Was ist Royalty-Free Music?

HINWEIS: Auf dieser Seite steht ein Blog-Beitrag zum Thema „Royalty free music“. Um zur „Proud Music Library“ (Gemafreie und Royalty free Music) zu kommen, bitte hier lang:

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

 

Die Sache mit dem „free“: copyright free music?

Jeder – egal ob Amateur oder als Profi – der Musik für ein mediales Projekt benötigt, kommt unweigerlich mit dem Begriff „Royalty-free Music“ in Berührung. Zunächst klingt es so, als sei das Musik, für die man keine Royalties  bzw. Gebühren oder Tantiemen zu zahlen hat, weil ja „free“. Royalties sind doch sowas wie Tantiemen, also tantiemen-freie Musik eben. Und wenn schon „free“, dann ja auch „rechtefrei“ oder noch schlimmer „lizenzfrei“. Na ja, hin und wieder höre Ich (noch), dass das ja „free Music“ sei, also freie Musik :-). Das Wörtchen „Royalty“ mal kurz und dezent übersehen, was? „Die liegt halt irgendwie so rum“ und Google macht ja munter Vorschläge wie z.B. „royalty free for free“ 😀 in der Autovervollständigung bei Eingabe des Begriffs in den Suchschlitz. So wie ja auch immer automatisch einem „gemafreie musik kostenlos“ als Autovervollständigung angeboten wird, sobald man nur „gemafreie“ eingibt. Einfach mal ausprobieren! Also, aaaaalles kostenlos und am Besten noch „copyright free music rechtsicher“, bla, bla, bla. Kurz: So wie man sich eine Blume pfückt, pflückt man sich „Royalty free Music“. Ich versuche mich mal an dem Thema. Fangen wir an….

mit schnellerer und übersichtlicher Navigation um royalty-free Stock Music und gemafreie Musik zu finden
Neue Startseite der Proud Music Library mit schnellerer und übersichtlicher Navigation zu den Genres von Royalty-free Music

 

Bedeutet royalty-free rechtefrei?

Rechtefrei ist ein Werk dann, wenn es gemeinfrei ist. Das habe nicht ich mir einfallen lassen, das steht so im Gesetz. Das ist nämlich dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren gemäß § 64 Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgelaufen ist. Dann ist die Nutzung des Werkes logischweise auch lizenzfrei. Eine Lizenz ist eine Erlaubnis. Und wenn etwas lizenzfrei geworden ist, brauche Ich niemanden mehr um Erlaubnis fragen. Nicht zu verwechseln mit „free license“. Aber das ist ein anderes Thema. Allerdings betrifft dann die Lizenzfreiheit NUR das Werk SELBST und NICHT die Toneinspielung! Warum so aufgeregt? Na hier: An der Toneinspielung bzw. Tonaufnahme entstehen Leistungsschutzrechte, die selbst eine Schutzfrist ab Veröffentlichung von 70 Jahren haben. Wer also einen Musiktitel nutzen möchte, der nicht gemeinfrei, mithin lizenzfrei oder rechtefrei ist, braucht das Recht hierzu. Das Recht muß man sich einräumen lassen und zwar vom Rechteinhaber, d.h. entweder vom Autor (oder bei mehreren die Autoren) selbst oder von einem Dritten (z.B. Verlag), den der Autor beauftragt hat, anderen gegenüber für ihn Rechte an seinen Musiktitel einzuräumen – kurz bestimmte Rechte oder auch alle Rechte für ihn wahrzunehmen.Übrigens: Nur weil jemand behauptet, er hätte Rechte an einem Werk, die er Euch einräumen kann, heisst das noch lange nicht, dass ihr darauf vertrauen könnt. Gutgläubiger Erwerb von Rechten bzw. Forderungen ist nämlich ausgeschlossen. Daher immer genau hinschauen von wem ihr Euch Rechte einräumen lässt!

Der Markt für Royalty-free Music

Damit ein potentieller Musiknutzer die Lizenzgebühren für bestimmte Verwendungszwecke bei Musiktiteln (Werbefilm, In-Stream-Ads, Imagefilm, usw.) nicht jedesmal einzeln mit dem Autor oder seinem Verlag verhandeln muß, etwickelte sich der Markt für Royalty-free Music. Hierunter fällt somit Musik, in der der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat, da die Anwedungsbereiche standardisiert sind. Production Music wird mittlerweile auch als Royalty-free Music bezeichnet, obwohl es nicht das  gleiche ist. Was aber feststeht ist, dass die Nutzung von Royalty-free Music nichts mit „rechtsfrei“ oder „lizenzfrei“ zu tun hat – schon gar nicht mit „copyright free music“.

Wer mehr dazu lesen will, kann hier weiterlesen. Dort stelle Ich den Begriff „lizenzfreie Musik“ (hoffentlich) auch für Nicht-Juristen hinreichend dar. Dieser Blogbeitrag darf auch gerne verlinkt werden: https://www.proudmusiclibrary.com/de/blog/112/lizenzfreie-musik/

Ansonsten bitte weiter folgen….

Suchfilter
Royalty-free Music / Production Music schnell finden: Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern
Bedeutet Royalty-free Music GEMA-freie Musik?

Auch gern gehört oder gelesen…. RFM sei doch GEMA-freie Musik. NEIN! Bitte nicht alles glauben was im Internet steht, vor allem, wenn es sich um Begriffe handelt, die aus zwei verschiedenen Rechtsräumen kommen und gerade im Urheberrecht drastisch unterschiedlich sind. Royalty-free bedeutet nicht automatisch GEMA-frei sondern nur, dass seitens des Lizenzgebers (z.B. durch uns die Proud Music Library) für den Nutzungsrahmen keine weiteren Lizenzen eines Musiktitels für den Nutzer anfallen. Das bedeutet aber nicht, dass keine Abgaben für die Nutzung von royalty-free Music an Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen. Aber selbst da ist der Nutzungsrahmen immer klar definiert.

Mehr zum Thema GEMA-freie Musik Du wissen wollen? Hier lang: https://www.proudmusiclibrary.com/de/gemafreie-musik

Ist Royalty-free Music sowas wie Stock Music oder Production Music?

Stock Music Tracks sind bereits in einemTonstudio vorproduzierte Toneinspielungen. Dabei kann die Qualität von Stock Music zwischen unangenehm amateurhaft bis außergewöhnlich professionell klingen. In der Proud Music Library findet sich auch Stock Music aus den 1950er Jahren, die dennoch immer wieder lizenziert werden, siehe:  #1950er Jahre – Stock Music kann Royalty-free Music sein, aber nicht umgekehrt. Warum? Na, weil ein Komponist auch für eine Auftragskomposition gebucht werden dann, so dann die Nutzung der Musik unter eine Royalty-free Music-Lizenz gestellt wird. Wie gesagt, Stock Music ist lediglich „ready-made“. Für Stock Music verwendet man eher den Begriff Production Music oder Produktionsmusik, weil ja bereits fertig produziert. Ergo… wer hat es gemerkt? Genau, deswegen ist Production Music wiederum nicht unbedingt gleich royalty-free Music… weil ja schon produziert, siehe oben die Erläuterung zu einer Auftragskomposition. Wer es immer noch nicht glauben will, hier gibt es weitere Infos: Royalty free (engl.)

Ein sehr umfassender Beitrag von mir zum Thema auch hier: https://www.proudmusiclibrary.com/de/royalty-free-music

Also, entscheidender Unterschied zu Royalty-free Music ist, dass auch Auftragsproduktionen auf einer royalty-free Basis abgewickelt werden können. D.h. Stock Music oder auch Production Music kann Royalty-free Music sein, nicht aber unbedingt umgekehrt.

Ist Royalty-free Music rechtssicher?

Da es sich beim Lizenzerwerb um einen Rechtekauf handelt, ist der gutgläubige Erwerb ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Daher ist es wichtig, sich genau anzuschauen, bei wem man Nutzungsrechte einkauft. Hierbei spielt zunächst das Renommee des Autors oder des Verlags eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Bei der Proud Music Library ist hierfür ein medienrechterfahrener Jurist zuständig. Das Alter des Verlags trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt.

Fragen hierzu? Einfach Mail an [email protected] oder besser anrufen unter +49 (0) 6132 430 88 30

Für alle Musiktitel, die in unserer Online-Datenbank als „GEMAfreie Musik“ gekennzeichnet sind fallen keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, ASCAP, SIAE, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.

Proud Music Library - Royalty-free Music mit Renomee
Proud Music Library für Royalty-free Music
Kostenlose GEMAfreie Musik Download
Die Proud Music Library bietet unter bestimmten Voraussetzungen rund 100 GEMA-freie Tracks zur kostenlosen Nutzung an.

Zum Abschluss noch die Preisfrage:

Ist Royalty-free Music sowas wie Archivmusik?

Wer ordentlich mitgelesen hat, wird diese Frage sofort allein schon vom Kontext her beantworten können 🙂 Oder etwa immernoch nicht? …Na ja, es steht ja schon im Begriff….

Kleiner Hinweis:  Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, kurz: Freizeitvideos) bieten wir rund 100 ausgewählte GEMA-freie Musiktitel aus unserem Programm zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Mehr lesen?

Was ist GEMAfreie Musik?
Was ist Production Music?
Was ist Stock Music?
Gibt es kostenlose GEMAfreie Musik?

Externe Links. Mehr zu:

Hot Tracks in der Proud Music Library

Die Proud Music Library hat ein Contentvolumen von weit über 33.000 Musiktitel (Stand Januar 2019). Als Proud Music Ende 2003 mit der Production Music Library begann, waren allenfalls 150 Musiktitel im Verlagsprogramm. Stück für Stück haben wir unseren Content quantitativ wie auch qualitativ erweitert. Für einen Stock Music Anbieter bringt es nichts, zum einen viel Musik im Programm zu haben, die aufgrund technischer oder künstlerischer Mängel für gewerbliche Nutzung ungeeignet ist. Zum anderen ist es sinnlos ein kleines aber feines oder handverlesenes Repertoire zur Lizenzierung bereitzuhalten, ohne zugleich auch eine ordentliche Auswahl zu bieten.

Production Music 2019

Die aktuelle Ablehnungsquote bei Bewerbungen von Produzenten und Komponisten ihre Musik bei uns aufzunehmen, ist bei nahezu 95%. Wir legen viel Wert auf Renommee, Referenzen und technische Ausrüstung.  Das hat auch einen berechtigten Grund: Beim Lizenzerwerb handelt es sich um einen Rechtekauf. Der gutgläubige Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Es ist wichtig, sich genau anzuschauen, wer einem Nutzungsrechte einräumt. Hierbei spielt das Renommee des Autors oder Verlags eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Das Alter des Verlags trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt und ob auf verlässliche Quellen verwiesen wird. Auf der Seite „Hot Tracks“ finden Sie stets die 500 angesagtesten Titel der Proud Music Library. Gerade hier manifestiert sich der Qualitätanspruch der Proud Music Library. Die Hot Tracks zeichnen sich nicht nur durch Vielfalt aus. Es fällt auf, dass vor allem die Produktionsqualität aktuellen Standards der Production Music entspricht. Wir haben sehr viel Know-How investiert, um die Titel täglich neu zu gewichten, um Ihnen einen aktuellen Überblick über die interessantesten Titel zu geben. Es werden hierbei keine Künstler bevorzugt oder durch Promotion „besonders ins Rampenlicht gestellt“. Darüber hinaus sind die Hot-Tracks viel dynamischer als die All-Time-Charts.

Production Music aus der Proud Music Library

gemafreie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library
Hintergrundmusik aus der Proud Music Library

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Was ist der Unterschied zwischen einer „Standard-Lizenz“ und einer „Online-Advertising-Lizenz“?

Die „Online-Advertising-Lizenz“ unterscheidet sich im Nutzungsumfang von der „Standard-Lizenz“. Sie gilt für Online-Werbespots auf der eigenen Website und auch auf Videoplattformen oder Facebook. Der Nutzungsumfang ist auf eine Sprachversion und auf eine Version des Spots beschränkt. In diesem Kontext: Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatzes eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Oder anders formuliert: Sobald der Film auch an potentielle Kunden adressiert ist, handelt es sich um Werbung. Hier ausführlicher: wirtschaftslexikon.gabler.de

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library via Android Smartphone
GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library via Android Smartphone

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Wo finde ich gute Musik für einen Trailer in der Proud Music Library?

Was ist ein Trailer?

Ein Trailer ist ein kurzer Video-Clip, der aus Passagen einer originalen Filmvorlage zusammengesetzt wird. Die Laufzeiten variieren zwischen 30 Sek. bis 120 Sek. Meistens werden damit Kinofilme, Computerspiele oder im Rahmen von Programmankündigungen TV-Trailer beworben. Trailer-Musik sollte daher einen Spannungsbogen abbilden, damit die Bildsequenzen besser auf die Musik geschnitten werden können. Es ist also eine Kunst Trailer-Musik zu produzieren ohne zu wissen für welchen Film die Musik überhaupt zum Einsatz kommt. Es gibt aber Regeln, die die Komponisten, die für unsere Production Music Library Musiktitel erstellen, sehr gut verstanden haben. Hört man oder? 🙂

Wie findet man passende Trailer-Musik?

Möglichkeit 1: Einfach die Startseite der Proud Music Library aufrufen, in die Suche trailer eingeben.

Möglichkeit 2: Am Besten die Tag-Suche aufrufen und dort unter Trailer schauen. Dort das Link anklicken.

Schnellsuche für Trailer-Musik einfach hier direkt starten:

Die passende Musiklizenz kaufen

Wenn man gute Musik für einen Trailer aus der Proud Music Library gefunden hat und diese für den Trailer lizenzieren bzw. eine Lizenz kaufen möchte, sollte man dann eine Werbelizenz kaufen. Hierbei differenzieren wir je nach Nutzungsumfang zwischen Werbung in TV, Radio, Kino, Signate (Displaywerbung) und Online. Je nach angestrebter Nutzungsart kann die passende Lizenz ausgewählt werden. Braucht man bspw. Musik für einen Trailer, der im TV ausgestrahlt wird, ist hierfür die Lizenz „TV Advertising“ zu wählen.

Für Fragen hierzu kontaktieren Sie uns bitte via Mail  ([email protected]) oder rufen Sie uns noch besser einfach an +49 (0)6132 430 88 30

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Wann wird Musik lizenzfrei?

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Filmchen (kurz: Virals) oder für Youtube-let’s-play-Videos sucht, hat sicherlich schon den Tipp oder (vom Auftraggeber) die Auflage bekommen sog. „lizenzfreie Musik“ zu nehmen. Stimmt’s? 😉

Es gibt sogar jede Menge Anbieter von Musik, die davon sprechen, man könne „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“ wird auch gern genommen. „rechtefreie Musik“ habe Ich auch schon gelesen. *Schüttel* Das ist alles ein Riesenquatsch. Also, schreiben wir mal Klartext…..

Eines vorweg… Musik kann man nicht kaufen, sondern man erwirbt das Recht die Musik zu nutzen. Eine CD kauft man immer mit dem Recht sie privat abzuspielen – mehr nicht. Steht auch immer so auf der CD drauf. Bei mp3-Files ist es genauso. Man muss nur in die Nutzungsbestimmungen des Verkäufers schauen.

Lizenzfrei heißt frei von Rechten!

Die Kurzform: Lizenzfrei bedeutet, dass die Benutzung keine Erlaubnis (das ist nämlich eine Lizenz) braucht. Es gibt also niemanden, der der Nutzung zustimmen muss – egal, ob entgeltlich oder kostenlos. Hierzu folgendes vorweg. 1. Eine Nutzung ist dann lizenzfrei, wenn an dem zu nutzenden Gut/Werk keine Rechte bestehen. Das ist 2. dann der Fall, wenn das Gut/Werk gemeinfrei geworden ist. Das ist 3. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Bei Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind, ist das 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (§ 64 UrhG)

Das war’s. 🙂

„Lizenzfreie Musik“  –  zum Verständnis

Wer die Kurzform nicht so ganz verstanden hat, hier nochmal in einer anderen Form. Um das alles zu verstehen, muss man unterscheiden zwischen der Musik im Sinne einer Komposition (Notenblatt) und Musik im Sinne einer Einspielung bzw. Tonaufnahme (Bsp. fürTonträger: mp3-File, CD, Schallplatte) – also kompliziert ausgedrückt: Die CD ist eine Verkörperung einer encodierten und akkustischen Darbietung der Noten der Komposition und kann beim Abspielen eines geeigneten Gerätes, die Darbietung hörbar machen. Deswegen bezeichnet man sie auch als Tonträger.

Wann erlischt das Recht an einer Komposition?

Das Recht erlischt dann, wenn keine Rechte der Autoren (Komponist, Texter, Bearbeiter) an der Komposition bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland besteht die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Autors. Läuft diese Frist ab, ist die Komposition gemeinfrei, mithin lizenzfrei, da man sich von niemanden mehr (weder durch Autoren oder Verlag) das Recht zu Nutzung einräumen lassen muss. Dann ist das Werk außerdem GEMAfrei. Das betrifft allerdings nur die Nutzung der Komposition, nicht die Nutzung einer Tonaufnahme oder Einspielung!

Diejenigen, die Rechte an einer Tonaufnahme haben, bezeichnet man nach dem Urheberrecht als Leistungsschutzberechtigte. Das sind die ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, mitunter auch Produzenten (z.B. die dicken Boys mit dem guten Gehör hinterm Mischpult). Auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist, habe die Leistungsschutzberechtigten Rechte an der Toneinspielung (sofern deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist)… aber seit wann gibt’s nochmal Schallplatten? 😉 Hierzu… sollte jemand  alte Schellackplatten von Bix Beiderbecke – und zwar Originale (!) – besitzen, kann sich tatsächlich glücklich schätzen einen Tonträger lizenzfrei nutzen zu dürfen, weil a) der gute Bix 1931 verstarb und die Aufnahmen z.T. aus den frühen 1920er Jahren stammen, wo auch bereits die Schutzfrist abgelaufen ist. Wer aber denkt, er könne sich jetzt bei der im Jahre 2007 erschienen „The Art of Bix Beiderbecke Doppel-CD“ bedienen, irrt. Also hier bitte warten bis zum 31.12.2077, 24h – die Frist war früher übrigens nur 50 Jahre. Nun zu den Künstlern….

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Der ausübende Künstler

Der ausübende Künstler erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte. Nach §§77, 78 UrhG hat der ausübende Künstler das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu senden und sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen. Aha, kurz der ausübende Künstler hat immer mitzureden.

Beispiele: Niemand darf…

– einfach in der Fußgängerzone auf einen Strassenmusiker mit seinem Smartphone drauf halten und seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufnehmen,

– dies auf Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich machen (z.B. auf Vimeo, Youtube, Facebook, usw. hochladen) oder senden

– die Aufnahme außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar machen…

es sei denn, der ausübende Künstler erlaubt es. Das wäre dann eine Lizenz. Viele glauben, dass das Einverständnis stillschweigend vorliegt, weil man ja den Künstler dadurch bekannter macht. NEIN!!! Studio, und Sessionmusiker, Orchestermusiker, usw. übertragen diese Rechte im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrages an den Auftraggeber oder Arbeitgeber idR. gegen Geld.

Darum….vorher den Strassenmusiker höflich fragen und sich einigen. Wenn nichts zu schreiben dabei, um einen 6-seitigen Lizenz-Vertrag aufzusetzen, kann man die Lizenzierung auch mit dem Smartphone als Bewegtbild festhalten 😉

Der Tonträgerhersteller

Stellt Euch vor, ihr einigt Euch mit dem Strassenmusiker und nehmen wir an er spielt eine Originalkomposition von W.A. Mozart und ihr nehmt nun die Darbietung auf, dann seit ihr der Tonträgerhersteller. OK? Ihr seit der Produzent des Videos.

Der Tonträgerhersteller (Produzent der Toneinspielung) erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.

Er hat das ausschließliche Recht:

– den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Er kann die Rechte auch auf Dritte zu übertragen. Desgewegen spricht man insgesamt von Lizenzkette:

Die Lizenzkette

Ausübender Künstler räumt Rechte an Tonträgerhersteller ein (auch Prodzent genannt) -> dieser räumt Rechte oftmals an Verlage ein -> Diese räumen dann Rechte an den Nutzer ein. Alles durch Lizenz(-vertrag). Das ist übrigens auch die Lizenzkette, die wir einhalten, wenn wir Nutzungsrechte an den Musiktiteln aus unserer Production Music Library zur gewerblichen Nutzung einräumen.

Bei Verlagen ist es oft der Fall, dass diese die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Vervielfältigung an die GEMA abtreten, während sie das Herstellungsrecht selbst vergeben. Das ist das Recht ein Werk mit einem anderen Werk zu verbinden, Bsp. Film mit Toneinspielung, daher umgangssprachlich auch als Werkverbindungsrecht (engl. Sync-right) bezeichnet.

Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs.  Z.B. gibt es am Beispiel Strassenmusiker noch schwierige Konstellationen, wenn der Strassenmusiker eine Version einer W.A. Mozart-Komposition darbietet, deren Bearbeiter GEMA-Mitglied ist. Und natürlich kürzt man bei der Lizenzkette ab, wenn man ein Video dann auf Youtube oder Vimeo hochlädt, da man dann direkt Youtube erlaubt das Video zu nutzen und zu veröffentlichen, und nicht erst noch einen Verlag kontaktiert. Diese Information stellt daher keine umfassende Rechtsberatung da. Bei detaillierten Fragen, sich immer an einen Rechtsanwalt wenden.

Woran erkennt Man, ob die Verwendete Musik rechtssicher ist?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden eingerichtet, die sich um das Vertragsmanagement kümmert. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt.

Production Music aus der Proud Music Library finden
Production Music aus der Proud Music Library

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Update: Fallen in Werbespots GEMA-Gebühren an?

Keine Ahnung warum, aber wir werden regelmäßig von Agenturen angerufen, die danach fragen, wie hoch die GEMA-Gebühren für TV-Werbung sind. Man fragt sich dann, ob die jetzt zum ersten Mail einen TV-Werbespot produzieren oder oder oder….

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme
Es gibt Rahmenverträge!

Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots in TV, Radio oder Kino dann durch Pauschalen abgegolten, wenn der Ausstrahlende einen Vertrag mit der GEMA hierüber abgeschlossen hat oder zu einem Gesamtverband gehört, der für ihn stellvertretend als sog. GEMA-Gesamtvertragspartner einen Pauschal- bzw. Rahmenvertrag geschlossen hat. Für Streaming auf Videoportalen, TV- und Radiowerbung hat die GEMA mit dem Verband privater Rundfunkbetreiber (VPRT) einen solchen Vertrag geschlossen. Die GEMA ist übrigens hierzu gem. § 35 VGG auch verpflichtet, sog. Kontrahierungszwang. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern über den Rahmenvertrag der austrahlende Sender, Kino, Fußballstadion, Radio, etc.. Eine Übersicht über alle Verbände, die mit GEMA Pauschalverträge geschlossen haben, gibt es von der GEMA selbst, hier.

Um das Herstellungsrecht muß man sich immer selbst kümmern!

WICHTIG! Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent vor allem um den Erwerb des Herstellungsrechts beim Verlag kümmern. Das ist das Recht sein Werk (hier: Film) mit dem Werk eines anderen (hier: Musikstück oder genauer Toneinspielung) zu verbinden und dadurch ein neues (verbundenes) Werk herzustellen. Dieses Recht wird bei Werbespots nicht von der GEMA wahrgenommen. Lizenziert man also Musik aus unserer Production Music Library für einen TV-Spot, erhält man bei GEMA-Repertoire von uns das Herstellungsrecht eingeräumt.

 

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Welche Vorteile bietet mir die Proud Music Library?

Produktionsmusik aus der Proud Music Library
Die Proud Music Library für hochwertige Production Music
Die Proud Music Library bietet Production Music an. Was ist das?

Zunächst könnte man annehmen, es handelt sich hierbei um eine Musikrichtung, ein Genre. Sowas wie Production Industrial oder Production Techno. Hat damit nichts zu tun. Medienproduzenten für Werbefilme, TV-Produktionen, Cutter und Agenturen brauchen oftmals fertig produzierte Musik, um sie gleich einzusetzen. Eine Auftragsprodution auszuschreiben ist manchmal zu aufwändig oder zeitlich nicht mehr möglich, weil die Dead-Line drückt. Hierbei bedient man sich Production Music Libraries, die meist mit erstklassigen Komponisten und Studios zusammenarbeiten, um regelmäßig neue – dem aktuellen Trend entsprechende – Toneinspielungen produzieren.

Als Production Music bzw. Produktionsmusik bezeichnet man also bereits vorproduzierte Musik. Das sind Tonaufnahmen, die komplett – von Anfang bis Ende – durcharrangiert und komponiert wurden und auf Tonträgern (CD, Festplatte, Server) bereit stehen. Dass die Einspielungen modernen technischen Anforderungen entsprechen sollen, ist selbstverständlich.

Was zeichnet eine professionelle Production Music Library aus?

1. Rechte clearing

Die Verwertungsrechte seitens der Autoren mit der Production music Library  müssen umfassend geklärt sein, so dass der Content zur Lizenzierung (Nutzung) angeboten werden darf. Daher sind folgende Kriterien  noch vor der Qualität der Musik entscheidend:

  • Die Verwendungsarten sind vordefiniert und werden zweifelsfrei demjenigen eingeräumt, den es angeht.
  • Die Nutzungsrechte dürfen vollumfänglich eingeräumt werden.
  • Es finden – sofern die Lizenzen standartisiert sind – keine nachträglichen Lizenzverhandlungen mehr statt, was Kosten spart.
  • Das Repertoire ist hinreichend nach rechtlichen Fragestellungen geklärt, so dass keine Nachklärung mit bspw. den Autoren stattfinden muß.

2. Solide und breit aufgestellte Auswahl an Repertoire

Kriterium Nummer eins ist Vielfalt! Als Production Music Library kann man nie genug Musikauswahl haben, um den Bedürfnissen von Filmemachern, Mediengestaltern und Werbeagenutren gerecht zu werden. Der Nutzen einer Production Music Library ist die Vielfalt auf Knopfdruck. Mal braucht jemand einen 1980er-Like-Musiktitel, ein anderer sucht nach Musik für einen Trailer, dort ein Werbefilmer, der eine ganz spezielle Jazz-Mood-Lounge-Atmosphäre braucht, usw.. Die Nachfrage nach Prduction Music aus der Proud Music Library erstreckt sich daher auch auf exotische Tonaufnahmen wie bspw. Gamelan-Musik, chinesische traditionelle Musiken oder einfach mal deftige bayrische Volksmusik. Auch 1950er Jahre Evergreen-Filmmusik wird immer wieder nachgefragt und sollte in einer guten Production Music Library nicht fehlen!

3. Lizenzabwicklung

Die Lizenzabwicklung stellt den wichtigen Teil der Rechteeinräumung während des Lizenzerwerbs dar. Klare verständliche Lizenzbestimmungen sind das A und O hierfür. Keine Widersprüche, keine schwammigen Formulierungen. Wer wird Nutzer? Fallen GEMA-Gebühren an?

Ist Proud Music Library rechtssicher?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält sich die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.

Für Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung. Entweder ein Mail an [email protected] oder am Besten direkt anrufen. Unser kompetente Support steht bereit unter +49 (0)6132 43 088 30

Schnelle Suchmaschine zum Auffinden von qualitativ hochwertiger Produktionsmusik bzw. Production Music
Die Proud Music Library Suchmaschine für GEMAfreie Musik und Production Music

 

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Ist gemafreie Musik kostenlos?

„GEMAfreie Musik ist doch kostenlos“, hört man oft. Viele denken, dass die GEMA so etwas wie ein „Urherberschutzverein“ ist und glauben, dass alles was dort nicht registriert ist, keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst, also man könne damit machen was man will. Das ist FALSCH! In § 2 UrhG sind alle Werke aufgeführt, die urheberrechtlich geschützt sind. Dort steht in Absatz 1 Nr. 2, dass Werke der Musik urheberrechtlich geschützt sind. Da steht nichts von GEMA. Ich probiere es mal zu erklären….

 

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
kostenlose Nutzungslizenzen für Musik aus der Proud Music Library

Was ist GEMA-freie Musik?

Hier handelt es sich um ein im privaten Bereich leider oft anzutreffendes Mißverständnis. Gemafreie Musik ist nur in Ausnahmefällen kostenlos. Die Urheberrechte an gemafreier Musik werden zwar nicht treuhänderisch durch die GEMA wahrgenommen, jedoch muß man sich das Recht zur Nutzung mittels einer Lizenz direkt vom Urheber bzw. Rechteinhaber einräumen lassen – selbst wenn die Rechteeinräumung kostenlos ist. Je nach beabsichtigter Nutzung fällt also eine Lizenzgebühr an – bei kostenlosen Nutzungslizenzen zwar nicht, was aber eben nicht bedeutet, dass man sich kein Nutzungsrecht einräumen lassen muß. Irgendwie muß man ja seine Berechtigung nachweisen können, falls jemand fragt, ob ein Nutzunsrecht eingeräumt wurde.

GEMA-freie Musik oder auch Royalty Free Music ist somit nicht per se kostenlos. Tantiemenfreiheit hat erst einmal nichts mit kostenloser Musik zu tun.

Production Musik für Lehrfilme (Universitäten, Schule)
Production Music für Lehrfilme (Universitäten, Schule)

Wer kostenlose Musik sucht (d.h. juristisch Musik mit einer kostenlosen Nutzungslizenz bzw. „lizenzgebührenfrei“), findet diese für den privaten Gebrauch z.B. bei Creative Commons-lizenzierten Werken oder bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder).

Was ist mit Werken, deren Schutzfrist von 70 Jahren augelaufen ist?

Eine weitere Möglichkeit sind Werke für die aufgrund abgelaufener Schutzfrist von 70 Jahren (§64 UrhG) kein Urheberschutz mehr besteht. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) geschützt sind, allerdings dennoch Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler an der Tonaufnahme bestehen können. Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben oder Rechteinhaber an der Tonaufnahme bzw. am Tonträger haben (z.B. Produzent, Verlag), dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können.

Für den kommerziellen Gebrauch ist Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung für den Musiknutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern bzw. Musikverlagen geboten werden kann. Proud Music bietet für Standardanwendungsfälle preiswerte Lizenzen auch für GEMA-freie Musik ohne aufwendige Rechteklärung an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMA-freie Musik Production Music
GEMA-freie Musik Production Music aus der Proud Music Library

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Welche Lizenzmodelle gibt es? Was kostet die Nutzung?

Alle Infos zu den Lizenzmodellen der Proud Music Library finden Sie unter „Lizenzen und Preise“ auf der Startseite und auf den Detailseiten der jeweiligen Tracks. Für ausführliche Infos können Sie auch den vollständigen Text unserer Lizenzbedingungen (EULA) lesen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download an. Mehr erfahren…

Proud Music Library
Proud Music Library

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Welche Lizenz braucht man für eine Diashow?

Gibt es noch Dia-Shows? Sicherlich, nur werden keine Dia-Positive via Dia-Projektor an eine Leinwand geworfen, sondern eher Bilder via Beamer auf eine weiße Fläche projeziert. Von daher darf man noch von „Dia-Show“ sprechen, auch wenn es eine Bilder-Präsentation ist.

 

Production Music und GEMA-freie Musik in asiatischem Musikstil
Gemafreie Asien-Musik aus der Proud Music Library

Sofern die Diashow nicht rein werbliche Zwecke verfolgt, ist eine Standard-Lizenz für die Einbettung von Musik aus der Proud Music Library in einer Dia-Show einschlägig – ähnlich wie auch bei Media-Präsentationen generell. Handelt es sich um GEMAfreie Musik, fallen keine Gebühren von Verwertungsgesellschaften (Bspw. GEMA-Gebühren) an! Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library
Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library

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