Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

 

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Quelle: www.istockphoto.com

Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen ohne Einwilligung des Urhebers oder des jeweiligen Rechteinhabers nicht genutzt werden. Unter Nutzung in diesem Sinne fällt z.B. die Verbreitung, die öffentliche Wiedergabe oder die Vervielfältigung. Hiervon sind auch Bearbeitungen des ursprünglichen Werkes erfaßt.

Somit ist vor Einsatz eines Werkes in jedem Fall die Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen. Um diese Abstimmung zu vereinfachen gibt es im Bereich der Musikrechte zum einen Copyright Clearing Agenture, zum anderen Stock Music bzw. Production Music Anbieter wie Proud Music.

Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

GEMAfreie Musik per Download?

Ausgewähltes Repertoire an Production Music durch unser eigenes Artist&Repertoire Management
Ausgewähltes Repertoire an Production Music durch unser eigenes Artist&Repertoire Management

Wir liefern gemafreie Musik per Download. Sie erhalten alle Titel in verschiedenen Formaten direkt als Download von unseren Servern. Nach Abschluß der Lizenzierung in unserem Online Shop erhalten Sie direkt eine Mail mit den Downloadlinks zu ihren lizenzierten Musiktiteln.

Die Lizenzierung von GEMAfreier Musik per Download bietet Ihnen die schnellste Abwicklung und höchsten Suchkomfort im Vergleich zur Auslieferung von umfangreichen und schwer zu durchsuchenden CD-Archiven. Dies gilt natürlich für unser gesamtes Archiv, d.h. auch GEMA-Repertoire werden direkt online ausgeliefert und für Sie rund um die Uhr zum Download bereitgehalten.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library

GEMA-Musikfolgebogen

Musikfolgebogen bezeichnen von der GEMA oder allgemein von Verwertungsgesellschaften herausgegebene Formulare, in die Musiknutzer Angaben über die genutzen Musikwerke eintragen müssen. Im englischen Sprachraum wird ein Musikfolgebogen mit dem aus der Filmbranche stammenden Begriff Cue Sheet bezeichnet. In den Musikfolgebogen werden Name des Titels und Angaben zu Komponist und Textdichter gemacht, sowie, falls bekannt die GEMA-Werknummer und im Filmbereich Zeitangaben.

Bei der Lizenzierung von GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library erhalten Sie diese Angaben in unserem Lizenzfreigabe-Dokumenten, und können diese per Zwischenablage problemlos in das Musikfolgebogen-PDF der GEMA übernehmen.

Aufgrund der sogenannten GEMA-Vermutung muß auch bei der Nutzung von GEMAfreien Musiktiteln ein GEMA Musikfolgebogen ausgefüllt und eingesendet werden – nach Prüfung wird die GEMA jedoch keine Lizenzgebühren berechnen.

Der Musikfolgebogen wird meist von der produzierenden bzw. ausführenden Agentur ausgefüllt, die Lizenzgebühr trägt jedoch in der Regel der Nutzer der Musik. Bei Einsatz von GEMA-Repertoire z.B. in öffentlich-rechtlichen TV- und Rundfunksendern fallen keine weiteren GEMA-Gebühren an, da diese i.d.R. einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben und bereits eine jährliche pauschale Lizenzabgabe an die GEMA bzw. an eine Verwertungsgesellschaft zahlen.

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Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern

Was bedeutet die Angabe einer Verwertungsgesellschaft in der Titeldarstellung?

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Proud Music hat gemafreie Musik und GEMA-Repertoire im Angebot.

1. GEMAfreie Musik ist wie folgt gekennzeichnet:

GEMA: Gemafreie Musik

Es fallen keine weiteren Lizenzgebühren außerhalb der im Shop angezeigten Proud Music Lizenzgebühr an.

2. GEMA-Repertoire ist wie folgt gekennzeichnet:

GEMA: [Name einer Verwertungsgesellschaft]

Bei GEMA-Repertoire müssen Musikfolgebögen bei der jeweiligen zuständigen Verwertungsgesellschaft ihres Landes eingereicht werden (z.B. GEMA, SUISA, AKM). Bei einer Nutzung im Broadcast-Rahmen fallen für den Musiknutzer keine weiteren Gebühren an, da Sender i.d.R. einen Rahmenvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft geschlossen haben. Im Fall anderer Nutzungsarten trägt die Gebühr der Musiknutzer, nicht die Produktionsagentur. Die Lizenzierung erfolgt in beiden Fällen ohne weitere Beteiligung von Proud Music, an uns ist nur die Lizenzgebühr laut gewünschter Lizenz-Angabe im Shop zu entrichten. Was die GEMA und Youtube betrifft, bitte hier lesen: GEMA unterzeichnet Lizenzvertrag mit YouTube

GEMA-Vermutung

 

Zur Erklärung: Praktisch alle Musiktitel, mit denen man z.B. über Radio, TV oder auf Veranstaltungen in Kontakt kommt, stammen aus dem Repertoire der Plattenfirmen, die wiederum Verträge mit Autoren geschlossen haben. Die Autoren lassen ihre Rechte in der Regel über eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA wahrnehmen. Verwertungsgesellschaften haben miteinander Abkommen. Somit ist der Regelfall der GEMA-Schutz eines Musiktitels und die GEMA-Freiheit ist von der Anzahl der Musikwerke weltweit eher die Ausnahme. Der Regelfall ist also die Gültigkeit der GEMA-Vermutung.

Aus dem GEMA-Schutz eines Musiktitels erfolgt die Pflicht zur Lizenzierung der jeweiligen Nutzung bei der GEMA. Beispiele: Eine Liveaufführung von GEMA-Repertoire in einem Konzert muß bei der GEMA gemeldet und im Hinblick auf das Recht zur öffentlichen Aufführung lizenziert werden. Eine Nutzung von durch die GEMA geschützten Titeln in einem Imagefilm oder Produktvideo on- oder offline muß ebenfalls gemeldet und lizenziert werden. Das Herstellungsrecht (oder auch Sync-Recht bzw. Werkverbindungrecht) wird übrigens über den jeweiligen Rechteinhaber (Autor/en, Verlag) eingeräumt und nicht über die GEMA.

Somit ergibt sich direkt aus der GEMA-Vermutung die Verpflichtung von Musiknutzern, eine entsprechende Meldung z. B. eines Musikfolgebogens bei der GEMA einzureichen.

GEMAfreie Musiktitel sind von der GEMA-Vermutung natürlich ebenfalls betroffen, so daß auch hier eine Meldung bei der GEMA erfolgen muß. Mit den Lizenzdokumenten der bei Proud Music als GEMAfrei gekennzeichneten Titeln wird die GEMA nach Prüfung jedoch feststellen, daß für die Urheber dieser Titel kein Wahrnehmungsvertrag besteht und somit auch keine GEMA-Abgaben anfallen.

Die GEMA-Vermutung stellt für die Nutzer von bei Proud Music lizenziertem GEMAfreien Material somit keine spezielle Problematik da, sondern ist mit dem Ausfüllen und Einsenden des Musikfolgebogens abgeschlossen.

Kundensupport

Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

GEMA-Wahrnehmungsvertrag

Als GEMA-Wahrnehmungsvertrag oder GEMA Berechtigungsvertrag bezeichnet man denjenigen Vertrag, mit dem ein Urheber die Verwertungsgesellschaft zur treuhänderischen Wahrnehmung seiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte im Inland und über angeschlossene Verwertungsgesellschaften im Ausland beauftragt.

Der Wahrnehmungsvertrag umfaßt im wesentlichen die musikalischen Aufführungsrechte (inkl. Rundfunk und Livekonzertrechte) sowie die mechanischen Vervielfältigungsrechte (z.B. Herstellung von Bild-/Tonträgern), sowie die Rechte zur Nutzung eines Werks im Online-Bereich.

Die sogenannten „Großen Rechte“ (vor allem das Synchronisationsrecht) sind vom Wahrnehmungsvertrag nicht berührt und können daher von der GEMA auch nicht wahrgenommen und somit keine Lizenzen erteilt werden.

Alle Tracks zum Download in 16-bit, WAV-Qualität
Die Musiktitel zu den zugehörigen Lizenzen werden in WAV-Qualität bereitgestellt.

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Entstehen neben dem Kaufpreis für die Lizenz noch Folgekosten wie z.B. Tantiemen?

Production Music aus der Proud Music Library - GEMA-frei
Production Music aus der Proud Music Library – GEMA-frei

Es entstehen bei GEMA-freier Musik keinerlei Folgekosten seitens der Proud Music GbR, sofern Sie innerhalb der in der Lizenz erworbenen Nutzungsmöglichkeiten bleiben.

Sollten Sie GEMA-Repertoire lizenziert haben, entstehen, sofern sie der Produzent sind, ebenfalls keine Kosten seitens von Proud Music. Nur wenn sie die Musik auch nutzen, sei es in einer Präsentation, auf eine Messe, in einem Film, als Hintergrundmusik, etc. fallen sog. Tantiemen an, die an die GEMA zu entrichten sind. Wenn sie hierüber detailerte Beratung wünschen, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne: [email protected], Tel.: 06132 43 088 30

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Footage

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Unter Footage versteht man das ungeschnittene Filmmaterial, dass bei einer Video- oder Filmproduktion anfällt. Dieses Material wird dennoch von Produzenten einer selbständigen Verwertung zugeführt, indem über Footage-Archive Filmsequenzen lizenziert werden, die nicht gebraucht werden. Interesse an Footage haben meist Fernsehsender für News-Material, Filmproduktionen für Werbefilme, TV-Spots und auch Industriefilme. Bsp.: Ein Unternehmen wünscht, dass in einem Imagefilm ein Tiger im Dschungel von links nach rechts durch das Bild läuft. Gibt es lizenzierbare Footage-Aufnahmen, die bereits einen Tiger aufgenommen haben, spart sich die Filmproduktion die Kosten, um nach Indien zu fliegen, sich wochenlang in den Dschungel zu legen, um endlich einen Tiger vor die Linse zu bekommen, dann aber doch vergessen hat einen Film einzulegen, usw.. Daher ist es günstiger zu recherchieren, ob es ein Footage-Archiv gibt, dass eine passende Aufnahme zur Lizenzierung anbietet.

 

GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library

Die Proud Music Library funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip. Hier ist es eben kein filmisches Material, dass über eine Online-Datenbank zur Lizenzierung angeboten wird, sondern Audio-Footage. In der Online-Musikdatenbank findet man eine große Zahl bereits produzierter Musiktitel zur Lizenzierung. Durch eine ausgefeilte Suchmaske mit umfangreichen Filterfunktionen ist man in der Lage auch unter tausenden Musiktiteln den passenden Track zu finden. So kann man bspw. filtern, ob in den Suchergebnissen neben GEMAfreier Musik auch GEMA-Repertoire angezeigt wird.

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Rockmusik

Die Rockmusik entwickelte sich als eigenes Genre aus dem Rock ’n’ Roll, der seinerseits im wesentlichen der Verbindung der Genres Hillbilly und Blues entsprang. Eine Rockbesetzung besteht aus einer oder mehreren elektrischen oder akustischen Gitarren, einem E-Bass und Schlagzeug. Je nach Spielart wird die Besetzung durch Klavier, Orgel oder Synthesizer, aber auch durch eine Bläsergruppe verstärkt. Im Rock werden die Achtelnoten binär gespielt, im Gegensatz zum Rock ’n’ Roll, wo sie leicht nach hinten verschoben werden (=ternärer Rhythmus bzw. Shuffle). Laut der Zeitschrift Rolling Stone gilt der Titel „(I Can’t Get No) Satisfaction“ (Rolling Stones) als Geburtsstunde des Rock.

In der Proud Music Library befindet sich eine Vielzahl von GEMA-Repertoire und GEMA-freien Musiktitel zur Lizenzierung aus dem Genre Rock, insbesondere aus den Untergenres Classic Rock, Crossover Rock, Hard Rock, Instrumental Rock, Heavy Metal, Industrial Metal und New Metal.

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Erlaubnis

Definition: Eine Erlaubnis ist eine Genehmigung etwas zu tun, das grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Eine Berufspilotenlizenz wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig. Nur wer die Lizenz bzw. Erlaubnis hat, darf gewerbsmäßig ein in der Lizenz festgeschriebenes Flugzeug fliegen.

GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library

Ein allgemeines Beispiel: Grundsätzlich darf jeder Häuser bauen. Allerdings ist das Bauen von Häusern gesetzlich geregelt, aber nicht generell verboten. Daher braucht man gem. Bauverordnungen und Baugesetzbuch eine (Bau)-Genehmigung. Liegen die Voraussetzungen baurechtlich nicht vor, ist es verboten, also nicht erlaubt ein ins Auge gefasste Bauprojekt zu realisieren.  Unter bestimmten Voraussetzungen darf man allerdings trotzdem bauen (sog. Baudispens). Dies stellt dann aber streng genommen keine Genehmigung dar, sondern eine Erlaubnis.

Bei Musiklizenzen ist es so ähnlich. Die Nutzung eines best. Musiktitels außerhalb des privaten Bereichs setzt grundsätzlich die Erlaubnis der Rechteinhaber voraus, was in der Regel durch eine Lizenz erklärt wird. Kunden, die für ihre Projekte GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library lizenziert haben (also hierdurch eine Genehmigung zur Nutzung erworben haben), dürfen bei Internetportalen wie bspw. youtube.com ihre Projekte einstellen. Dies gilt natürlich auch, wenn Kunden ihre Projekte auf ihrer eigenen Website zum Streamen bereithalten möchten. Die Proud Music GbR erlaubt das. Auch bei kostenloser GEMA-freier Musik aus der Proud Music Library, wird das Nutzungsrecht in einer Lizenz eingeräumt!

Bei GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library ist dies seitens der Proud Music GbR auch erlaubt, jedoch muß der Verwender bzw. User noch entsprechend je nach Art der Nutzung Gebühren für die Nutzung an seine zuständige Verwertungsgesellschaft (Für Deutschland: GEMA) zahlen. Bei TV-Werbespots müssen keine GEMA-Gebühren extra gezahlt werden. Die Kosten tragen die TV-Sender, da diese entweder selbst oder über Branchenverbände unter einen Vertrag fallen, wonach eine jährliche Pauschale die Nutzung von GEMA-Repertoire abdeckt.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Kostenlose GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library für private Nutzung
Kostenlose GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library für private Nutzung

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