Werkverbindungsrecht

copyright.jpg

Quelle: www.istockphoto.com

Beim (Werk-)Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit anderen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme. Das Einbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers.

Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht seinen Kunden einräumen, da wir dieses Recht mit den Komponisten der in der Proud Music Library eingepflegten Musiktiteln bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung.

Welche Einsatzgebiete sind nicht von der Standard-Lizenz abgedeckt?

In folgenden Fällen benötigen wir von Ihnen eine Lizenzanfrage mit einem Individualangebot, Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]:

Unsere Musik soll der Hauptbestandteil Ihres Produkts werden oder für ein Logo verwendet werden, dass immer wiederkehrend genutzt wird (z.B. Intro, Outro, Vor- oder Abspann)

-Einsatz in Computerspielen

-Weiterverkauf von Warteschleifen

-Neulizenzierung z.B. als Basis für ein neues Musikstück, „Hinzuspielen“

– Dritt- bzw. Sublizenzierungen

– Auflagen von mehr als 10.000 Einheiten

– Werbefim/Spot, Nutzung: weltweit

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Music und GEMA-freie Musik in asiatischem Musikstil
Gemafreie Asien-Musik aus der Proud Music Library

 

Merken

Merken