Was ist GEMA-freie Musik?

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme
Der große Irrtum

Schon mal gehört? „Gemafreie Musik ist kostenlose Musik!“. Falsch!

Der Begriff GEMA-freie Musik bezieht sich a) auf die Nicht-Mitgliedschaft der Autoren eines musikalischen Werkes in einer Verwertungsgesellschaft und b) auf die Gemeinfreiheit eines Werkes durch Ablauf der Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers.

Urheber eines Musikstückes – Autoren (Komponisten, Texter, Bearbeiter) – haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft, wie z.B. in Deutschland der GEMA abschließen wollen oder ihre Rechte selbst wahrnehmen. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Autoren sog. Tantiemen bei den Nutzern ihrer Musik einfordert und an sie ausschüttet,  im Grunde wie ein Inkasso-Unternehmen agiert.

Der Begriff

GEMA-freie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Autoren, die nicht bei einer der Verwertungsgesellschaften registriert sind. GEMA-freie Musik steht hier stellvertretend für die im deutschsprachigen Raum ansässigen Verwertungsgesellschaften, damit sind als GEMA-freie Musik bezeichnete Werke ebenso nicht bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert. Hierbei ist wichtig zu wissen, daß die GEMA gemäß des Wahrnehmungsvertrages nicht werkbasiert über die Abrechnung entscheidet. D.h., dass die Autoren den im Vertrag erklärten Wahrnehmungsumfang nicht für einzelne Werke ausschliessen können, sondern sich die GEMA die Zuständigkeit für alle ihre Werke oder Werkbeteiligungen im Wahrnehmungsvertrag zusichern läßt. Autoren, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen haben, können also nicht einzelne Titel als GEMA-freie Musik deklarieren – auch nicht unter einem Pseudonym (!). Beides wäre ein Verstoß gegen die jeweiligen Klauseln im Wahrnehmungsvertrag.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets umsichtig, mit welchen Komponisten, Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat Proud Music auch die Abteilung Legal Affairs mit einem Juristen besetzt, der sich um das Vertragsmanagement kümmert. Das gilt für Nutzungsverträge mit Kunden, wie auch mit den Verträgen, die mit Verlagen und Autoren geschlossen werden. Daher kann Proud Music auch umfassend Fragen zu lizenzrechtlichen Sachverhalten beantworten.

Ist GEMA-freie Musik etwa lizenzfreie Musik?

Der Begriff „lizenzfreie Musik“ wird mißverständlich verwendet. Lizenzfrei heißt, dass für die Nutzung keine Erlaubnis eingeholt werden muß. Bei geistigem Eigentum ist das dann der Fall, wenn das Bild, die Komposition oder der Text gemeinfrei geworden ist. Die Gemeinfreiheit tritt ein, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist (§ 64 UrhG). Bei mehreren Urhebern tritt die Gemeinfreiheit 70 Jahre nach Tod des zuletzt gestorbenen Miturhebers ein (§ 65 UrhG). Dann ist übrigens das Werk per se GEMA-frei geworden. Wenn also die Schutzfrist abgelaufen ist, dann ist die Nutzung des Werkes lizenzfrei. Vorsicht bei Toneinspielungen von gemeinfrei gewordenen Werken! Hier ist natürlich das Leistungsschutzrecht des Produzenten oder des Verlags an der Toneinspielung zu beachten. Die Schutzfrist läuft hier nach 70 Jahren nach Veröffentlichung ab. Hierbei handelt es sich auch nicht um lizezfreie Musik.

Oftmals wird lizenzfreie Musik angepriesen. Damit ist gemeint, dass für die Nutzung keine Gebühren gezahlt werden müssen. Man zahlt einmalig eine Lizenzgebühr oder läßt sich das Nutzungsrecht kostenlos einräumen. Dann aber fällt für die Nutzung bspw. keine GEMA-Gebühren an, wie z.B. bei GEMA-freier Musik. Streng genommen müßte man den Begriff lizenzgebührenfreie Musik eingeführen. Der Begriff „lizenzfreie Musik“ ist also in der Art und Weise wie er verwendet wird kein juristischer Begriff, sondern eine Erfindung des Marketings.

D.h. lizenzfreie Musik kann GEMA-freie Musik sein, aber nicht umgekehrt, da es GEMA-freie Komponisten gibt, die ihre Rechte selbst wahrnehmen. Deren Musik ist aber nicht lizenzfrei, weil ja eben für die Nutzung nach wie vor ein Recht bzw. eine Lizenz eigekauft werden muß. Wer also davon ausgeht, dass GEMA-freie Musik kostenlose oder lizenzfreie Musik ist und derart benutzt, dass er die Musik bspw. in einem Film einsetzt und de dann auf bspw. Youtube veröffentlicht, begeht eine Rechtsverleetzung, sofern er sich die Rechte zur Nutzung nicht vom Rechteinhaber hat einräumen lassen. Übrigens, veröffentlichen heißt, das man ewas einem unbestimmten Personenkreis widmet. „Private“ Videos auf Youtube gibt allenfalls dann, wenn sie nicht sichtbar sind. Allerdings ist m.M. auch ein passwordgeschütztes Video veröffentlicht, weil jeder, der das PW kennt, das Video sehen kann. Das Geneteil von „pribat“ ist „öffentlich“. „Privat“ heißt also immer „in den eigenen vier Wänden“.

 

 

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Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music aus der Proud Music Library
Proud Music Library – The Production Music Library (GEMA-Repertoire, GEMA-freie Musik, online lizenzierbar, inkusive Direkt-Download, seit 2003)

GEMA-freie Musik oder „lizenzfreie Musik“ ist nur in wenigen Fällen kostenlos. Auch wenn es jede Menge gemafreie Musikkataloge gibt, die behaupten ihre Musikstücke seien lizenzfrei, so ist eher damit gemeint, dass bei Verwendung der Musik im Sinne einer öffentlichen Aufführung, z.B. bei Verwendung in einem Imagefilm, als Filmmusik, in einer Telefonanlage, oder in einem Youtube-Video, keine Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind. Die Erlaubnis die Musikstücke zu nutzen, braucht man allerdings sehr wohl. Die bekommt man von dem Rechteinhaber. Das kann der Autor oder die Autoren selbst sein, beispielsweise bei einer Auftragskomposition. Das kann aber auch ein Verlag sein, der über einen gemafreien Musikkatalog verfügt.

Doch auf was erstreckt sich überhaupt die Erlaubnis?

Unter einem Katalog verstand man früher den (Verlags-)Bestand an Notendrucke von Musikstücken – nicht etwa an Tonträger. Bei einem Production Music Verlag wie der Proud Music Library Publishing, geht es um die Vergabe an Lizenzen an Filmmusik, Werbemusik oder auch mal als Untermalung von Telefonansagen an fertigen Tonaufnahmen.

Youtube Channel von Proud Music
Youtube Channel der Proud Music Library
Warum GEMA-freie Musik nicht kostenlos ist

Die Urheberrechte an gemafreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die Verwertungsgesellschaft GEMA wahrgenommen. Jedoch ist der Erwerb einer Nutzungslizenz nötig, nur eben direkt beim Urheber (Komponisten) bzw. Autor. Je nach beabsichtigter Nutzung (zum Beispiel als Filmmusik für einen Imagefilm) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen beispielsweise für den Einsatz in einem Imagefilm an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht um kostenlose Musik.

Wer im juristischen Sinne kostenlose Musik sucht, sucht Musikaufnahmen mit einer kostenlosen Nutzungslizenz. Sofern mit der Musik eine rein private Verwendung beabsichtigt ist, muß man sich um keine Lizenz kümmern. Privat heißt jedoch: „In den eigenen vier Wänden“, „Im eigenen Auto“. Sobald man einen Film durch Hochladen bei einer Videoplattform (Youtube, Vimeo, dailymotion, etc.) veröffentlicht, liegt keine private Nutzung vor. Hier kann man neuerdings auf Musikstücke zugreifen, die als Creative Commons-lizenzierte Musik gekennzeichnet ist (sogenannte Musik unter einer CC-Lizenz). Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder), können Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, allerdings dennoch in Bezug auf die Tonaufnahmen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können. Außerdem ist eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes oder Traditionals nicht gemafrei, wenn der Bearbeiter einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft geschlossen hat. Dies bedeutet, dass eine Rechteklärung mit den bei der Aufnahme beteiligten Musikern, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass Tonaufnahmen von zum Beispiel Traditionals oder Werken klassischer Musik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Für den kommerziellen Gebrauch ist also Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung, wie etwa bei einer viralen Marketingaktion im Web, für den Musik(be)nutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern beziehungsweise Musikverlagen gewährleistet werden kann.

Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik nach § 398 BGB eine Abtretung. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets Aufgabe, zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei ist?
Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei ist?

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Gemapflichtig oder GEMAgeschützt?

Unter dem Begriff „GEMAgeschützt“ oder auch Gemapflichtige Musik bezeichnet man Musik, für deren Einsatz Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft anfallen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA steht hier vereinfachend oft synonym für Verwertungsgesellschaften anderer Länder, z.B. wird schweizerische SUISApflichtige Musik oder österreichische AKMpflichtige Musik oft vereinfachend unter dem Begriff GEMA-Musik zusammengefaßt.

Das GEMA-Repertoire wird im deutschen Sprachraum auch als „GEMApflichtige“ Musik bezeichnet. Korrekt wäre allerdings zu sagen: Musik von Komponisten, deren Rechteklärung im Hinblick auf die Werkverbinfungsrechte für TV-Ausstrahlungen, für Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte generell durch die GEMA wahrgenommen wird. Ist etwas lang, deswegen kurz: GEMA-Repertoire oder GEMAgeschützte Musik.

Die Musik muß aber nicht zwangsläufig direkt bei der GEMA registriert sein. Da die Verwertungsgesellschaften weltweit untereinander aber gegenseitige Wahrnehmungsabkommen geschlossen haben, genügt umgangssprachlich jedoch die Unterteilung in GEMAgeschützt oder nicht GEMAgeschützt, d.h. gemafrei.

Die GEMA ist allerdings kein Urheberrechtsschutzverein, sondern nimmt die tantiemenbezogenen Interessen der ihr angeschlossenen Komponisten/Texter (kurz: Autoren) wahr. D.h. die Geltendmachung von Vergütungen, Lizenzgebühren für die Nutzung des GEMA-Repertoires für bestimmte Nutzungsarten, nämlich das Aufführungsrecht und die mechanische Vervielfältigung, deren Wahrnehmung die Autoren der GEMA eingeräumt haben. Andere Rechte, wie etwa das Verbindungsrecht, Filmherstellungsrecht bzw. Sync-Recht bezeichnet, nimmt sie nicht per se wahr. Die Verwertung dieser Rechte ist den Autoren vorbehalten oder können in bestimmten Fällen (Bsp. TV-Reportagen, redaktionelles TV) der GEMA übertragen werden.

 

 

Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

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