Wer muss GEMA-Gebühren zahlen? Alles zur Musiknutzung, auch bei GEMA-freier Musik und proudmusiclibrary.com

Die Nutzung von Musik im geschäftlichen bzw. gewerblichen Umfeld, etwa in Werbung, Filmen, Apps oder Social Media, wirft regelmäßig die Frage auf: Wer ist verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen? Ist es der Produzent der Inhalte, der Auftraggeber – oder gar beide gemeinsam?

Grundsätzlich gilt: Die Zahlungspflicht trifft denjenigen, der öffentlich GEMA-pflichtige Musik nutzt. Das ergibt sich aus den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Verbindung mit dem Wahrnehmungsvertrag der GEMA. Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von über 80.000 Musikurheber:innen und zieht Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musikwerken ein.

1. Der Verwender ist zahlungspflichtig

Die GEMA geht im Regelfall davon aus, dass derjenige, der die Musik öffentlich zugänglich macht, also etwa in einem Werbespot, Imagefilm, YouTube-Video oder auf einer Website einbindet, auch zur Zahlung verpflichtet ist. Verwender im rechtlichen Sinne ist somit in erster Linie derjenige, der die Musik nutzt – unabhängig davon, wer die Produktion in Auftrag gegeben hat.

Ein Beispiel: Beauftragt ein Unternehmen eine Agentur mit der Produktion eines Werbefilms, so ist das Unternehmen als Endnutzer und Veröffentlicher GEMA-pflichtig, nicht zwingend die Agentur. Es sei denn, die Agentur tritt explizit als Verwender auf, z. B. durch die eigene Veröffentlichung auf ihrer Website.

2. Ausnahme: Vertragliche Regelungen

In der Praxis vereinbaren viele Produzenten mit ihren Auftraggebern, dass sie entweder:

  • selbst GEMA-freie Musik einsetzen oder
  • dass der Auftraggeber die GEMA-Pflicht übernimmt.

Tipp: Eine vertragliche Regelung ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die GEMA selbst empfiehlt, eindeutig zu klären, wer die Nutzungsrechte anmeldet und bezahlt.

3. Alternative: GEMA-freie Musik nutzen

Ein eleganter Weg, GEMA-Gebühren vollständig zu vermeiden, ist der Einsatz von GEMA-freier Musik. Diese stammt von Komponisten, die nicht Mitglied bei der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind – oder für bestimmte Werke auf GEMA-Rechte bewusst verzichten.

Ein führender Anbieter in diesem Bereich ist proudmusiclibrary.com. Hier findet man hochwertige Musik für gewerbliche Zwecke – rechtssicher lizenziert und ohne zusätzliche GEMA-Gebühren. Die Lizenzierung ist projektbezogen und transparent. Auch für wiederkehrende Nutzungen in Apps, Podcasts oder YouTube-Videos gibt es passende Lizenzmodelle.

4. Internationaler Aspekt

Wichtig: Auch Musik von internationalen Komponisten kann GEMA-pflichtig sein, sofern diese durch Verwertungsgesellschaften vertreten werden, die mit der GEMA ein Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen haben (z. B. ASCAP, BMI, SACEM).


Fazit:

Der Verwender trägt in der Regel die Verantwortung für die Entrichtung von GEMA-Gebühren. Um rechtssicher zu handeln und gleichzeitig Kosten zu sparen, empfiehlt sich der Einsatz von GEMA-freier Musik, z. B. über die proudmusiclibrary.com. Eine klare vertragliche Regelung zwischen Produzent und Auftraggeber ist ebenso essenziell wie die transparente Dokumentation der genutzten Musikrechte.

Individuelle Musikbearbeitung & Sound-a-like-Service: Maßgeschneiderter Sound für Ihre Projekte | Proud Music Library (since 2004)

Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet mehr als nur fertige Tracks: Kunden haben die Möglichkeit, lizenzierte Titel individuell an ihre Produktion anpassen zu lassen. Ob kürzer, länger, ohne bestimmte Instrumente oder auf besondere Einsatzformate zugeschnitten – wir unterstützen bei der Nachbearbeitung und Individualisierung. Wichtig: Je nach Projektumfang und Auslastung kann die Umsetzung bis zu zwei Wochen Vorlaufzeit benötigen. Deshalb empfiehlt es sich, uns frühzeitig in den kreativen Prozess einzubinden.

Besonders gefragt ist unser Know-how im Bereich Sound-a-like: Musikproduktionen, die klanglich an bekannte Titel erinnern, ohne sie zu kopieren. Ideal für Projekte, bei denen ein bestimmtes musikalisches Gefühl erzeugt werden soll („Shake on me“, „I’ve got the shower“. „We Ate The Champions, my friend!“), ohne lizenzrechtliche Komplikationen. Reinklicken lohnt sich – einfach reinhören unter www.proudmusiclibrary.com oder direkt Kontakt aufnehmen: Telefon 06132 4308830 oder per Mail an [email protected].

GEMA oder gemafrei? Wann sich gemafreie Musik wirklich lohnt | Proud Music Library

Wer Musik aus dem GEMA-Repertoire nutzt, muss grundsätzlich GEMA-Gebühren zahlen – und das gilt nicht nur für deutsche Komponisten, sondern auch für Werke, deren Rechte durch ausländische Verwertungsgesellschaften vertreten werden. Diese Verpflichtung kann insbesondere für Unternehmen mit vielfältigen Anwendungen schnell unübersichtlich oder teuer werden.

Hier kommt gemafreie Musik ins Spiel: Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet ein umfangreiches Repertoire an gemafreien Musiktiteln, die speziell für den flexiblen Einsatz in Werbung, Unternehmensfilmen, Image-Videos, Telefonwarteschleifen oder als Hintergrundmusik in Verkaufsräumen konzipiert sind. Gerade bei Produktionen, die über verschiedene Medien hinweg eingesetzt oder vervielfältigt werden, ist die Nutzung gemafreier Titel oft einfacher, transparenter und kostengünstiger.

Zwar bestehen in einigen Branchen Pauschalverträge zwischen GEMA und Verbänden, diese decken jedoch nicht alle Nutzungsszenarien ab. Wer volle Kontrolle über seine Musiknutzung behalten möchte, ist mit gemafreier Musik aus der Proud Music Library auf der sicheren Seite. Die Lizenzmodelle sind klar strukturiert, direkt online verfügbar und schnell einsatzbereit.

Talkover & Underscore: Reduzierte Musik perfekt für Voice-Overs, Werbung & Video | Proud Music Library

Talkover- oder Underscore-Versionen sind spezielle Bearbeitungen eines Musiktitels, bei denen markante Melodie-Elemente reduziert oder ganz entfernt wurden. Diese Versionen eignen sich besonders gut als musikalischer Hintergrund bei gesprochenem Text, etwa in Werbespots, Imagefilmen oder YouTube-Videos. Durch die reduzierte Struktur stören sie nicht die Sprachverständlichkeit und fügen sich unauffällig in den Mix ein.

In der Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) stehen zahlreiche solcher Talkover- bzw. Underscore-Versionen zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um andere Lieder, sondern um Varianten eines bestehenden Tracks, die gezielt für den Einsatz als Unterlegung produziert wurden. Der Begriff „Underscore“ hat sich besonders im internationalen Sprachgebrauch etabliert, weshalb beide Bezeichnungen synonym verwendet werden.

Zusätzlich bietet die Proud Music Library eine Vielzahl sogenannter Variationen oder Mixes an. Diese beruhen auf demselben musikalischen Grundmaterial, unterscheiden sich jedoch in Charakter, Arrangement oder Länge. So finden sich in der Datenbank Versionen „without Drums“, „without Choir“ oder „Short Edit“ – perfekt, um den passenden Soundtrack für spezifische Szenarien zu finden.

Wer nach flexibler Production Music sucht, die sich professionell an unterschiedlichste Projektanforderungen anpassen lässt, ist mit der Proud Music Library gut beraten. Alle Tracks sind entweder GEMAfrei oder aus dem GEMA-Repertoire, inklusive transparenter Lizenzinformationen und sofortigem Direkt-Download.

 

Gemafreie Musik kaufen

Bedeutung: Gemafreie Musik kaufen

Wenn man „Gemafreie Musik kaufen“ erklären will, muß man erstmal die Begriffe richtig einordnen. Musik als solche kann man nicht kaufen. Klar, wer bei amazon, apple und Co. sich Musik herunterlädt, gewinnt den Eindruck, dass Musik gekauft wurde. Allerdings handelt es sich hierbei um einen sogenannten Überlassungskauf, der nach §§ 433, 453 BGB ein Rechtskauf ist. Man erwirbt über § 398 BGB das Recht die „gekaufte“ Musik herunterzuladen, zu speichern und anzuhören. Man kauft also ein Recht und nicht die Musik.

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Der (Rechts-)Kaufvertrag bei gemafreier Musik

Man muß sich das so vorstellen: Der Kaufvertrag ist der Rechtsgrund für die Rechtseinräumung, Er bestimmt lediglich, dass der Käufer vorliegend einen Anspruch gem. §§433, 453 BGB auf Rechtseinräumung nch § 398 BGB an einem gemafreien Musiktitel hat, während der Verkäufer einen Anspruch auf Übereignung des Kaufpreisess nach § 929 BGB hat. Juristisch wird dieser Kaufvertrag auch als das Verpflichtungsgeschäft bezeichnet, weil die Vertragsparteien sich zu etwas verpflichten. Verpflichten heisst in diesem Usammenhang, dass sie sich nach Vertragsschluss Käufer und Verkäufer etwas schulden.

Die Rechtseinräumung

Die Rechtseinräumung ist gewissermaßen der Vollzug des Verpflichtungsgeschäfts. Hier wird das vertraglich Vereinbarte vollzogen bzw. abgewickelt. D.h. der Käufer erhält ein Recht die gemafreie Musik sich anzuhören und der Verkäufer erhält den Kaufpreis bzw. die Lizenzgebühr. Das Recht die gemafreie Musik sich anzuhören wird durch eine Lizenz dokumentiert. Die Lizenz stellt die Erlaubnis dar, nun die gemafreie Musik nach Download und speichern, anzuhören.

Der Überlassungskaufvertrag

In den Lizenzbestimmungen bei Überlassungskaufverträgen liest man nämlich immer den Passus „kein Verleih, keine Vermietung, Keine Vervielfältung und öffentliche Aufführung gestattet„. Damit ist geklärt, dass lediglich das Recht eingeräumt wurde, die gemafreie Musik anzuhören – also privat zu nutzen. Private Nutzung bedeutet schlicht keine öffentliche Nutzung. Wer z.B. eine gemafreie Musikaufnahme nimmt und in einem Video einsetzt, dass dann bei Youtube, Vimeo, Facebook, usw.  hochgeladen wird, veröffentlicht dieses Video, sobald das Anschauen des Videos online möglich wird. Dann handelt es sich sogar um eine weltweite Veröffentlichung. Eine private Nutzung von gemafreier Musik bei Youtube gibt es also nicht, sofern das Video öffentlich zugänglich ist.

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library

Gemafreie Musik „kaufen“ für gewerbliche Nutzung

Auch hier gilt zunächst, dass man Musik nicht kaufen kann, sondern es sich um einen (Rechts-)Kaufvertrag (§§ 433, 453 BGB) handelt. Anders als beim Überlassunskaufvertrag, wo man die gemafreie Musikaufnahme lediglich privat anhören darf, werden bei gewerblicher Nutzung weitere Rechte eingeräumt. Wer beispielsweise eine gemafreie Musik für einen Image- oder Industriefilm, Werbefilm, etc. nutzen möchte, braucht neben dem Veröffentlichungsrecht auch das Herstellungsrecht. Das Herstellungsrecht ist das Recht zwei Werke zusammenzuführen, um dadurch eines neues Werk herzustellen. Der Film ist ein Werk, die Tonaufnahme ist ein Werk. Beide werden zu einem neuen Werk zusammengeführt, indem die Musik im Film eingebaut wird. Wir bezeichnen dieses Recht in Kunden- oder Beratungsgesprächen gerne als Werkverbindungsrecht. Im Englischen spricht man vom Right of Syncronisation oder kurz Sync-right.

Produktionsmusik aus der Proud Music Library
Die Proud Music Library für hochwertige Production Music

Das Vervielfältigungsrecht kaufen

In der Proud Music Library gibt es zudem noch weitere Rechte, die je nach Nutzungsart eingeräumt werden. Bei der Lizenz „Standard“ kauft man das Recht der Vervielfältigung pauschal für 1000 Kopien oder Einheiten gleich mit. Wen man eine höhere Auflage braucht, kann die Reproduktion5k (5000 Einheiten) oder die Reproduction10k (10.000 Einheiten) zur Nutzung einer gemafreien Musik kaufen. Höhere Auflagen sind auch möglich.

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Gemafreie Musik für Beschallung von Gewerbeflächen

Ob Hotellobby, Supermarkt, Sportstätten oder Flughäfen überall werden Gewerbeflächen mit Hintergrundmusik beschallt. Wir sprechen gerne von einer „Klangtapete“. Hierfür braucht man kein Herstellungsrecht kaufen, weil ja keine Werke zu einem neuen Werk zusammengeführt werden. Die Proud Music Library bietet für die Beschallung von Gewerbefächen die Lizenz „Beschallung“ zum Kauf an. Hier wird das Recht der öffentlichen Wiedergabe an gemafreier Musik eingeräumt.

Fazit

  • gemafreie Musik kann man nicht kaufen, man erwirbt ein Nutzungsrecht
  • Gewerbliche Nutzung von gemafreier Musik umfasst auch das Herstellungsrecht
  • Bei Beschallung mit gemafreier Musik wird lediglich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe eingeräumt
  • Der Rechtskaufvertrag stellt sich als Rechtsgrund dar, der dem Käufer den Anspruch auf Rechteeinräumung und dem Verkäufer einen Anspruch auf Kaufpreis gewährt
  • Private Nutzung bedeutet nicht-öffentliche Nutzung

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Gemafreie Musik für Theater

Es ist nicht unüblich, dass in Theaterstücken Musik eingesetzt wird. Hierfür muß zum einen das Herstellungsrecht seitens eines Rechtinhabers (Komponist/en, Verlage) eingeräumt werden, zum anderen müssen Gebühren für die öffentlich Aufführung an die GEMA gezahlt werden. Es gibt zwar sogenannte Gesamtverträge mit verschiedenen Branchenverbänden oder Vereinigungen, die ihren Mitgliedern Preisnachlässe bei den Tantiemen gewähren, aber um diese Gebühren komplett einzusparen, setzen manche Theater gemafreie Musik ein.

Es entfällt zudem der Aufwand für die sogenannte GEMA-Meldung. Allerdings ist dieser Aufwand in der Praxis überschaubar, wenn man sich mal eingearbeitet hat.

Gemafreie Musik für Theaterstücke

Für die Nutzung von gemafreier Musik für Theater gibt es in der Proud Music Library zwei relevante Lizenzen.

1. Die Lizenz „Standard“ räumt einem Theater das Recht ein, den Musiktitel in einem Bühnenwerk dauerhaft einzusetzen. Auch wenn das Stück Jahre später erneut inszeniert wird, muß keine neue Lizenz für die Nutzung des gemafreien Musiktitels erworben werden. Auch wenn es sein kann, dass der Titel mittlerweile zum GEMA-Repertoire gehört, fällt für die Nutzung keine Tantiemen an, da zum Zeitpunkt der Rechteeinräumung auf das Recht der Aufführung der Titel gemafrei war.

2. Die andere Nutzungsrt von gemafreier Musik in Theatern ist die Verwendung der Musik für die Beschallung des Foyes oder sonstiger Räumlichkeiten. Hierfür ist die Lizenz „Beschallung“ gedacht. Bei dieser Lizenz wird aber nicht das Herstellungsrecht eingeräumt, sondern lediglich das Abspielen als Hintergrundmusik.

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Production Music

Gemafreie Musik für kommerzielle Nutzung

Kommerzielle Nutzung

Fasst man den Begriff der kommerziellen Nutzung eng, dann liegt diese vor, wenn ein auf die Gewinnerzielung gerichtetes Interesse vorliegt. Dies trifft auf jeden Fall bei Werbung zu. Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme, die zum Absatz eines Produktes oder Dienstleistung dient.

Will man also gemafreie Musik in einem kommerziellen Kontext nutzen, muß dementsprechend die Lizenz gestaltet sein. So schliessen etwa bestimmte Creative Commons Lizenzen (CC-Lizenzen) die kommerzielle Nutzung aus. Bei Lizenzierung von gemafreier Musik für kommerzielle Projekte muß die Lizenz genau diesen Nutzungsumfang erlauben.

Kommerzielle Nutzung weit ausgelegt

Fraglich ist hierbei aber, ob kommerzielle Nutzung nicht schon dann vorliegt, wenn in Zusammenhang mit einem an sich nicht-kommerziellen Video Werbung als pre-, mid- oder post-roll läuft. Also nicht das Video inhaltlich kommerziell ist, jedoch der Rahmen sich als kommerziell darstellt, indem Werbung geschaltet wird. Das ist dann sicherlich zu bejahen, wenn derjenige, der das Video erstellt hat oder in Auftrag gegeben hat, durch Werbeschaltungen auf Video-Plattformen an den Werbeeinnahmen beteiligt wird. Hier wäre dann der Begriff der kommerzielle Nutzung weit auszulegen.

Werblich oder nicht-werblich

Um dieses Problem aufzulösen, differenziert man bei den Nutzungslizenzen, die die Proud Music Library vergibt, lediglich nach der Verwendung eines Videos, egal ob kommerziell oder nicht-kommerziell. der Verwendungsbegriff ist nämlich einfacher abzugrenzen: werblich oder nicht-werblich.

Was ist Werbung?

Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung).

Um gemafreie Musik für kommerzielle Nutzung via der Proud Music Library zu lizenzieren, kommt nur darauf an, wer potentieller Adressat des Videos ist. Gehört ein potentieller Kunde zum Adressatenkreis, dann ist das Video werblich.

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Production Music

Gemafreie Musik mit Gesang

Die meisten Musiktitel, die in der Datenbank der Proud Music Library vorhanden sind, sind zwar oftmals ohne Gesang, jedoch bei den Sound-a-likes Tracks finden sich einige Tracks mit Gesang. Wer nach gemafreier Musik mit Gesang sucht, sollte bei der Suchmaschine folgende Parameter vorab einstellen:

– den Button gemafreie Musik anklicken

– unter vocal „Song“ auswählen und dann auf Suche klicken

Hier ein Screenshot:

gemafreie Musik mit Gesang
Gemafreie Musik mit Gesang

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Production Music

Die beste gemafreie Musik

Natürlich liegt es Medienschaffenden und -nutzer daran Musikeinspielungen zu finden, die bestmöglich hergestellt wurde. Dabei spielt nicht nur die Originalität der Komposition und des Arrangements eine Rolle, sondern auch die Soundqualität. Aber um von sich selbst zu behaupten, dass man die beste gemafreie Musik hätte, ist nicht nur peinlich, sondern auch wettbewerbswidrig. Werbliche Vergleiche sollten nach Wettbewerbsrecht immer überprüfbar sein. Auch der Spruch „Kaufen sie beim Weltmarktführer“ setzt voraus, dass man es auch ist.

All-Time Charts der Proud Muic Library

Die Proud Music Library hat schon seit 2005 zwei Charts. Zum einen gibt es die All-Time Charts. Hier wird lediglich eine Chart dargestellt, die Musiktitel nach Häufigkeit der Lizenzierung seit 2005 widerspiegelt. Gemafreie Musik ist mit weißer Farbe unterlegt.

Production Music 2019
Production Music aus der Proud Music Library

 

Hot Tracks

Daneben gibt es die Hot Tracks. Diese Chart spiegelt die tagesaktuellen Lizenzierungen wieder. Hier werden zum Beispiel Neuzugänge in der Library höher gewichtet, sofern sie sie sich überdurschnittlich oft lizenziert haben. Titel, die zwar schon oft lizenziert wurden, aber seit einiger Zeit nicht mehr, werden in der Gewichtung abgeschwächt. Dadurch sind die Hot Tracks dynamischer als All-Time Charts.

Hot Tracks,tagesaktuell
Production Music – Hot Tracks – Täglich neu!

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Production Music

Gemafreie Musik zum Runterladen

Wozu Musik runterladen?

Musik wird in FIlmen oder Videos gerne zur Verstärkung von Emotionen eingesetzt. Wenn man die Musik jedoch nicht selbst erstellen kann, ist man auf andere angewiesen, z.B. Musikproduktionen. Entweder erstellen sie einem eine Musikaufnahme oder sie verfügen über einen Fundus an Musiktitel, an dem sie Nutzungsrechte einräumen können und dürfen. Hier kommen Musikverlage – sogenannte Rechteverwerter – ins Spiel, die über einen Katalog fertig eingespielter Musikaufnahmen verfügen. So kann beispielsweise in der Proud Music Library zunächst nach Musiktitel gesucht und dann zum Testen kostenlos heruntergeladen werden. Allerdings sind alle Rechte vorbehalten. D.h.: Keine Veröffentlichung bzw. öffentliche Wiedergabe.

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Produktionsmusik aus der Proud Music Library
Die Proud Music Library für hochwertige Production Music

Gemafreie Musik kostenlos herunterladen

Um die Suche auf gemafreie Musik einzuschränken, einfach den entsprechenden Button klicken. Dann werden ausschliesslich gemafreie Musik des mehr als 33.500 Musiktitel (Stand. Dez. 2019) umfassenden Katalogs angezeigt. Nach dem Lizenzkauf wird die gemafreie Musik in verschiedenen Audio-Formaten zum herunterladen bereit gestellt. Derzeitiger Standard sind WAV-Files in 16 bit, teilweise auch 24 bit, 44,1 Khz, Stereo und mp3-Files mit 128 kbit/sec. und 320 kbit/sec.. Soweit vorhanden werden auch Intros und Outros, Stinger und Loops in verschiedenen Längen als Download bereitgestellt.

Suchfilter
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