Morgen am 03.12.2008 findet die Preisverleihung des Deutschen Entwicklerpreises 2008 der Computerspieleindustrie in der Lichtburg in Essen statt. Der Deutsche Entwicklerpreis wird jährlich im Dezember an deutsche Entwickler von Computerspielen verliehen, vorausgesetzt sie haben innerhalb der letzten zwölf Monate ein herausragendes PC- oder Konsolenspiel auf den Markt gebracht. Es werden Preise in insg. 22 Kategorien vergeben, darunter Fach-, Publikums- und Jurypreise. Die Jury: Entwickler, Publisher, Dienstleister und Pressevertreter.
GEMAfreie Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels und Kaufhäuser
Als Leistungsschutzberechtigte bezeichnet man i.d.R. ausübende Künstler auf der einen und Tonträgerhersteller auf der anderen Seite.
Der ausübende Künstler:
Der ausübende Künstler als Leistungsschutzberechtigter erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte, diese sind jedoch nicht so umfassend gestaltet. Nach §§77, 78 UrhG hat er das ausschließliche Recht, seine Darbietung
1. auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen
2. diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten
3. öffentlich zugänglich zu machen
4. zu senden
5. sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen.
Der Tonträgerhersteller:
Der Tonträgerhersteller erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.
Er hat das ausschließliche Recht
1. den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
2. Das Recht, den Tonträger auf einzelne oder alle ihm vorbehaltene Nutzungsarten zu nutzen, auf Dritte zu übertragen.
Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs. Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Unter „Game Soundtracks“ versteht man Soundtracks für Computerspiele. In der Regel handelt es sich um filmreifes Scoring und somit überwiegend um Orchesterkompositionen. Eine Ausnahme bilden z.B. Rennspiele mit Source Musik, in denen man beispielsweise die Wahl zwischen verschiedenen Radiostationen mit unterschiedlichen Musikstilen hat.
Game Soundtracks werden immer öfter sehr aufwendig produziert und teilweise von echten Orchestern eingespielt. Auf hohem Standard haben sich Hybridproduktionen mit live eingespielten (Solo-)Instrumenten durchgesetzt, da der Audiobereich in der Spieleszene einen steigenden Stellenwert erhält.
GamesConvention Leipzig 2008
Von bekannten Spieletiteln sind auch Soundtrack-CDs mit Musik aus und rund um das Spiel erhältlich, einzelne Komponisten und deren Game Soundtracks haben es international zu Kultstatus gebracht.
Im Livekonzertbereich setzen sich Game Soundtracks ebenfalls immer weiter durch und erlangen zunehmend Aufmerksamkeit. Ursprünglich aus Japan kommend gibt es eine Reihe von Spielemusikkonzerten weltweit. Die Games Convention in Leipzig wird seit Jahren von einem Konzert mit Orchester und Chor mit ausschließlich Game Soundtracks auf dem Spielplan eröffnet.
Die Proud Music Library bietet neben dem Angebot zur individuellen Auftragskomposition und Sound Design kompletter Soundtracks die Möglichkeit aus unseren orchestralen Librarytracks Musik für Game Soundtracks zu lizenzieren. Auch GEMAfrei!
Auch bei Proud Music feiert man Weihnachten. Zur Zeit befinden sich himmlische 78 Tracks online. Stille Nacht, Oh Tannenbaum, Leise rieselt der Schnee, u.v.m.. Einfach mal reinhören!
Auch wenn Sie uns vielleicht noch nicht gefunden haben (das Netz ist ja groß), uns gibt es schon einige Jahre 🙂 Proud Music selbst wurde 1999 gegründet, genauer gesagt am 01. September 1999. Der Volkswirt Stefan Peter Roos war damals einer von vier Gründern.
Proud Music selbst hat im Laufe der Zeit schon viele Stationen in der Musikindustrie durchlaufen, von Label über Agentur, Konzertveranstalter, Musikproduktion und nicht zuletzt Musikverlag. Seit 2003 leitet der Wirtschaftsjurist Alexander Talmon LL.M. als Creative Director/A&R Manager und der Diplom-Volkswirt Stefan Peter Roos als Managing Director Proud Music in der heutigen Form mit dem Schwerpunkt auf Musikproduktion und internationalem Musikverlag.
Um Musikproduzenten und Medienschaffende zusammen zu bringen, haben wir hierfür die Lizenzierungsplattform Proud Music Library geschaffen, die in der heutigen Form mit Pre-Cleared Titeln seit 2004 online ist. Wir lizenzieren, produzieren und consulten natürlich weltweit und bieten unseren Kunden somit eine zentrale Anlaufstelle für über 100 ausgesuchte Musikproduzenten und rund 200 Komponisten. Eben „music to be proud of“!
Im Kontext von Royalty Free Music bzw. Gemafreier Musik bezeichnet Artist-Repertoire den Gegenbegriff zu instrumentaler Production Music. Artist-Repertoire wird gerade nicht wie Production Music speziell zum Einsatz in AV-Medien komponiert und produziert.
Quelle: www.istockphoto.com
Der Begriff „Artist Repertoire“ ist hier die Sammelbezeichnung für Repertoire eines Künstlers oder einer Band, das auch verlegerisch ausgewertet wird und z.B. für Online Musik Lizenzierung zur Verfügung stehen kann. Es handelt i.d.R. um Songs mit eigenständigem Charakter. In der Werbung sowie in Filmen setzt man neben Production Music als Scoringalternative vor allem auf die Lizenzierung von Artist Repertoire zur Erzielung intesiver emotionaler Wirkung. Mittlerweile wird Artist-Repertoire auch bei Computergames häufig eingesetzt, so z.B. bei Guitar Hero, oder bei der Grand-Theft-Auto-Serie (GTA). Häufig wird auch parallel für die Werbung lizenziertes Artist Repertoire erneut von Labels ausgewertet, z.B. durch eine begleitende Promokampagne „Der Song aus der xyz Werbung“.
Wer Bilder, Musik, Texte und auch Filmmaterial nutzen möchte braucht hierfür die Erlaubnis. Die bekommt man beim sog. Rechteinhaber. Grundsätzlich ist der Urheber der Rechteinhaber. Der Urheber kann andere (Dritte) damit beauftragen diese Rechte gegen eine Lizenzgebühr den Nutzern einzuräumen. In der Regel kümmern sich Verlage darum, z.B. Bildverlage, Buchverlage und eben Musikverlage. Vorteil: Der Urheber kann sich in Ruhe seiner Kunst widmen, während der Verlag sich um die Vermarktung kümmert.
Wer früher bspw. ein Musikstück in einem Werbespot einsetzen wollte, dessen Vermarktung von einem Verlag vorgenommen wurde, mußte mit dem Verlag direkt in Kontakt treten und die Lizenzgebühr zur Nutzung individuell aushandeln. Durch Breitbandinternet (DSL) ist es mittlerweile möglich große Datenmengen zum Abruf bereitzuhalten. Somit ist es auch für Musikverlage interessant geworden bereits produzierten Content online nicht nur zum Anhören, sondern auch zumindest für bestimmte mediale Anwendungsfälle zum Lizenzieren anzubieten. Wer bspw. Musik zur Untermalung für eine WEBsite braucht oder Musik als sog. Musikbett für einen Video/Audio-Podcastbeitrag einbinden möchte, kann bei Proud Music Library Publishing hierfür standardisierte Lizenzen erwerben und diese i.d.R. auch zeitlich/territorial unbeschränkt nutzen.
Unter dem Begriff „GEMAgeschützt“ oder auch Gemapflichtige Musik bezeichnet man Musik, für deren Einsatz Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft anfallen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA steht hier vereinfachend oft synonym für Verwertungsgesellschaften anderer Länder, z.B. wird schweizerische SUISApflichtige Musik oder österreichische AKMpflichtige Musik oft vereinfachend unter dem Begriff GEMA-Musik zusammengefaßt.
Das GEMA-Repertoire wird im deutschen Sprachraum auch als „GEMApflichtige“ Musik bezeichnet. Korrekt wäre allerdings zu sagen: Musik von Komponisten, deren Rechteklärung im Hinblick auf die Werkverbinfungsrechte für TV-Ausstrahlungen, für Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte generell durch die GEMA wahrgenommen wird. Ist etwas lang, deswegen kurz: GEMA-Repertoire oder GEMAgeschützte Musik.
Die Musik muß aber nicht zwangsläufig direkt bei der GEMA registriert sein. Da die Verwertungsgesellschaften weltweit untereinander aber gegenseitige Wahrnehmungsabkommen geschlossen haben, genügt umgangssprachlich jedoch die Unterteilung in GEMAgeschützt oder nicht GEMAgeschützt, d.h. gemafrei.
Die GEMA ist allerdings kein Urheberrechtsschutzverein, sondern nimmt die tantiemenbezogenen Interessen der ihr angeschlossenen Komponisten/Texter (kurz: Autoren) wahr. D.h. die Geltendmachung von Vergütungen, Lizenzgebühren für die Nutzung des GEMA-Repertoires für bestimmte Nutzungsarten, nämlich das Aufführungsrecht und die mechanische Vervielfältigung, deren Wahrnehmung die Autoren der GEMA eingeräumt haben. Andere Rechte, wie etwa das Verbindungsrecht, Filmherstellungsrecht bzw. Sync-Recht bezeichnet, nimmt sie nicht per se wahr. Die Verwertung dieser Rechte ist den Autoren vorbehalten oder können in bestimmten Fällen (Bsp. TV-Reportagen, redaktionelles TV) der GEMA übertragen werden.
Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?
Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.
Beim (Werk-)Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit anderen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme. Das Einbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers.
Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht seinen Kunden einräumen, da wir dieses Recht mit den Komponisten der in der Proud Music Library eingepflegten Musiktiteln bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung.