infomail mit allen relevanten rechtlichen Infos inkl. kurzen Hörbeispielen. Mehr Infos…
Grundsätzlich sind wir immer an der Vermarktung hochqualitativer Musik (GEMAfrei, GEMA-Repertoire) interessiert. Bitte senden Sie uns zunächst eine Infomail mit allen relevanten rechtlichen Infos inkl. kurzen Hörbeispielen. Mehr Infos…
Bei der Nutzung von GEMA-freier Musik hat man naturgemäß eine kleinere Musikauswahl im Vergleich zum weltweiten GEMA-Repertoire, da viele kleinere Anbieter nicht die Auswahl bieten können wie etwa große Production Music Library Anbieter oder Royalty-free Music Anbieter mit einem Katalog in etwa ab 30.000 Musiktitel, die sie in der Proud Music Library online finden. Ebenso ist der Markt schwerer durchschaubar, da es unterschiedliche Grade an Professionalität gibt. Wir stellen jedoch alle Titel, die unsere strenge Qualitätskontrolle bestanden haben, in voller Länge zur Verfügung, so daß Sie bei uns nur hochqualitative GEMA-freie Musik mit einem der größten Repertoires europaweit finden und somit keine Nachteile für Sie entstehen.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Urheber eines Musikstückes – Komponisten – haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abschließen wollen oder nicht. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag des Komponisten sog. Tantiemen bei den Nutzern seiner Musik einfordert und an ihn ausschüttet.
GEMA-freie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Komponisten, die nicht bei einer der Verwertungsgesellschaften registriert sind. Nicht zu verwechseln mit dem Begriff Royalty-free Music, der etwas anderes meint. GEMAfreie Musik steht hier stellvertretend für die im deutschsprachigen Raum ansässigen Verwertungsgesellschaften, damit sind als gemafreie Musik bezeichnete Werke ebenso nicht bei der SUISA oder der AKM registriert. Hierbei ist wichtig zu wissen, daß die GEMA gemäß des Wahrnehmungsvertrages nicht werkbasiert über die Abrechnung entscheidet. D.h., dass der Komponist den im Vertrag erklärten Wahrnehmungsumfang für einzelne Werke ausschliessen kann, sondern die sich GEMA die Zuständigkeit für alle seine Werke im Wahrnehmungsvertrag zusichern läßt.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden
Der Urheber hat keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA abgeschlossen und kann daher selbst über die Verwertung entscheiden. Auf die bei Proud Music als gemafreie Musik gekennzeichneten Werke trifft dies zu. Proud Music kann daher eine Lizenzfreigabe auf Ihren Namen zur Bescheinigung der GEMA-Freiheit für jede Lizenzierung ausstellen und ist damit alleiniger Ansprechpartner zur Lizenzierung/Abrechnung, sie erhalten Musik und Rechte aus einer Hand.
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Da alle Lizenzkosten bei GEMAfreier Musik bereits mit Zahlung der Lizenzgebühr abgegolten sind, entfällt die Abrechnung über Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, etc.. Sie können, sofern sie der Nutzer sind, jedoch anderweitig z.B. bei TV-Einsatz hierzu verpflichtet sein – auch wenn sie gemafreie Musik verwenden. Hier gilt die sog. GEMA-Vermutung.
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Buy-Out Lizenzen für GEMAfreie Musik sind Lizenzen die im Grunde jeden Anwendungsfall von Musiknutzung erlauben, bei dem keine Zahlung von weiteren Gebühren an eine Verwertungsgesellschaft (in Deutschland an die GEMA) anfallen. Anwendungsfälle sind: Nutzungen in unbegrenzten Auflagenhöhen oder Lizenzen zum unbeschränkten weltweiten Einsatz in werblichen Anwendungen Werbespots, Online-Bereitstellung für Streaming und Download). GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library ist auch hierfür lizenzierbar, bspw. durch projektbezogene GEMAfreie Buy-Out Lizenzen. Unser Team steht Ihnen gerne für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung. Tel.: +49 (0)6132 4308830. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Buy-Out Lizenzen sind Lizenzen die im Grunde jeden Anwendungsfall von Musiknutzung erlauben. Hierunter fallen vor allem Lizenzierungen für Nutzungen in unbegrenzten Auflagenhöhen und Lizenzen zum unbeschränkten weltweiten Einsatz in werblichen Anwendungen (z.B. Werbespots, insbesondere für Online-Bereitstellung für Streaming und Download). Musiktitel aus der Proud Music Library sind auch hierfür lizenzierbar, bspw. durch projektbezogene Buy-Out Lizenzen. Gerne erstellen wir auch für Ihr Projekt ein Angebot – auch für GEMAfreie Musik. Unser geschultes Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: +49 (0)6132 4308830
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library wurde durch die Einführung einer Advertising-Lizenz (Online) um eine weitere standardisierte Lizenz erweitert. Diese Lizenz ermöglicht nun den Einsatz von Musiktiteln aus der Online-Datenbank für Production Music für folgende Nutzungen:
– Online-Nutzung im Werbefilm
– auf eigenen Websites des Lizenznehmers
– Hauptwebsite & Microsites, keine Drittseiten.
– Streaming weltweit enthalten, räumlich unbegrenzt
– bis zu drei Sprachversionen gestattet
– Messen, Veranstaltungen, Präsentationen
Dies gilt auch für GEMAfreie Musik. Anfragen an Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]
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Gemäß § 31 Abs. 1UrhG (Urheberrechtsgesetz) können Nutzungsrechte auch exklusiv eingeräumt werden, nämlich dann, wenn das sog. ausschließliche Recht zur Nutzung eingeräumt wird. Dies kann zeitlich/räumlich beschränkt oder unbeschränkt gelten. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Musiktitel aus der Proud Music Library können auch exklusiv erfolgen. Dies hängt jedoch vom gewünschten Titel ab und muß im Einzelfall geprüft werden. Einfach in Verbindung setzen: +49 (0)6132 43 088 30
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Nachfolgend findet sich eine Liste der verschiedenen Verwertungsgesellschaften unserer Komponisten mit den entsprechenden Links. Die GEMA nimmt für das Territorium Deutschland die Rechte ausländischer Verwertungsgesellschaften wahr.
Deutschland: GEMA „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“
Österreich: AKM „Autoren, Komponisten, Musikverleger“
Schweiz: SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke)
UK: MCPS-PRS
MCPS „Mechanical-Copyright Protection Society“ , PRS „Performing Right Society“
Für Werke, die bei der MC-PRS registriert sind, fallen nur Gebühren für die mechanische Vervielfältigung an. Sog. Performance Rights (Herstellungsrechte, (Werk)-Verbindungsrechte) werden von der MC-PRS nicht wahrgenommen. Diese sind mit dem Autor einzeln verhandelbar.
USA: SESAC „Society of European Stage Authors & Composers“, ASCAP „American Society of Composers, Authors, and Publishers“, BMI “ Broadcast Music Incorporated“
Kanada: SOCAN „Society of Composers, Authors and Music Publishers“
Frankreich: SACEM „Société des auteurs compositeurs et éditeurs de musique“
Norwegen: TONO (Copyright collective for authors and composers of musical works)
Italien: SIAE „Società Italiani degli Autori ed Editori”
Irland: IMRO “ Irish Music Rights Organisation“
Neuseeland, Australien: APRA „Australasian Performing Right Association “
Polen: ZAIKS „ZwiÄ�zek Autorów i Kompozytorów Scenicznych“ (Vereinigung der Bühnenautoren und -komponisten)
Link zur ZAIKS (leider nur auf polnisch)
Spanien: SGAE „Sociedad General de Autores y Editores“
Dänemark: KODA (copyrights for composers, songwriters and music publishers)