Wann wird Musik lizenzfrei?

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Filmchen (kurz: Virals) oder für Youtube-let’s-play-Videos sucht, hat sicherlich schon den Tipp oder (vom Auftraggeber) die Auflage bekommen sog. „lizenzfreie Musik“ zu nehmen. Stimmt’s? 😉

Es gibt sogar jede Menge Anbieter von Musik, die davon sprechen, man könne „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“ wird auch gern genommen. „rechtefreie Musik“ habe Ich auch schon gelesen. *Schüttel* Das ist alles ein Riesenquatsch. Also, schreiben wir mal Klartext…..

Eines vorweg… Musik kann man nicht kaufen, sondern man erwirbt das Recht die Musik zu nutzen. Eine CD kauft man immer mit dem Recht sie privat abzuspielen – mehr nicht. Steht auch immer so auf der CD drauf. Bei mp3-Files ist es genauso. Man muss nur in die Nutzungsbestimmungen des Verkäufers schauen.

Lizenzfrei heißt frei von Rechten!

Die Kurzform: Lizenzfrei bedeutet, dass die Benutzung keine Erlaubnis (das ist nämlich eine Lizenz) braucht. Es gibt also niemanden, der der Nutzung zustimmen muss – egal, ob entgeltlich oder kostenlos. Hierzu folgendes vorweg. 1. Eine Nutzung ist dann lizenzfrei, wenn an dem zu nutzenden Gut/Werk keine Rechte bestehen. Das ist 2. dann der Fall, wenn das Gut/Werk gemeinfrei geworden ist. Das ist 3. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Bei Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind, ist das 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (§ 64 UrhG)

Das war’s. 🙂

„Lizenzfreie Musik“  –  zum Verständnis

Wer die Kurzform nicht so ganz verstanden hat, hier nochmal in einer anderen Form. Um das alles zu verstehen, muss man unterscheiden zwischen der Musik im Sinne einer Komposition (Notenblatt) und Musik im Sinne einer Einspielung bzw. Tonaufnahme (Bsp. fürTonträger: mp3-File, CD, Schallplatte) – also kompliziert ausgedrückt: Die CD ist eine Verkörperung einer encodierten und akkustischen Darbietung der Noten der Komposition und kann beim Abspielen eines geeigneten Gerätes, die Darbietung hörbar machen. Deswegen bezeichnet man sie auch als Tonträger.

Wann erlischt das Recht an einer Komposition?

Das Recht erlischt dann, wenn keine Rechte der Autoren (Komponist, Texter, Bearbeiter) an der Komposition bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland besteht die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Autors. Läuft diese Frist ab, ist die Komposition gemeinfrei, mithin lizenzfrei, da man sich von niemanden mehr (weder durch Autoren oder Verlag) das Recht zu Nutzung einräumen lassen muss. Dann ist das Werk außerdem GEMAfrei. Das betrifft allerdings nur die Nutzung der Komposition, nicht die Nutzung einer Tonaufnahme oder Einspielung!

Diejenigen, die Rechte an einer Tonaufnahme haben, bezeichnet man nach dem Urheberrecht als Leistungsschutzberechtigte. Das sind die ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, mitunter auch Produzenten (z.B. die dicken Boys mit dem guten Gehör hinterm Mischpult). Auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist, habe die Leistungsschutzberechtigten Rechte an der Toneinspielung (sofern deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist)… aber seit wann gibt’s nochmal Schallplatten? 😉 Hierzu… sollte jemand  alte Schellackplatten von Bix Beiderbecke – und zwar Originale (!) – besitzen, kann sich tatsächlich glücklich schätzen einen Tonträger lizenzfrei nutzen zu dürfen, weil a) der gute Bix 1931 verstarb und die Aufnahmen z.T. aus den frühen 1920er Jahren stammen, wo auch bereits die Schutzfrist abgelaufen ist. Wer aber denkt, er könne sich jetzt bei der im Jahre 2007 erschienen „The Art of Bix Beiderbecke Doppel-CD“ bedienen, irrt. Also hier bitte warten bis zum 31.12.2077, 24h – die Frist war früher übrigens nur 50 Jahre. Nun zu den Künstlern….

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Der ausübende Künstler

Der ausübende Künstler erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte. Nach §§77, 78 UrhG hat der ausübende Künstler das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu senden und sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen. Aha, kurz der ausübende Künstler hat immer mitzureden.

Beispiele: Niemand darf…

– einfach in der Fußgängerzone auf einen Strassenmusiker mit seinem Smartphone drauf halten und seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufnehmen,

– dies auf Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich machen (z.B. auf Vimeo, Youtube, Facebook, usw. hochladen) oder senden

– die Aufnahme außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar machen…

es sei denn, der ausübende Künstler erlaubt es. Das wäre dann eine Lizenz. Viele glauben, dass das Einverständnis stillschweigend vorliegt, weil man ja den Künstler dadurch bekannter macht. NEIN!!! Studio, und Sessionmusiker, Orchestermusiker, usw. übertragen diese Rechte im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrages an den Auftraggeber oder Arbeitgeber idR. gegen Geld.

Darum….vorher den Strassenmusiker höflich fragen und sich einigen. Wenn nichts zu schreiben dabei, um einen 6-seitigen Lizenz-Vertrag aufzusetzen, kann man die Lizenzierung auch mit dem Smartphone als Bewegtbild festhalten 😉

Der Tonträgerhersteller

Stellt Euch vor, ihr einigt Euch mit dem Strassenmusiker und nehmen wir an er spielt eine Originalkomposition von W.A. Mozart und ihr nehmt nun die Darbietung auf, dann seit ihr der Tonträgerhersteller. OK? Ihr seit der Produzent des Videos.

Der Tonträgerhersteller (Produzent der Toneinspielung) erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.

Er hat das ausschließliche Recht:

– den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Er kann die Rechte auch auf Dritte zu übertragen. Desgewegen spricht man insgesamt von Lizenzkette:

Die Lizenzkette

Ausübender Künstler räumt Rechte an Tonträgerhersteller ein (auch Prodzent genannt) -> dieser räumt Rechte oftmals an Verlage ein -> Diese räumen dann Rechte an den Nutzer ein. Alles durch Lizenz(-vertrag). Das ist übrigens auch die Lizenzkette, die wir einhalten, wenn wir Nutzungsrechte an den Musiktiteln aus unserer Production Music Library zur gewerblichen Nutzung einräumen.

Bei Verlagen ist es oft der Fall, dass diese die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Vervielfältigung an die GEMA abtreten, während sie das Herstellungsrecht selbst vergeben. Das ist das Recht ein Werk mit einem anderen Werk zu verbinden, Bsp. Film mit Toneinspielung, daher umgangssprachlich auch als Werkverbindungsrecht (engl. Sync-right) bezeichnet.

Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs.  Z.B. gibt es am Beispiel Strassenmusiker noch schwierige Konstellationen, wenn der Strassenmusiker eine Version einer W.A. Mozart-Komposition darbietet, deren Bearbeiter GEMA-Mitglied ist. Und natürlich kürzt man bei der Lizenzkette ab, wenn man ein Video dann auf Youtube oder Vimeo hochlädt, da man dann direkt Youtube erlaubt das Video zu nutzen und zu veröffentlichen, und nicht erst noch einen Verlag kontaktiert. Diese Information stellt daher keine umfassende Rechtsberatung da. Bei detaillierten Fragen, sich immer an einen Rechtsanwalt wenden.

Woran erkennt Man, ob die Verwendete Musik rechtssicher ist?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden eingerichtet, die sich um das Vertragsmanagement kümmert. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt.

Production Music aus der Proud Music Library finden
Production Music aus der Proud Music Library

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Herbstimpressionen mit Musik aus der Proud Music Library

Es ist schon einige Zeit her, da machten wir uns auf, um ein paar herbstliche Impressionen des Taunushauptkamms einzufangen. Hierbei handelt es sich um  eine 75 Kilometer lange Kammlinie im Taunus. Wir haben uns in der Nähe von Hohenstein bewegt. Der Taunuskamm bietet mit dem Hoch- und Vordertaunus interessante Orte für Naturfotografie aber auch für Naturfilmer und GoPro-Fans. Der Vordertaunus bspw. um Taunusstein und Schlangenbad bietet ausspruchsvolle und beeindruckende Moutain-Bike-Tracks. Der Titel „Ethno“ diente zur musikalischen Untermalung der Impressionen.

Musik aus der Proud Music Library online lizenzieren
Proud Music Library – Production Music

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Server Update bei Proud Music Library

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Wir haben soeben einige Änderungen an unserer Server-Infrastruktur vorgenommen und hoffen, daß die Proud Music Website jetzt schneller reagiert – insbesondere wenn viele Kunden gleichzeitig Musik recherchieren. Zur Zeit arbeiten übrigens 26 Server im Hintergrund. 🙂

Falls Probleme auftauchen, bitten wir um einen kurzen Hinweis.

Medienrecht: BMVI legt Verordnung zur Regelung von Drohnen-Nutzung vor

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Drohneneinsätze im Trend

Imagefilme, Werbefilme oder auch Urlaubsvideos, werden zunehmend mithilfe von Drohnen erstellt. Einige Kunden der Proud Music Library haben sich sogar spezialisiert und bieten fast ausschliesslich „Kameraflüge“ als Dienstleistung an. Übrigens werden Drohnen nicht nur im rein medialen Umfeld eingesetzt. Drohnen werden mittlerweile auch für Kontrollflüge gebraucht, z.B. am Bau. Immer häufiger kommen sie allerdings Flugzeugen oder auch Hubschraubern in die Quere. Im Jahr 2016 gab es – laut der Deutschen Flugsicherung – 64 gefährliche Annäherungen. Das ist im Vergleich zu 2015 ein Anstieg um rund 500%. Man geht auch davon aus, dass abstürzende Drohnen eine wachsende Gefahr darstellen.

 

Ein Führerschein für Drohnennutzung?

Für Drohnen sollen künftig strengere Vorschriften gelten. Bundesminister Dobrindt hat dazu am 18.01.2017 eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Es werden Kennzeichnungspflichten eingeführt für die Nutzer von größeren Drohnen. Die maximale Flughöhe wird auf 100 m festgelegt. In der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken wird das Aufsteigen verboten.

Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library
Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Wesentliche Regelungen des Entwurfs:

Es soll eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte Flugmodelle und Luftfahrtsysteme geben.  Außerdem soll ein Kenntnisnachweis bei Fluggeräten ab 2 Kg durch eine Pilotenlizenz oder durch eine Bescheinigung nach Prüfung des Luftfahrt-Bundesamtes geben. Es soll auch die Erlaubnisfreiheit und die Erlaubnispflicht für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg geregelt werden. Des weiteren werden explizit Betriebsverbote ausgesprochen, z.B. laut Verordnung für: Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten, in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche), in Flughöhen über 100 Metern über Grund (gilt nicht auf Modellfluggeländen)

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Bauernregel: Drohne im Mai, April vorbei! 😉

Sofern keine ausdrückliche Genehmigung durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene vorliegt, dann ist der Überflug verboten, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

Eine weitere Regelung der Verordnung des Bundesministeriums betrifft die sog. Ausweichpflicht von Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle. Es soll auch erstmalig der Einsatz von Videobrillen umfassend geregelt werden.

 

Stand der Dinge

Minister Dobrindt hat die Verordnung am 18. Januar 2017 zur Kenntnis ins Bundeskabinett eingebracht. Die Zuleitung an den Bundesrat wird entsprechend erfolgen. In Deutschland sind laut Schätzungen der Deutschen Flugsicherung momentan rund 400.000 Multicopter über unseren Köpfen unterwegs. Die Tendenz ist stark steigend. Kommerziell genutzte Drohnen (für Werbe- und TV-Produktionen, Imagefilm, Youtube-Video, Dokumentarfilm,etc. ) sind nämlich in der Schätzung nicht mit eingerechnet.

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Ärzte müssen keine GEMA-Gebühr zahlen?!

Die öffentliche Wiedergabe

Die Wiedergabe einer Tonaufnahme ist gem. § 15 Abs. 3 UrhG dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Es war lange streitig, ob die Musikwiedergabe in Arztpraxen „öffentlich“ ist.

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Kein Krankenhaus, sondern die Informatikfakultät der TU Dresden 🙂

 

Das Warten hat ein Ende

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Jahr 2012, dass die Beschallung eines Wartezimmers eines Zahnarztes nicht der Vergütungspflicht unterliegt. Ein Zahnarzt aus Düsseldorf bekam davon Wind und kündigte seinen GEMA-Vertrag. Die GEMA bestand auf einer Vergütungspflicht, da es ihrer Meinung nach, um eine öffentliche Wiedergabe handelte. Der Bundesgerichtshof gab nun dem Zahnarzt im Juni 2015 Recht. Bis heute wird jedoch nach wie vor diskutiert, wer sich wann genau auf das Urteil berufen kann. Die GEMA hält nämlich weiterhin Tarife auch für Arztpraxen bereit. Es kommt nämlich im Einzellfall immer auf das Merkmal „öffentlich“ an – wem also im Einzelfall die Beschallung gewidmet ist. Wer also seine Praxisräume mit Hintergrundmusik aus dem Radio beschallt, muß nach Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Lizenzgebühren an die GEMA zahlen, da der Widmungszweck nicht die Beschallung von Mitgliedern der Öffentlichkeit sondern von Patienten ist. Der BGH hat die Wiedergabe von Hörfunkprogrammen in Arztpraxen also als nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig sei.

 

GEMAfreie Musik für Arztpraxen (?)

Natürlich steht es jedem frei, GEMAfreie Musik für die Beschallung von Arztpraxen einzusetzen. Allerdings kann er auch einfach ein Radio laufen lassen – es kostet ja allenfalls die GEZ. Das Wiedergaberecht nach § 15 UrhG muß nicht „eingekauft“ werden.

 

Imagefilm über die Praxis

Wenn man Musik für einen Imagefilm einer Praxis benutzt, muß man sich allerdings hier das Herstellungsrecht einräumen. Mehr lesen.

 

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Im rasanten Schneckentempo!

A celeri gressu in gram!

Wer genau beobachten möchte, wie sich Schnecken fortbewegen, sollte sich unbedingt diesen gelungenen Film von Sven Henig auf Vimeo anschauen.

Schnecke 02 from Sven Henig on Vimeo.

Die Bauchseite (ventral) einer Schnecke ist zu einer Sohle abgeflacht. Da die Bauchseite zur Fortbewegung dient, kann man sie hier – laut Wikipedia – bedenkenlos als Fuß bezeichnen. Der Fuß geht am forderen Ende in den Kopf über. Die Fühler der Schnecke dienen der Orientierung.

Im Film sieht man, wie eine Schnecke sich über eine Plexiglasplatte bewegt. Die Bewegungen wurden mit einer Canon EOS 7D – bestückt mit einem 60mm Makro-Objektiv – aufgenommen.

 

Musik, die zu hören ist: Mediterranean

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

 

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Online-Werbefilm auf Youtube mit gemafreier Musik aus der Proud Music Library

Proud Music Library
Proud Music Library

 

Ein Pils zuhause selbst herstellen

Proud Music Library hat einen gemafreien Musiktitel von Nils Bergholz für einen Werbefilm lizenziert, der auf Youtube zu sehen ist. Der Film erklärt, wie man sich in sekundenschnelle ein leckeres Pils selbst zuhause herstellt, mit frisch herber Note inkl. Hopfenaroma.

Die Mischung macht’s

Man muß lediglich ein Bierglas zu 1/3 mit Blondie Bier-Konzentrat befüllen und es mit stark gesprudelten Wasser mischen.

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Barcamp Rhein-Main 2016 in der Hochschule Rhein-Main

Wiesbaden die Zweite

bcrm16Am 19. und 20. November 2016 fand nach 2012 zum zweiten Mal das Barcamp Rhein-Main in Wiesbaden mit rund 200 Teilgebern statt. Seit dem Barcamp Rhein-Main in Mainz 2009 (Interview mit dem damaligen Organisator Darren Cooper im INJELEA-Blog von Frank Hamm)  findet dieses Event mit wechselnder Location in der Metropolregion einmal im Jahr statt. Selbst Siegburg (2013) und Bingen (2015) waren neben Frankfurt am Rhein (2014) schonmal an der Reihe.

 

Urbane Großstadtmärchen des Medienrechts

Da der seit Barcamp Stuttgart 2008 barcampbegeisterte Mit-Geschäftsführer von Proud Music und Proud Sourcing Alexander Talmon bereits seit 2013 als Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden (Campus Unter den Eichen) unterrichtet, war es für ihn eine Ehrensache für eine Medienrechts-Session vorbeizuschauen. Sie nannte sich „Urban Legends des Medienrechts“. Hier hat er mit den gängingsten Großstadtmärchen und Wandermärchen des Medienrechts aufgeräumt. So wurden unter reger Beteiligung der Sessionteilnehmer die Urban-Legend-Begriffe „lizenzfreie Musik und Bilder“, „GEMA-frei heißt kostenlos“, „Rechtefreie Bilder“, „freie Musik“, „private Nutzung auf Youtube“ erläutert, zerlegt und widerlegt, aber auch dargelegt, warum die Berichterstattung über die Einigung der GEMA mit Youtube in den Medien oftmals unvollständig war.  So erweckten einige Berichte den Eindruck, dass man sich jetzt als Youtuber bei seiner mp3-Sammlung bedienen kann und jedwedes Video mit Musik daraus vertonen darf. Mitnichten! Für die Vertonung eines Videos, braucht man das Herstellungsrecht (auch Werk-Verbindungsrecht oder Sync-Recht genannt). Das bekommt man bei der GEMA nicht, sondern nur beim jeweiligen Rechteinhaber. Das ist ist in der Regel der Autor oder die Autoren oder ein Musikverlag, dem die Verwertungsrechte – also u.a. die Einräumung des Herstellungsrechts – eingeräumt wurden. Das hat man SO leider nur selten gelesen. Die Session wurde von Anna Rosinus sensationell treffend gesketched und dauerte 45 Minuten zuzügl. rund 10 min. Fragenrunde:

 

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Nina Höhler hat ihre Eindrücke in einem Blogbeitrag „Das Barcamp RheinMain 2016“ geschildert.

 

Jahr 10 danach

Das alternative Veranstaltungsformat „Barcamp“ hat sich mittlerweile zu einem ernstzunehmenden Veranstaltungsformat etabliert. Vor mittlerweile 10 Jahren fanden in Deutschland die ersten Barcamps statt. In dem Videobericht “Vor Ort – Barcamp Nürnberg 2013″ stellt Dennis Pauler sehr informativ dar, was ein Barcamp ist (inkl. Interview mit Stefan Peter Roos, Geschäftsführer von Proud Music GbR und der Proud Sourcing GmbH).

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Warum fallen beim Lizenzkauf nur 7% Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer an?

Musik-Lizenzen aus der Proud Music Library für gewerbliche Nutzung kaufen
Musik aus der Proud Music Library für gewerbliche Nutzung lizenzieren

 

Was wird gekauft?

Lizenzkäufe (z.B. Kauf einer Software, eines Tickets, Bildrechten oder Musikrechten) sind sog. Rechtskäufe gem. §§ 433, 453 BGB (Verpflichtungsgeschäft), wonach gem. § 398 BGB Rechte zur Nutzung eingeräumt werden (Verfügungsgeschäft). Das betrifft unter anderem die Einräumung des Wiedergaberechts, Vervielfältigungsrechts oder auch die Einräumung des Herstellugsrechts. Wer eine CD oder ein mp3-File kauft, erwirbt diese Rechte nicht. Deswegen spricht man beim „Musikkauf“ (absichtlich in Anführungsstrichen!) von einem Kauf zur Überlassung, d.h. dass keine Rechte gem. § 398 BGB im Sinne des Urheberrechts eingeräumt werden. Keine öffentliche Wiedergabe, kein Verleihen, Vermieten, Verteilen oder sonst. Nutzungen. Kopien sind allenfalls zur Sicherung gestattet und dürfen daher keinesfalls verteilt oder verkauft werden.

 

Ermäßigung kraft Gesetz

Daher legt § 12 Abs. 2 Nr. 7 c) UStG (Umsatzsteuergesetz) fest, dass die Steuer sich auf sieben Prozent ermäßigt, wenn es sich um die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, handelt. Wer also Musiktitel aus der Proud Music Library für bspw. einen TV-Werbespot oder Imagefilm lizenziert, bekommt neben der Lizenz, durch welche die genau fetgelegt wird, welche Rechte aus dem Urheberrecht eingeräumt werden, eine Rechnung – ermäßigt um einem Steuersatz von 7%.

Daher sind beim „Überlassungskauf“ eines mp3-Files oder einer CD 19% MwSt. auf den Netto-Kaufpreis „aufzuschlagen“, da hier keine Rechte eingeräumt werden. Auf CDs kann man in der Regel am äußeren Rand den Rechtevorbehalt ablesen. Meistens steht dort: Nur zur privaten Verwendung, keine Vermietung, Verleihung, öffentliche Aufführung“, usw.. Bei einem mp3-File kann man regelmäßig diesen Rechtsvorbehalt in den AGB lesen.

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GEMA unterzeichnet Lizenzvertrag mit YouTube

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

 

Unter Dach und Fach

Die GEMA und YouTube haben einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Beide Seiten haben sich nach sieben Jahren Zoff nun auf Konditionen einigen können. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. November 2016 und läuft bis zum 30. April 2019. Der Vertrag deckt auch die Zeit nach dem April 2009 (sog. vertragsloser Zustand) ab, was die GEMA zum Abschluss des Lizenzvertrages zur Bedingung gemacht hat. Somit können rückwirkend Tantiemen für Mitglieder (Komponisten, Texter, Bearbeiter, Verlage) ausgeschüttet werden.

 

Was steckt drin?

Die GEMA wird zunächst an den Werbeerlösen prozentual beteiligt. Auch für zukünftige Abonnementerlöse erhält sie einen Anteil. Für den Zeitraum ab April 2009 gibt es eine Minimumgarantie. Aufgrund einer Vertraulichkeitsklausel ist über die Vergütung öffentlich nichts bekannt. Allerdings müßte wohl die GEMA gegenüber den Mitgliedern Zahlen nennen, aufgrund der sie ausschüttet.

YouTube wird der GEMA zur Abrechnung Nutzungsmeldungen übermitteln. Die aus der Musiknutzung erzielten Erträge werden dann gemäß dem Verteilungsplan der GEMA (pdf) an die Mitglieder verteilt.

3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik
Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden

Da war doch noch der Rechtsstreit Youtube vs. GEMA?

Kurz und knapp: Das Verfahren wird beigelegt. Dies gilt zum einen für die Revision des Unterlassungsverfahrens vor dem OLG Hamburg aus dem Jahre 2015. Aber auch das Schadensersatzverfahren (eine Revision gegen das Urteil des OLG München, 2015) wird beigelegt. Die bereits ergangenen Urteile werden nicht rechtskräftig, was jedoch nicht das Urteil zu den sog. GEMA-Sperrtafeln berührt. Dieses bleibt rechtskräftig, da die Wirksamkeit von der Vereinbarung unberührt bleibt.

YouTube geht nach wie vor davon aus, dass keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrages besteht. Dem gegenüber vertritt die GEMA weiterhin die Auffassung, dass YouTube Lizenzschuldner ist und nicht etwa der User, der ein Video hochlädt. D.h., dass es nach wie vor eine unklare Rechtslage gibt. Allerdings gibt es bereits seit 2013 durch einen Rahmenvertrag klare rechtliche Verhältnisse zwischen der GEMA und Online-Plattformen wie Spotify, Amazon, GooglePlay, AppleMusic etc..

In der Proud Music Library nach Stock Music suchen
Suchmaschine für Stock Music in der Proud Music Library

Entfallen jetzt alle Sperrtafeln?

Es kommt darauf an. Grundsätzlich entfallen sie zwar, jedoch nicht für Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabel oder Verlage, die den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen. Außerdem können auch weiterhin Videos von Rechteinhabern über bspw. das Content-ID-System gesperrt werden. Das ist dann der Fall, wenn User einfach Musik – also Tonaufnahmen – verwenden ohne eine Nutzungslizenz (insbesondere Einräumung des Herstellungsrechts bzw. Werkverbindungsrechts) hierfür erlangt zu haben. Das Herstellungsrecht räumen in der Regel Musikverlage ein. Genaueres hierzu hier!

Weitere Informationen finden Sie unter www.gema.de/youtube.

 

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