Was bedeutet GEMA-freie Musik?

Überblick:

GEMA-freie Musik ist Musik, deren mechanisches Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht nicht von einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird, kurz

a) die Autoren eines Werkes keine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft mit dem Inkasso beauftragt haben (z.B. die GEMA) oder

b) das Recht hierfür erloschen ist, da der oder die Autoren bereits 70 Jahre tot sind und somit die Schutzfrist nach § 64 Urheberrechtsgesetz abgelaufen ist.

In der Regel erfasst das Inkasso nur das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht, nicht aber bspw. das Herstellungsrecht. Das wird üblicherweise von den Autoren selbst oder von einem hierfür beauftragten Verlag wahrgenommen.

GEMA-freie Musik jetzt finden und für gewerbliche Projekte lizenzieren:

 

Worauf ist zu achten, wenn man GEMA-freie Musik in seine Produktion einbettet?

Es gibt drei Arten von an einem Werk beteiligte Autoren: Komponist/In, Texter/In, Bearbeiter/In. Sollte bei einem gemeinschaftlichen Werk nur einer der Autoren bspw. der GEMA angehören, ist das Werk nicht GEMA-frei! Das sollte bereits im Vorfeld einer Lizenzierung umfassend geklärt werden. Das gilt auch für Ansprüche von Verwertungsgesellschaften, die die Leistungsschutzrechte wahrnehmen, in Deutschland die GVL.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei? EIn Grundfall

 

Kann GEMA-freie Musik „durch die Hintertür“ GEMA-pflichtig werden?

GEMA-freie Musik kann faktisch GEMA-pflichtig werden. Das ist dann der Fall, wenn einer der Autoren eines Werkes X in die GEMA eintritt. Das Werk X gilt dann dem GEMA-Reprtoire zugehörig und zwar zunächst einmal AUCH wenn es VOR GEMA-Beitritt komponiert wurde. Das Werk gilt nur dann nicht dem GEMA-Repertoire zugehörig, wenn der Nutzer eines GEMA-freien Musikstückes nachweisen kann, dass er

a) bereits vor GEMA-Beitritt ein Recht zur Nuztung (sei es ein Vervielfältigungs-, Aufführungs- oder Herstellungsrecht) sich von den Autoren hat einräumen lassen UND

b) dieses Recht noch besteht. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass der Lizenzerwerb zur Nutzung von GEMA-freier Musik im Interesse des Nutzers hinreichend dokumentiert wird!

Es besteht nämlich eine Beweislastumkehr, da gem. § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vermutet wird, dass die GEMA auskunfts- und inkassoberechtigt ist. Kann der Nutzer eines Musiktitels bspw. durch eine ordentliche Lizenz nachweisen, welche neben dem Titelnamen den

a) Aussteller,

b) den Nutzungsberechtigten,

c) den Ort und

d) das Datum

e) die Autoren

der Rechteeinräumung und eingeräumte Nutzungsrechte hinreichend aufführt, dass er den Musiktitel einsetzen darf, da ihm die Rechte vor Eintritt einer der Autoren in eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft eingeräumt wurden, ist die Nutzung GEMA-frei. Sollte einer der GEMA-Autoren nun Rechte an dem Werk/MUsiktitel der GEMA zur Wahrnehmung einräumen, entfaltet diese Einräumung gegenüber jmd., der Nutzungsrechte an dem Titel vor Eintritt in die GEMA hat einräumen lassen keine Wirkung.

 

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Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

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Was bedeutet GEMA-pflichtige Musik?

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Ist GEMA-geschützt das gleiche wie GEMA-pflichtig?

„GEMAgeschützt“ bzw. GEMA-pflichtige Musik bezeichnet Musik, für deren Einsatz Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft anfallen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA steht hier vereinfachend oft synonym für Verwertungsgesellschaften anderer Länder, z.B. ASCAP, PRS, SIAE, SEAE, AKM, SUIZA, etc…

Das GEMA-Repertoire wird im deutschen Sprachraum auch als „GEMApflichtige“ Musik bezeichnet. Korrekt wäre allerdings zu sagen: Musik von Autoren, deren Rechteklärung im Hinblick auf die Werkverbindungsrechte für TV-Ausstrahlungen, für Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte generell durch eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) durch Vertrag wahrgenommen wird. Ist etwas lang, deswegen kurz: GEMA-Repertoire oder GEMAgeschützte Musik.

 

Die GEMA nimmt auch für Autoren wahr, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert sind

Die Musik muß eben nicht zwangsläufig direkt bei der GEMA registriert sein. Da die Verwertungsgesellschaften weltweit untereinander gegenseitige Wahrnehmungsabkommen geschlossen haben, genügt umgangssprachlich die Unterteilung in GEMAgeschützt oder nicht GEMAgeschützt, d.h. gemafrei.

Die GEMA nimmt die tantiemenbezogenen Interessen der ihr angeschlossenen Komponisten, Texter oder Bearbeiter (kurz: Autoren) wahr. Dies umschließt die Geltendmachung von Lizenzgebühren für die Nutzung des GEMA-Repertoires für bestimmte Nutzungsarten, nämlich das Aufführungsrecht und die mechanische Vervielfältigung, deren Wahrnehmung die Autoren der GEMA eingeräumt haben. Das Herstellungsrecht bzw. Sync-Recht nimmt sie nicht per se wahr für die Autoren wahr. Die Verwertung dieser Rechte ist den Autoren oder deren Verlage idR. vorbehalten oder können in bestimmten Fällen (Bsp. TV-Reportagen, redaktionelles TV) der GEMA übertragen werden.

 

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Wann ist Musik GEMAfrei?

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Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

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Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music aus der Proud Music Library
Proud Music Library – The Production Music Library (GEMA-Repertoire, GEMA-freie Musik, online lizenzierbar, inkusive Direkt-Download, seit 2003)

GEMA-freie Musik oder „lizenzfreie Musik“ ist nur in wenigen Fällen kostenlos. Auch wenn es jede Menge gemafreie Musikkataloge gibt, die behaupten ihre Musikstücke seien lizenzfrei, so ist eher damit gemeint, dass bei Verwendung der Musik im Sinne einer öffentlichen Aufführung, z.B. bei Verwendung in einem Imagefilm, als Filmmusik, in einer Telefonanlage, oder in einem Youtube-Video, keine Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind. Die Erlaubnis die Musikstücke zu nutzen, braucht man allerdings sehr wohl. Die bekommt man von dem Rechteinhaber. Das kann der Autor oder die Autoren selbst sein, beispielsweise bei einer Auftragskomposition. Das kann aber auch ein Verlag sein, der über einen gemafreien Musikkatalog verfügt.

Doch auf was erstreckt sich überhaupt die Erlaubnis?

Unter einem Katalog verstand man früher den (Verlags-)Bestand an Notendrucke von Musikstücken – nicht etwa an Tonträger. Bei einem Production Music Verlag wie der Proud Music Library Publishing, geht es um die Vergabe an Lizenzen an Filmmusik, Werbemusik oder auch mal als Untermalung von Telefonansagen an fertigen Tonaufnahmen.

Youtube Channel von Proud Music
Youtube Channel der Proud Music Library
Warum GEMA-freie Musik nicht kostenlos ist

Die Urheberrechte an gemafreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die Verwertungsgesellschaft GEMA wahrgenommen. Jedoch ist der Erwerb einer Nutzungslizenz nötig, nur eben direkt beim Urheber (Komponisten) bzw. Autor. Je nach beabsichtigter Nutzung (zum Beispiel als Filmmusik für einen Imagefilm) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen beispielsweise für den Einsatz in einem Imagefilm an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht um kostenlose Musik.

Wer im juristischen Sinne kostenlose Musik sucht, sucht Musikaufnahmen mit einer kostenlosen Nutzungslizenz. Sofern mit der Musik eine rein private Verwendung beabsichtigt ist, muß man sich um keine Lizenz kümmern. Privat heißt jedoch: „In den eigenen vier Wänden“, „Im eigenen Auto“. Sobald man einen Film durch Hochladen bei einer Videoplattform (Youtube, Vimeo, dailymotion, etc.) veröffentlicht, liegt keine private Nutzung vor. Hier kann man neuerdings auf Musikstücke zugreifen, die als Creative Commons-lizenzierte Musik gekennzeichnet ist (sogenannte Musik unter einer CC-Lizenz). Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder), können Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, allerdings dennoch in Bezug auf die Tonaufnahmen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können. Außerdem ist eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes oder Traditionals nicht gemafrei, wenn der Bearbeiter einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft geschlossen hat. Dies bedeutet, dass eine Rechteklärung mit den bei der Aufnahme beteiligten Musikern, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass Tonaufnahmen von zum Beispiel Traditionals oder Werken klassischer Musik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Für den kommerziellen Gebrauch ist also Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung, wie etwa bei einer viralen Marketingaktion im Web, für den Musik(be)nutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern beziehungsweise Musikverlagen gewährleistet werden kann.

Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik nach § 398 BGB eine Abtretung. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets Aufgabe, zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.

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Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei ist?
Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei ist?

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Wann wird ein Musiktitel gemafrei?

Die Frage was ein gemafreier Musiktitel ist oder wann ein Werk gema-frei wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir haben uns überlegt hier Stück für Stück jede mögliche Fallkonstellation durchzuspielen und nicht nur in Fliesstext darzustellen, sondern auch in ansprechenden Grafiken/Schaubildern. Diese Übersicht gilt nicht für royalty-free Music, da diese Musik durchaus GEMA-Repertoire sein kann. Mehr lesen hierzu….

Beginnen wir mit dem Grundfall

Wir haben einen Komponisten bzw. eine Komponistin, keine/n Texter/in, keine Mit-Komponisten und auch keine/n Bearbeiter/in.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

Grafik: Creative Commons Lizenzvertrag
Grundfall zum Unterschied zwischen GEMAfreier Musik und GEMA-Repertoire von Proud Music GbR ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Beruht auf dem Werk unter https://www.proudmusiclibrary.com/de/blog/3212/wann-wird-ein-musiktitel-gemafrei/.

GEMAfrei bei werkbasierter Wahrnehmung

Wenn der/die Komponist/in (Autor) eines Werkes kein Mitglied einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft ist, ist das Werk gemafrei. Das Werk ist auch gemafrei, wenn der Autor bereits 70 Jahre tot ist. Auch wenn ein Autor Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, kann ein Werk gemafrei sein, nämlich dann, wenn der Autor die Verwertungsgesellschaft ermächtigt hat, für nur bestimmte Werke die Wahrnehmung auszuüben (werkbasierte Wahrnehmung). Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft Broadcast Music Incorporated (BMI) bietet werkbasierte Wahrnehmung an. Schließt der Autor ein Werk von der Wahrnehmung aus, ist dieses Werk auch gemafrei. Die meisten Verwertungsgesellschaften weltweit schliessen jedoch mit Autor einen Vertrag, der ihnen umfassend die Wahrnehmung aller Werke einräumt, so dass vom Inkasso keine Werke ausgeschlossen werden können.

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Wo findet man bezügl. GEMA Informationen für Produzenten von Werbespots?

Es stellt sich hin und wieder die Frage, wie es sich bei Ausstrahlung von Werbespots mit den GEMA-Gebühren von GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library verhält. Hierzu hält die GEMA selbst ein Info-PDF parat. Wichtig hierzu ein Zitat aus dem PDF: “ Die Rechte zur Ausstrahlung (Sendung) der Werbespots betreffen Sie als Produzent von Werbespots nur mittelbar, denn die GEMA räumt diese Senderechte den Programmveranstaltern ein. Jedoch bitten wir Sie, den Sendern detaillierte Mitteilung zu machen, welche Musik Sie in dem Werbespot verwendet haben. Von Bedeutung sind der Werktitel, der Name des Komponisten, des Textdichters und des Musikverlages sowie die Länge des Musikwerkes in dem jeweiligen Spot.

GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android
Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander

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Interview mit Komponist Reinhold Pöhnl (engl.)

Reinhold Pöhnl is one of the most versatile composers I have had a chance to interview. All you need to do is search his name, and you come across an array of compositions that range from classical to jazz to hip hop. Every piece is clear and precise. Following, find out what has contributed to shaping this multi-faceted personality.

PM: When did you discover your love for music?

Reinhold: Maybe it was at the age of 5, when my older sister had her first piano lessons and I was allowed to stand next to the piano.

PM: If you were not a musician, what other path would you have taken?

Reinhold: I am excited about photography, and maybe this would have been my alternative choice. I am also interested in mathematics. There are so many fascinating paths other than music! There is: science, physics, computer graphics, parachuting…., but I think, I never would have become a lawyer or a business manager.

PM: Do you have a favorite composer?

Reinhold: There are, first of all, of course, the three greatest of all times: Bach, Beethoven and Mozart. Nevertheless, there is unimaginably much more music now. If somebody is going to buy a luxury car, it is possible to get some kind of market overview before you do, but when it comes to music, several lifetimes are not enough to browse through the existing music. And every day there is new music. So let me name a few artists or composers I like: Astor Piazolla, the Beatles, Prokofiev, Ravel, Debussy, Count Basie, and Skrillex. It might not make sense because they are so many and so different.

PM: How would you describe your style?

Reinhold: My style is varied. I write and produce very different music. Above all, I like colorful harmonies and surprising changes. I enjoy trance and techno, as well as creating a traditional polka, which then takes a not-so-traditional turn. I like experimenting because I’m inquisitive.

PM: Is there a musician who has influenced your style?

Reinhold: There are countless. As with the question regarding a favorite composer, there are too many.

PM: When did you start composing?

Reinhold: I started soon after I began to play the piano. Of course, that could not actually be considered composing.

PM: Do you write, play, and produce all your pieces?

Reinhold: I write, play and produce, and together with other instrumentalists as well. There is also music which I have written for other performers, such as a string quartet, or music for accordion, or short piano pieces for students. There is a great deal of music I have written that has been performed by others, but which has not been recorded yet.

PM: How many pieces have you written?

Reinhold: More than 500 so far, although I’m certain there will be more. I must admit, some pieces are just for mass production, like musical wall paper, but there are some pieces which I consider little jewels and take a little longer to write.

PM: Do you play an instrument? Which one(s)?

Reinhold: My main instrument is the piano, but I have played the viola for many years, I had to play the unavoidable recorder in elementary school, I still play guitar, and I also have some experience with drums. I have tried the accordion, the upright bass, and the timpani. I have played the traditional organ at church service, as well as a Hammond organ when performing jazz and rock. I have yet to master any of those, except maybe the piano. Still, the experience with so many different instruments, in my opinion, has been quite useful.

PM: What is a normal day like for you?

Reinhold: I am lucky, I think. Most days, when I am not traveling, I can just do what I feel like. Apart from writing, creating and producing my own music, I also work as a freelance musician for Yamaha, producing musical content or training new members. Last week I was sent to a place near Marseille to train a French musician on how to create musical content data. My job is to explain the technical details to make that musical data work best on a particular (digital) instrument. Yamaha wants local specialists to create musical data to perfectly fit the local taste and demand. For these projects I have traveled to Turkey, Spain, Serbia, Bulgaria, Greece and the USA, among other countries. The interaction with musicians from different parts of the world and cultures is very exciting, interesting and inspiring to me. I also love to explore the local cuisines and enjoy trying new food, new spices, and experiencing new impressions.

PM: Do you follow a ritual when you write your music? Do you take special measures?

Reinhold: No. Most of the time, I have music paper and a pencil with me; whether I am on the beach or on a train, and certainly, next to the piano. I take notes, write songs, and I have plenty of music notebooks filled with ideas that have not come to fruition yet. I browse through these notes and check and compare once and again. At times, I just sit and play and I start to develop a piece of music based on a kind of improvisation or a spontaneous idea.

PM: What advice would you give someone who is thinking about becoming a composer?

Reinhold: On the one hand, there is the creativity, the genius, the divine inspiration, the unexplainable, which probably cannot be learned or trained. I am not sure why, it is just so. Then, there is also the basics, the craftsmanship, the knowledge about music theory, harmony and all the stuff found in music books. I think it is a good idea to learn what is learnable, and to hope to just have that special something.

PM: What would you say is the hardest thing about what you do?

Reinhold: After having composed, performed, recorded and produced a piece of music, it is hard for me to find a suitable name for it. I am not good at finding catchy titles, so I share the music with my daughters, or I play the music for my wife and I ask for their feedback and suggestions. Most of the time, they have nice recommendations I would never come up with.

Linkliste zur GEMA in der Ausgabe 06/12 der Zeitschrift Weave

Alexander Talmon

Alexander Talmon von Proud Music Library hat in der Ausgabe 06/12 der Zeitschrift Weave in dem Beitrag „Achtung GEMA!“ ein Kurzinterview gegeben zum Thema GEMA-Vermutung und angemessene Vergütung.

Zum gesamten Beitrag gibt es online eine hilfreiche Linkliste vielen Belangen von Mediengestaltern, Cutern und Media-Produzenten.

Konkret geht es um Begriffe wie GEMA-Vermutung, GEMA-Tarife, Leistungsschutzrechte, u.v.m..

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Interview mit Alexander Talmon auf der all2gethernow-Konferenz in Berlin 2010

Alexander Talmon von Proud Music wurde im Rahmen der all2gethernow-Konferenz in Berlin über Trends in der Künstlervermarktung und Ansichten zum derzeitigen Musikmarkt interviewt – zu finden auf sevenload.de. Er beschreibt neue Vertriebsformen für Künstler und Artists – die Verbreitungsformen, Markenbildung und Marktveränderungen betreffend. Der Künstler oder Artist steht heute neuen Heraus- und Anforderungen gegenüber. Fanbase-Bildung, Kooperationen mit anderen Medienkünstler (Videokünstler, Fotografen, Designern) sind im Grunde unausweichlich und setzt eine gesamtkonzeptionelle (ganzheitliche) Herangehensweise voraus. Vereinfacht gesagt: Musik ist Teil eines Ganzen.

Auch im Bereich Marketing und Markenbildung müssen neue Wege beschritten werden. Als Beispiel führt Alexander Talmon die Möglichkeit einer Album-Finanzierung von Fans an. Weiterhin muß der Künstler an einer aktiven Markenbildung arbeiten und sich so durch Viralität (Stichwort: Aufmerksamkeit schaffen) verbreiten. Dies gilt übrigens auch für andere Künstler, deren „Output“ in der Emission von digitale Gütern besteht (Literatur, Poeten, Fotografen, Designer). Die Kernthese lautet: Es muß eine Wertschöpfung um das Produkt geschaffen werden.

Schließlich sollte das Urheberrecht verständlicher gestaltet werden – vor allem im Hinblick auf die Leistungsschutzrechte.Der Adressat des Urheberrechts sind zwar die Rechteverwerter, doch sollten die Nutzer ebenso angesprochen werden. Auch sollten Verwertungsmodelle überdacht werden (Stichwort GEMA vs. GEMA-frei).

Auf die Frage nach den Trends in der Vermarktung antwortet Alexander Talmon, dass der Künstler die Wahl haben wird zum einen sich selbst zu vermarkten (Stichwort: DIY). Das hat den Vorteil, dass er nicht auf Labels oder Verlage angewiesen ist. Er kann sich aber andererseits dennoch diesen bedienen. Dies setzt aber voraus, dass auch Label und Verlage Ihre Aufgaben neu definieren, nämlich als Distributions- und Beratungspartner zur Seite zu stehen, während der Artist sich dem Musikmachen widmen kann. Als neue Aufgaben sind dann anzusehen: Online-PR oder auch Social Media Beratung Netzwerken für Projekte, kurz: Für den Künstler Aufmerksamkeit zu generieren mit u.U. neuen Geschäftsmodellen um den Künstler herum. Hierunter fallen auch Affilate-Partner.

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

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Panel-Diskussion mit Stefan Peter Roos auf der CeBIT Global Conferences

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Stefan Peter Roos, Geschäftsführer von Proud Music

Im Rahmen der CeBIT Global Conferences in Hannover fand am 06.03.2010 eine Panel-Diskussion zu folgendem Thema statt: „Wer bezahlt noch für Kreativität – wie kommen die Urheber zu ihrem Recht?“ – Wo geht die Reise hin? Wie sieht es in 10 Jahren aus? usw…

Im Video-Stream zu hören und zu sehen sind: Mark Chung, Chairman of the Board VuT e.v. (früher Bassist bei den Einstürzenden Neubauten), Ibrahim Evsan, Gründer von sevenload, Joachim Franz, Chef von Musicload, Dr. Urban Pappi, Director Broadcasting and Online GEMA, Stefan Peter Roos, Managing Director Proudmusiclibrary.com und Henning Wehland (H-Blockx, Mitbegründer der Cebit Sounds!)

Zum Stream Bild anklicken…

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Stefan Peter Roos von Proud Music (rechts) und Michael Franz von Musicload

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Videos mit gemapflichtiger Musik einbinden

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Wenn Sie Titel des GEMA-Repertoires, d.h. gemapflichtige Musik, bei uns lizenzieren, anschließend in einem Video einsetzen und die so erstellten Videos online z.B. auf der Homepage ihres Kunden einbinden wollen, fallen Gebühren an, die von ihrem Kunden direkt an die Verwertungsgesellschaft (GEMA, AKM, SUISA) entrichtet werden müssen.

Den richtigen Tarif zu finden, ist aufgrund des komplexen Tarifwerks der GEMA nicht immer leicht. Ein guter Ansatzpunkt ist der „Tariffinder“ der GEMA, den sie oben in der Navigationsleiste auf www.gema.de aufrufen können. Grundsätzlich gilt, daß die GEMA zwischen Download-Angeboten und Streaming-Angeboten unterscheidet. Wird das Video auf einer Homepage eingebunden, geht es im Regelfall um Streaming, d.h. ein Download des Videos (und damit der als Hintergrund hinterlegten Musik) ist nicht möglich.

Der richtige Ansprechpartner für den passenden Tarif ist im Fall Streaming die jeweilige Bezirksdirektion der GEMA.

Die GEMA berechnet die Lizenzgebühr bei Einsatz von gemapflichtiger Musik auf Internet-Websites im Tarif VR-WI zum Zeitpunkt dieses Artikels nach folgenden Hauptkriterien:

  • Handelt es sich um eCommerce, d.h. werden Produkte verkauft?
  • Handelt es sich um Produktpräsentationen oder Verkaufsförderung?
  • Ist Musik „integraler Bestandteil“ der Darstellung oder „kein integraler Bestandteil“
  • Kommerzielle Website oder privat

Bitte wenden sich für weitere Einzelheiten und die Einstufung ihres Projektes am besten direkt an den Ansprechpartner der GEMA in ihrer Bezirksdirektion und schildern sie den Einsatzzweck des Videos oder der Hintergrundmusik.

Hinweis: Proud Music ist nicht mit der GEMA assoziiert und kann somit nur unverbindliche Hinweise aus unserer Praxis geben, maßgeblich sind die (auch Änderungen und Weiterentwicklungen unterworfene) Aussagen der GEMA.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Update: GEMA und Youtube einigen sich!

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