Sind Weihnachtslieder gemafrei?

GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library
GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library

 

Alle Jahre wieder

Was wären Weihnachtsmärkte ohne passende Hintergrundmusik? Doch aufgrund der großen Beschallungs- bzw. Betriebsflächen, sind die GEMA-Gebühren zur Nutzung von Weihnachtsmusik grundsätzlich happig. Es empfiehlt sich hier, dass die Betreiber/Veranstalter ein Budget für lizenzrechtliche Tätigkeiten bereit halten. Es ist nämlich durchaus möglich mit der GEMA Individualabreden zu vereinbaren. Das setzt aber voraus, dass man die nötige Verhandlungsbereitschaft mitbringt. Verhandlungskompetenz sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Zeitfaktor für Verhandlungen ist auch nicht zu unterschätzen. Doch Halt! Warum nicht GEMA-freie Weihnachtsmusik verwenden?

GEMAfreie Weihnachtsmusik

Dazu muß man wissen: GEMA-freie Musik ist zum einen Musik deren Autoren (Komponisten oder auch Urheber) keinen Wahrnehmungsvertrag für das Eintreiben ihrer Tantiemen mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, auf dessen Grundlage die GEMA als deutsche Verwertungs-

Royalty-free Weihnachtsmusik
Weihnachten bei Proud Music

gesellschaft für die Autoren die meisten Verwertungsrechte wahrnehmen darf – kurz das Inkasso betreibt.  Außerdem ist Musik – genaugenommen ein musikalisches Werk – auch dann GEMAfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist, die sog. Schutzpflicht abgelaufen ist, weil dann das Werk gemeinfrei wird, gem. §64 UrhG. Allerdings gilt dies nur für die Komposition selbst.

 

Gemeinfrei heißt nicht unbedingt GEMAfrei!

Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Entweder haben die an der Einspielung beteiligten Musiker Rechte an der Aufnahme, die ebenfalls von der GEMA für die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) wahrgenommen werden oder der Produzent der Tonaufnahme behält sich die Rechte vor, diese zu nutzen. Auch wenn es sich um eine Tonaufnahme von einem bearbeiteten Weihnachtsstück handelt, dessen Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft ist, handelt es sich nun um GEMA-Repertoire, obwohl das Werk in der ursprünglichen Fassung gemeinfrei ist die Bearbeitung eben nun nicht. Es gibt unzählige Bearbeitungen von Weihnachtsliedern an denen ein Bearbeiterrecht bestehen. Die Nutzung wäre dann doch GEMA-pflichtig, sofern der Bearbeiter Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. D.h. also, dass Weihnachtslieder nicht per se GEMA-frei sind, auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist. Die Proud Music Library hat 1 1/2 Mal soviel Weihnachtsmusiken, die zum GEMA-Repertoire gehören als GEMA-freie Musiktitel.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

 

Kostenlose GEMAfreie Weihnachtsmusik

Sollte es sich um Tonaufnahmen handeln von gemeinfreien Weihnachtsliedern UND der Bearbeiter keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um GEMAfreie Musik. Wenn man GEMAfreie Weihnachtsmusik kostenlos einsetzen möchte, sollte man sich auf jeden Fall vom Rechteinhaber an den Tonaufnahmen das Wiedergaberecht unentgeltlich einräumen lassen. Diese Einräumung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, weil bei der öffentlichen Nutzung von Tonaufnahmen die GEMA davon ausgehen darf, dass sie berechtigt ist, für die Nutzung eine Gebühr zu verlangen, sog. umgekehrte Beweislast. Nur wenn also seitens des Nutzers (bspw. Betreiber/Veranstalter des Weihnachtsmarktes) bewiesen werden kann, dass es sich bei den abgespielten Tonaufnahmen ausnahmslos um GEMAfreies Material handelt, fallen keine GEMA-Gebühren an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Bei Fragen hierzu einfach melden: +49 (0)6132 430 88 30

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Trailer zu „Dragonmaster“ für Nintendo DS mit Musik von Proud Music

Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library

Proud Music hat für den Trailer zu dem spannenden Action-Adventure „Dragonmaster“ die Musik beigesteuert. Tivola Publishing hat hierfür den gemafreien Score „Of Heroes and Tales“ von Komponist und Produzent Frank Herrlinger eingesetzt.

Referenz: Tivola Publishing Gmbh

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Vortrag über Web 2.0, Social Media & Aufmerksamkeitsökonomie

Am 8.Dezember 2009 gibt es im Rahmen der Lehrveranstaltung „Mediensysteme“ von Prof. Dr. Andrea Beyer (Fachbereich Wirtschaft) einen Vortrag zum Thema “Web2.0 Social Media und Aufmerksamkeitsökonomie – Wie Twitter & Co. unser Kommunikationsverhalten und die Medien verändern”. Gastredner ist Stefan Peter Roos von Proud Music.

Uhrzeit & Ort: 10:00 bis 11.30 Uhr, Raum B1.01 (Standort Campus)

Stefan Peter Roos hält Vortrag zu WEB 2.0 an der FH Mainz
Mensa der FH Mainz

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GEMAfreie Musik: 111 Songs von Komponist Dietmar Hess online

Die Proud Music Library verfügt aktuell über 111 GEMAfreie Tracks von Komponist, Sound-Designer und Produzent Dietmar Hess zur Online-Lizenzierung. Sein musikalisches Spektrum erstreckt sich von orchestraler Filmmusik, Gamesmusik, bis hin zu klassischen Pop-Songs, sowie Chill out, Lounge und Ambient-Musik. Einfach mal reinhören…

Proud Music versorgt Kaya Yanar mit Musik

GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android
Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander

Seit 09.09.1999 steht Kaya Yanar für grandiose Spitzen-Comedy in Deutschland.  Anläßlich seines 10-jährigen Bühnenjubiläum präsentiert Kaya Yanar unveröffentlichte Highlights  in seiner Show „Live & Unzensiert“ auf DVD mit gemafreier Musik aus der Proud Music Library. Mehr…

Kann ich GEMAfreie Musik einfach einsetzen ohne zu fragen? Wenn nein, wenn muß ich fragen?

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GEMA-frei heißt nicht gemeinfrei

Musik ist dann GEMAfrei, wenn a)  der Komponist eines Werkes 70 Jahre tot ist oder b) wenn die Komponisten/Urheber keinen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, wonach bspw.  die GEMA als deutsche Verwertungsgesellschaft für sie Inkasso betreiben darf, d.h. Gebühren für die Nutzung erheben darf. Wer ein Werk eines GEMAfreien Komponisten einsetzen will, muß diesen um Erlaubnis fragen, seine Musik zu nutzen. Als Werk versteht man auch eine  Tonaufnahme, wie eine Komposition in Notenform.

Unabhängig davon, ob der Komponist Mitglied in der GEMA war, ist das Urheberrecht gem. § 28 UrhG erblich, d.h. es geht auf den Rechtsnachfolger über. Es erlischt aber siebzig Jahre nach Tod des Urhebers (§ 64 UrhG) endgültig, dann die Schutzfrist abgelaugen ist. Das Werk wird dann gemeinfrei. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jedermann das Werk des Urhebers verwerten und auch nutzen darf, a) ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen und folgedessen b) ohne eine Gebühr an die GEMA oder an andere Rechtsinhaber wie bspw. Verlage zu zahlen. War der Urheber GEMA-Mitglied, sind seine Werke jetzt gemafrei.

GEMA-frei bedeutet nicht lizenzfrei

Wird ein gemafreies Werk aufgeführt und von dieser Aufführung eine Kopie (Tonaufnahme, Videomitschnitt)  erstellt und bspw. via CD vertrieben, so fallen zwar für die Nutzung des Werkes (Komposition) keine GEMA-Gebühren an, es müssen jedoch Rechte an der Aufnahme der beteiligten Musiker und des Produzenten (i. d. R. der originäre Leistungsschutzinhaber) beachtet werden, die sog. Leistungsschutzrechte. D.h. in Bezug auf die Ausgangsfrage: Eine aktuell im Jahre 2008 mitgeschnittene Live-Darbietung von der unbearbeiteten 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven ist zwar GEMAfrei, jedoch kann die mitgeschnittene Aufnahme nicht einfach eingesetzt werden, sondern es müssen hierfür die Rechte aller an der Aufführung Beteiligten durch einen Vertrag eingeholt werden – die Nutzung muß lizenziert werden. Lizenzfrei wird die Toneinspielung dann, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, weil dann die Einspielung gemeinfrei wird. GEMAfreie Musik kann also nicht einfach eingesetzt werden.

Die Rechte ausübender Künstler beachten

Typische Szene: Samstagvormittag, Fußgängerzone, Gitarrenspieler mit fantastischer Stimme singt alte traditionelle irische Volkslieder. Einige Fußgänger zücken ihr Smartphone, nehmen den Künstler auf und laden alles sofort auf Facebook, Youtube, etc… hoch und veröffentlichen somit ihre Aufnahme – weltweit. Es muß hierbei beachtet werden, dass es am Werk beteiligte Künstler gibt, die nicht Autoren sind, sondern an der Aufführung selbst Rechte haben. Die sind bei bspw. Mitschnitten gemafreier Musik immer um Erlaubnis zu fragen. Das gilt eben auch für den mit dem Smartphone aufgenommenen Straßenmusiker. Das Video darf nicht einfach auf Youtube veröffentlicht werden. Auch ein konkludentes Einverständnis darf man nicht annehmen, nur weil man denkt, man tue dem Künstler doch was Gutes, da man mithilft, dass sich durch das Hochladen des Videos seine Bekanntheit (zumindest potentiell) steigert, da nun weltweit verfügbar. Mitnichten! Erst fragen! 🙂

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GEMAfreie Musik für Drohnenfilme

 

Link: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte  (Urheberrechtsgesetz)

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

 

 

Welche Lizenz wird für audiovisuelle Produktionen benötigt?

GEMAfreie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library
Hintergrundmusik aus der Proud Music Library

Audiovisuelle Produktionen sind Produktionen, die zur kostenlosen Abgabe (z.B. Give aways), Aufführung oder zum Verkauf bestimmt sind. Hierunter fallen bspw. interaktive Produktionen (Computergames, Lernvideos, Tutorials, etc.) , Imagefilme, Präsentationsfilme, Produktfilme, Industriefilme, TV- und Dokumentationsfilme (auch Serien, Spielfilme, Fernsehspiele, etc.).

Die Proud Music Library bietet einen Standard-Lizenz zur pauschalen Nutzung für 1000 physische Einheiten an. Für mehr als 1000 Einheiten muß eine sog. Reproduction-Lizenz erworben werden. Reproduktions-Lizenzen sind also erweiterte Standardlizenzen für audiovisuelle Produktionen, z.B. DVDs, CDs, USB-Stick, CD-ROM. Mit einer erweiterten Standardlizenz können Musiktitel für bis zu 10.000 Einheiten lizenziert werden.

Für höhere Auflagen (ab 10.001 Einheiten) ist eine individuelle Lizenz nötig. Hierzu einfach per Mail an [email protected] oder per Telefon (06132 4308830) anfragen und den Nutzungsraum und Auflagenhöhe benennen. Es sind auch stufenweise Upgrade-Lizenzen bei festgeschriebener Lizenzgebühr oder minutenbasierte Lizenzen möglich. Die Reproduction-Lizenz ist nicht für Werbefilme bzw. Werbespots einschlägig. Hierzu ist eine gesonderte Lizenz zu wählen.

Es können gemafreie Musiktitel, wie auch GEMA-Repertoire hierfür lizenziert werden.  Bei GEMA-Repertoire (auch gemapflichtige Musik genannt) fallen hierfür bei der Herstellung GEMA-Gebühren an, die an die GEMA zu zahlen sind. Die Lizenzabrechnung von Musiktitel, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften gemeldet ist (z.B. ASCAP, MC-PRS, SIAE, etc.) wird ebenfalls von der GEMA wahrgenommen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Was ist ein Werbespot? Wie lizenziert man Musik hierfür?

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Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern

 

Was ist ein Werbespot?

Die Proud Music Library bietet Musiktitel für die Nutzung in Werbespots bzw. Werbefilme an. Ein Werbespot ist abstrakt-generell eine Produktion (für Film, Radio, Kino), die ein Produkt oder eine Dienstleistung bewirbt. Adressat ist der Endverbraucher. Dies geschieht in der Regel über die Medien TV, Radio, WEB-Seiten, Mobil-Telefon. Werbespots auf DVD oder sonst. Datenträgern sind selten zu finden.

 

Was kostet eine Lizenz für den werblichen Einsatz?

Lizenzen zur Nutzung von Musiktiteln aus der Proud Music Library werden insoweit pauschal vergütet. D.h., dass die Nutzung nicht davon abhängig ist, wie oft der Spot ausgestrahlt wird oder wie die Länge des Spots ist.

Es gibt standardisierte Werbelizenzen (bspw. TV- oder Online-Advertising), welche die Nutzung auf ein Jahr beschränken. Sog. „Buy-out“-Lizenzen bietet Proud Music Library auch an. Hierzu genügt eine individuelle Lizenzanfrage, die lediglich den Nutzungsraum (weltweit, europaweit oder einzelne Territorien), den Nutzungszeitraum (1 oder 2 Jahre) und den Verbreitungsgrad bzw. Verwendungsart (TV, WEBsites, Drittseiten, etc.) benennt. Es sind auch Lizenzkombinationen möglich, die bspw. nur TV/Radio, TV/Internet oder Internet/Radio erfassen.

 

Fallen GEMA-Gebühren bei Werbespots an?

Bei der Nutzung von GEMAfreier Musik aus der Proud Music Library fallen keine GEMA-Gebühren an. Dies gilt ausdrücklich auch bei Buyout-Lizenzen! Kommt der Werbespot in TV und Radio zum Einsatz, fallen hierfür auch bei GEMA-Repertoire seotens des Produzenten keine GEMA-Gebühren an. Dies gilt punktuell auch für Kinowerbung, je nach dem, ob der Kinobetreiber in einem Verband organisiert ist, der einen Pauschalvertrag bzw. Gesamtvertrag mit der GEMA geschlossen hat.

 

Näheres: https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/vertraege/

 

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Music und GEMA-freie Musik in asiatischem Musikstil
Gemafreie Asien-Musik aus der Proud Music Library

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Welche Nachteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Bei der Nutzung von GEMA-freier Musik hat man naturgemäß eine kleinere Musikauswahl im Vergleich zum weltweiten GEMA-Repertoire, da viele kleinere Anbieter nicht die Auswahl bieten können wie etwa große Production Music Library Anbieter oder Royalty-free Music Anbieter mit einem Katalog in etwa ab 30.000 Musiktitel, die sie in der Proud Music Library online finden. Ebenso ist der Markt schwerer durchschaubar, da es unterschiedliche Grade an Professionalität gibt. Wir stellen jedoch alle Titel, die unsere strenge Qualitätskontrolle bestanden haben, in voller Länge zur Verfügung, so daß Sie bei uns nur hochqualitative GEMA-freie Musik mit einem der größten Repertoires europaweit finden und somit keine Nachteile für Sie entstehen.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Royalty-free Music aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

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